Dr. Till Steffen (GRÜNE)
Abgeordneter Hamburg 2008-2011
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Grunddaten
Dr. Till Steffen
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Justizsenator a.D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Rotherbaum - Harvestehude - Eimsbüttel-Ost
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen
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(...) Das Straßenverkehrsrecht ist in der Hinsicht sehr strikt: Eine zum Parken gewidmete Fläche steht allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen zur Verfügung. Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen. (...)
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Steffen,

ich bin etwas verwundert über die Tatsache, dass zurzeit im Hamburger Stadtgebiet etliche Ampeln neue Wechselscheiben (Gemeinsame Symbole für Fußgänger und Radfahrer) erhalten. Mit der Fahrradnovelle vom 1.9.2009 sollte eigentlich mit einer Übergangsfrist bis zum 1.9.2012 die Situation, dass Fahrradfahrer die Ampel der Fußgänger beachten müssen, verbessert werden. Es gäbe nämlich 3 Optionen:

1. Die Radfahrer beachten die Autoampel (was die Autofahrer bestimmt nicht wollen)
2. Es gibt separate Radampeln mit längeren Grünzeiten
3. Es werden ganz billig neue Wechselscheiben mit gemeinsamen Fußgänger- und Radfahrer-Symbolen eingesetzt (das betoniert den Status Quo der kurzen Grünzeiten)

Bisher war die Argumentation der Grünen immer, dass man Dinge, die in 30-40 Jahren SPD/CDU/Statt/Schill etc. verbockt wurden, nicht in dieser kurzen Amtsperiode ändern kann. Dies ist hier aber nicht der Fall, da man die Situation nämlich schon im Keim ersticken könnte, indem man nicht Option 3 ausüben würde.

Ein gutes Beispiel für eine notwendige Radampel ist die Kreuzung Schröderstiftstr./Rentzelstr., die einen sehr hohen Radverkehrsanteil aufweist, aber nur sehr kurze Grünzeiten hat.

Ich würde mich freuen, Ihre Meinung zu diesem Thema zu erhalten.

Zu diesem Thema gibt es übrigens hier eine kurze Erklärung (nicht von mir):

missstaende-hamburg.blogspot.com

Mit freundlichen Grüßen,



P.S: Hatte die Frage bereits an Ihre Kollegin Jenny Weggen gestellt, allerdings ist sie anscheinend ausgeschieden.
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
25.01.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch. Grundsätzlich stimmen wir in der Bewertung der StVO-Novelle überein: Ihre fahrradfreundliche Stoßrichtung darf nicht unterlaufen werden. Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn, denn sie ist die sicherere und komfortablere Alternative zu Radwegen, die Mitbenutzung der Auto-Lichtzeichen ist dabei selbstverständlich. Auf vielen Straßen könnte die Radwegebenutzungspflicht ersatzlos entfallen und dafür setzte ich mich auch persönlich ein. Dort, wo die Radwegebenutzungspflicht bestehen bleibt, müssen die Radwege adäquat sein. Dazu müssen sie in Breite, Beschaffenheit und Führung den Hamburger Planungshinweisen für Stadtstrassen (PLAST) Teil 9 für Anlagen des Radverkehrs entsprechen.
www.hamburg.de Und dazu gehören auch eigene Fahrradampeln, die der schnelleren Straßenüberquerung von RadlerInnen Rechnung tragen. Insofern ist die Ausstattung von Fußgängerampeln mit gemeinsamen Streuscheiben für RadfahrerInnen und FußgängerInnen schädlich für den Radverkehr. Da die GAL nicht länger die Behördenleitung in der BSU stellt, kann ich nicht kurzfristig feststellen, in welchem Umfang dieser Austausch von Streuscheiben tatsächlich stattfindet. Ich kann auch nur darüber spekulieren, ob dieses Vorgehen vorrangig aus finanziellen Gründen erfolgt. Ich fahre selbst sehr viel Fahrrad - seien Sie deswegen versichert, dass ich mich auch in der nächsten Legislaturperiode für eine Verbesserung der Radverkehrsführung auch in der Frage der Fahrradampeln einsetzen werde. Danke für Ihren Hinweis auf diese Praxis! Im GAL-Wahlprogramm finden sie unsere Position zum Fahrradverkehr unter hamburg.gruene.de

Während meiner Amtszeit als Justizsenator war Frau Weggen von meiner Wahlkreisliste für mich in die Bürgerschaft nachgerückt. Nach dem Ende meines Senatsamtes ist das Mandat an mich zurückgefallen.
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.01.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Steffen,

seit Jahren beobachte ich, dass die Markthändler vom Isemarkt und dem Turmweg ihre bis zu 8 Meter langen Verkaufswagen am Ende der Markttage rund um den Innocentia-Park abstellen. Sie nehmen dort den Anwohnern die Parkflächen weg und sind zudem - häufig mit Graffitti beschmiert - ein schrecklicher Anblick.Verkehrsrechtlich ist dagegen nicht vorzugehen. Das zu verbieten, geht nur über die Marktordnungen. In diesen ist wohl vorgesehen, dass die Wagen nicht auf der Isestr. oder dem Turmweg nach Ende des Marktes verbleiben dürfen. Dies sollte aber auf die gesamte Innenstadt ausgedehnt werden.Ich habe das bezirksamt mehrfach ergebnislos auf das Problem angesprochen. Auch die Marktverkäufer habe ich vergeblich versucht zu überzeugen, vor allem den aus Ludwigslust, der sehr agressiv reagiert hat.
Wie ist ihre Haltung dazu? Bitte sprechen Sie darüber auch mit den Abgeordneten der Grünen für Eppendorf, Harvestehude und Eimsbüttel.

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Till Steffen
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2011
Dr. Till Steffen
Sehr geehrter Herr ,

ich fürchte, dass man in dieser Sache nicht sehr viel Handlungsmöglichkeiten hat. Das Straßenverkehrsrecht ist in der Hinsicht sehr strikt: Eine zum Parken gewidmete Fläche steht allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen zur Verfügung. Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen. So ist das nächtliche Parken von LKW in Wohngebieten nicht zugelassen. Ausnahmen gibt es ansonsten nur im Hinblick auf Behinderte und wenn man ein Bewohnerparken einrichten würde. Letzteres wäre für Ihr Anliegen zwar auch eine Lösung, bedeutet aber eine weit darüber hinaus gehende Regelung. In aller Regel wird eine solche Regelung in Betracht gezogen, wenn der Parkdruck von außen ein generelles Problem ist (Beispiele: Nähe zum Flughafen, St. Pauli).

Ich hielte eine Regelung über die Marktordnung für nicht zulässig. Diese soll das Geschehen direkt an der Marktfläche regeln, kann jedoch nicht für ein Problem herangezogen werden, das sich mehrere Blocks entfernt abspielt. Hier dürfte das bewusst strenge Straßenverkehrsrecht Vorrang genießen.

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort zumindest ein bisschen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen
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