Sehr geehrter Herr

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da das Thema Flughafen und Fluglärm nicht in mein primäres Zuständigkeitsgebiet fällt, habe ich mich bei der zuständigen Wirtschaftsbehörde kundig gemacht. Zur Auslastung der Bahnen wurde mir mitgeteilt, dass die für den Flughafen Hamburg erlassenen örtlichen Flugbeschränkungen unter anderem vorsehen, dass Starts auf der Piste 15 bzw. Landungen auf der Piste 33 nur zulässig sind, wenn Gründe der Luftverkehrssicherheit, insbesondere Witterungs- und Bahnverhältnisse, dazu zwingen.
Die derzeitige Verteilung des Fluglärms, welche die wesentlich dichter besiedelten (Innenstadt-) Gebiete entlastet, ist austariert. Denn maßgebliches lärmschutzfachliches Kriterium für die Verteilung des Flugverkehrs auf die An- und Abflugwege ist die Zahl der von Fluglärm betroffenen Menschen (die Anzahl sog. "Hörereignisse"). Dieses Kriterium wurde durch die einschlägige Rechtsprechung zum Thema Fluglärm auch mehrfach bestätigt.
Zum Einflugwinkel bzw. "Einflugtrichter": Die internationalen luftrechtlichen Bestimmungen (ICAO) sehen einen 3 Grad betragenden Gleitpfad vor. Da die Hindernissituation am Flughafen Hamburg in den Anflugbereichen einen Gleitwinkel von 3 Grad gestattet, wird dieser auch beflogen. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. Das Landekurssignal eines ILS (Instrumentenlandesystems) erzeugt eine Landekurslinie, ein "Einflugtrichter" wird dadurch nicht gebildet, kann insofern also auch nicht verbreitert werden.
Die Hamburger CDU wird sich auch künftig dafür einsetzen, den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Dies gilt auch und gerade für die Nachtzeit. So erteilen wir beispielsweise einer Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen zur Sicherung der Nachtruhe eine klare Absage. Erst vor wenigen Wochen haben wir deshalb auch erhöhte Gebühren für Ausnahmegenehmigungen sowie emissionsabhängige Start- und Landeentgelte beschlossen.
Bestens vertraut mit dem Flughafen ist der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion und Fuhlsbütteler Wahlkreisabgeordnete, Herr Klaus-Peter Hesse, an den ich Sie für weitere Fragen zu diesem Themenkomplex gern verweisen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim