Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
© Die LINKE
Geburtstag
16.01.1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Fraktionsvorsitzender, Rechtsanwalt
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow - Köpenick
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Sowohl die Grünen als auch wir bringen Anträge zu Honduras in den Bundestag ein. Es wird also eine Debatte geben, bei der wir auch versuchen werden, die FDP-Abgeordneten zu stellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
25.03.2010
Von:

Sehr geehrter Genosse Gysi

habe heute erfahren, dass mal wieder der Mindestlohn diesmal für Pflegepersonal festgelegt wurde. West 8.50Euro,Ost 7.50Euro.

Mit welcher Revanchistischer Aroganz verdient der Bürger der neuen Länder immer noch weniger wie der Bürger aus den alten Ländern.

Wohne an dem äußersten westlichen Zipfel der Republik und mich kotzt diese Ungerechtigkeit richtig an.

Mit sozialistischem Gruß

Antwort von Dr. Gregor Gysi
5Empfehlungen
26.03.2010
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Genosse ,

vielen Dank für die Nachricht vom 25. März. Ich finde dies ebenso unverständlich und kritisiere diesbezüglich gleichermaßen Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Mit solidarischen Grüßen
Gregor Gysi
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Frage zum Thema Arbeit
29.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,

§38SGB3 verpflichtet Leiharbeiter zur Meldung in den Arbeitsagenturen und zur Arbeitssuche selbst wenige Wochen vor dem 65. Geburtstag und danach bis zum Renteneintritt. Dies gilt auch wenn die seit vier Jahren bestehende Stelle voraussichtlich bis zur Rente fortgesetzt wird.
Die Arbeitsagentur will die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern, wenn nicht zwei Bewerbungen pro Woche vorgelegt werden.
Ist die Aufforderung zur Jobsuche vor den Sozialgerichten anfechtbar?
Kann auf §185StGB verwiesen werden?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Gregor Gysi
bisher keineEmpfehlungen
30.03.2010
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

der Rechtsweg ist leider ein anderer. Sie könnten es - was ich Ihnen aber nicht rate - auf eine Kürzung der Leistungen ankommen lassen, dagegen Widerspruch einlegen und im Falle der Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Sozialgericht erheben.
Dann bekämen Sie eine gerichtliche Klärung, aber dies brauchte Zeit und wer weiß, wie es ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi
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Frage zum Thema Finanzen
30.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Sie sind einer der wenigen Abgeordneten, der auf dieser Plattform bemüht ist, alle Fragen zu beantworten. Bei den letzten Wahlen haben mein Sohn und ich konsequent Ihre Partei gewählt. Leider konnten unsere Stimmen nicht verhindern, dass es nun zur Bildung einer Regierungskoalition kommt, die offenbar von einer Minderheitenpartei dominiert wird. Inzwischen wird diese Regierung für das Volk eine Belastung. Mit dieser Entwicklung machen sich natürlich auch Sorgen breit. Die ständig anwachsenden Staatsschulden sind doch schon lange nicht mehr zu tilgen. Aus meiner Sicht gibt es doch genügend Nutznießer, die an den Schuldenaufnahmen verdienen.
Meine Frage: Gibt es aus Ihrer Sicht überhaupt noch eine gute Prognose
für die EU und Deutschland? Ist denn ein finanzieller Kollaps nicht schon vorprogrammiert?
Vernunftdenken bei den Menschen wäre sicherlich angebracht, dürfte aber nicht zu erwarten sein. Politische Unaufgeklärtheit und Dummheit ist in diesem Land noch sehr stark verbreitet.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gregor Gysi
1Empfehlung
06.04.2010
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. März. Selbstverständlich gibt es immer Perspektiven, auch vernünftige, hoffnungsvolle. Allerdings müsste dann die Politik deutlichst verändert werden. Endlich müssten die Banken zur Zahlung der von ihnen angerichteten Schäden herangezogen werden und nicht die Bürgerinnen und Bürger, wie dies heute geschieht. Auch auf anderen Gebieten ließe sich eine Menge machen, nur dass die Regierenden dies halt nicht wollen. Ich hoffe aber, dass sich der Zeitgeist noch so verändert, dass sich andere Politikansätze wenigstens Schritt für Schritt durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Ergänzung vom 06.04.2010
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. März.
Selbstverständlich gibt es immer Perspektiven, auch vernünftige, hoffnungsvolle. Allerdings müsste dann die Politik deutlichst verändert werden. Endlich müssten die Banken zur Zahlung der von ihnen angerichteten Schäden herangezogen werden und nicht die Bürgerinnen und Bürger, wie dies heute geschieht. Auch auf anderen Gebieten ließe sich eine Menge machen, nur dass die Regierenden dies halt nicht wollen. Ich hoffe aber, dass sich der Zeitgeist noch so verändert, dass sich andere Politikansätze wenigstens Schritt für Schritt durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Internationales
01.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

ich habe gelsen, dass über 100 linke israelische Intellektuelle am 26.3.2010 einen offenen Brief an die Partei Die Linke geschickt haben Diese äußern sich darin besorgt über die Entwicklung der Debatte zu Palästina innerhalb Ihrer Partei und fordern von Ihrer Partei, sich klarer gegen die Besatzungspolitik zu positionieren. Als konkrete Schritte schlagen sie z.B. die Einstellung aller deutschen Waffenexporte nach Israel, ein allgemeines Importverbot für israelische Siedlungsprodukte in die EU und die Implementierung der Empfehlungen des Goldstone-Berichts vor.

Ich schreibe Ihnen, da mich Ihre ganz persönliche Meinung dazu interessiert. Mich interessiert aber auch die offizielle Antwort der Partei Die Linke auf diesen Brief.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
06.04.2010
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrte Frau ,

eine offizielle Antwort der Partei auf diesen Brief gibt es nicht, zumal die meisten Personen, die dort unterschrieben haben sollen, unbekannt sind.

Selbstverständlich muss die Politik Israels kritisiert werden, immer wieder Steine in den Weg bei der Bildung eines palästinensischen Staates zu legen. Das machen wir deutlich und werden es auch künftig deutlich tun. Zum Teil gibt es allerdings auch unterschiedliche Auffassungen. Die Fraktion wird in Kürze zum Nahost-Konflikt eine Erklärung beraten und wie ich hoffe auch eine entsprechende Entscheidung treffen.

Sobald die Verabschiedung erfolgt ist, können Sie selbstverständlich ein Exemplar erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Die Sache mit den "Wahlen"

Art. 38 Abs. 2 "GG" sagt:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Nun aber nach jeder Bundestags- oder Landtagswahl, sofort nach Schließen der Wahllokale, wird von den Wahlorganen, den Politikern und Parteien, unterstützt durch Medien und ”Parteienforscher”, vor aller Augen eine eingeübte Anmaßung in Form einer plumpen Täuschung zelebriert: Jene wahlberechtigten Bürger, die keiner Partei und/oder keinem Kandidaten ihr Vertrauen schenken konnten, werden bei der prozentualen Berechnung der Stimmenanteile schlicht ignoriert.
Die Vorgehensweise ist so alt wie offenbar wirksam und erfolgreich: Als prozentuale Berechnungsbasis wird nicht die Zahl der Wahlberechtigten, sondern die der Wahlurnengänger herangezogen.

Art. 121 "GG" definiert den Begriff ”Mehrheit” :
”Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.”
Bei Abstimmungen wird der prozentualen Berechnung stets die Gesamtzahl der gesetzlichen Mitglieder des "Bundestages" oder der "Bundesversammlung" zu Grunde gelegt. Stimmenthaltungen werden nicht von dieser Berechnungsbasis (100 Prozent) abgezogen, vielmehr wird stets ”in allen Fällen (...) die gesetzliche Mitgliederzahl zugrunde gelegt”
Daraus folgt zwingend:
Was bereits gemäß einfacher Denkgesetze zu Recht gilt und so auch gemäß Art. 121 "GG" für den "Bundestag" Geltung hat, dessen Mitglieder auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. 2 "GG" durch den Volkssouverän, also die Wahlberechtigten in Wahlen bestimmt werden, dann muss dies zu Recht für jede Wahl durch die Mitglieder des Volkssouveräns gelten.
Meine Frage:
Wird hier Grundgesetzwiedrig gehandelt?

Mit freundlichen Grüssen.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
4Empfehlungen
06.04.2010
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keine Wahlpflicht in Deutschland, so dass das Ergebnis der Wahl letztlich von denen bestimmt wird, die zur Wahl gehen. Insofern sind die prozentualen Berechnungen nachvollziehbar. Gleichzeitig müsste aber angegeben werden, welchen Anteil die Ergebnisse bei sämtlichen Wahlberechtigten ausmachen.

Das Meiste wird im Bundestag mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Es gibt nur einige Sonderfälle, in denen es um die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bzw. des Bundesrates geht oder um 2/3 der Mitglieder des Bundestages bzw. des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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