Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom-Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt und Publizist in Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow-Köpenick
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Regelmäßig treten wir dafür ein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - unabhängig von ihrer Nationalität - immer gleich zu behandeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.01.2007
Von:

Im Anschluß an Christiansen heute, sehr geehrter Herr Dr. Gysi, hätte ich gerne die Runde gefragt, wie sie zu den allgegenwärtigen Kommissionen im Bundestag und dem beobachtbaren Verhalten einiger derer zu "Weisen" ernannten Mitgliedern steht.
Ein Weiser - so wie ich den Begriff verstehe - wird sich doch kaum einerseits mit der Finanzierbarkeit der GKV und GRV gutachterlich auseinandersetzen und sich gleichzeitig aus dem Etat eines großen Privatversicherers für Vorträge finanzieren lassen.
Anders gefragt - wie ist es um die Integrität und Weisheit eines Parlamentes bestellt, das gegen solch offen vorgetragene Mißachtung großer Gruppen der Leute, die seine Mitglieder zu Wahlzeiten "Souverän" zu nennen pflegen, keine Einwände hat?

Hochachtungsvoll
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
06.03.2007
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

seit langem kritisieren wir, dass einzelne Abgeordnete durch eine wirtschaftliche Nebentätigkeit in Abhängigkeiten geraten. Hinzu kommt, dass die Mehrheit des Bundestages dazu tendiert, regelmäßig gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung zu entscheiden. Allerdings bestimmt die Bevölkerung bei Wahlen darüber, wie der Bundestag zusammengesetzt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.01.2007
Von:

Hallo Hr. Dr. Gysi,

Ich komme nicht aus Ihrem Wahlkreis. Ich bin sehr beeindruckt wie wichtig Sie dieses transparente Forum nehmen, Sie machen mir Hoffnung.

Was haben Sie persoenlich im Rueckblick auf die Praemienmeilenaffaere gelernt? Haben Sie ihren schnellen Ruecktritt von damals bereut?

Vielen Dank fuer Ihre Antwort,
Antwort von Dr. Gregor Gysi
6Empfehlungen
30.01.2007
Dr. Gregor Gysi
Lieber ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. Januar 2007. Bevor ich etwas lernen konnte, habe ich mich erst einmal ein halbes Jahr ausschließlich über mich geärgert. Dann aber wurde mir klar, dass ich mich irgendwie schon abgehoben zu weit weg entwickelt hatte. Ich bleibe jetzt z. B. mit einem Zeh im Beruf des Anwalts, mache regelmäßig meine Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis, damit dies (möglichst) nicht wieder geschieht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

mit Wohlwollen und Begeisterung verfolgte ich am 07.01.2007 die Sendung "Sabine Christiansen". In dieser Sendung hätte ich mir auch das Thema hinsichtlich des Artikels 146 des GG gewünscht, denn bis zum heutigen Tag ist dieser leider nicht umgesetzt worden. Nach wie vor ist das Grundgesetz ein Produkt der furter Direktive unter Federführung der damaligen Alliierten, eine Auftragsarbeit an den Parlamentarischen Rat, letztlich ein Grundgesetz, das bis heute nicht per Volksentscheid vom deutschen Bürger legitimiert worden ist. Ich erinnere an die Worte von Herrn Dr. Adenauer: "Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten." Hier sehe ich den Ursprung unserer heutigen Demokratie, die eine Politikverdrossenheit geweckt hat, die die Kluft zwischen Politik und Bürger immer größer werden läßt. Wie wollen wir uns mit einer künftigen Europäischen Verfassung identifizieren, wenn wir, das deutsche Volk, nicht einmal selbst im freien Volksentscheid über eine Deutsche Verfassung abgestimmt haben? Hier müssen wir ansetzen, denn wir sind das Volk!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
30.01.2007
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Januar 2007. Auch ich bemängele, dass das Grundgesetz niemals durch Volksentscheid angenommen wurde. Wir werden dafür weiterhin streiten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich finde Ihre Teilnahme an diesem Forum sehr gut und beeindruckend und wende mich an Sie, weil Sie aus einem Wahlkreis Berlins kommen und als Rechtsanwalt zu meiner Frage sicher Bescheid wissen. Es ist gut, richtig und unabdingbar, dass es das Grundgesetz der Bundesrepublik gibt, die Laender ihre Landesverfassungen haben, sich dazu bekennen und im Sinne unserer FDGO gerichtlich werten und anwenden. Ich habe aber im Zuge meines Studiums erkennen muessen, dass unter anderem das Land Berlin einen Verfassungsgerichtshof einrichtete, der bei Verfassungsbeschwerden durch den Einzelnen angerufen werden kann. Andere Bundeslaender, zum Beispiel Baden-Wuerttemberg, haben zwar auch ein Landesverfassungsgericht, aber nicht die Moeglichkeit, dass dieses durch einen Einzelnen angerufen werden kann. Als Folge daraus, kann ein Betroffener im Bundesland Berlin, der seine Grundrechte durch eine Massnahme nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel die Strafprozessordnung, als ungerecht beeintraechtigt sieht, dieses entweder im Verfahrensgang beim Bundesverfassungsgericht, oder aber beim Verfassungsgericht des Landes Berlin einklagen. Als Beispiel hierfuer fuehre ich das sogenannte "Honecker-Urteil" des Berliner Verfassungsgerichtes unter Aktenzeichen NJW 1993, 515 an. Letzteres fuehrt dazu, dass ein Bundesland die Rechtmaessigkeit eines Bundesgesetzes auslegt. In der Konsequenz heisst das, dass jedes Bundesland ein Bundesgesetz und deren Rechtmaessigkeit anders auslegen kann und das fuehrt dazu, dass die Buerger je nach Bundesland anders behandelt werden, wenn ihnen ein Grundrecht nach einem Bundesgesetz, zum Beispiel der Strafprozessordnung, eingeschraenkt wird. Das ist aber ein durchaus ersichtlicher Verstoss gegen Artikel 3 (1) GG, der Gleichheit vor dem Gesetz. Waere es daher hier nicht im Sinne des Buergers, wenn man Bundesgesetze und deren Verfassungsmaessigkeit nur von Bundesgerichten entscheiden laesst? Wie sehen Sie dieses Thema? -M. -
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
01.02.2007
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist nicht so einfach zu beantworten. In der von Ihnen angeführten Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ging es ja letztlich darum, ob die Berliner Verfassung eingehalten wurde oder nicht. Im übrigen achten die Landesverfassungsgerichte sehr auf die Entscheidungen anderer Verfassungsgerichte. Nach meiner Kenntnis ist es bisher nicht zu erheblichen Widersprüchen zwischen Landesverfassungsgerichten gekommen. Wenn doch, dann ist das eben auch ein Ergebnis des Föderalismus. Letztlich ist aber die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts zur verbindlichen Auslegung des Grundgesetzes ziemlich eindeutig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Senioren
01.02.2007
Von:
- hay

Verehrter Dr. Gysi , mich ärgern Politkiker , welche Opas & Omas noch mit 67 malochen lassen möchten obwohl diese doch nur den Jungen den Job wegnehmen. ( Ich hab nen Job , bin 63 und mich wirds " nicht mehr treffen " ) Bin ich denn echt dämlich oder ist es nicht D O C H logisch ,daß bei Massenarbeitslosigkeit im Arbeitsmarkt ( Marktfrage-keine Machtfrage) das Angebot verringert werden muss ? hochachtungsvoll , F.-J. Hay
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
06.03.2007
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr Hay,

auch meines Erachtens ist es völlig abwegig, das Renteneintrittsalter zu erhöhen und damit die Arbeitszeit um zwei Jahre zu verlängern, wenn die Produktivität schneller wächst als die Wirtschaft, wenn es so große Arbeitslosigkeit gibt und wenn es vor allem Schwierigkeiten gibt, junge Leute unterzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Ihre Frage an Dr. Gregor Gysi
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