Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Gregor Gysi
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, selbstständiger Rechtsanwalt und Publizist in Berlin
Wohnort
-
Wahlkreis
Berlin-Treptow - Köpenick , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen habe ich meine Bedenken. Es müssen ja andere unentlohnt für diejenigen mitarbeiten, die ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. (...)
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Frage zum Thema Gesundheit
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Doktor Gysi,

das Thema Nichtraucherschutz wurde seinerzeit mit dem Hinweis auf die Föderalismusreform an die Länder abgeschoben; der Bund sei hier nicht zuständig.

Das ist falsch.

Mit der Streichung der Ausnahme für Gastronomie im bundesweit geregelten Arbeitnehmerschutz könnten Sie den Nichtraucherschutz auch deutschlandweit regeln, die willkürlichen Ausnahmen wären vom Tisch, es würde zudem Chancengleichheit für alle Wirte herrschen und das Kneipensterben wäre beendet. So hat es im Ausland schließlich auch funktioniert, das sagen seriöse Studien.

Erst ist die freiwillige Regelung (DEHOGA-Selbstverpflichtung) gescheitert, nun auch die Bundesländer mit ihren Gesetzen – die schützen vielleicht die Raucher, nicht die Nichtraucher (nur ein paar Beispiele dafür: Raucherclubs schießen wie Pilze aus dem Boden, Raucherräume ohne räumliche Abtrennung werden geduldet, in der Kneipe darf nicht geraucht werden, aber im Büro und sogar im Ärztehaus, macht das Sinn?). Selbst die BVG-Ausnahme, dass in kleinen Kneipen wieder überall geraucht werden darf, führt zu weiten Wettbewerbsverzerrungen: Warum wird eine Kneipe mit 70 qm anders behandelt als eine mit 80 qm? Warum darf eine gastronomische Einrichtung mit Raucherraum Speisen anbieten, eine kleine aber nicht, zumindest wenn die Gäste rauchen dürfen? Und kaum reist man über die Grenze eines Bundeslandes, gelten andere Regelungen.

Der Nichtraucherschutz scheint auf der Strecke zu bleiben und viele Wirte werden im Moment benachteiligt, weil nicht jeder einen Raucherraum einrichten bzw. das Rauchen in seiner Gastronomie erlauben darf. Rund drei Viertel der Bürger – IHRER BÜRGER! – wollen laut repräsentativen Umfragen ein komplettes Rauchverbot. Selbst die meisten Raucher haben sich mittlerweile daran gewöhnt die Gastronomie für eine Zigarettenlänge zu verlassen. Aber die Gesetze lassen weiterhin nach Gutdünken Ausnahmen zu.

Meine Frage daher:

Was werden Sie konkret für den Nichtraucherschutz tun?
Antwort von Dr. Gregor Gysi
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21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.9.

Es besteht die übereinstimmende Auffassung, dass für den Nichtraucherschutz jetzt die Länder zuständig sind. Wie dem auch sei, es kommt darauf an vernünftige Regelungen in allen Ländern durchzusetzen. In Berlin gab es bekanntlich schon einen Versuch durch die dafür zuständige Senatorin aus meiner Partei. Allerdings ist dieses Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben worden. Unabhängig davon hoffe ich, dass es bald zu einheitlichen Regelungen kommt, die die Nichtraucherinnen und Nichtraucher ausreichend schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Arbeit
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi

Mir ist zu Ohren gekommen das Arbeitsagenturen den Arbeitslosen (Hartz IV Empfänger) entgegen dem Grundgesetz mit Repressialen droht und auch durchsetzt. Damit sind zB. unter den vielen anderen Nötigungen auch die 1€ Jobs gemeint.

Ich weiß, und es wurde mir auch schon bestätigt, das die 1€ sowie 400€ Jobs,usw. aus der Arbeitslosenstatistik heraus gerechnet werden.
Im Grundgesetz steht dazu
Artikel 1 Menschenwürde
Artikel 2 Geschützte Vertragsfreiheit (Selbstbestimmungsrecht)
Artikel 14 Eigentumschutz
Artikel 11 Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit)
Artikel 12 Freie Berufswahl

Nach Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs und Pflichtarbeiten steht ja nun "Jede Art von Arbeit oder Dienstleistungen die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat ist verboten". Warum steht da nicht auch gleich: Zuwider Handlung wird geandet. Ist es möglich das der Gesetzgeber sich selbst über das Grundgesetz hinwegsetzt? Ist das Grundgesetz vielleicht einfach mal gändert worden? Was könnte man als Wähler gegen diese ganzen Ungereimtheiten unternehmen? Der letzte Satz ist mehr hypothetisch gemeint. Ich persönlich gebe jeder Partei (Person) nur eine Chance das bestehende Grundgesetz und Ihre Wahlversprechen einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
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21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 17.9. hat mich erreicht. Ein Betroffener müsste den gesamten nationalen Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht durchschreiten, um die Frage der Grundgesetzwidrigkeit in dem von Ihnen aufgeworfenen Sinne klären lassen zu können.

Unabhängig davon treten wir für die Überwindung von Hartz IV ein, weil sie gleichmacherisch und demütigend organisiert ist. Ich hoffe, dass nach der Bundestagswahl der Druck von uns auf die anderen Parteien wachsen kann. Das setzt natürlich ein gutes Wahlergebnis meiner Partei voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi
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Frage zum Thema Soziales und Familie
17.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Gysi,
seit einigen Wochen läuft der Wahlkampf und von Seiten der derzeitigen Regierung wird der Abbau der Arbeitslosigkeit als Erfolg gefeiert. Im Stern Artikel vom Februar diesen Jahres "Wer offiziell arbeitslos ist - und wer nicht" wird die Zahl der Arbeitslosen zwar bestätigt, jedoch eine weitere Gruppierung genannt die weitaus größer ist: Die der "Unterbeschäftigten". Addiert man die beiden Gruppen: 6,5 Millionen plus diejenigen die auch noch aus diesem Raster fallen.
Meine Frage: Warum wird dies - vor allem von Seiten der Oppsition - nicht klargestellt?

2. Frage: Wie von allen Parteien proklamiert hat es eine Reallohnsenkung gegeben, zumindest für die mittleren bis kleinen Einkommen. In den Diskussionen fordern Sie einen Mindestlohn von 10,- Euro die Stunde. Ein druchaus faire Sache.
Meine Frage: Für welche Tätigkeit fordern Sie 10,- Euro? Für jedliche Tätigkeit die ausgeübt wird? Und wie kombinieren Sie den Lohn an Qualifikationen? Sprich was soll ein Ausgelernter/Stduierter mehr haben als ein Ungelernter; unter der Berücksichtigung das der Ausgebildete/Studierte im gelernten Beruf arbeitet.

MfG, -
Antwort von Dr. Gregor Gysi
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21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachricht vom 17.9. hat mich erreicht.
Immer wieder weise ich darauf hin, dass Vollzeitbeschäftigung abgebaut und prikäre Beschäftigung ausgebaut wurde. Ferner verweise ich darauf, dass dadurch nur die Statistik geschönt, die Probleme in Wirklichkeit aber verschärft wurden.

Die Tarifverträge bleiben selbstverständlich in Kraft. Natürlich müssen höher Qualifizierte mehr Geld bekommen. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist für jene gedacht, die heute noch weniger erhalten. Das führt dann insgesamt zu Lohnsteigerungen auch für die anderen. Das wiederum stärkt die Kaufkraft und damit die kleineren und mittleren Unternehmen, die auf die Binnenwirtschaft angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gysi
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Frage zum Thema Außenpolitik
17.09.2009
Von:

Lieber Dr. Gysi,
wenn Sie mitregieren könnte, wie würden Sie den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland umsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gregor Gysi
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25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.9.

Die Atomwaffen der USA befinden sich auf Grundlage von Verträgen in Deutschland. Genau die müsste man ändern. Darüber wäre mit den USA zu verhandeln. Außerdem sind sie kündbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Frage zum Thema Umweltpolitik
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Antworten auf diverse Fragen zum Thema Tierschutz seitens der Parteien haben bisher nur den Tierschutz hinsichtlich Nutztiere berührt.

Wie sehen Sie nachfolgende Probleme ?

1. Ausgesetzte Heimtiere - Hilft eine Pflichtkennzeichnung?

2. "Hobby – Zucht" anstatt "Schwarzarbeit" – eine lukrative Geldquelle ohne steuerliche Nachteile und jegliche Kontrolle, manchmal mit "Ausschussproduktion" und Massenhaltung - soll dies abgeschafft werden und allgemeine Zuchtgenehmigung und Gewerbeanmeldepflicht eingeführt werden mit Ausnahme von sog. "Urproduktion" mit einer Hündin und maximal einem Wurf pro Jahr ?
3. Sollen Tierschutzvereine seitens Veterinärämter bei Ermessensentscheidungen verbindlich einbezogen werden in Bezug auf Beachtung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen bei Haltung und Handel von Heimtieren einschließlich Zuchtanlagen?
4. Soll ein Werbeverbot ausgesprochen werden, für ausländische Züchtungen die im Heimatland nicht registriert sind und auch nicht die Zugehörigkeit einem Zuchtverband nachweisen können?
5. Soll Verkaufsverbot für die Züchter von Heimtieren an den Bauernmärkten
und ähnlichen Versammlungen eingeführt werden?
6. Sollen den Tierschutzvereinen erweiterte Befugnisse gewährt werden
bei Verwahrlosung, und schlechter Haltung von Hunden, Katzen und Kleintieren und deren unkontrollierter Vermehrung.
7. Soll eine Verbandsklage eingeführt werden?
8. Soll ein obligatorisches Verbot von erneuter Tierhaltung im Falle
einer Verurteilung wegen der Tierquälerei ausgesprochen werden?
9. Soll sich die B.R.D. für die Fortentwicklung des Tierschutzes auf Europa-Ebene stark machen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Straßentieren und für Eindämmung der Population von Hunden und Katzen auf humane Art durch Kastrationen, sowie für den Verbot von Tötungsstationen?
Antwort von Dr. Gregor Gysi
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.9., die ich zuständigkeitshalber an unsere Abgeordnete Kirsten Tackmann weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
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Ihre Frage an Dr. Gregor Gysi
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