Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Anja Weisgerber
Jahrgang
1976
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Die Europäische Union gibt den Mitgliedstaaten aber grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung dieser Methode zu stellen, dem dann die Europäische Kommission stattgeben kann.
Die Wiederzulassung der Schlachtmethode "Tötung durch Kugelschuss" wurde bereits zwischen Bund und Ländern diskutiert, wobei sich Bayern für eine Ausnahmegenehmigung ausgesprochen hat. Sobald alle Länder ihre Zustimmung gegeben haben, wird im Laufe des nächsten Jahres ein Bundesratsverfahren eingeleitet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Lebt man allerdings in Bayern, so wird dies problematisch!

Denn dort schützt man lieber diejenigen, die ohne Skrupel Rinder aus BSE-Risikoländern ( www.bio-angus.de ) im wahrsten Sinne des Wortes an uns "verfüttern" ließen.

Doch nun zu meiner eigentlichen Frage.

Halten Sie es aus moralischer Sicht für richtig, dass einer Person, wie Stoiber, höchste Parteiehren zuteil werden, obwohl er vorsätzlich die Öffentlichkeit mit unkalkulierbaren Risiken, im Zusammenhang mit BSE/vCJK, ausgesetzt hat, während aktuell eine Ex-Veterinärassistentin, die zahllose Straftaten ( www.stern.de ) oder den in der bayerischen BSE-Risikoanalyse ( home.hetnet.nl ) erwähnten Vorgang "Gefährlicher Kuhhandel" ( www.spiegel.de ) aufgedeckt hat, quasi als Dank des Freistaates Bayern, durch den Bayr. Verwaltungsgerichtshof (AZ: 3B06.3203/W1K06.64) zu Hartz IV "geschickt" wird?
Siehe hierzu den Artikel "Hartz IV statt sicheren Beamten-Job Verwaltungsgericht hält den Rauswurf einer Veterinärassistentin für rechtswidrig" unter www.bio-angus.de

MfG
R.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
8Empfehlungen
09.05.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de zukommen ließen. Auch wenn sich der konkrete Bezug zwischen dem CSU-Ehrenvorsitz von Dr. Edmund Stoiber zu meiner Tätigkeit als Mitglied des Europäischen Parlaments nicht auf den ersten Blick erschließt, möchte ich Ihnen zu dem von Ihnen aufgeworfenen Themenkomplex gerne antworten.

Sie haben Recht, dass unsere Gesundheit eines der höchsten Güter ist, die wir schützen müssen. Dabei ist jeder persönlich, aber auch der Staat mit den notwendigen Rahmenbedingungen in der Verantwortung.

Die Europäische Union hat - neben vielen Ansätzen des Verbraucherschutzes zum Beispiel in der Chemikalienpolitik REACH, bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln usw. - auch zahlreiche Vorschriften erlassen, die uns vor verunreinigten Lebensmitteln schützen sollen. Der Schutz vor BSE gehört ebenso dazu wie Maßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche und Vorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Schlachthöfen und Metzgereien. Meiner Meinung nach haben sich diese Regelungen in den vergangenen Jahren bewährt, weshalb sie kontinuierlich bewertet und gegebenenfalls neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.

In meiner persönlichen Arbeit im Europäischen Parlament setze ich mich dabei für ein hohes Verbraucherschutzniveau als Ziel für unsere europäischen Regelungen ein. Die Umsetzung mit konkreten Maßnahmen muss dann vor Ort von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten vorgenommen und überwacht werden, zuständig für die Überwachung und - im Fall eine Verstoßes - die Strafverfolgung im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind in Deutschland die Bundesländer.

Der von Ihnen benannte Abschlussbericht "Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Auftreten von BSE einschließlich einer Untersuchung zum Vorkommen von vCJD in Bayern" nimmt diesen Überwachungsauftrag innerhalb des vorgegebenen Bereichs wahr und setzt sich kritisch mit Ursachen und Maßnahmen zu BSE in Bayern auseinander. Er kommt letztlich zu dem Schluss, dass die getroffenen Präventionsmaßnahmen geeignet sind, das Risiko für den Verbraucher signifikant zu verringern.

Die besten politischen Absichten und Vorschriften zur Prävention sind jedoch nicht vor kriminellem Handeln sicher. Wenn jemand genügend kriminelle Energie aufbringt, ist es in Einzelfällen möglich, dass die bestehenden Gesetze umgangen werden. Dies trifft auf Diebstahl, Mord und Betrug ebenso zu wie auf Verstöße gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Auch der von Ihnen beschriebene Fall Ihrer ins Emsland verkauften Rinder, deren Pässe oder Identitäten möglicherweise zur Verschleierung von Schwarzschlachtungen ohne BSE-Test genutzt wurden, ist wohl ein Beispiel für solches kriminelle Handeln.

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden aufgrund Ihrer vorbildlichen Meldung Strafverfahren gegen Ihren Vertragspartner sowie weitere verdächtige Rinderhalter durchgeführt. Außerdem wurden die Möglichkeiten zur Nachbestellung verloren gegangener Ohrmarken und Rinderpässe deutlich verschärft, um Missbrauch weiter zu erschweren. Für mich ist dies ein Beispiel, dass Missbrauch konsequent verfolgt und Lehren aus Missbrauchsfällen gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Gesundheit
11.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Diesen Satz fand ich als Einstieg in mein Problem einen guten Start.
Ich habe in München Freunde. Meine Freunde haben das eigentliche Problem, denn sie haben einen Sohn mit der sog. Mondscheinkrankheit ( lat. Xeroderma Pigmentosum). Es ist ein Gendefekt und die Symptome sind, dass dieser Junge und noch weitere 50 andere Patienten UV-Licht (also Sonnenstrahlen) meiden müssen. D.h. diese Patienten dürfen nicht an das Tageslicht. Sie können nur in Ausnahmefällen mit Schutz (UV-Schutzkleidung, UV-Sonnenschutzcreme usw.) am normalen Leben teilhaben. Nun haben wir Probleme mit den gesetzlichen Krankenkassen, denn diese Krankheit steht anscheinend in keinem Krankheitskatalog und wird somit in keinster Weise finanziell aufgefangen. Also man bekommt keine Sonnenschutzcreme, keine UV-Schutzkleidung einfach gar nichts. Keiner fühlt sich zuständig, alles wird hin- und hergeschoben. Letzendlich müssen die Patienten dafür selber aufkommen. Das Resultat von "in die Sonne gehen" ist der Hautkrebs. Und falls dieser wieder mal aufgetreten ist, wird die OP bezahlt von der Krankenkasse. Es leuchtet mir einfach nicht ein, warum diese OP´s bezahlt werden, die viel teurer sind, als die Sonnenschutzcreme sozusagen als Verhütung. Wenn ich als Frau zum Frauenarzt gehe, bekomme ich doch auch meine Vorsorge bezahlt. Warum geht das hier nicht? Und wir reden nicht von einer OP in 5 Jahren, sondern wir reden von min. 5 OP´s in einem Jahr. Abgesehen davon dass es den "Mondscheinkindern" auch seelisch sehr schlecht geht, weil sie kaum Kontakt zur Außenwelt haben können, werden sie auch noch sooooo im Stich gelassen. In meinem Bundesland (NRW) gibt es 7 Patienten und ich kämpfe und kämpfe. Ich habe eine Petition geschrieben und sie ist noch in Bearbeitung. Aber die Sonne scheint und dieses Jahr ist schon ein Mondscheinkind verstorben.

Gruß,
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
2Empfehlungen
30.05.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrte Frau ,

für die Zusendung Ihrer Anfrage über das Portal "Abgeordnetenwatch" danke ich Ihnen. Der von Ihnen geschilderte Fall eines an der Mondscheinkrankheit leidenden Kindes hat mich persönlich sehr berührt. Ich gebe Ihnen völlig recht, dass unsere Gesundheit das wichtigste Gut ist, das wir besitzen.

Die Gesundheitspolitik ist jedoch in erster Linie Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten. Die EU ist in ihrem Wirken in der Gesundheitspolitik weitgehend auf die Vorgabe von europaweiten Zielen und auf den Austausch sowie die Koordinierung der mitgliedstaatlichen Maßnahmen beschränkt. Deshalb hat die EU keine Kompetenzen, auf die Kostenübernahme im Fall der Mondscheinkrankheit durch die nationalen Krankenkassen einzuwirken. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an den für Sie zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Ich verstehe Ihr Anliegen, dass es bei dem Sohn Ihrer Freunde darum geht, die Bildung von Hautkrebs durch geeignete Maßnahmen zu verhüten und hoffe, dass Sie bei den Krankenkassen hinsichtlich der Übernahme von UV-Schutzkleidung oder Sonnencreme Erfolg haben werden.

Im Rahmen ihrer sehr begrenzten Möglichkeiten im Gesundheitsbereich engagiert sich die EU sehr stark für den besseren Gesundheitsschutz der Bürger. So hat das Europäische Parlament beispielsweise zusammen mit dem Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Mit den Forschungsrahmenprogrammen der EU werden auch die Erforschung neuer Krankheiten und deren Heilung vorangetrieben. Weiterhin haben wir als Abgeordnete des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament erst vor wenigen Wochen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen gerade in der Prävention und Früherkennung zu ergreifen, um Krebskrankheiten in Zukunft zu verringern. Denn auch wir als Abgeordnete im Europäischen Parlament sind Ihrer Ansicht, dass Vorbeugen besser ist als Heilen.

Den genauen Text des Entschließungsantrags finden Sie hier:
www.europarl.europa.eu

Wie Sie sehen können, setzen wir uns sehr stark für die Forschung im Gesundheitsbereich und für die Prävention ein. Damit kämpft die EU dafür, dass Kinder wie der Sohn Ihrer Freunde in Zukunft ein normales Leben führen und die Sonne genießen können. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Gesundheitspolitik wird aber weiterhin auf mitgliedstaatlicher Ebene getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2008
Von:
H.

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

ein erschreckender Artikel in der britischen Tageszeitung "Daily Telegraph", zu finden unter

www.telegraph.co.uk

schildert Pläne von Mitgliedern des Europaparlaments unter Führung des Briten Richard Corbett, die verschiedene bedenkliche Ziele verfolgen:

1. Der Zusammenschluß von Abgeordneten zu anerkannten Gruppen soll durch Heraufsetzung der Mindestanzahl erschwert werden, wodurch - natürlich rein zufällig - ausgerechnet europakritische Gruppen gesprengt würden.

2. Unbequeme Nachfragen von Parlamentariern sollen durch eine Einschränkung der Informations- und Fragerechte mittels Weigerungsrechten des Parlamentspräsidenten verhindert werden.

Wie stehen Sie zu vorgenanntem politischen Vorstoß und insbesondere den zwei besonders schwerwiegenden Folgen?

Mit freundlichen Grüßen,
H.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
2Empfehlungen
23.07.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des Europäischen Parlaments. Das Parlament hat in der Woche vom 10. Juli in der Plenarsitzung über die zwei von Ihnen kritisierten Vorhaben abgestimmt. Daher beantworte ich Ihnen gerne Ihre Fragen.

Herr Corbett hat in der Tat zwei Vorschläge vorgelegt, die die Bildung von Fraktionen und die schriftlichen Anfragen von Europaabgeordneten an die Kommission und den Ministerrat betreffen. Ziel dieser Vorschläge ist jedoch in keinster Weise die Fraktion der Euroskeptiker zu zerschlagen oder die Frage- und Informationsrechte der Parlamentarier zu beschränken. Es sind vielmehr Anträge für eine Veränderung der Geschäftsordnung, die die Arbeit des Parlaments mit seinen 785 Abgeordneten besser und effizienter organisieren soll.

Derzeit braucht man im Europäischen Parlament mindestens 20 Abgeordnete aus einem 1/5 der Mitgliedstaaten (das entspricht 6 Ländern), um eine Fraktion zu bilden. Die Abgeordneten haben nun entschieden, die Mindestgrenze zur Bildung einer Fraktion auf 25 Abgeordnete heraufzusetzen, die aus einem 1/4 der Mitgliedsstaaten kommen müssen (7 Länder). 25 Abgeordnete entsprechen ungefähr 3 % der Gesamtzahl der zukünftigen Europaabgeordneten. Diese erscheint mir eine vernünftige Zahl, da ein Vergleich mit anderen europäischen Parlamenten zeigt, dass in der Regel mindestens 4 % der Abgeordneten nötig sind, um eine Fraktion zu gründen. Das Europäische Parlament hat also einen vergleichsweise niedrigen Schwellenwert für die Fraktionsbildung. Im Bundestag benötigt man zum Beispiel mindestens 5 % aller Abgeordneten. Das Parlament hat sich nach der Erweiterungsrunden von 2004 und 2007 um 12 neue Länder ebenfalls vergrößert. Eine Raufsetzung des Schwellenwertes für die Bildung einer Fraktion ist daher die logische Konsequenz. Dies soll zum einen eine zu starke Zersplitterung in kleine politische Gruppen vermeiden, die die ohnehin schwierige Entscheidungsfindung weiter erschweren würde. Zum anderen sollen finanzielle Ressourcen geschont werden. Jede Fraktion hat nämlich Anrecht auf umfangreiches Personal, Sitzungsräume im Parlament sowie weitere Mittel beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit und auswärtige Sitzungen. Die derzeit kleinste Fraktion der "Independence and Democracy", der Fraktion der Euroskeptiker, die nach dem Bericht in der "Daily Telegraph" von der Neuregelung bedroht wäre, hat 22 Mitglieder und 20 Fraktionsmitarbeiter, die vom Europäischen Parlament, also der öffentlichen Hand bezahlt werden.

Es kann auch keine Rede davon sein, dass der Änderungsvorschlag von Herrn Corbett sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet. Die Regelung tritt erst nach den Europawahlen 2009 in Kraft. Niemand kann heute absehen, wie das Wahlergebnis in einem Jahr aussehen wird, ob und wie viele der bisherigen Gruppierungen überhaupt von der neuen Regelung betroffen werden würden.

Im Übrigen beinhaltet die neue Regelung auch eine Maßnahme, die kleine Fraktionen wie die "Independence und Democracy" unterstützen soll. Falls eine Fraktion während der Legislaturperiode unter die erforderliche Mindestanzahl von Abgeordneten fällt, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu den nächsten Wahlen weiterexistieren.

Auch die Neuregelung im Bezug auf die schriftlichen Anfragen, die Europaparlamentarier an die Kommission und den Ministerrat stellen können, soll einen aktuellen Missstand beheben. Heute wird die Kommission mit einer Flut von Anfragen konfrontiert, allein letztes Jahr sind über 6000 Fragen eingegangen. Einzelne Abgeordnete haben seit Beginn der Legislaturperiode 2004 bereits mehrere hundert Anfragen gestellt. Leider handelt es sich dabei zum Teil um Themen, für die die Kommission überhaupt nicht der richtige Ansprechpartner ist, da die EU in diesem Bereich keine Zuständigkeit hat. Es gibt Beispiele von Abgeordneten, die wiederholt nach Informationen der Kommission zu dem angeblichen Tod von Osama bin Laden fragten oder sich über die hohen Gebühren ihrer Bank beschwerten.

Das Europäische Parlament hat nun beschlossen, Leitlinien einzuführen, an denen sich die Fragen orientieren sollen. Ähnliche Leitlinien sind bereits für mündliche Anfragen der Parlamentarier üblich. Der Parlamentspräsident hat den Auftrag, unsachgemäße Anfragen herauszufiltern, bevor sie an die Kommission oder den Rat weitergeleitet werden. Dabei soll überprüft werden, ob die Anfrage eine präzise und verständliche Frage beinhaltet, ob die Frage überhaupt in den Tätigkeitsbereich der EU fällt oder ob dieselbe oder eine ähnliche Frage bereits kürzlich von einem anderen Abgeordneten gestellt wurde. Auch beleidigende Fragen sowie Angelegenheiten, die nur im persönlichen Interesse des Abgeordneten sind und nicht mit seiner parlamentarischen Arbeit zusammenhängen, werden zurückgewiesen. Der Abgeordnete hat bei abgelehnten Fragen jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Anfrage entsprechend der Richtlinien umzuformulieren. Die neue Regelung soll die Informations- und Fragerecht der Abgeordneten somit nicht einschränken, sondern dieses Instrument verbessern. Heute warten Abgeordnete nämlich aufgrund der Flut von nur teilweise berechtigten Fragen ihrer Kollegen meist so lange auf eine Antwort der Kommission, dass sie die erhaltenen Informationen oftmals gar nicht mehr richtig verwenden können.

Ich begrüße die beiden Reformen in der Geschäftsordnung des Parlaments, da sie die internen Abläufe der Parlamentsarbeit verbessern werden. Bei derzeit 785 Abgeordneten brauchen wir Regeln, die sinnvolle und effiziente Abläufe garantieren. Dies hilft auch, unnötige Ausgaben für die öffentliche Hand einzudämmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen aktuellen Hintergrundinformationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
18.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort, die mich jedoch aufgrund der bisherigen Vorgehensweise, deutscher Ministerien, in punkto BSE/vCJK/HI-Tier, sehr irritiert.

Denn die deutschen Behörden und Ministerien schützen lieber kriminelle Machenschaften anstatt aktiven Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Übertragung der Rinderseuche BSE auf den Menschen zu betreiben.

Von der korrekten Einhaltung bzw. Umsetzung der diversen EU-Vorgaben ganz zu schweigen!

Woher Sie diese Informationen

"Nach den mir vorliegenden Informationen wurden aufgrund Ihrer vorbildlichen Meldung Strafverfahren gegen Ihren Vertragspartner sowie weitere verdächtige Rinderhalter durchgeführt ..."

deshalb haben, ist mir persönlich ein Rätsel.

Niemand der Akteure des SPIEGEL-Artikels "Gefährlicher Kuhhandel"
www.spiegel.de wurde trotz diverser Strafanzeigen jemals zur Verantwortung gezogen.

Wie auch, wenn die Landratsämter Meppen und Bamberg sowie die damalige Bezirksregierung Weser-Ems diesen Vorgang als nicht beanstandenswert erklären.

Zum Problem dürfte nun Stoiber`s "dunkles Geheimnis", die BSE-Risikoanalyse werden, die einzig auf unseren Internetseiten www.bio-angus.de öffentlich einsehbar ist.

Und damit hat nun das who is who der dt. Pseudo-Verbraucherschutzszene ein gigantisches Problem!

Minister Seehofer z.B. schiebt die Verantwortung Richtung Bayern ...

www.abgeordnetenwatch.de

MdB Zöllmer verweist auf besorgniserregende BfR-Berichte,

www.abgeordnetenwatch.de

doch den Link zur BSE-Risikoanalyse hat auch er nicht gefunden.

Einzig MdB Goldmann ist bereit die traurige Wahrheit zu sagen.

www.abgeordnetenwatch.de


Wann werden die zuständigen EU-Behörden, von der GD Sanco bis OLAF, diese skandalösen Vorgänge lückenlos klären?


MfG
R.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
7Empfehlungen
11.07.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort auf Ihre Anfrage vom 29. April. Wie ich Ihnen bereits am 9.5. schrieb, gibt es auf europäischer und nationaler Ebene eine Reihe von Regelungen, die die Versorgung mit hygienisch einwandfreien und gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln sicherstellen sollen. In Einzelfällen kann es durch kriminelles Handeln - wie auch bei Diebstahl, Mord und Betrug - trotz Verboten und Gesetzen zu Verstößen kommen.

Ob in einem Verdachtsfall tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, wird in Deutschland durch unabhängige Ermittlungsbehörden sowie letztlich die Gerichte überprüft. So bestätigt u. a. der von Ihnen zitierte Spiegel-Artikel, dass Ihr Vertragspartner wegen Betruges verurteilt wurde. Weiterhin wurden in unterschiedlichen Fällen möglicher Verstöße Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.

In den vergangenen Jahren sind durch die gesetzlichen Vorschriften, die unverzüglich nach Bekanntwerden der Gefahren durch BSE erlassen wurden, die BSE-Fallzahlen in Deutschland sehr deutlich zurückgegangen. Nach deutschlandweit 125 Fällen im "Rekordjahr" 2001, waren es 2006 nur noch 16 und im letzten Jahr sogar nur noch vier Fälle. Politik und Landwirte haben die Gefahren von BSE erkannt und darauf konsequent reagiert; die Verringerung der Erkrankungen belegt dies. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg fortgesetzt werden muss, um ein Höchstmaß an Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
22.07.2008
Von:

Liebe Frau Dr. Weisgerber,

wie schön, dass Sie der Meinung sind, dass der Weg fortgesetzt werden muss, um dem Verbraucher ein Höchstmaß an Gesundheitsschutz zu bieten.

Doch zwischen dieser Aussage und der Realität in Deutschland steht nach wie vor, die strafrechtliche Aufarbeitung des SPIEGEL-Artikels "Gefährlicher Kuhhandel" www.spiegel.de aus der unveröffentlichten Bayr. BSE-Risikoanalyse durch unabhängige Ermittlungsbehörden.

Die Betonung liegt hier auf "unabhängig"!

Denn wär die deutsche Justiz unabhängig, so wäre es zum Einen nie zu einem gefährlichen Kuhhandel gekommen, denn bereits im Vorfeld wurde massivst, mit Beteiligung des LRA Emsland, gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sowie hätte ich mich zum Anderen nicht "auf eigene Faust" auf die Suche nach ummarkierten Rindern begeben müssen.

Spätestens nach der ARD-Sendung "KONTRASTE" cache.rbb-online.de
und den darin getroffenen Aussagen unabhängiger Dritter

""Als mir die Rinder geliefert wurden und die Pässe, hab ich da reingeguckt. Und da sah ich wohl, dass die Rasse mit dem Tier nicht übereinstimmte."

Laut Pass müsste es ein geflecktes Tier sein. Doch es ist makellos braun - eine ganz andere Rasse. "

hätte die Justiz ermitteln müssen, wenn sie denn unabhängig wäre.

Da ich jedoch Ihre Aussagen zur Unabhängigkeit deutscher Ermittlungsbehörden vorerst nicht in Frage stellen möchte und sicher nicht alle Politiker ähnlich wie Minister Seehofer denken www.stern.de

"Der stern schreibt nach Gesprächen mit Seehofer: "Er sieht sich bestätigt in seinem von Erfahrung gesättigten Glauben, dass Politik im Grunde ein großes Ganovenstück ist, eine Welt von Halbverbrechern, ..."

bitte ich Sie mir mitzuteilen, wo sich die vierbeinige Hauptdarstellerin
mit der Nr. DE 1601100753 aus den obigen Berichten, gegenwärtig, befindet?

MfG
R.
Antwort von Dr. Anja Weisgerber
7Empfehlungen
06.08.2008
Dr. Anja Weisgerber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema BSE. Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir der derzeitige Aufenthaltsort der Kuh mit der Registrierungsnummer DE 1601100753 nicht bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber
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