Christine Haderthauer (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau
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(...) Für Ihre E-Mail vom 19. September 2011 danke ich Ihnen sehr herzlich. Sie stellen in Bezug auf die Höhe des geplanten Betreuungsgeldes die Frage, ob das bedeute, dass Erziehung zu Hause nur halb so viel wert sei wie Erziehung in einer Kindertageseinrichtung. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
10.06.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Haderthauer.

Der Maßregelvollzug sowie die öffentlich rechtliche Unterbringung fallen laut FRau Dr. Merk in Bayern nicht in die Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern in die des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Ich beziehe mich auf einen Kommentar des Chefredakteurs, Prof. Dr. Prantl, in der SZ von heute, mit der Überschrift:
"Ein juristisch notwendiger Witz"

Um nicht den Inhalt hier wieder niederschreiben zu müssen, bitte ich Sie diesen zu lesen.

Da sich in der Causa Mollath bisher nicht eine einzige Person im öffentlich zuständigen Umfeld zu dem Skandal äußern traute, stelle ich hier mal folgende Frage an Sie:

Stimmen Sie dem aufgezeigten Problem, wie ein Eingewiesener bei fehlenden definierten Kritierien jemals wieder rauskommen kann, zu?

Wenn ja, was tun Sie damit schleunigst dieser Mangel beseitigt wird?
Wenn nein, zeigen Sie bitte auf, wo das Verfahren und die Kriterien für eine Freilassung beschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen
W.

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Frage zum Thema Soziales
12.06.2013
Von:
-

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am BKH Bayreuth Dr. med. Klaus Leipziger bietet zusammen mit Prof. Dr.med. -Ludwig Kröber beim "17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar vom 2.- 4. September 2013" in Potsdam-Babelsberg eine Veranstaltung unter dem Titel
"Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien"
an.
www.forensik-berlin.de

Davon, dass hier liebevoll "Unser Darling" gemeint ist, kann nach den öffentlichen Diskussionen des vergangenen halben Jahres offensichtlich keine Rede sein. Das Possessivpronomen "unser" erhebt sich über einen Person und macht sie zum Objekt des Besitzes.

Ist es für Sie tragbar, dass ein Leiter einer forensischen Psychiatrie sich in dieser Weise über die bei ihm verräumten (aber Schutzbefohlenen) erhebt und sie damit im Kernbereich ihrer Menschenwürde missachtet?

Ich welcher Weise kann ein forensischer Psychiater eine derartige Veranstaltung abhalten ohne dabei gegen seine Schweigepflicht zu verstoßen?

Das der Titel der Veranstaltung mittlerweile – nach Kritik im Netz – auf "Der Fall Gustl Mollath: Realität, Wahn, Justiz und Medien" geändert wurde spielt dabei keine Rolle.

Werden Sie aus solchen Verfehlungen Konsequenzen ziehen?

Ist eine solche Verhaltensweise durch einen Leiter einer forensischen für Sie tragbar?

Mit freundlichen Grüßen
-

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