Dr. Till Steffen (GRÜNE)
Kandidat Bürgerschaftswahl Hamburg 2011
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Dr. Till Steffen
Ziele von Dr. Till Steffen
Ihr grüner Kandidat für die Bürgerschaft im Wahlkreis 5, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West und Eimsbüttel-Ost

Früher als geplant haben jetzt Sie wieder die Wahl und wie schon 2008 bin ich Ihr grüner Kandidat für die Bürgerschaft im Wahlkreis 5, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West und Eimsbüttel-Ost. Hier wünsche ich mir optimale Bedingungen für das Leben mit Kindern. Das betrifft die Betreuung, aber auch Stadtplanung und Verkehr. Ich kenne die Probleme von FußgängerInnen und RadlerInnen und möchte mich für sie einsetzen. Auch soll die Stadtbahn anstelle der Buslinien 20/25 und 5 unser Viertel bereichern, durch schnellere Fortbewegung bei weniger Abgasen und Lärm. Ebenso zentral und zugleich sensibel ist der Neu- und Umbau der Universität. Im Wahlkreis 5 möchte ich aber noch mehr bewegen: den Erhalt der Jugendstil-Ensembles trotz nötiger energetischer Sanierung, weniger Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Schutz von Bäumen und Grünflächen.

Für Wiedereingliederung und Hilfe

Meine Zeit als Justizsenator habe ich genutzt, um grüne Politik konkret werden zu lassen: neue Gesetze für den Strafvollzug, Schaffung einer eigenständigen Sozialtherapie im Vollzug und viele weitere Schritte wurden sehr schnell umgesetzt und sind längst Normalität. Anderes braucht länger und muss fortgeführt werden: Mit einer Fachkommission zur Resozialisierung habe ich einen Prozess eingeleitet, der zu einem besseren Übergang von Haft zu Freiheit führen soll. Zu einer besseren Wiedereingliederung gehört auch die Stärkung des offenen Vollzugs, der Ziel des von mir entwickelten Konzepts der Neustrukturierung des Hamburger Strafvollzugs ist.

Für Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

In meiner Amtszeit habe ich eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen, die den Datenschutz stärken sollen und die sich mit den Herausforderungen des Internets an das Recht beschäftigten. Ich habe den ArbeitnehmerInnendatenschutz sowie Datenschutz bei Geodatendiensten (wie z.B. Google Street View) eingefordert und so eine öffentliche Debatte um den Missbrauch personenbezogener Daten angestoßen. Im Urheberrecht habe ich ein breit diskutiertes Papier vorgelegt, in dem ich eine stärkere Nutzerorientierung fordere und mit dem ich mich gegen Abmahn- Abzocke wende.

Für gleiche Rechte für jeden Menschen – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft und sexueller Orientierung!

Ein Herzensanliegen sind mir die gesellschaftspolitischen Ziele: Schaffung tatsächlicher Gleichstellung, Bekämpfung von Diskriminierung und konzentrierter Kampf gegen Rechtsextremismus sollten Selbstverständlichkeiten sein. Ich bin überzeugt: Von einer echten Gleichstellung von Mann und Frau profitieren beide Geschlechter; der Weg ist aber noch lang. Deswegen habe ich mich auch für eine Quote für Aufsichtsräte großer Unternehmen eingesetzt.
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Till Steffen hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 29 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Soziales
13.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

ich stelle an Sie, als Jurist und Politiker die Frage:

Welche Position beziehen Sie und Ihre Fraktion zur Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen.

Ich bitte Sie keine allgemeine Ausführungen zu tätigen.
Ich freue mich auf die Antwort

Viele Grüße
Antwort von Dr. Till Steffen
1Empfehlung
15.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich habe ich für die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens viel Sympathie. Das Grundeinkommen steht für ein menschenwürdiges Existenzminimum ohne Bevormundung und Bittstellerei. Die Petition an den Bundestag zeigt jedoch schon, dass es nicht so ganz leicht sein wird, eine solche Reform zu verwirklichen. Sowohl die darin geforderte Höhe von 1500 Euro für Erwachsene als auch die alleinige Finanzierung über eine Konsumsteuer, wie sie Götz Werner vorgeschlagen hat, erscheinen mir nicht sinnvoll. Zu bedenken ist auch, dass der finanzielle Aufwand einer solchen Reform enorm wäre und am Ende dürften andere sozialpolitische Aufgaben, besondere Bedarfe sozialer Gruppen oder die Hilfe bei der Jobsuche nicht darunter leiden. Wir Grünen haben auf unserem Parteitag (Bundesdelegiertenkonferenz) in Nürnberg im Herbst 2007 einige Schritte beschlossen, die der Zielrichtung des Bedingungslosen Grundeinkommens entsprechen. Dazu gehört etwa eine Kindergrundsicherung und die Forderung, Sanktionen gegen ALG-EmpfängerInnen auszusetzen. Wir haben darüber hinaus beschlossen, die Diskussion um das Grundeinkommen weiter zu führen und beispielsweise die Einführung einer negativen Einkommenssteuer zu prüfen. Diese Debatten werde ich weiter begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Gesellschaft
17.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,

Ihre Antworten hinsichtlich der Freilaufflächen für Hunde am Rahweg ist deckungsgleich mit dem, was sich Hundehalter, die Zeit und Geld in den sog. Hundeführerschein investiert haben, seit Jahren anhören müssen.
Geht es wirklich um einen Interessenausgleich der verschiedenen Parknutzer, wenn verantwortungsbewusste Hundehalter, die mit einer Prüfung nachgewiesen haben, dass von ihrem Hund keinerlei Belästigung oder Gefährdung ausgeht, in ihrer Freizeit eingeschränkt werden? Oder ist es vielmehr so, dass die Hundehalter der Willkür der Bezirkspolitiker ausgeliefert sind? Das Beispiel Wilhelmsburg verdeutlicht, dass es eben nicht um die örtlichen Begebenheiten geht. Wie anders kann es sein, dass die Grünanlagen von Wilhelmsburg, als sie noch zum Bezirk Harburg gehörten, für leinenbefreite Hunde freigegeben waren und dies nach der Bezirksreform wieder vom Bezirk Mitte rückgängig gemacht wurde?
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass geprüfte Hunde wünschenswert sind und, dass sich schon allein deshalb nicht einzelne Bezirke weigern dürfen, dem erfolgreichen Beispiel von Wandsbek, Harburg und Nord zu folgen? Sind nicht geprüfte Hunde im Interesse der Gefahrenprävention und des Tierschutzes der bessere Weg, als gesetzestreue Bürger, die sich für ein Leben mit Hund entschieden haben, für etwas in Sippenhaft zu nehmen, dass mit damaliger Hundeverordnung hätte verhindert werden können?
Da jahrelange Gespräche mit Bezirkspolitikern in den einzelnen Bezirken zu keinem Ergebnis geführt haben, frage ich Sie, ob Sie einer Änderung der Grünanlagenverordnung zustimmen würden, um die dort verankerte Leinenregelung zugunsten einer Leinenbefreiungen nach § 9 HHG auch in Grünlagen zu ändern?

Hundefreundliche Grüße

Antwort von Dr. Till Steffen
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18.02.2011
Dr. Till Steffen
Liebe Frau ,

das pauschale Ja oder Nein zu Ihrer Frage, kann ich Ihnen leider nicht geben, da (wie bereits erwähnt) in Bezug auf die Leinenpflicht viele verschiedene Interessen berücksichtigt werden müssen. Ich weiß, die GAL wird Sie jetzt enttäuschen, aber eine Änderung der Grünanlagenordnung für eine Leinenbefreiung von Hunden ist derzeit nicht auf unserer Agenda. Die Bürgerschaft hat sich sowohl bei der Einführung, als auch bei der Evaluierung 2008 ausführlich mit dem Hundegesetz beschäftigt.
Es tut mir sehr leid, aber die GAL sieht diesbezüglich momentan keinen Änderungsbedarf. Ihre Einwände haben mich aber dazu veranlasst, Ihre Anregungen an die zuständige Stelle in der GAL-Bürgerschaftsfraktion weiterzugeben, damit dort der Sachverhalt nochmal geprüft und ggf. neu bewertet werden kann.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.02.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Steffen,

überall muß bekanntlich wegen der desaströsen Finanzlage von Stadt und Land gespart werden!Viele Bürger trifft es ganz hart!Mancher Tabubruch wurde wegen leerer Kassenlage vollzogen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, um im kostspieligen Strafvollzug Einsparungen vornehmen zu können? Ich denke dabei aber nicht an die Möglichkeiten noch mehr Strafen zur Bewährung auszusetzen, und auch nicht an noch geringere Haftstrafen. Es gäbe z.B. grundsätzlich die Möglichkeit,dass bei uns rechtskräftig verurteilte ausländische Straftäter (durch entsprechende Abkommen-natürlich mit entsprechender Kostenübernahme) ihre Haftstrafen in ihren Herkunftsländern absitzen.Was spricht eigentlich realistisch gesehen dagegen?

Gruß

-
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
18.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

das wird gemacht: Bei Ausländern, bei denen ohnehin nach Haftverbüßung die Abschiebung anstünde, wird geprüft, ob im konkreten Fall die Haft im Heimatland vollzogen werden kann. Voraussetzung ist, dass im betreffenden Land keine menschenrechtswidrigen Haftbedingungen herrschen und die Haft auch tatsächlich vollzogen wird. Misslich wäre es ja, wenn die abgeschobenen Straftäter nach wenigen Wochen wieder illegal einreisen. Da wäre es dann vorzuziehen, dass die zumindest die Zeit ihrer Haft keine Straftaten begehen können.

Im Übrigen gibt es große Einsparpotenziale bei der von mir geplanten Umstrukturierung des Strafvollzugs (u.a. Schließung eines Gefängnisses). Das ermöglicht Einsparungen im Umfang von 6 Mio. EUR Personalkosten.

Lohnend ist auch die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (also Haftstrafen, die jemand absitzen soll, weil eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde) durch gemeinnützige Arbeit. Stichwort "Schwitzen statt Sitzen".



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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