Dr. Till Steffen (GRÜNE)
Kandidat Bürgerschaftswahl Hamburg 2011
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Dr. Till Steffen
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Justizsenator a.D.
Wahlkreis
Rotherbaum - Harvestehude - Eimsbüttel-Ost , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 18.355, 9,8%, über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
4, Stimmen (Liste): 10.155
Der gesetzliche Anspruch aus den Studiengebühren ergibt sich aus dem entsprechenden Landesgesetz. Gegen dieses Gesetz sind vielfache Klagen geführt worden, in denen Ihre Argumentation angeführt worden war. (...)
 
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
31.01.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
werden Sie die Studiengebühren abschaffen?
Ich kenne mittlerweile alle (!) lang- und kurzatmigen Begründungen für bzw. gegen den Erhalt von Studiengebühren, daher möchte ich nur ein kurzes Ja oder Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
31.01.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

da kaum eine Entscheidung ohne Folgen ist, hilft das Ignorieren der Folgen wenig.

Wir wollen die Studiengebühren abschaffen. Das kostet - wenn man den Hochschulen kein Geld wegnehmen will - ca. 40 Mio. Euro. Dieses Geld wollen wir aufbringen. Das wird nicht leicht, ich bin aber optimistisch.

Ein "einfaches" Ja oder Nein kann nur geben, wem die Finanzierung der Hochschulen egal ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Gesellschaft
01.02.2011
Von:
und

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie
Antwort von Dr. Till Steffen
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03.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrte Familie ,

das Hundegesetz ist ein Hamburger Gesetz, für die Umsetzung sind aber die Bezirke verantwortlich. Der Bezirk Eimsbüttel hat 12 Auslaufzonen definiert (gem. §8 (3) Hundegesetz). Darüber hinaus gibt es 67 kleinere und größere Parkanlagen, in denen Hunde ebenfalls abgeleint werden dürfen (§9-Zonen). In beiden Auslaufzonentypen sind Hunde von der Anleinpflicht befreit. In allen anderen Parkanlagen bzw. außerhalb der Auslaufzonen sind Hunde entweder verboten oder anzuleinen, es sei denn, es gibt extra ausgewiesene Zonen. Die Versorgungslage im Bezirk ist nach Auskunft der Bezirksverwaltung "gut".

Eine Übersicht über die Freilaufflächen findet sich hier: www.hamburg.de

Es liegt auf der Hand, dass die Festlegung der Freilaufflächen ein Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen ist. Ihrem Interesse, Ihren Hund möglichst in der Nähe frei laufen lassen zu können steht das Interesse vieler Eltern entgegen, in Parkanlagen ihr Kinder frei umherlaufen zu lassen. Nicht jeder Hund ist gefährlich, aber das Wissen um die Gefährlichkeit einiger Hunde veranlasst viele Eltern, den Bewegungsraum ihrer Kinder einzuschränken. Ganz unbegründet ist diese generelle Sorge nicht. Es kommt in Eimsbüttel regelmäßig zu Beißvorfällen. Die Zahlen schwanken zwischen 4 (2006), 45 (2007), 7 (2008) und 29 (2009). Bei einer Zahl von 6058 gemeldeten Hunden, von denen 67 gefährlich sind (2009). Darum hat die Bezirksversammlung in der vergangenen Legislatur eine Auslaufzone im Innocentiapark abgeschafft, weil dort Kinder gebissen wurden. Ich kann Ihnen daher keine große Hoffnungen machen, dass die Parkanlage Rahweg für Hunde weiter geöffnet wird.

Die hat GAL derzeit nicht geplant das Hundegesetz zu reformieren. Das nun gültige Gesetz ist ein Kompromiss der bei Einführung des Gesetzes 2006 zwischen allen Bürgerschaftsparteien gefunden wurde, auch die Evaluierung 2008 hat keine Gegenstimme in der Bürgerschaft erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Gesellschaft
03.02.2011
Von:
und

Sehr geehrter Herr Dr.Steffen,

erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider stellt uns Ihre Antwort noch nicht ganz zufrieden.
Im Übrigen begrüßen wir das Hundegesetz, da wir wissen, dass es unter den Hundebesitzern auch "schwarze Schafe" gibt.
Wir meinen nur, dass das Hundegesetz für alle Bezirke gleich umgesetzt werden sollte.
Warum funktioniert z.B. im Hamburger Stadtpark eine Regelung für von der Anleinpflicht befreiten Hunde, indem dort diese Hunde auch die Wege benutzen dürfen ohne dass der BOD "Strafzettel" verteilt, für Hundebesitzer mit Führerschein. Diese Regelung könnte durchaus auch in der Parkanlage Rahweg umgesetzt werden. Aber vielleicht ist der zuständige "Bezirks-Beamte" ein "Hundehasser"....
Jedenfalls bringt uns hier der Hundeführerschein leider keinen Vorteil gegenüber den Hundehaltern, die keinen Hundeführerschein erworben haben, finden Sie das richtig? Erst wird man angehalten einen Hundeführerschein zu machen und dann kann jeder einzelne Bezirk die Leute mit Strafzettel belegen wie sie wollen. Wenn das ihre Auffassung von Demokratie ist, unsere jedenfalls nicht.
Wer sagt uns, das es Rechtens ist, wenn die Verwaltung der Meinung ist hier liegt kein Handlungsbedarf vor, eine Umfrage in Hamburg hat es ja nicht gegeben. Wir sprechen hier auch nicht von mehr Auslauffläche für die Hunde, sondern über die Benutzung der Wege in der Parkanlage "wenn man einen Hundeführerschein erworben hat". Der Erwerb des Führerscheins macht doch so wohl keinen Sinn, oder?
Da sie die Beißvorfälle ansprachen: Das finden wir natürlich auch nicht schön, aber sind diese denn auch in der Parkanlage Rahweg gewesen? Und sind darunter denn viele mit Hundeführerschein?

Ihre Meinung ist mir wichtig.
Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Familie
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrte Familie ,

ich kann Ihren persönlichen Unmut über die verschiedenen Regelungen der einzelnen Bezirke verstehen. Jedoch haben bei uns in Hamburg die Bezirke nun mal Entscheidungshoheit ihre Grünflächen betreffend, so dass es zu unterschiedlichen Bestimmungen kommt. In Eimsbüttel gab es wohl hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Grünanlagen für weitere Differenzierungsmöglichkeiten kein Bedarf.

Und noch ein Wort zur Statistik: Leider habe ich keinen Zugriff auf die detaillierte Auswertung der Statistik, so dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Steffen,

während Ihrer Tätigkeit als Justizsenator kam es zu eklatanten Beschwerden seitens der Strafvollzugsbediensteten in den u.a. NDR-Foren.

www.ndr.de
www.ndr.de

Nun zu meinen Fragen.

1. Wie bewerten Sie diese Vorfälle und was wurde konkret unternommen?
2. Warum sollten sich junge Menschen überhaupt dazu noch entschließen diesen psychisch und physisch schweren Beruf zu wählen, der in der Öffentlichkeit sowie von Seiten der Behörde kaum Beachtung/Wertschätzung erfährt und in Bezug auf die beruflichen Perspektiven (Laufbahnverlaufsmodell) gegenüber der Feuerwehr/ Polizei als Beamter 2. Klasse zählt.
Antwort von Dr. Till Steffen
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06.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum hamburgischen Strafvollzug.

In den von Ihnen genannten Threads werden kaum konkrete Vorfälle genannt, die einer Bewertung zugänglich wären. Vielmehr bringen die Beiträge allgemein Unzufriedenheit zum Ausdruck. Da sie anonym sind, war weder eine Nachfrage möglich noch eine Abschätzung, wie groß der Kreis der unzufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist.

Da es für konkrete Maßnahmen aber erforderlich ist, konkrete Informationen zu haben, hatte ich mich fortlaufend (auch schon vor der genannten Diskussion) auf geeigneteren Wegen informiert. Die zugänglichen Daten bringen zum Ausdruck, dass es im Strafvollzug einen hohen Krankenstand gibt. Im bundesweiten Vergleich fällt auf, dass im Strafvollzug generell ein höherer Krankenstand herrscht als bei anderen Staatsbediensteten. Das ist allerdings aufgrund von Umständen, die die Arbeit im Vollzug wesentlich von Arbeitsplätzen in der Verwaltung unterscheiden auch nicht verwunderlich: Schichtdienst, die Arbeit hinter Gittern, der Umgang mit einem schwierigen Klientel und die Einbindung in eine straffe Hierarchie können Belastungen sein, die beim Betrieb eines Gefängnisses allerdings nicht vermeidbar sind.

Auffällig war allerdings der überdurchschnittliche Krankenstand in der JVA Billwerder. Häufig wurde in den von mir geführten Gesprächen auf Schwierigkeiten mit der Führung der Anstalt verwiesen.

Ich habe daraufhin veranlasst, dass eine systematische Analyse im Hinblick auf Faktoren, die zu Krankheit führen können, im Hinblick auf die JVA Billwerder durchgeführt wird. Dazu sollte die Beratung von Fachleuten in Anspruch genommen werden, die entsprechende Prozesse bereits in anderen Haftanstalten Deutschlands durchgeführt haben. Berufen werden sollte außerdem ein neutraler Ombudsmann für die Bediensteten. Er sollte ein Ansprechpartner sein, damit ein geeigneter Weg zur Verfügung steht, damit Bedienstete - auch ohne dass ihr Name den Vorgesetzten bekannt werden muss - Beschwerde loswerden können und diese dann weitergeleitet werden können. Auch auf die Fragen, die im Hinblick auf die Führung aufgeworfen wurden, habe ich auf geeignete Weise reagiert. Das kann ich allerdings öffentlich nicht weiter erläutern.

Vorher gab es bereits Gesundheitscoaches, die einzelnen Bediensteten in Gesundheitsfragen beratend zur Seite stehen.

Ich konnte allerdings durch mein Ausscheiden aus dem Amt nicht verfolgen, wie diese von mir veranlassten Maßnahmen umgesetzt wurden.

Über diese Maßnahmen hinaus halte ich es für erforderlich, dass mehr Energie auf die Langzeiterkrankten verwandt werden: für die einen muss durch ein besseres betriebliches Eingliederungsmanagement ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden, für die übrigen muss der Prozess der Versetzung in den Ruhestand beschleunigt werden.

Schließlich ist ein zentraler Faktor die fehlende Beförderungsperspektive. Das bei der Polizei entwickelte Laufbahnverlaufsmodell wird dabei keine Variante sein, weil es rechtswidrig ist. Ich meine aber, dass der Stellenkegel verändert werden sollte, so dass ein Aufstieg schneller möglich würde.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Gesellschaft
06.02.2011
Von:

Hallo Herr Steffen,

warum gibt es keine Rubrik KULTUR? Gerade dazu wollte ich etwas fragen. Mache ich jetzt trotzdem. Was werden Sie für die Kultur in Hamburg tun? Werden Sie sich beispielsweise für den Erhalt des Savoy-Kinos einsetzen, nachdem in Hamburg schon so viele Kinos verschwunden (Grindel, UFA-Palast, Studio, Neues Broadway) sind? Gerade in St. Georg wäre so ein Kino toll, da es dort keins mehr gibt. Und das Savoy hat den absolut besten Kinosaal der Stadt mit einer einmaligen Leinwand, die es wohl nirgends auf der Welt mehr gibt. Hamburg braucht dieses Kino in St. Georg, es würde als kommunales Kino dem Ruf der Stadt sehr gut tun.

Auch sonst meine Bitte: Im kulturellen Bereich, an dem alle Menschen teilhaben können, nicht mehr streichen, sondern die Kultur fördern und sie auch Menschen mit wenig finanziellen Möglichkeiten zugänglich machen.

Herzlichen Dank!

R.
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
10.02.2011
Dr. Till Steffen
Liebe Frau ,
gerade kleine Programm-Kinos haben es in der aktuellen Zeit schwer, sich zu behaupten und finanziell rentabel zu sein. Dieses Schicksal teilt auch das Savoy, das dem Metropolis ja für einige Jahre Unterschlupf gewährt hat. Im Interesse der GAL, hier engagieren sich vor allem die GAL-PolitikerInnen aus dem Bezirk Mitte - ist es, das Savoy zu erhalten. Allerdings weniger als Außenstelle des Metropolis, sondern als eigenständige Kulturstätte. Wenn das Savoy nicht nur als Kino, sondern auch als Theatersaal, Ausstellungsraum für Künstler etc. genutzt werden kann, hat es die besten Chancen zu Überleben. Davon profitierten nicht nur das Savoy und die Kino-Fans, auch die AnwohnerInnen im Stadtteil bekämen so eine starke kulturelle Bereicherung. Die GAL Mitte unterstützt die Aktivitäten der Bürger vor Ort - das beste Mittel das Savoy zu erhalten, ist die gemeinsame Zusammenarbeit.

Was die Finanzierung der Kultureinrichtungen allgemein betrifft, sind ja alle bisherigen Haushaltsplanungen durch den Bruch der Koalition gestoppt worden. Hier müssen wir also noch mal genau schauen, wie wir welche Einrichtung fördern können. Ganz ohne Sparmaßnahmen wird es nicht gehen, aber ich bin optimistisch, dass wir sämtliche Einrichtungen (vom Altonaer Museum bis zum Schauspielhaus) durch einvernehmliche Lösungen mit Betreibern und Interessierten erhalten können.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Till Steffen
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