Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom-Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt und Publizist in Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow-Köpenick
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Die genaue Summe, die weltweit zur Verfügung gestellt wurde, kann ich Ihnen zur Zeit nicht sagen. Das Problem wird dadurch gelöst, dass neues Geld gedruckt wird, was dann selbstverständlich die Inflation ganz erheblich anheizt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
24.04.2009
Von:

Hallo,

ich begrüße es ja, dass man sich nun endlich zum P-Konto durchgerungen hat. Dass das Ganze nun noch ein Jahr braucht, ist m.E. wieder der Lobbyarbeit zu verdanken. Denn in diesem Jahr können sich die Banken von diesen missliebeigen Kunden in Ruhe trennen...und dann haben wir eben das Problem, dass Menschen, die aus verschiedenen gründen kein Konto mehr haben, auch nicht von dem P-Konto profitieren können.Insofern ist die Aussage von Frau Zypries, dass ein gesetzlicher Anspruch auf ein Guthabenkonto nun nicht mehr nötig sei("Saarbrücker Zeitung") völlig weltfremd..
1.Frage: Teilen Sie diese Auffassung?
2. Ich lese immer, dass bei einer Pfändung der pfandfreie Betrag, wie er für Arbeitseinkommen gelten soll, verschont werden soll.Dann wird immer von 985,15 (alleinstehend,ohne Unterhaltspflichten) gesprochen. Aber soweit ich weiß, ergibt sich doch aus dem Abs. 2 des Parag. 850 c ein weitergehender freibetrag, so dass aktuell der Satz für einen Alleinstehenden ohne Unterha. 989,99 beträgt, bei Unterhaltspflichten entspr. mehr.-ist das bewußt oder aus Unwissen ausgeklammert worden oder lese ich den gesetzentwurf falsch ?

Vielen dank, wenn sie die Zeit fänden!
MfG
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
30.04.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April, die ich an unseren Abgeordneten Wolfgang Neskovic mit der Bitte weitergeleitet habe, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Ergänzung vom 13.05.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die unserer Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi an mich weitergeleitet hat.

1. Sie haben mit Ihrer Kritik vollkommen Recht. Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes bringt lediglich für diejenigen Bürgerinnen und Bürger einen verbesserten Schutz, die über ein Girokonto verfügen. Für diejenigen, die kein Girokonto besitzen, bringen die Regelungen des Gesetzes keine Verbesserungen, da es keine Anreize zu Kontoneueröffnungen für die Kreditinstitute enthält. Zwar wird mit dem Gesetz für die Personen, die von Kontopfändungen betroffen sind, ein erhöhter Pfändungsschutz eingeführt. Letztlich sind aber das Girokonto für jedermann und der Schutz bestehender Konten untrennbar miteinander verbunden. Die Fraktion DIE LINKE. hat sich deshalb bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag - trotz der unbestreitbaren Verbesserungen - der Stimme enthalten.

2. Die Pfändungsfreibeträge für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Auf diesen Paragraphen wird im Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes verwiesen. Nach Absatz 1 Satz 1 beträgt der unpfändbare Grundbetrag derzeit 985,15 Euro monatlich. Gemäß Absatz 1 Satz 2 erhöht sich der unpfändbare Betrag, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat; je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, um so höher ist der pfändungsfreie Betrag. Der von Ihnen genannte pfändungsfreie Betrag von 989,99 Euro findet sich in einer Tabelle, die als Anlage der Zivilprozessordnung beigefügt ist. Die Abweichung ergibt sich daraus, dass gemäß § 850c Absatz 3 Satz 1 ZPO eine Abrundung des Arbeitseinkommens vorgesehen ist (bei monatlicher Auszahlung auf einen durch 10 Euro teilbaren Betrag). Dieser Abrundung bedarf es bei einer Kontopfändung naturgemäß nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Wolfgang Neskovic, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2009
Von:

Aber findest du diese Aussage von Modrow nicht erschreckend? Nur weil es eben in der DDR kein Gesetz dazu gab, was diese Mauertoten verbietete, hält er die Prozesse gegen sie für völkerrechtswidrig? Das heißt im Prinzip kann ein Land machen was es will und die Leute, die Straftaten begehen bzw. Mord sollen später nicht mal angeklagt werden?

Außerdem hier, BGHSt 41, 101 - Mauerschützen III steht:

"Ein Rechtfertigungsgrund, der einer Durchsetzung des Verbots, die DDR zu verlassen, Vorrang vor dem Lebensrecht von Menschen gab, indem er die vorsätzliche Tötung unbewaffneter Flüchtlinge gestattete, ist wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte unwirksam."

"Soweit Gesetze oder Staatspraxis offensichtlich und in unerträglicher Weise gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstießen, können die dafür verantwortlichen Machthaber und diejenigen, die auf deren Anordnung handelten, nicht dem Strafanspruch, den die Strafrechtspflege als Reaktion auf das verübte Unrecht mit rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzt, unter Berufung auf das Rückwirkungsverbot entgegenhalten, sie hätten sich an bestehende Normen gehalten. Sie konnten nicht darauf vertrauen, daß eine künftige rechtsstaatliche Ordnung die menschenrechtswidrige Praxis auch in Zukunft hinnehmen und nicht sanktionieren werde. Ein solches Vertrauen kann nicht als schutzwürdig im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG gelten. In einem derartigen Fall dürfen sie sich nicht auf den Satz berufen, daß heute nicht Unrecht sein kann, was früher "Recht" war."
Antwort von Dr. Gregor Gysi
5Empfehlungen
30.04.2009
Dr. Gregor Gysi
Lieber ,

Deine weitere Anfrage vom 27. April hat mich erreicht. Die Toten an der Mauer können und müssen ausschließlich verurteilt werden. Kein Staat dürfte das Recht haben, Bürgerinnen und Bürgern eine Ausreise zu verbieten. Eine Gesellschaft, die sich sozialistisch nennt, müsste darauf bestehen, anziehend zu sein und nicht die Leute mit Zwang zu halten. Obwohl dies alles zwischen uns unstrittig ist, fand ich die entsprechenden Prozesse dennoch falsch. Die Soldaten an der Grenze waren natürlich davon überzeugt, rechtmäßig zu handeln. Entscheidend ist für mich aber eine andere Überlegung. Alle wussten und haben es früher eingestanden, dass eine Öffnung der Mauer und damit eine Verhinderung von Verletzten und Toten nur mit Genehmigung der sowjetischen Führung denkbar unmöglich war. Die Genehmigung wurde erst Ende 1989 erteilt. Das bedeutet aber, dass auch Michail Gorbatschow von 1984 bis 1989 niemals darauf drang, die Mauer zu öffnen. Im Gegenteil, er schrieb noch in ein Grenzbuch der DDR, wie wichtig der "Schutz dieser Grenze" sei. Und so bleibt es schwierig, den einen zu erklären, dass sie verfolgt und verurteilt werden, Michail Gorbatschow aber zum Ehrenbürger Berlins zu erklären. Das schreibe ich, ohne die großen Verdienste von Michail Gorbatschow leugnen zu wollen. Ich kenne ihn und ich schätze ihn auch.

Es gibt noch ein weiteres Problem. Massenmorde schlimmsten Umfangs vor 1945 wurden von der Justiz der Bundesrepublik Deutschland so gut wie gar nicht verfolgt. Immer wieder gab es auch seitens der Staatsanwaltschaft Einstellungsverfügungen. Es wurde mit extrem unterschiedlichem Maß gemessen. Zweifellos muss man sich sehr kritisch mit der DDR auseinandersetzen, aber sie war und ist zu keinem Zeitpunkt auch nur irgendwie mit dem Naziregime vergleichbar gewesen.

Es ist immer schwer, wenn man in einem Satz solche Gedanken zusammenfassen will. Ich habe auch einmal einen längeren Aufsatz dazu in der Frankfurter Rundschau geschrieben. Das liegt Jahre zurück. Vielleicht gibt es mal eine Gelegenheit, ausführlicher darüber zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi ,

mich würde einmal interessieren ob es denn nun inzwischen, da ja einige Zeit ins Land gegangen ist , Zahlen vorliegen die aufzeigen wofür denn GENAU die Daten der Vorratsdatenspeicherung verwendet werden ?
Wie oft kommt diese bei Terrorverdacht , Urheberrecht oder Delikten wie Beleidigung zum Einsatz ?
Wenn man nach ´Beleidigung im Internet´ in Verbindung mit einer Hausdurchsuchung googelt wird einem anhand der Masse fast schwarz vor Augen und da das BVG bereits die Speichung der Nutzdaten für nicht zulässig erklärt hat müssen diese Daten zwangsläufig aus der Vorratsdatenspeicherung kommen.

Wenn die anderen Anwendungen der Vorratsdatenspeicherung abseits von org. Kriminilität und Terrorismus jedwede Relation zu diesem beiden sprengen, wäre es da nicht angebracht den Eingriff in die Grundrechte der Menschen und die Verhältnismässigkeit neu zu untersuchen ohne die Totschlagargumente ´Terror´ und ´Org. Kriminalität´ zum tragen kommen zu lassen ?
Antwort von Dr. Gregor Gysi
2Empfehlungen
30.04.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April, die ich an Petra Pau mit der Bitte weitergeleitet habe, Ihnen eine ausführlichere Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Sicherheit
28.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich teile die Meinung Ihrer Partei, das die Bundeswehr weiter abgerüstet werden muss. Dennoch sehe ich das ganze auch mit kritischen Blicken, denn durch eine Abrüstung wird man auch angreifbar!

Mein persönliches Empfinden als normaler Bürger der seine Informationen über das Internet und dem Fernsehen sammelt ist, das die Welt den Anschein erweckt unruhig zu sein, das letzte Beispiel war der Raketenabschuss von Nordkorea. Für mich persönlich sind zu viele Atomwaffen im Umlauf die zur Gefahr werden könnten, mit der Angst das alles mal eskalieren kann leben wohl viele und ich bin da nicht der einzige.

Was macht es daher für einen Sinn abzurüsten? Das die Bundeswehr sich nicht in andere politische Angelegenheiten einmischen sollte ist das Ziel was man erreichen muss. Denn es geht nicht, dass deutsche Soldaten für die Fehler der anderen Länder ihren Kopf hinhalten müssen. Hier spielt auch die NATO eine große Rolle, die uns deutschen da genau wie andere Mitglieder in die Pflicht nimmt. Ich weiss nicht ob es rechtlich und politisch möglich ist, sich dem zu entwenden und Nein zu sagen zur NATO ohne gleich politische Gefahr zu geraten?

Ich bin der Meinung, das man als Soldat in der Welt vieles bewirken kann, gerade in Afrika ist Hilfe notwendig, aber ich denke, das geht auch ohne Waffen denn die Hilfsorganisationen vor Ort tragen auch keine.

Wie ist Ihre Meinung dazu und die Ihrer Partei?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gregor Gysi
7Empfehlungen
30.04.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

auch bei einer Mitgliedschaft in der NATO ist es das Recht des Bundestages, die Entsendung von Soldaten positiv oder negativ zu entscheiden. Deutschland hat also regelmäßig die Möglichkeit Ja oder Nein zu einer Beteiligung an einem Krieg zu sagen. Sie wissen, dass wir für ein striktes Nein sind.

Wenn wir die Atomwaffen auf der Erde loswerden wollen, müssen zunächst die Atommächte bereit sein, die eigenen Atomwaffen Schritt für Schritt abzubauen, bis keine mehr existieren. Dann sind diese Mächte auch berechtigt, international zu fordern und durchzusetzen, dass nirgendwo mehr eine Atombombe gebaut wird.

Solange der Westen so weiter rüstet, andere Strukturen sich militärisch völlig unterlegen fühlen, werden sie versuchen, zum Mittel des Terrors zu greifen. Wenn wir einen Dialog, wenn wir Terror abbauen wollen, müssen wir selbst den Weg der Abrüstung gehen. Wir haben für Deutschland keine Abrüstung bis auf Null gefordert, sondern eine solche, die eine Selbstverteidigung ermöglicht, aber Interventionen ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi,

" ich kann die Aufregung der Kirchen nicht verstehen "
(Kölner Stadtanzeiger, Ausgabe 27.4.09 Politik)
in Sachen Ethikunterricht und der angestandenen Abstimmung
in Berlin.
Andererseits haben Sie bei der Präsentation des Buches
  • GOTT - von Dr. M. Lütz, (eine Fernsehübertrag auf Phönix) die Existenz und Verbreitung von Religion vehement begrüßt und als unbedingt notwendig erachtet. Wie können Sie dies miteinander vereinbaren ?

Mit freundlichen Grüssen
Adolf Schmitz
Antwort von Dr. Gregor Gysi
11Empfehlungen
30.04.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr Schmitz,

ich sehe in meinem Verhalten nicht den geringsten Widerspruch. Ich habe immer beklagt, dass selbst die Abiturientinnen und Abiturienten in der DDR zu wenig vom Christentum, vom Judentum, vom Islam wussten. Das löste z. B. ein gewisses Unverständnis hinsichtlich der Musik von Bach oder der Bilder der "Alten Meister" aus. Deshalb in ich dafür, dass auch nicht religiöse Kinder über alle großen Religionen unterrichtet werden.
Die Verwaltungsgerichte haben entschieden, dass es auch islamischen Religionsunterricht geben muss. So entstand in Berlin die Idee, im Unterrichtsfach Ethik sämtliche Schülerinnen und Schüler zusammenzunehmen und sie über alle großen Religionen, großen Philosophien und Grundwerte, Intoleranz und gemeinsam zu unterrichten. Das katholische, das evangelische, das islamische, das jüdische, das nicht religiöse Kind lernen zusammen die großen Religionen kennen. So kann Toleranz und gegenseitiges Verständnis entstehen. Zusätzlich können die Kinder, wenn sie bzw. ihre Eltern es wollen, den Religionsunterrichten in Anspruch nehmen. Ich möchte aber nicht, dass ein katholisches oder ein muslimisches Kind ausschließlich Religionsunterricht hat und nicht den gemeinsamen Unterricht mit den anderen Kindern über sämtliche großen Religionen, Philosophien und Grundwerte erlebt. Insofern ist die Regelung in Berlin doch gut. Alle Kinder haben gemeinsam den Ethikunterricht und diejenigen, die es wollen, nehmen zusätzlich den Religionsunterricht. Wie in allen anderen Bundesländern wird der Religionsunterricht auch in Berlin aus Steuermitteln vom Staat finanziert, er wird in den Schulen gegeben. Aber der Religionsunterricht ist zusätzlich und freiwillig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Ihre Frage an Dr. Gregor Gysi
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