Christian Hirte (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
23.05.1976
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Rechtsanwalt
Wohnort
Tiefenort
Wahlkreis
Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II
Ergebnis
34,8%
Landeslistenplatz
4, Thüringen
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(...) Der Bundesvorstand der CDU hat zum Thema Bürgergeld bereits vor längerer Zeit eine Kommission eingesetzt, die in Kürze ihre Ergebnisse präsentieren wird. Ich bin, wie vielleicht auch Sie, gespannt auf die Ergebnisse und hoffe auf einige Handlungsempfehlungen für das Anliegen des Bürgergeldes. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hirte,

in Thüringen existieren "fachliche Empfehlungen" zur "Kooperation" zwischen Jugendamt und Familiengericht.

Diese sehen unter anderem regelmäßige Datenübermittlungen bei Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten vor, für die weder ein vernünftiger Sachzweck ersichtlich ist noch eine Rechtsgrundlage nach den geltenden Datenschutzgesetzen und § 203 StGB.

So sollen die Familiengerichte offenbar regelmäßig Kopien von Antragsschreiben, Schriftsätzen und Gutachten der Parteien an die Jugendämter übermitteln. Solche Schreiben enthalten regelmäßig Privatgeheimnisse, auch sog. Drittgeheimnisse und Gerüchte über private Lebensverhältnisse.

Die entsprechenden "fachlichen Empfehlungen" einer namentlich nicht weiter beschriebenen "interdisziplinären Arbeitsgruppe" finden sich im Internet unter Punkt "A, I 1.", S. 2 bei (1).

Nach meinen Untersuchungen gibt es in einem - u.a. auf Gewaltenteilung und unabhängiger Rechtssprechung basierenden - Rechtsstaat keinerlei gesetzliche Grundlage zur "Kooperation" eines Richters mit irgend einer Behörde. (Es stimmt z.B. auch nicht, daß ein Richter ein Jugendamt um die "Mitwirkung" im Verfahren "bitten" müßte.)


Ich hätte gern von Ihnen in Erfahrung gebracht, wie Sie als Katholik, Jurist, CSU- Mitglied und MdB zu den wohl eindeutig illegalen Empfehlungen der gesichtslosen "Arbeitsgruppe" (über deren Zusammensetzung ich aus Erfurt keine Auskunft erhielt) stehen.

Immerhin hat Ihr MdB- Kollege Wunderlich entsprechende Verhältnisse in Bayern als skandalös bezeichnet (2).

Kann es sein (und dabei bleiben), daß die Neuen C- Parteien gegenüber totalitären Entwicklungen heute toleranter sind als die LINKE?

Mit frdl. Gruß

W.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) www.ljrt-online.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Christian Hirte
1Empfehlung
10.09.2010
Christian Hirte
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne etwas ausführlicher beantworten möchte.

Nach 17 Abs. 3 SGB VIII ist das FamG verpflichtet, das Jugendamt nach Eingang des Scheidungsantrags über das Verfahren zu unterrichten, soweit gem. § 622 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Die Unterrichtungspflicht besteht auch in den Fällen der einvernehmlichen Scheidung, in denen zusätzlich zu den Angaben nach § 622 Abs. 2 ZPO die Angaben nach § 630 ZPO gemacht werden müssen. Die rechtzeitige Unterrichtung des Jugendamtes ist auch wichtig, damit dieses dem Gericht relevante Tatsachen noch vor der Anhörung (§ 613 ZPO) mitteilen kann.

Für die Praxis stellt sich die zentrale Frage nach dem Verhältnis von Trennungs- und Scheidungsberatung nach § 17 und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50. Die Beratungsarbeit verlangt einen geschützten Raum, der es den Eltern ermöglicht, sich vertrauensvoll zu offenbaren, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Informationen gegen ihren Willen durch die Jugendhilfe an das Gericht weitergegeben werden. Die Brückenfunktion der Jugendhilfe, durch Unterstützung der Eltern beim Aufbau neuer Kommunikationsmöglichkeiten nach der Trennung und Scheidung zur Entlastung von Kindern und Jugendlichen beizutragen, würde durch eine Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren in der bislang üblichen Form der Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme oder gar durch die Unterbreitung eines Entscheidungsvorschlages zur Regelung der elterlichen Sorge vereitelt.

Zur Lösung des scheinbar widersprüchlichen Auftrags der Jugendhilfe wird deshalb zum einen vorgeschlagen, dass zumindest in den Fällen, in denen die Beratung nach § 17 bis zur Entscheidung des Familiengerichts zu keinem einvernehmlichen Konzept geführt hat, die Aufgabe der Mitwirkung nach § 50 in herkömmlicher Form von einer anderen Person wahrgenommen werden sollte. Da die Informationen aus dem Beratungsprozess unstrittig dem Datenschutz nach §§ 61 ff. unterliegen, wäre eine völlig neue Datenerhebung erforderlich (vgl. u. a. Coster, FamRZ 1992, 617 ff.; Oberloskamp, FamRZ 1992,1241 ff.).

Zum anderen werden in einem ganzheitlichen Ansatz - Beratung und Mitwirkung in Personalunion - neue Formen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht und daraus resultierend eine veränderte Ausgestaltung der Mitwirkung nach § 50 empfohlen (so z. B. die fachliche Empfehlung des Landesjugendamtes Hessen zur Durchführung der Beratung in Fragen der Trennung und Scheidung und der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren für die Jugendämter in Hessen; die Empfehlungen des Deutschen Vereins, NDV 1992, 148 - s. Anhang 1 -; vgl. u. a. auch Hahn in: Hahn/Lomberg/Offe, Scheidung und Kindeswohl, S. 71 ff.; Mörsberger, ZfJ 1990, 365 ff.). Hierbei geht es auch um die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Leistungen und anderen, sogenannten hoheitlichen Aufgaben.

Das KJHG räumt jenseits der Schwelle des § 1666 BGB im Zweifel der Leistung, die durch die Aufgabenerfüllung nicht gefährdet werden darf, einen Vorrang ein. Die Jugendhilfe hat auch im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach § 50 ihren Auftrag entsprechend den Grundzielen des § 1 zu erfüllen. Eine organisatorische Trennung ist deshalb aus Rechtsgründen nicht erforderlich (vgl. auch zu § 50) und unter fachlichen Gesichtspunkten abzulehnen, weil damit eine unnötige weitere Belastung der Eltern verbunden wäre, eine solche Trennung der Vertrauensbildung abträglich wäre, da nur schwer zu vermitteln sein dürfte, dass ein Datenaustausch innerhalb des Amtes ausgeschlossen ist, und davon eine mittelbare Störung des Beratungsprozesses ausgehen kann. Die Entscheidung über Einheit oder Trennung der Aufgabenwahrnehmung nach den §§ 17 und 50 unterliegt der kommunalen Organisationshoheit, nicht aber dem Bundesgesetzgeber.

Der ganzheitliche Ansatz scheint meiner Ansicht nach der praktikablere zu sein. Sollten sich indes auch beim gegenwärtigen Verfahren tatsächlich Verstöße gegen den Datenschutz ereignen, so wäre eine Mitteilung an den Thüringer Datenschutzbeauftragten geboten. Da mir selbst keinerlei Fakten betreffs einer Datenschutzverletzung vorliegen bitte ich Sie, mit dem Thüringer Datenschutzbeauftragten Kontakt unter

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Herrn Harald Stauch
Postfach 900455
99107 Erfurt

aufzunehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit erschöpfend beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.09.2010
Von:
Dr.

Sehr geerter Herr Hirte,

wir habe über Ihre Note "Sehr gut " gelesen und möchten wissen, wie weit Sie mit der Klärung des Problems "Zugang zum Bahnsteig 2 am Bahnhof Förtha" gekommen sind. Die Treppe ist nicht begehbar und auf dem Umweg ist keine Beleuchtung. Wir - das ist die Ortsgruppe der Volkssolidarität, die sich seit langem um einen ordentlichen Zugang vor allem für die Seniorinnen und Senioren des Ortes bemüht ist, sowie die Bürgermeisterin Elke Wagner, die sich unserer Sorge angenommen hat. Für eine baldige Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichem Gruß,
Dr.
Antwort von Christian Hirte
bisher keineEmpfehlungen
07.09.2010
Christian Hirte
Sehr geehrte Frau Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst freue ich mich natürlich sehr über die lobende Bewertung des Portals abgeordnetenwatch.de sowie die öffentliche Wahrnehmung darüber. Auch in Zukunft werde ich versuchen, Kontinuität und Transparenz in meiner Arbeit fortzuführen.

Die Zustände am Bahnsteig 2 des Bahnhofes Förtha sind mir seit längerem bekannt. Wie Sie sicher wissen, gab es dazu bereits einige Gespräche und Treffen mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda, Frau Elke Wagner, sowie einige Briefwechsel mit der Deutschen Bahn. Seit dem 1. Juli 2010 gibt es einen neuen Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für den Freistaat Thüringen, Herrn Volker Hädrich. Bei einem persönlichen Gespräch in Berlin am 18. Juni 2010 habe ich auch dieses Thema mit ihm besprochen. Er sicherte mir zu, nach seiner Einarbeitung in die neuen Aufgabenfelder, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und mögliche Schritte der Bahn zur Klärung des Sachverhaltes zu prüfen.

Ich hoffe sehr, dass es in absehbarer Zeit zu einer für alle Beteiligten verträglichen Lösung kommen wird. Selbstverständlich werde ich den engen Kontakt zu Bürgermeisterin Wagner beibehalten und sie auch über aktuelle Entwicklungen informieren.

Ihr

Christian Hirte MdB
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Frage zum Thema Familie
11.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hirte,

Ihre Antwort vom 10.9.10 (1) war recht ausführlich, doch warum auch immer praktisch völlig am Thema vorbei.
Das erstaunt, sind Sie doch Jurist.

Mir ging es doch um die öffentliche Propaganda für annehmbar kriminelle Handlungen (§ 203 Abs. 2 S. 1 StGB) von Familienrichtern, wenn diese unbefugt Privatgeheimnisse verletzen, indem sie das Jugendamt mit Kopien sämtlicher Anwaltschreiben und Gutachten versorgen, obwohl in § 17 Abs. 3 SGB VIII die wenigen Daten erschöpfend genannt sind, welche die Behörde für ihr Tätigwerden benötigt: 1. Rechtshängigkeit, 2. Namen und 3. Anschriften der Parteien.

Für weitere Übermittlungen gibt es keine Befugnisnorm. Die Jugendamtsmitarbeiter müssen benötigte Daten selbst beim Betroffenen - mit dessen Einverständnis bei Dritten - erheben: §§ 61 ff SGB VIII.

Richter beginge also strafbare Handlungen mit der Übermittlung weiterer Daten/ Privatgeheimnisse ohne Einwilligung der Betroffenen (2). Jugendämter haben keine Befugnis für die Auswertung sowie Aufbwahrung / Speicherung von Gerichtsunterlagen.

Können Sie in Erfahrung bringen, welche Personen genau in Thüringen die ominösen "fachlichen Empfehlungen zur Kooperation" verantworten?

Ich sehe darin weiterhin eine gem. § 111 StGB strafbare öffentliche Ermutigung an Richter und Jugendamtsleute, Straftaten zu begehen bzw. ungesetzlich zu handeln. Vgl. Sie bitte zur Rechtslage Ausführungen des Landesbeauftragten für den DS in Bayern (3).

Entspricht es denn Ihrer Auffassung vom Rechtsstaat, daß Ihr Richter mit der Exekutive "kooperiert"?

Haben Sie Interesse, die Gruppe Scientologyabwehr zu unterstützen?

Mit frdl. Gruß
W.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) www.abgeordnetenwatch.de
2) maennerpartei.eu
3) maennerpartei.eu
Antwort von Christian Hirte
1Empfehlung
15.09.2010
Christian Hirte
Sehr geehrter Herr ,

Sie erwarten von mir offenbar Auskünfte, Einschätzungen und juristische Bewertungen, zu denen ich nicht in der Lage und auch gar nicht befugt bin. Sie haben mir mittlerweile auch zahlreiche weitere eMails zu ähnlichen Themen geschickt. Meine Antwort haben Sie auch über diesen Weg erhalten.

Ich möchte auch diese öffentliche Gelegenheit nutzen, um Ihnen nochmals zu antworten, dass ich Ihre generelle Einschätzung unseres Rechtsstaates und zahlreicher Behörden nicht teile und tolerieren möchte. Ich kann beim besten Willen keine "totalitären" Entwicklungen erkennen, wie Sie in Ihrer 1. Frage geschrieben haben.

Christian Hirte
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2010
Von:

Welche soziale Ordnung dient der Menschenwürde?
Sehr geehrter Herr Hirte,
als wir in Eisenach vor dem Theater über den Sozialstaat sprachen, gaben Sie sich als ein Befürworter des solidarischen Bürgergelds zu erkennen. Es ist ja eine Variation des schon seit vielen Jahren diskutierten bedingungslosen Grundeinkommens. Nun kommt es am 8. November zum ersten Mal in den Bundestag. Wie können wir dazu beitragen, dass es auch im Plenum ernsthaft diskutiert wird? Wer könnte ein Gesetz dazu formulieren? Wie können wir den Übergang von 153 Sozialleistungen auf vielleicht noch drei schaffen? (Grundeinkommen und Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung)
Da es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, wäre ich auch für eine kurze schriftliche Antwort und einen Gesprächstermin dankbar. Vom 6. bis 7. November werde ich in Berlin sein, um mich öffentlich für das bedingungslose Grundeinkommen einzusetzen. Könnten wir uns am Rande der Parade für das Grundeinkommen treffen?
Freundlich grüßt

P.S. Literatur, Medienecho etc. kann ich Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen.
Antwort von Christian Hirte
1Empfehlung
28.10.2010
Christian Hirte
Sehr geehrter Herr ,

an den betreffenden Tagen bin ich nicht in Berlin und kann ein Treffen daher nicht ermöglichen. Gern würde ich mich zu dem Thema in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen unterhalten. Wenden Sie sich doch bitte an mein Eisenacher Büro, meine Mitarbeiterin wird gern einen Termin mit Ihnen abstimmen. Sie erreichen das Büro unter 03691/8881994.

Der Bundesvorstand der CDU hat zum Thema Bürgergeld bereits vor längerer Zeit eine Kommission eingesetzt, die in Kürze ihre Ergebnisse präsentieren wird. Ich bin, wie vielleicht auch Sie, gespannt auf die Ergebnisse und hoffe auf einige Handlungsempfehlungen für das Anliegen des Bürgergeldes.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte
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Frage zum Thema Sicherheit
09.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hirte,

ich beziehe mich auf Ihre Verantwortung als stellv. Mitglied des Verteidigungsausschusses. Laut tagesschau.de hat Minister Guttenberg sich heute wie folgt geäußert:

>Guttenberg betonte nun auf der Sicherheitskonferenz: "Der Bedarf der aufstrebenden Mächte an Rohstoffen steigt ständig und tritt damit mit unseren Bedürfnissen in Konkurrenz." Dies könne zu neuen Krisen führen. Die Verknappung der Rohstoffe beeinflusse das wirtschaftliche Wohlergehen Deutschlands. "Da stellen sich Fragen auch für unsere Sicherheit, die für uns von strategischer Bedeutung sind."< ( www.tagesschau.de )

Ich nehme an, dass Minister Guttenberg bewusst mit vagen Formulierungen hantiert und bitte daher Sie um eine eindeutige Stellungnahme zu dieser Äußerung des Ministers einerseits und folgenden Grundlagen der bundesrepublikanischen Ordnung andererseits:

Art. 26 Abs. 1 GG: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

§ 80 Strafgesetzbuch: "Wer einen Angriffskrieg (Art. 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

Der Minister scheint der Auffassung zu sein, dass steigende wirtschaftliche Kraft "aufstebender Mächte", ihr Rohstoffbedarf und deren damit einhergehende Verteuerung ab einem Zeitpunkt x den Einsatz militärischer Mittel gegen diese "Mächte" rechtfertigen kann. Mit seinen Formulierungen bereitet m.E. der Minister verbal einen Angriffskrieg vor.

Wie sehen Sie das? Was werden konkret Sie tun, um dieser Kriegstreiberei Einhalt zu gebieten?

Danke für Ihre Antwort!

Viele Grüße aus Eisenach
M.
Antwort von Christian Hirte
2Empfehlungen
11.11.2010
Christian Hirte
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihrer Interpretation von Minister Guttenberg in keiner Weise zu. Der Minister hat ein Problem angesprochen, dass nicht zu übersehen ist. Wenn wir etwa die aktuelle Debatte um "Seltene Erden" betrachten, so wird klar, dass Staaten ihre Ressourcen als Mittel der Diplomatie oder auch als Druckmittel, quasi auch als Mittel der wirtschaftlichen Auseinandersetzung verwenden können. Sicherheit ist ein komplexer Begriff, der weit mehr bedeutet, als körperliche Sicherheit, die auch notfalls mit militärischen Mittel verteidigt werden müsste. Auch Versorgungssicherheit ist für die Menschen auf der ganzen Welt wichtig. Versorgung mit Wasser, Energie u.v.m. - vieles davon ist für uns in Deutschland glücklicherweise wahrlich kein Thema.

Darüber hinaus erinnere ich daran, dass auch heute schon internationale Handelswege am Horn von Afrika militärisch beschützt werden müssen. So unterhält etwa kein afrikanisches Land eine Küstenwache, so dass die deutsche Marine unsere Handelsflotte auch in nicht-deutschen Hoheitsgewässern in Abstimmung und Koordinierung mit unseren Bündnispartnern schützt.

Minister Guttenberg hat in keiner Form einen Zusammenhang zu militärischen Vorhaben hergestellt, gar eine Vorbereitung eines "Angriffskrieges" zu unterstellen halte ich für völlig falsch und auch für inakzeptabel. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte finde ich die Übertragung solcher Termini in aktuelle politische Debatten unter Demokraten unangebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
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