Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom-Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt und Publizist in Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow-Köpenick
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Er regelt aber nicht, in welcher Höhe Sozialleistungen zu erbringen sind. Meine Fraktion hat gerade beantragt, den Regelsatz für ALG II zu erhöhen. Die Regierungskoalition lehnte dies ab. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
22.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi.

Vor 6 Jahren wurde die Anzahl der Mitarbeiter eines Senioren-Wohnstiftes um etwa ein Drittel reduziert. Dies hat seitdem zur Folge, dass sich bei den Verbliebenen die Anzahl der Überstunden deutlich erhöht hat: Weit über 300/Jahr sind keine Seltenheit, wovon mit der Januar-Abrechnung alle über 200 liegenden ´en bloc´ ausbezahlt werden, wobei man stets Gefahr läuft, in diesem Monat ein niedrigeres Netto-Einkommen zu erhalten als ´normalerweise´ üblich. Wer diese steuerliche Belastung per Einkommensteuererklärung berichtigen möchte, muss sich hierfür über ein Jahr gedulden, was einen weiteren Zinsverlust zur Folge hat!

Warum unter dieser Grenze liegende Überstunden - auch teilweise - NICHT ausbezahlt werden versteht sich bei diesem ´Geschäftsgebaren´ leider von selbst. Die Mitarbeiter werden auf "Freizeitausgleich" vertröstet, der jedoch meist abgelehnt wird: "Aufgrund der momentanen personellen Situation musste der Dienstplan für den nächsten Monat dahingehend abgeändert werden, dass für Sie leider einige Arbeitsstunden mehr anfallen werden." Und wehe, wenn dann auch noch jemand wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt!

Dass für diese 6 Jahre 8 (!) Pflegedienstleiter/innen ´benötigt´ wurden, spricht für sich; die MAV (Mitarbeitervertretung) bleibt ungehört ...

In den AVR ("Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern"), welche auch in anderen Bundesländern gelten, heißt es hierzu in

§ 20,7 "Arbeitszeitkonten": "Bis zu 200 Plusstunden können auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden."

Kann man den o. a. Paragraphen in dieser Form anwenden oder verstößt dies gegen Bundesgesetz?

Wo liegt die vom Gesetzgeber zulässige "Höchstüberstundenzeit" (Zahlenwert) ab welcher man weitere Überstunden ablehnen kann?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf ´Freizeitausgleich’ (AVR § 20, 9)?

Unter welchen bundeseinheitlichen Richtlinien ist eine Auszahlung geleisteter Überstunden möglich?

Besten Dank für die Beantwortung!



s. downloads.bwo.directserver.org
Antwort von Dr. Gregor Gysi
5Empfehlungen
24.09.2008
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 22. 9. hat mich erreicht.
Ich habe den Abgeordneten Klaus Ernst gebeten, Ihr Schreiben zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Finanzen
22.09.2008
Von:

Lieber Herr Dr. Gysi,

warum werden die Banken nach einiger Zeit ihre erheblichen Gewinne wieder selbst einfahren, wahrscheinlich ohne vorher den größten Teil der jetzt gewährten Zuschüsse zurückzuzahlen? Fairer für die Steuerzahler wäre es doch, wenn die Banken - sobald sie wieder in der Gewinnzone sind - diese Gewinne nicht einbehalten sondern zumindest zum Teil wieder zurückzahlen, bevor Aktienfonds etc. davon bedient werden.

Liebe Grüße
Antwort von Dr. Gregor Gysi
18Empfehlungen
24.09.2008
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben vollständig Recht. Natürlich müsste eine Rückzahlung vereinbart werden. Leider heißt das Motto, die Schulden zu sozialisieren und die Gewinne zu privatisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
22.09.2008
Von:
-

Hallo sehr geehrter Herr Gysi,

zuerst ein großes Lob zu diesem Portal und wie Sie sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen.

Ich komme zwar nicht aus Berlin oder Umgebung, aber hätte da einen eventuellen Denkanstoß.
Viele Politiker "versprechen" schon quasi, etwas für Bildung der Jugendlichen und Studenten zu tun. Nun meine Frage hierzu: Wie kann es sein, dass es (nicht nur) in Hessen Studiengebühren gibt/gab. Hiervon profitieren leider nicht die Mittel- und Unterschicht der Bevölkerung und in diesen Klassement gibt es viele junge neugierige und intelligente förderungsbedürftige Jugendliche, die gerne ein Studium annehmen möchten, dies aber aus finanziellen Gründen (der Studiengebühren wegen) nicht können, wie um Himmels Willen, möchten diese sogenannten Politiker dann JEDE/N Bürgerin/Bürger fördern, wenn diesen die Hürde der Gebühren im Wege steht und (fast) unbezwingbar erscheint?
Antwort von Dr. Gregor Gysi
14Empfehlungen
25.09.2008
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Nachricht vom 23. September hat mich erreicht.
Die Studiengebühren verhindern tatsächlich Chancengleichheit bei Jugendlichen, ein Studium aufzunehmen. Deshalb sind wir auch so entschieden dagegen. Immerhin haben wir in Hessen schon beschlossen, die Studiengebühren wieder abzuschaffen. Letztlich kommt es auf die Mehrheit in Parlamenten an. Union und FDP sind für Studiengebühren, SPD, Grüne und wir sind dagegen.

Mit freundlichen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Gregor Gysi,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 23.09.2008.

Gern teile ich Ihnen konkreteres zu meiner Frage mit
.
Herr Thomas Sindermann (hier: Sohn von Horst S.) und viele andere behaupten, dass Gerichtsvordrucke mit der Kennung "ZP 90... Waldheim" erst 1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden. Wenn diese Auskunft auf der Wahrheit basieren würde, dann würde das bedeuten, dass das Verhandlungsprotokoll vom 20.2.92 Az. C 245/91 Riesa, welches ich von Bezirkskirchenamt Dresden erhalten habe, notgedrungen eine Fälschung sein muss.

Ex-Justizminister Steffen Heitmann und viele andere behaupten hingegen, dass die Formulare schon 1991 existierten.
Er hat am 29.03.1995 die oben genannte Urkunde gegenüber dem LT für richtig beschieden. Ein SPD Politiker sagte zu mir:
"Wenn der Justizminister das Parlament mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll getäuscht haben sollte, dann wäre das als Hochverrat zu werten". Deshalb habe ich mich zwecks Aufklärung an die Bundesgeralanwaltschaft in Karlsruhe gewandt.
Dort erhielt ich den Bescheid, dass die Sache nicht als Hochverrat sondern als ein Bagatelldelikt einzuordnen sei.

Mich würde in dieser schon interessieren, wie Sie als unparteiischer und unbefangener Politiker (hier: Nicht als Rechtsanwalt. Weil Sie mir keine Rechtsauskunft geben dürfen und ich auch keine haben will bzw. keine bezahlen kann)
diesen Sachverhalt werten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gregor Gysi
6Empfehlungen
30.09.2008
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den Sachverhalt nicht beurteilen kann. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich doch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu wählen, der in der Sache erst einmal Klarheit herstellt. Danach können weitere Schritte überlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Arbeit
24.09.2008
Von:

S.g. Herr Gysi,

mich treibt die leidige und peinliche Diskussion über die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen in "unserer" so reichen Demokratie um.
Warum sperren sich die Regierenden so hartnäckig, eine gesetzliche Lösung herbei zu führen? Sind diese Leute so abgebrüht gegenüber einen immer größer werdenden verarmenden Bevölkerungsteil?
Wie ist der Stand der Dinge diesbezüglich im Bundestag? Oder ist den Abgeordneten das alles überhaupt eine Rede wert?
Wie die LINKSPARTEI dazu steht, ist mir bekannt. Was sagen aber die anderen Abgeordete dazu, dass ich und viele andere aus der Sicherheitsbranche mit 4,24 €/h dahinvegetieren muß?

M.f.G.

E.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
18Empfehlungen
30.09.2008
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September.
Eigentlich gibt es eine Mehrheit im Bundestag für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, da dieser von der SPD, den Grünen und uns befürwortet wird. Die SPD weicht aber nicht von der Koalitionsdisziplin ab. Die Union und die FDP sind dagegen, weil sie Belastungen einzelner Unternehmer befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Ihre Frage an Dr. Gregor Gysi
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