Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Dr. Hans-Ulrich Rülke
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
03.10.1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Germanistik, Politikwissenschaft und Geschichte
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Fraktionsvorsitzender
Wohnort
-
Wahlkreis
Enz
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In der Tat versteht sich die FDP als Rechtsstaatspartei. Genau deshalb foerdern wir auch nicht mit Steuergeldern Hehler und Datendiebe. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Rülke,

nach einer Begegnung mit Ihnen im Mai 2009 in Durlach habe ich folgende Frage an Sie:
Was wissen Sie über Versuche ausländischer (z.B. US-) Politiker, Einfluß auf Verantwortliche in Deutschland dahingehend nehmen zu wollen, daß hier die früher doch verbreitete Ablehnung gegen den Scientology- Extremismus/Totalitarismus schwindet?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rülke
bisher keineEmpfehlungen
30.05.2010
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Sehr geehrter Herr Meissner,

Konkret liegen mir keine Erkenntnisse vor. Ich weiss aber, dass auch die Mehrheit der politischen Klasse in den USA beispielsweise Scientology als Kirche akzeptiert und etwa von Deutschland den Schutz einer Religionsgemeinschaft erwartet. Insofern halte ich solche Aktivitaeten fuer denkbar.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr Hans-Ulrich Ruelke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,

mit großem Erstaunen habe ich die Resolution Ihrer Fraktion zum Tag der offenen Tür und die entsprechende Pressemitteilung des Landtages ( www.landtag-bw.de ) zur Kenntnis genommen. Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Woher kommt die Information, es handle sich um einen "Aufruf der Projektgegner"? Da ich selbst weitreichend vernetzt bin, kann ich einen "Aufruf" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Bekannt ist mir ein Eintrag im Forum der Parkschützer, der passen könnte. Da es sich hier allerdings um die Meinung einer Einzelperson handelt, frage ich mich, wie Sie daraus einen "Aufruf von Gegnern des Projekts Stuttgart 21" konstruieren.

2. Weiterhin, um bei besagter Meinungsäußerung zu bleiben, ist dort nicht im entferntesten von "zivilem Widerstand" die Rede. Oder können die Bürger Baden-Württembergs davon ausgehen, dass drei der vier Landtagsfraktionen kritische Diskussionen über beherrschende Themen mit "Widerstand" gleichsetzen?

3. Wo entdecken Sie die generelle potentielle Gewaltbereitschaft der S21-Gegner? Halten Sie es für vorbildlich und verantwortungsvoll, eine inhomogene Gruppe friedlicher, kreativer und schlauer Menschen als gewalttätige Krawallmacher abzustempeln, nur weil einer, der nicht einmal nachweislich ein S21-Gegner ist, die Worte "denen muss Hören und Sehen vergehen" schreibt?

4. Sind Sie wie ich der Ansicht, dass Sie sich mit dem folgenden Vorwurf sehr weit aus dem Fenster lehnen? "Die Landtags-Grünen sympathisieren mit gewaltbereiten Krawallmachern, anders lässt sich die Weigerung, sich den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP anzuschließen, nicht interpretieren. Die Grünen wären mit verantwortlich, falls es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen sollte."

Besten Dank,

Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rülke
1Empfehlung
24.07.2010
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Sehr geehrter Herr ,

der Tag der offenen Tür im Landtag ist eine Veranstaltung, die allen Bürgern offen steht und ein Fest der Demokratie sein soll. Deshalb haben CDU, SPD und FDP sofort reagiert als uns ein Aufruf eines Stuttgart-21-Gegners zuging, der explizit dazu aufgefordert hat den Landtag ,vollzustopfen´ und ,mit unserem Thema´ zu besetzen. Auch der Satz "Denen muss Hören und Sehen vergehen" lässt auf eine nicht hinzunehmende Gewaltbereitschaft schließen. Hier mussten wir reagieren, auch vor dem Hintergrund, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD Klaus Schmiedel im Juni auf dem Schlossplatz bei einer Demonstration mit Eiern, Flaschen und Stöcken beworfen wurde. Deshalb stehe ich dazu, dass auch die Grünen sich unserem Aufruf hätten anschließen müssen.

Das bedeutet aber nicht, dass ich allen S-21-Gegner unterstelle gewaltbereit zu sein. Jeder kann seine Meinung in unserem Land friedlich äußern. Aber es gibt auch gewählte Gremien, die in einer parlamentarischen Demokratie entscheiden.

Am Tag der offenen Tür stehe ich für alle Fragen zur Verfügung. Ich möchte aber betonen, dass ich Abgeordneter für ganz Baden-Württemberg bin und deshalb werde ich es nicht zulassen, dass hier ein Thema unter vielen, die ganze Veranstaltung bestimmen wird.

Mit freundlichen Grüße
Dr. Hans-Ulrich Rülke
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Frage zum Thema Familie
18.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Rülke,

Zugegeben, ich wohne nicht in Ihrem Bundesland, dennoch hoffe ich, dass Sie sich mit dem Thema meiner Frage auseinandersetzen werden. Es geht um die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Ihrem Land.
Am letzten Samstagvormittag musste ich auf dem Berliner Radiosender Motor FM hören, dass Homosexuelle für ihr Ja-Wort auf dem Standesamt teilweise das 4-fache bezahlen müssen als heterosexuelle Paare.
Auf der Homepage heißt es:
"40 Euro - genau soviel kostet es in Deutschland, sich auf dem Standesamt das Ja-Wort zu geben. [...], es sei denn man ist schwul und heiratet in Baden Württemberg.
[...] müssen schwule Paare bis zu Viermal so viel blechen - in Heidenheim zum Beispiel 166 Euro.
Im Innovationsland, [...] ist man sogar so innovativ, dass dort Schwule gerne auch in Landratsamtshinterzimmern oder Kfz-Zulassungsstellen getraut werden."
www.motorfm.de

Ich möchte hier nicht über das Für und Wider der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft diskutieren. Darüber kann man verschiedene Meinungen haben. Sie sind jedoch zugelassen worden und gehören längst zur normalen Realität. Und nun wird hier doch über eine schreiende Ungerechtigkeit berichtet.
Bitte beantworten Sie mir, wie es sein kann, dass Paare für die gleiche Dienstleistung unterschiedliche Preise zahlen müssen? Dies dürfte doch wohl gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichbehandlung verstoßen?!
Stehen Sie dafür ein, diese Regelung beizubehalten oder gibt es bereits Pläne dies zu ändern? Soweit man dem Radio entnehmen konnte, fußt diese Ungleichbehandlung auf einer Regelung, die es den Gemeinden erlaubt für derlei Partnerschaften andere Gebühren zu erheben etc. Hier scheint Baden-Württemberg es anders zu machen als alle anderen (s. Link oben).
Warum?

Besten Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rülke
1Empfehlung
18.08.2010
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Sehr geehrter Herr ,

In Baden-Württemberg entscheiden in der Tat die Gebietskörperschaften über die Gebührenhöhe. Das daraus erwachsende Potential zur Diskriminierung ist von uns nicht gewünscht. Wir als FDP wären bereit, diese Regelung zu verändern. Unser Koalitionspartner sah das bisher immer anders. In Koalitionen ändert man bestehende Rechtsnormen entweder einvernehmlich oder gar nicht. Es besteht dann lediglich noch die Möglichkeit, den Versuch zu unternehmen, die Änderung unter der Drohung des Koalitionsbruchs durchzusetzen. Wenn Sie mich fragen, ob dieser Punkt uns hierfür ausreichend wichtig sei, so antworte ich mit einem klaren Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Rülke
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
08.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Rülke,

mich interessiert, ob der Bericht des Bundesrechnungshofs zu S21, das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten des Bundesumweltamtes, das aktuelle Gutachten der Verkehrsberater Vieregg/Rössler, die Bedenken des Architekten Frei Otto, des Bahnhofsvorstehers Stuttgart a.D. Egon Hopfensitz und vieler weiterer Sachverständiger aus Wirtschaft, Kultur und Politik zum Thema, des Nabu, des BUND, des VCD, der PRO Bahn BaWü, zunehmend auch der Gewekschaften als Interessenvertreter der Arbeitnehmer sowie die ständig wachsende Zahl der Demonstranten gegen das Milliardenschwere Langzeitprojekt S21 ein Überdenken der vor 15 Jahren gefassten Beschlüsse zu S21 bei Ihnen auslöst.

Oder - mit welchen neuen Argumenten rechtfertigt sich ein Festhalten an diesem Pojekt ?

Besten Dank für Ihre Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rülke
1Empfehlung
09.09.2010
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Sehr geehrte Frau ,

Seit Jahren gibt es gute Argumente fuer das Projekt, aber natuerlich auch gute dagegen. Im Lichte dieser Argumente wurde eine rechtmaessige Entscheidung getroffen, die dazu fuehrt, dass Milliardeninvestitionen des Bundes und der Bahn nach Baden-Wuerttemberg fliessen, die sonst in andere Bundeslaender floessen. Das war fuer mich das Hauptargument.
Wenn wir jetzt aussteigen wuerden muessten wir neben dem Verzicht auf diese Mittel allein an die Bahn 1,4 Milliarden Euro an Entschaedigung bezahlen. Andere Forderungen wuerden folgen. Ein solches Handeln hielte ich fuer unvereinbar mit den Interessen des Landes.
Mit freundlichen Gruessen

Hans-Ulrich Ruelke
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Frage zum Thema Familie
24.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Rülke,

Baden-Württemberg ist das letzte Bundesland in dem das Standesamt nicht für die gleichgeschlechtliche Eheschließung festgeschrieben ist. In manchen Kommunen muss man den Bund des Lebens sogar in Kfz-Zulassungsstellen schließen. Zusätzlich beträgt die Gebühr oft ein Vielfaches der der heterosexuellen Eheschließung. "Während Heterosexuelle eine gesetzlich festgelegte Gebühr von 40 Euro entrichten, können es bei Schwulen und Lesben bis zu 300 Euro sein." ( www.sueddeutsche.de ). Dies ist meiner Meinung nach eine klare Diskriminierung und damit ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

In Ihrer Antwort vom 18.08. sagten Sie, dass diese Diskriminierung von Ihnen nicht erwünscht ist und die FDP bereit wäre diese Regelung zu ändern, nur die CDU-Fraktion das anders sehe. Warum üben Sie dann nicht größeren Druck auf die CDU aus? Sogar in Bayern hat die FDP geschafft, dass die CSU nachgibt und das Standesamt für die eingetragene Lebenspartnerschaft öffnet.

Ferner ist Baden-Württemberg das einzigste Bundesland, welches das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Betriebsrente von verpartnerten Beamten nicht umgesetzt hat. ( www.stuttgarter-nachrichten.de ) "Es gibt rechtlich keine Notwendigkeit, da was zu machen", heißt es von der CDU-Fraktion. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, das diese Regelung verfassungswidrig ist. Ist dies ein Demokratie- und Rechtsstaatsempfinden welches Ihrer Meinung nach ein Politiker haben sollte?

Mein Frage ist, was ist von Ihrer Fraktion zu erwarten um diese Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen? Bis jetzt bin ich von der baden-württembergischen FDP-Fraktion stark enttäuscht, wenn es um die Rechte Homosexueller geht.

Mit freundlichen Grüßen

F.
Antwort von Dr. Hans-Ulrich Rülke
1Empfehlung
25.09.2010
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Sehr geehrter Herr ,

Wir ueben deshalb keinen staerkeren Druck aus, weil uns das Thema keinen Koalitionsstreit wert ist und wir davon ausgehen, dass irgendwann das Verfassungsgericht solche Regelungen kippt.

Mit freundlichen Gruessen

Hans-Ulrich Ruelke
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