Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
© Die LINKE
Geburtstag
16.01.1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Fraktionsvorsitzender, Rechtsanwalt
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow - Köpenick
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn alle Bürgerinnen und Bürger mit Einkommen ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlen müssten, läge bei 5,25 %, also deutlich niedriger als heute. Dann gäbe es für jede Bürgerin und jeden Bürger den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung.


Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hole ich noch eine Auskunft ein und lasse Ihnen dann eine Antwort zukommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

an Sie als Jurist eine Frage zur Bundeswehr. Wehrpflichtige und freiwillige Männer sind während der Einstellungs-/Annahmeuntersuchung teilweise vollständig unbekleidet. Seit Ende der sechziger Jahre darf auch weibliches Personal an dieser (Intim-) Untersuchung teilnehmen, da hier ansonsten ein faktisches Berufsverbot bestünde. Bei freiwilligen Frauen wird gemäß ZDv 46/1 Absatz 2 Satz 235 keine Kontrolle der äußeren Genitalien vorgenommen, sie sind während der Untersuchung auch zu keinem Zeitpunkt vollständig unbekleidet? Trotzdem ist hier nur weibliches Personal zugelassen? Abgesehen von der sehr unterschiedlichen Auslegung der Persönlichkeitsrechte der Rekrutinnen und Rekruten ergibt sich folgende Frage.

Weibliches medizinisches Personal gilt als geschlechtsneutral und untersucht selbstverständlich auch Männer. Männliches medizinisches Personal wird von der Untersuchung von Frauen ausgeschlossen? Besteht hier der Verdacht eines zumindest zeitweiligen Berufsverbotes für Männer? Ist das mit geltendem deutschen Recht konform und wie stellt sich das anhand des Urteils des EuGH C186/01, der Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, vor allem beim Zugang zu militärischen Berufen, dar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gregor Gysi
2Empfehlungen
30.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren Fragen ging mir folgende Stellungnahme zu:

"I. Wehrpflichtige werden nach § 16 I WPflG gemustert. Die Musterung wird gemäß § 17 WPflG durchgeführt. Danach sind die Wehrpflichtigen auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich zu untersuchen. Ob die Vielzahl an Untersuchungen (vgl. ZDv 46/1 - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu der ärztlichen Untersuchung), insbesondere im Genitalbereich / Analbereich, notwendig und maßgeblich für die Tauglichkeitsentscheidung sein können, ist fraglich. Nach dem Zweck der Musterungsuntersuchung lässt sich dies jedoch vertreten, jedoch m.E. nur insoweit, wie eine Anamnese eine Untersuchung erforderlich macht.

(BGH NJW 1976, 186, 187f) Die ärztliche Musterungsuntersuchung dient öffentlichen Interessen wie auch Belangen des einzelnen Wehrpflichtigen. Der Allgemeinheit muß daran gelegen sein, daß zum Wehrdienst nur Soldaten herangezogen werden, die dessen Anforderungen körperlich und geistig gewachsen sind. Andernfalls wäre nicht sichergestellt, daß die Streitkräfte ihre Aufgaben erfüllen können. Auf der anderen Seite ist es das eigene Interesse des nicht Diensttauglichen, vor Gesundheitsschäden als Folge des Wehrdienstes bewahrt zu werden.

II. Die Untersuchung erfolgt durch einen Arzt (" ... sind .. eingehend ärztlich zu untersuchen."). Ob eine solche Untersuchung durch einen gleichgeschlechtlichen Arzt erfolgen muss, ist im Gesetz nicht geregelt. ÄrztInnen wird in der Tat - auch in der Gesellschaft, sonst gäbe es wohl kaum männliche Gynäkologen - eine gewisse Form der "geschlechtlichen Neutralität" zugebilligt.

Ein Blick in andere Gesetze macht aber deutlich, dass es dafür einen grundsätzlichen Regelungsbedarf gibt. So wurde 2004 § 81d StPO erweitert, wonach bei körperlichen Untersuchungen, die das Schamgefühl verletzen können, diese durch gleichgeschlechtliche Personen oder ÄrztInnen durchzuführen sind, wobei bei berechtigtem Interesse die Untersuchung einer Person eines bestimmten Geschlechts übertragen werden soll. Als Begründung dafür findet sich, dass nach allgemeiner Meinung § 81d StPO die einfachrechtliche Ausprägung des auf Art 1 Abs 1 GG basierenden Grundsatzes ist, dass körperliche Untersuchungen und Durchsuchungen nur von Angehörigen des eigenen Geschlechts oder einem Arzt durchgeführt werden sollen (Ritzert, in: BeckOK, § 81d Rdnr. 1).

Insofern ließe sich auch auf Bundesebene durch Änderung des WPflG eine entsprechende Regelung in § 17 einfügen. Da das Wehrpflichtgesetz in diesem Bereich keine Verordnungsermächtigung enthält, wäre es auch die einzige denkbare Stelle; die Eingangs erwähnte Durchführungsbestimmung ist nur eine rechtlich Gerichte nicht bindende interne Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums.

III. In tatsächlicher Hinsicht sollten Wehrpflichtige Untersuchungen beim Musterungsarzt, die für sie peinlich und unangenehm sind, ggf. vor Ort verweigern und auf gleichgeschlechtliches Personal bestehen bzw. die Beibringung von Attesten der eigenen Vertrauensärzte anbieten. Zwar müssen sie sich dieser Untersuchung unterziehen, § 17 Abs. 4 WpflG. Im Gegensatz zur Pflicht, bei der Musterungsuntersuchung zu erscheinen, vgl. § 17 Abs. 10, handelt es sich jedoch um eine nicht sanktionierte Mitwirkungspflicht, die lediglich bei der Tauglichkeitsentscheidung berücksichtigt wird ("Tauglichkeit nach Augenschein").

IV. Das auch angesprochene Thema der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beruf ist hier m.E. nicht tangiert. Sowohl männliches wie weibliches Personal lässt sich bei bestimmten Untersuchungen ausschließen; das ist vor Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 GG (Persönlichkeitsrecht) hinzunehmen."

Ich hoffe, dass Sie mit den Antworten etwas anfangen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Finanzen
07.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi,
da Sie in der Linkspartei nach der letzten Wahl gestärkt hervor gegangen sind und ich von den Regierenden Parteien wohl kaum eine aussagekräftige Antwort erwarten kann, wende ich mich an Sie.
Haben Sie schon davon gehört, dass Israel zwei hoch moderne Korvetten für 400 ~ 500 Millionen Euro haben möchte. Allerdings nicht kaufen sondern geschenkt. Schlimm genug, dass Deutschland Kriegsgerät exportiert, jetzt verschenken wir es auch noch? Laut dem Artikel ( www.tagesschau.de ), will Israel damit für künftige Kriege bereit sein. Ich finde das unverantwortlich.
Aber meine Frage an Sie:
Ist in der Hinsicht bereits irgendetwas passiert? Haben wir die Schiffe evtl. bereits verschenkt und wenn nicht, was können wir und insbesondere Sie als Opposition dagegen tun? Habe bereits von Politikern gehört, die das für eine gute Idee hielten, weil es in der schweren Kriese ja zu Aufschwung führen würde. Aber auf wessen Kosten? Ich bin der Ansicht, dass man 400 ~ 500 Millionen Euro wesentlich besser investieren kann. Vielleicht halten Sie auch eine Rede darüber im Bundestag, die dann im Internet veröffentlicht wird, darüber würde ich mich sehr freuen.

Herzlichst
Antwort von Dr. Gregor Gysi
4Empfehlungen
20.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

ich fürchte, dass Sie auch von mir, dem verteidigungspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, keine aussagekräftige Antwort im positiven Sinne erhalten werden. Sämtliche Aspekte der Rüstungsexportgeschäfte bleiben auch für die Bundestagsabgeordneten weitestgehend im Dunkeln. Wir werden nicht informiert, wann der Bundessicherheitsrat tagt, über welche Rüstungsexportgeschäfte dort entschieden wird und ob die Waffen sogar mit Steuergeldern bezahlt werden. Dies gilt auch für das in den Medien erwähnte mögliche Korvetten-Geschäft mit Israel. Wiederholt hat sich DIE LINKE im Bundestag für einen Stopp dieser Geschäfte und für mehr Transparenz eingesetzt. Leider wurden unsere Anträge, die Sie auch auf meiner Homepage ( www.paulschaefer.info ) einsehen können, von den anderen Fraktionen abgelehnt. Wir werden aber natürlich auch in dieser Legislaturperiode dafür kämpfen, dieses Geschäft mit dem Tod zu unterbinden, und wir werden weiter versuchen, durch parlamentarische Anfragen Licht in das Dunkel dieser Waffengeschäfte zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Schäfer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.11.2009
Von:
Lux

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

bei einer vor ca. zwei Monaten durchgeführten TED-Umfrage auf SAT 1 wünschten sich 20 Jahre nach dem Mauerfall fast 90 Prozent der Anrufer definitiv wieder die Mauer zurück. Bedauern Sie es manchmal auch, dass es 1989 zum Mauerfall gekommen ist und wünschen Sie sich manchmal die Mauer und zwei deutsche Staaten mit unterschiedlichen Systemen zurück; bzw vermissen Sie manchmal die "alten Zustände der DDR"?

Mit freundlichen Grüßen
Lux
Antwort von Dr. Gregor Gysi
5Empfehlungen
11.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr Lux,

selbstverständlich bedaure ich den Mauerfall keineswegs. Die Bevölkerung der DDR wurde dadurch befreit. Das bedeutet allerdings nicht, dass es seitdem nur eine positive Entwicklung gäbe. Es sind viele soziale Ängste hinzugekommen.

Ich will auch keinesfalls zurück zur DDR, sondern die Bundesrepublik Deutschland verändern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ihre Antwort v. 29.10.2009 auf die Frage des Herrn Ulrich Britzelmair, ( auf der Grundlage Ihrer Antwort v. 26.10.2009 an Herrn Ebel).

Zitat Dr.Gysi: der Unterschied besteht darin, dass das Gesetz einmal die Pflichtmitgliedschaft regelt und einmal nicht:

Meine Frage dazu: Wann regelt das Gesetz bitte die Pflichtmitgliedschaft und wann nicht?

Was ist die genaue Definition dazu, wann es geregelt wird/werden muss, und wann nicht? Wer nimmmt sich hier heraus über die Köpfe von unbescholtenen Bürgern zu entscheiden, was gut und was schlecht für ihn ist? Und warum m u s s es geregelt werden? Steht die UN-Charta 20/2 ( niemand darf in eine Vereinigung gezwungen werden) nicht über allem? Was ist die genaue Definition dazu, wann es geregelt wird/werden muss, und wann nicht? Wer bestimmt, was eine Vereinigung ist und was nicht? Dann war die SED also auch keine Vereinigung und eine "Pflichtmitgliedschaft" wäre rechtens?

Ich verstehe ehrlich gesagt, Ihre Aussage nicht so recht und möchte Sie bitten sich doch etwas zu konkretisieren.

in diesem Sinne,

Antwort von Dr. Gregor Gysi
2Empfehlungen
11.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter ,

Sie fragen mich ständig nach Begründungen für Gesetze, die ich nicht beschlossen habe. Das macht aber nichts. Trotzdem darf ein Staat in bestimmten Fällen eine Mitgliedschaft erzwingen, z.B. auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung und in anderen Fällen. Dann handelt es sich aber nicht um Vereine im Sinne der UN-Charta. In Vereinen ist die Mitgliedschaft immer freiwillig.

Jemand könnte also einen Rechtsstreit bis zum Bundesverfassungsgerichtshof oder bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte austragen, um klären zu lassen, ob sein Menschenrecht durch die Zwangsmitgliedschaft verletzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Arbeit
10.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

am 10. Dezember 2008 habe ich persönlich den 60. Geburtstag der Menschenrechte gefeiert, die als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Bei der Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel gestoßen. Im Artikel Nr. 23 steht: (Zitat) - "Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit."
Das Recht auf Arbeit war in der DDR-Verfassung festgeschrieben.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht dies nicht mehr vor. Kann man hier behaupten, dass das Grundgesetz die Menschenrechte nicht vollständig umsetzt? Ist dies ein möglicher Kritikpunkt?

Mit freundlichen Grüßen,

JH.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
1Empfehlung
16.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.11.2009.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Aber Sie haben Recht, dass sich der Artikel 23 nicht ausreichend im Grundgesetz widerspiegelt. Es gibt in der Bundesrepublik kein Recht auf Arbeit. Andere werden das so interpretieren, dass sie behaupten, dass jeder das Recht hätte zu arbeiten, aber es niemanden gibt, der verpflichtet wäre, jeder und jedem eine Arbeit anzubieten.

Wie dem auch sei, wir werden diesbezüglich weiter streiten und kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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