Daniela Ludwig (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Daniela Ludwig
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.07.1975
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kolbermoor
Wahlkreis
Rosenheim
Ergebnis
51,5%
Landeslistenplatz
13, Bayern
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(...) Zu 2+3) Lobbyismus ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und bringt nicht nur Schlechtes mit sich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung von AKW-Laufzeiten
16.03.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ludwig,

bitte erklären Sie Ihre Position zur AKW-Laufzeit nach den Ereignissen in Japan. Bitte gehen Sie darauf ein, was sich jetzt im Vergleich zu 2010 geändert hat, das eine andere Entscheidung erfordern würde - oder würden Sie heute noch genauso wie letztes Jahr entscheiden und der Verlängerung zustimmen? Die technischen Rahmenbedingungen und damit auch die Bewertung der Technologie in Deutschland haben sich nicht geändert, zumindest sind mir keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt, die seitdem publiziert wurden. Wodurch können nun Änderungen zu der beschlossenen Verlängerung der Laufzeit begründet werden?

Besten Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Daniela Ludwig
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17.03.2011
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme in meiner Position mit der unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überein.

Sie hat heute in ihrer Regierungserklärung sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir mit großer Sorge die kritische Lage der betroffenen japanischen Kernkraftwerke verfolgen. Auch wenn in Deutschland so starke Erdbeben wie in Japan und Tsunamis unbekannt sind, können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Besonders, weil es sich bei Japan auch um ein Hochtechnologieland mit enormen Sicherheitsstandards handelt, müssen wir prüfen, was wir lernen können. Als Konsequenz aus den Katastrophen in Japan muss die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke erneut überprüft werden. Deshalb hat die Bundesregierung die Laufzeitverlängerung für drei Monate ausgesetzt. Für diesen Zeitraum bleiben die sieben vor 1980 errichteten Kernkraftwerke abgeschaltet. Es handelt sich dabei um Biblis A und B, Neckarwestheim I, Brunsbüttel, Isar I, Unterweser und Philippsburg I. Zudem bleibt das abgeschaltete Atomkraftwerk Krümmel vom Netz getrennt.

Wir haben bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, dass es sich bei der Kernenergie um eine Auslauftechnologie handelt. Darum geht der Streit nicht. Für uns ist aber klar, dass man nicht aussteigen kann, bevor die Alternativen verfügbar sind. Daher ist Kernkraft für uns eine Brücke in die Zeit, in der wir Strom komplett aus erneuerbaren Energiequellen gewinnen können. Den Ausbau dieser Quellen werden wir weiter massiv vorantreiben, um unser Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Nachzulesen ist all das in unserem Energiekonzept, das richtig bleibt, weil darin erstmals ein verlässlicher Weg zur Sicherstellung des Energiebedarfs in der Zukunft beschrieben wird. Diejenigen aber, die meinen, dass sie die tragischen Unglücke in Japan zu Wahlkampfzwecken für sich instrumentalisieren können, werden scheitern. Die Menschen erkennen sehr schnell, wer im reinen Eigeninteresse agiert und wem es tatsächlich um eine sichere, verlässliche und bezahlbare Energieversorgung der Zukunft geht.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Ludwig, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

leider sind Sie am 19.4.2011 (1) nicht auf folgende Fragen eigegagen:
1. "Können Sie bitte zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Person bzw. welche Gruppierung genau die Initiative für die Einführung des § 162 Abs. 2 FamFG ergriff und welche Begründung seinerzeit für die Einführung angegeben wurden?
2. Könnten Sie jemanden verstehen, der § 162 (2) FamFG in verschiedener Hinsicht in Kollision mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem GG sieht und die Sorge äußert, daß mit der "grundlosen" Beteiligung (nicht die MITWIRKUNG war angesprochen) des Jugendamtes u.a. unnötige psychosoziale Belastungen, gesundheitliche wie auch finanzielle Risiken für die Familienmitglieder entstehen können?
3. Desweiteren möchte ich von Ihnen wissen, wann Sie mir die schon 2009 gestellten Fragen zur organisierten Datenkriminalität und zur "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts-und Rechtspsychologie" beantworten können. "

Hatten Sie gedacht, Ihr vollständes Nichteingehen auf diese Fragen (bzw. Ihr "Vorbeireden") bliebe unbemerkt?

Ich bittte Sie darum, den Eindruck aus der Welt zu räumen, Sie würden den Bürger und seine Grundrechte (hier: Ernstnehmen des Bürgervortrags/ Art. 1GG, Elternvorrang, informationelle Selbstbestimmung, Schutz vor befremdlichen, psychopahogenen, pseudowissenschaftlich- geheimdienstartigen Machenschaften) überhaupt nicht ernst nehmen und vielleicht Angst haben vor der "GWG" und den Netzwerken.

Beantworten Sie also bitte jede Frage mit der Sorgfalt, die nicht nur Ihre Wähler angesichts Ihres erlernten Berufs und Ihres Mandats doch wohl erwarten dürfen.

Mit frdl. Gruß
Dipl.- Med. W. , Facharzt
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
Deutscher Volksnachrichtendienst Art. 20 (4) GG

1) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Daniela Ludwig
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25.04.2012
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

ich teile die Meinung unserer Justizministerin in Bayern, Dr. Beate Merk, die schon seit längerer Zeit zu diesem Thema Ihre Fragen beantwortet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ludwig

Ich habe einige Fragen betreffend des Euro-Rettungsschirm EFSF.

Herr Schäuble versucht derzeit den Euro-Rettungsschirm EFSF als Gesamtpaket zur Abstimmung dem Bundestag und seinen Mandatsträgern vorzulegen ohne dass ein entsprechendes Mitsprache- sowie Kontrollrecht dem Bundestag eingeräumt wird, Ausfertigung einer Generalvollmacht ohne Geldflüsse zu kontrollieren und Detailinformationen zu erhalten. Die Parlamentarier sollen einzelnen Rettungspaketen so nicht mehr zustimmen müssen - das Haushaltsrecht des Bundestags würde so teilweise nach Brüssel verlagert, auch würde dadurch das Budgetrecht und die Souveränität in Haushaltsfragen des Bundestag ausgehöhlt.

Damit würde auf EU-Ebene eine neue Superbehörde zur Euro-Rettung entstehen, die faktisch unabhängig Kredite von maximal 780 Milliarden Euro vergeben kann, für die alle Euro-Länder haften. Der deutsche Garantieanteil an der Behörde beträgt 211 Milliarden Euro - mehr als der Bund in einem Jahr mit Abgeltungs-, Gewerbe-, Energie- und Lohnsteuer einnimmt.

In wie weit wird das Wissen um die "Entmachtung" Ihr Abstimmungsverhalten beeinflussen? Auch in Hinblick auf die Schuldensituation in Deutschland und möglichen Einsparungen im Sozial- sowie Rentensystem, die der deutsche Steuerzahler zu tragen haben könnte.

Auch könnte der EFSF zukünftig dadurch Banken retten. "Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten" solle indirekt dadurch möglich sein.
Bitte erklären Sie mir warum wir als Steuerzahler gemeinschaftlich für Verluste der Banken herangezogen werden sollten, während Gewinne privatisiert werden.

Wie können Sie als Abgeordnete Ihren Wählern und besonders der jüngeren Generation glaubhaft, sowie verständlich vermitteln, dass es vertretbar sei wieder einen mehrstelligen Milliardenbetrag in Höhe von knapp 221 Milliarden ihnen als weitere Implizitschulden aufzubürden um Banken sowie auch andere Länder retten zu können?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Daniela Ludwig
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25.10.2011
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Eurostabilisierung.
In Anbetracht der momentanen Lage ist es tatsächlich schwierig zu beurteilen, wie es im Euroraum weitergehen wird. Die Diskussionen laufen und ich werde mir die Zeit bis zur Abstimmung morgen nehmen, um meine Entscheidung zu treffen. Ich bin mir der Tragweite der Entscheidung bewusst und möchte mich daher vorher intensiv damit auseinandersetzen.
Wenn jemand bisher erfahren wollte, wie ich zum EFSF und zur Eurorettung stehe, konnte und kann man sich jederzeit über meine Homepage: www.daniela-ludwig.de informieren. Dort finden sich regelmäßig auch aktuelle Pressemitteilungen – so auch die Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundestages vom 29.9.2011, also zur Erweiterung des EFSF.
Diese Pressemitteilungen werden in der Regel auch in den lokalen Medien (Zeitung und Radio) veröffentlicht, so dass Sie sicher sein können, dass ich aus meiner Meinung keinen Hehl mache.


Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
20.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Ludwig!
Es ist unglaublich!Eine Fahrpreiserhöhung bei Fernreisen um 4,6 %, die Online-Platzkartenpreiserhöhung von 2,50 auf 4,00 Euro und der Wegfall von Sparpreis 25 und 50 ergibt in der Summe eine immense Preiserhöhung!
Während ich in der Vergangenheit mit der Kombination von Sparpreis 25 oder 50 mit meiner Bahncard 25 für eine Fahrt Hannover - Berlin - Hannover mit ICE und Platzkarten
zwischen 48 und 58 EURO bezahlt habe, muss ich nunmehr einen Preis von 84 EURO kalkulieren!

Eine Frechheit, zu behaupten, die Sparpreise wurden selten in Anspruch genommen! Bei der Buchung war es in der Vergangenheit immer schwierig, noch Sparpreise zu bekommen.
Entweder, das Angebot war zu knapper als beworben oder der Zuspruch zu groß - aber irgendetwas stimmt hier nicht in der Argumentation der Bahn!
Es fällt schwer, bei einer derartigen Erhöhung, noch für die Bahn zu werben.

Wie stehen Sie, als Eigentümer der Bahn (BUND), zu dieser exorbitanten Erhöhung und was sehen Sie für Möglichkeiten, wieder attraktive Angebote in ausreichender Zahl anzubieten?

Viele Grüße

Antwort von Daniela Ludwig
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31.01.2012
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

eine Einflussnahme auf das Bahnpreissystem ist nicht möglich, da Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden Mitgestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages an unternehmerischen Einzelentscheidungen der DB AG unter keinem verfassungsrechtlich denkbaren Gesichtspunkt für möglich erachtet.
Eine Einflussnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen wäre auch nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft. Seit der zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Bahnreform handelt es sich bei der DB AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. Dieses ist den Regelungen des Aktiengesetzes unterworfen.
Die Kontrolle der DB AG erfolgt ausschließlich über deren Aufsichtsrat, in dem der Bund vertreten ist. Gemäß § 111 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz scheidet jedoch ein direkter Einfluss des Aufsichtsrates auf das operative Geschäft des Unternehmens aus. Der Gesetzgeber hat in § 12 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) festgeschrieben, dass die Prüfung der zuständigen Behörden auf die Beförderungsbedingungen der DB AG begrenzt ist und dass die Beförderungsentgelte ("der Preis") und deren Ausgestaltung sowie besondere Angebote als Teil der unternehmerischen Entscheidung genehmigungsfrei sind.


Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
10.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ludwig,

halten Sie es für möglich, das man die Bildungspolitik in Zukunft nicht nur nach der PISA-Studie, sondern dem Ziel Jugendlichen eine reale Chance für einen perfekten Berufseinstieg zu ermöglichen, um Ihren Lebensunterhalt als Erwachsene selbst bestreiten zu können?

Halten Sie es für realisierbar, die Finanzierung der Grippenplätze, Kindergärten, Schulen und Universitäten den Eltern persönlich zu ermöglichen, indem man über eine Kindergeldpauschale, mit ca. 1000,-Euro monatlich direkt in die privatisierten Schulen investiert, um auch gerade an typischen Wirtschaftsstandorten Deutschlands den Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, den Nachwuchs schon in den privatisierten Gesamtschulen selbst zu fördern und somit im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können?

Das eine Kindergeld-Pauschale von 1750,-Euro (incl. 1000,-Euro Bildung + 550,-Euro Eigenheim) finanzierbar und sogar ein Bürgergeld von ca. 400,-Euro für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen kann, somit auch über eine Eigenheimförderung kinderabhängig für mehr soziale Stabilität und gleichzeitig Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Handwerk schaffen kann ist belegbar.

Vorschlag:
Kindergeld-Pauschale und Mehrwertsteuer als neues Instrument, um Arbeitsplätze zu stabilisieren und zu generieren. Bildung privatisieren mittels erhöhter Kindergeld-Pauschale. Mehr Personal im Bereich "Innere Sicherheit"
1750,- Euro Kindergeld, pro Kind
(incl. 1000,-Euro für Privatschulen)
(incl. 550,- Euro für Altersvorsorge/Immobilie)
250.000 neue Stellen in der Exekutive (Polizei)
(incl. Anpassung der Dienstbezüge ca.+20%)
Bürgergeld-Pauschale von 400,-Euro für alle Erwachsenen
25% Mehrwertsteuer (bisher 19%, vergl. Schweden, EU-max:27%, um Inflation zu verhindern)

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Daniela Ludwig
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Daniela Ludwig
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
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