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Sehr geehrte Frau Haderthauer.
Der Maßregelvollzug sowie die öffentlich rechtliche Unterbringung fallen laut FRau Dr. Merk in Bayern nicht in die Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern in die des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Ich beziehe mich auf einen Kommentar des Chefredakteurs, Prof. Dr. Prantl, in der SZ von heute, mit der Überschrift:
"Ein juristisch notwendiger Witz"
Um nicht den Inhalt hier wieder niederschreiben zu müssen, bitte ich Sie diesen zu lesen.
Da sich in der Causa Mollath bisher nicht eine einzige Person im öffentlich zuständigen Umfeld zu dem Skandal äußern traute, stelle ich hier mal folgende Frage an Sie:
Stimmen Sie dem aufgezeigten Problem, wie ein Eingewiesener bei fehlenden definierten Kritierien jemals wieder rauskommen kann, zu?
Wenn ja, was tun Sie damit schleunigst dieser Mangel beseitigt wird?
Wenn nein, zeigen Sie bitte auf, wo das Verfahren und die Kriterien für eine Freilassung beschrieben sind.
Mit freundlichen Grüßen
W.