Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Solarpaket I) abgestimmt. Um die Ausbauziele erneuerbarer Energien zu erreichen, soll der jährliche Zubau an Photovoltaik auf bis zu 22 Gigawatt im Jahr 2026 gesteigert und der Ausbau von Solaranlagen insgesamt erleichtert und beschleunigt werden. Dazu sollen unter anderem Genehmigungsprozesse verkürzt und der Zubau zur Hälfte auf Dächern und zur anderen Hälfte in der Fläche erfolgen. Außerdem sollen Planung und Ausbau insgesamt bürokratieärmer werden. Laut Bundesregierung sei das Gesetz notwendig, um die deutschen Klimaziele zu erreichen und eine möglichst hohe Zahl an Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen zu können.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit vor.

Mit 384 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Dagegen stimmten 79 Abgeordnete. Neben den Abgeordneten der AfD-Fraktion und der Gruppe BSW stimmten auch sechs Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion sowie zwei fraktionslose Abgeordnete dagegen. Es gab 200 Enthaltungen aus der Fraktion der CDU/CSU, der Gruppe DIE LINKE sowie von Michael Kruse (FDP-Fraktion) und Johannes Huber (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
384
Dagegen gestimmt
79
Enthalten
200
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 734 Abgeordneten.