Anette Kramme (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Anette Kramme
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei
Wahlkreis
Bayreuth
Landeslistenplatz
24, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Jetzt wächst die Wirtschaft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.09.2007
Von:

Guten Tag Frau Kramme!

Bitte beantworten sie mir folgende Frage mit ja oder nein:
Werden Sie einer Privatisierung des deutschen Eisenbahnnetzes zustimmen? Als eine Privatisierung des Netzes sehe ich auch einen Verkauf der DB (Deutsche Bahn), wenn diese, wenn auch nur vorübergehend, das Netz besitzt.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Anette Kramme
bisher keineEmpfehlungen
19.09.2007
Anette Kramme
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre über das Internetportal kandidatenwatch.de gestellte Frage danke ich Ihnen. Eine Antwort mit ja oder nein würde die Komplexität des Vorhabens nicht wiedergeben. Erlauben Sie mir daher eine umfassendere Beantwortung Ihrer Frage.

Wie Sie sicherlich wissen, gibt es auch innerhalb der SPD vermehrt kritische Stimmen zur anstehenden Bahnreform. Der Parteivorstand hat daher in seiner Sitzung am 20.08.2007 beschossen, eine umfassende Prüfung der angestrebten Kapitalprivatisierung der Bahn durchzuführen. Ich darf an dieser Stelle aus dem Beschluss zitieren:

"In den 90er Jahren haben umfassende Privatisierungsvorhaben die öffentliche Hand aus haushaltspolitischen Notlagen befreit. Gleichzeitig wird heute gerade in den Kommunen offenbar, dass politische Entscheidungsspielräume in unterschiedlichen Bereichen immer weiter beschnitten sind. Vor diesem Hintergrund wird die SPD ihre Privatisierungspolitik und die Zukunft des öffentlichen Sektors neu diskutieren. Dies gilt unabhängig von der geplanten Kapitalprivatisierung der Bahn AG.

Kernaufgabe der Deutschen Bahn ist es, eine breite, flächendeckende Verkehrsversorgung mit öffentlicher Mobilität in Deutschland sicherzustellen. Die Bahn erfüllt einen originär öffentlichen Dienstleistungsauftrag.

Der SPD-Parteivorstand setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der vom Bundeskabinett beschlossenen Privatisierung der DB AG die ebenso grundlegende wie unverzichtbare Aufgabe der Bahn für unsere Verkehrs- und Umweltpolitik auf Dauer gewährleistet bleibt.

Um zu verhindern, dass Investoren Einfluss auf das Schienennetz bekommen, fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion auf, ein Volksaktienmodell mit nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien zu prüfen. Darüber hinaus ist die parlamentarische Kontrolle bei der Feststellung und Überprüfung des Schienenbedarfsplanes sowie bei Investitionen des Bundes in die Schieneninfrastruktur jederzeit zu gewährleisten. Die Entscheidung im Parteivorstand, in der Bundestagsfraktion und im Bundestag über die Kapitalprivatisierung wird erst im Lichte des Ergebnisses dieser Überprüfung gefällt."

Ich begrüße diesen Beschluss. Ein flächendeckender funktionierender Eisenbahnbetrieb im Nah-, Fern- und Güterverkehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Es gilt, diesen zu erhalten und weiter auszubauen. Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf sehe ich diesbezüglich Risiken.

Sehr geehrter Herr , ich kann Ihnen versichern, dass der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes in den parlamentarischen Gremien nochmals detailliert und intensiv diskutiert wird und offene Fragen geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.09.2007
Von:

Guten Tag Frau Kramme!
Ich bin sehr enttäuscht über ihre Antwort.
Bei der Abstimmung können sie nur ja oder nein oder Enthaltung abgeben. Bei mir machen sie viele Sätze auf eiine klare Frage.
Deshalb nochmal: Werden sie einer Privatisierung des Schienennetzes zustimmen auch wenn sie sich nochso krumm im Gesetz versteckt? Ja oder nein.
Mit freunlichen Grüssen
Antwort von Anette Kramme
1Empfehlung
24.09.2007
Anette Kramme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage. Ich bedauere, dass Sie mit meiner vorhergehenden Antwort nicht zufrieden waren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch auf Ihre Frage leider keine Antwort mit ja oder nein möglich. Ich mache meine Entscheidung letztlich abhängig von der genauen Fassung des Gesetzentwurfs, die sie sich sicherlich im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch ändern wird. Wie ich Ihnen mitgeteilt habe, ist der Diskussionsprozess gerade innerhalb der SPD-Fraktion noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kramme,

wie ich hörte, wird von der Großen Koalition nun auch noch eine Änderung des Art. 6 (2) GG ins Auge gefaßt.

Er soll künftig womöglich lauten:

"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."

Hierzu meine Fragen:

Wissen auch Sie von den angedachten Änderungen?

Welche gesellschaftlichen oder anderen Kräfte stehen dahinter?

Wer wird denn künftig definieren, was genau z.B. "Enwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit", "Schutz vor Venachlässigung" und "kindgerechte Lebensbedingungen" bedeutet?

Können Sie sich - wie ich mir - vorstellen, daß diese doch tiefgreifenden GG- Änderungen den schon etablierten Psychokonzernen und den im Aufbau begriffenen Erziehungs- NGOs immense Umsatzsteigerungen bescheren würden?

Sehen Sie durch die neuen Formulierungen den Elternvorrang noch gewahrt oder - wie ich - eine (privat)staatliche ´Erziehungsdiktatur heraufziehen?

Mit freundlichen Grüßen
W.
Antwort von Anette Kramme
1Empfehlung
22.10.2007
Anette Kramme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15.10.2007.

Sie stellen richtig fest, dass die SPD eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des Kindeswohles plant und befürwortet. Dieser Vorstoß wird von einem breiten Bündnis aus Politik, Gesellschaft und Verbänden getragen, namentlich dem Kinderschutzbund, UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Bayerischer Elternverband, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc. Auch Unionspolitiker wie Annegret Kramp-Karrenbauer (Ministerin für Bildung, Familie, Frauen und Kultur in Saarland) oder Michaela Noll unterstützen das Anliegen.

Ausgangspunkt der Debatte in Deutschland waren Art. 24 der EU-Grundrechte-Charta und insbesondere die UN Kinderrechtskonvention, die diverse Rechte von Kindern formuliert und in Art. 4 den Staat auffordert, "alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen".

Nach meinem Dafürhalten zählt dazu auch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung. Vergangene Woche wurde in der SPD-Fraktion dazu ein entsprechender Beschluss gefasst. Angedacht ist eine Änderung des Art. 6 GG, der künftig lauten soll:

"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen".

Welche praktischen Folgen für Kinder, Eltern und Staat sich aus einer solchen Änderung ergeben, hängt vom genauen Wortlaut ab. Obiges Zitat stellt einen Beschluss der SPD-Fraktion dar. Die CDU betont zwar die Bedeutung von Kinderrechten, zögert aber bei der Übernahme der konkreten Formulierung. Es ist davon auszugehen, dass Änderungen am Wortlaut seitens des Koalitionspartners angestrebt werden.

Nachfolgend kann ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur grob umreißen, aus welchen Gründen die SPD die Aufnahme von Kinderrechten in Art. 6 GG befürwortet. Wir Sozialdemokraten sind von dem symbolischen und sachpolitischem Wert einer solchen Initiative überzeugt. Auf der sachpolitischen Ebene kommt der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz aus drei Gründen Bedeutung zu.

Erstens werden Kinder erstmals explizit Träger von Rechten, statt immer nur ,mitgedacht´ zu werden bei allgemeinen Erwägungen in Art. 1 und Art. 2 GG. Das Elternrecht hingegen ist in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 verfassungsmäßig garantiert. Aus Art. 6 Abs. 3 ergibt sich bisher die Eingriffsnotwendigkeit des Staates nur dann, wenn Erziehungsberechtigte versagen oder Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. In der Praxis kann jedoch das Kindeswohl bereits tangiert sein, wenn keine akute Gefährdung vorliegt. In der bisherigen Fassung des Grundgesetzes sind die Rechte der Kinder deshalb nach meinem Dafürhalten gegenüber der Institutsgarantie der Elternrechte benachteiligt.

Das heißt jedoch -- um Ihre Bedenken gegenüber einer staatlichen Bevormundung der elterlichen Sorge aufzugreifen -- nicht, dass Eltern in ihrem Erziehungsauftrag beschränkt werden. Vielmehr soll durch die Grundgesetzänderung deutlicher als bisher klargestellt werden, dass Kinder einen besonderen Schutz benötigen, der uns alle verpflichtet und eine Abwägung zwischen Eltern- und Kinderrechten erfordert.

Zweitens wäre der Staat bei einer Verankerung des Rechts auf Förderung und Schutz des Kindes künftig nicht nur aufgerufen, sondern verpflichtet, diesen Anspruch einzulösen. Die Grundgesetzänderung würde dazu führen, dass wir die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen stärker berücksichtigen müssten (z.B. im Baurecht beim Bau von Kindergärten, Kinderkrankenhäusern etc.). Gesetze, die dem Wohl der Kinder entgegenstehen, könnten Objekt einer Verfassungsklage werden. Der Staat wird damit nicht zum Vormund der Kinder, sondern könnte seine Wächterfunktion besser wahrnehmen.

Drittens erhalten Kinder durch eine Verankerung ihrer Rechte eine stärkere Stellung in gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten, erweiterte Partizipationsrechte etc. Wie weit diese Rechte gehen würden, hängt von der exakten Formulierung des angestrebten Art. 6 GG ab.

Darüber hinaus wird auf einer eher symbolischen Ebene darauf gehofft, dass die Grundgesetzänderung die Kinderfreundlichkeit in Deutschland positiv beeinflusst bzw. die gesellschaftliche Sensibilität gegenüber jeglicher Form der Missachtung des Kindeswohls stärkt. Nicht nur die mediale Debatte um den Änderungsvorstoß hat eine breite gesellschaftliche Resonanz ausgelöst. Auch die öffentlich beklagten Fälle von Kindesmissbrauch und --vernachlässigung berühren die gesamte Gesellschaft.

Heute werden die Definition von und die Verantwortung für Kindeswohl de facto von der Zivilgesellschaft übernommen. Wenn ein Kind gesundheitliche oder sprachliche Auffälligkeiten zeigt, erhält das Jugendamt meist Hinweise von Nachbarn, Hausärzten oder Kinderkrippen. Dann kann es aktiv werden und mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern. Es steht zu hoffen, dass die angestrebte Grundgesetzänderung die öffentliche Aufmerksamkeit weiter stärkt.

Sehr geehrter Herr Meissner,

bei der geplanten Grundgesetzänderung steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Welche anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbände aus einer solchen Änderung ihren Nutzen ziehen könnten, wäre an dieser Stelle Spekulation. Doch selbst wenn einige davon finanziell profitieren, darf dies für uns kein Grund sein, uns im Kampf für einen besseren Schutz der Kinder aufhalten zu lassen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

MdB Anette Kramme
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kramme,

ich muß gestehen, ich geriet zufällig auf Ihr Portal und las die Fragen und Ihre Antworten.
Gegenwärtig ist Ihre Partei mal wieder dabei, sich zu demontieren. Warum hat Ihre Partei den Harzt-Gesetzen denn zugestimmt, wo es damals genügend warnende Stimmen gab? Nun beginnt die Parteispitze unter Kurt Beck ein wenig zurückzurudern, was ich nur begrüßen kann; denn die Schröder´sche Politik war doch nichts anderes als eine deutliche Reverenz an eine neoliberale Wirtschaftspolitik, die dazu gteführt hat, daß sich die knapp 10 % jener Bürger, die über den größten Teil des gesellschaftlichen Reichtums verfügen, noch maßloser die Taschen füllen durften. Warum hat Ihre Partei, als sie mit den Grünen regierte, nicht deutlicher die breite Masse jener Bürger im Auge gehabt, die den gesellschaftlichen Reichtum schaffen? Scheinbar ist das nun, wo immer mehr SPD-Mitglieder die Fronten wechseln und zu den LINKEN überlaufen, endlich ein klein wenig begriffen worden. Warum aber werden diese Auseinandersetzungen denn nicht parteiintern geführt? Warum darf jeder dazu öffentlich seinen Unsinn in die Medien plärren? Demontieren Sie damit nicht Ihre Spitzengenossen und letztlich die ganze Partei? Leidet darunter nicht das Ansehen der ganzen Partei? Wäre es denn nicht ratsamer gewesen, das Problem, die Harztreformen ein stückweit zurückzufahren, erst einmal in den Spitzrengremien der Partei zu beraten, ehe sich dazu alle auf allen Kanälen äußern?
Antwort von Anette Kramme
1Empfehlung
30.10.2007
Anette Kramme
Sehr geehrter Herr ,

für die vielen Fragen danke ich Ihnen. Im Prinzip verstehe ich Ihre Sorgen. Der Basis unserer Partei wurden in letzter Zeit schwierige Entscheidungen zugemutet. Auch mir sind diese Entscheidungen nicht immer leicht gefallen.

Ihre Einschätzung, dass die Agenda 2010 eine Reverenz an den Neoliberalismus war, geht mir jedoch zu weit. Unsere Partei hat damals Veränderungen angestoßen, die unpopulär waren und unsere Bindung zu wichtigen Wählergruppen geschwächt haben. Sie haben auch -- das möchte ich nicht verhehlen -- einige Bürger schlechter gestellt. Diese Menschen sind vielleicht ein Stück "tiefer gefallen". Aber sie sind dennoch ins soziale Netz gefallen. Dieses wurde nämlich auch innerhalb der Agenda 2010 beibehalten und nicht -- wie es ein neoliberaler Politikentwurf getan hätte -- dünnmaschiger gestaltet oder gar abgeschafft.

Den Unmut der Betroffenen kann ich natürlich nachvollziehen. Aber leider waren die Änderungen damals nötig. Und glücklicherweise haben sie auch dazu geführt, dass heute weniger Menschen in Deutschland auf das soziale Netz angewiesen sind. Wir freuen uns über ein solides Wirtschaftswachstum, neue Arbeitsplätze und höhere Steuereinnahmen. Auch dies sind Ergebnisse der Agenda 2010, dank denen nun wieder mehr Mittel für eine aktive und gerechte Arbeits- und Sozialpolitik zur Verfügung stehen.

Ich bin überzeugt, dass die SPD auf diese Erfolge stolz sein sollte. Darüber dürfen wir jedoch nicht vergessen, welche Probleme noch nicht gelöst sind. Deshalb ist es jetzt das Gebot der Stunde, die gute wirtschaftliche Lage zu nutzen, um Gerechtigkeitslücken zu schließen.

Dazu zählt für mich die von Ihnen angesprochene Verlängerung der ALG I Zahlungen für ältere Arbeitnehmer. Den Beck´schen Vorstoß teile ich voll und ganz.

Dazu zählt ebenso die ungleiche Verteilung des Reichtums, die Sie monieren. Ein wichtiger Schritt zu einer besseren Verteilung ist in meinen Augen eine gerechte Entlohnung von Arbeit. Deshalb fordern Sozialdemokraten seit langem einen gesetzlichen Mindestlohn. Diese Forderung ist in der momentanen Koalition jedoch nicht mehrheitsfähig. Daher versuchen wir, möglichst viele Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, um quasi "durch die Hintertür" in diesen Wirtschaftszweigen einen Mindestlohn einzuführen. Seit diesem Jahr profitieren davon beispielsweise 850 000 Gebäudereiniger. Ab Januar 2008 wird mutmaßlich -- wiederum auf Betreiben der SPD -- die Briefzustellerbranche in das AEntG aufgenommen.

Bei allen Bedenken über manche Details der jüngeren Politikgestaltung bin ich überzeugt, dass die SPD nach wie vor die einzige Partei ist, die überzeugend für soziale Gerechtigkeit eintritt. Die selbst ernannte LINKE popularisiert nur. Eine Umsetzung all ihrer Forderungen würde rund 50 % des gegenwärtigen Bundeshaushaltes kosten. Das ist illusorisch.

Lieber Herr ,
zum Abschluss möchte ich noch auf Ihren Hinweis eingehen, die aktuelle öffentliche Debatte um ALG I ähnele einer Selbstmontage. Diese Meinung teile ich nur bedingt.

Zwar schmückt es auch einen Politiker, nicht in jedes Mikrofon jede Meinung zu flöten. Bei einem so wichtigen und mit Gerechtigkeitserwartungen belegten Thema wie Sozialpolitik finde ich es jedoch sogar nötig, die Bandbreite der politischen Überzeugungen in unserer Volkspartei auch öffentlich zu kommunizieren. In dieser Bandbreite können und sollen sich viele Mitglieder und auch Wähler wiederfinden. Die SPD ist eine selbstbewusste Partei mit selbstbewussten Mitgliedern. Wir teilen ähnliche Ziele und Werte, sind in der Sache aber durchaus auch einmal unterschiedlicher Meinung. Denn, und das halte ich für SPD-typisch, bei uns herrscht eine aktive Diskussionskultur. Das macht uns stark, erfordert aber auch manchmal Kraft. Wenn alle Debatten so inhaltlich und sachbezogen geführt würden wie zwischen Kurt Beck und Franz Müntefering, ist das aus meiner Sicht eher zu begrüßen als zu verdammen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anette Kramme, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Kramme,

neben Ihrem Bundestagsmandat sind Sie auch als Rechtsanwältin in Bayreuth tätig.
Mich würde interessieren wie sich (auch zeitlich gesehen) dies verinen lässt.
Ich als politischer Laie kann mir nur vorstellen, dass es sich bei beiden "Positionen" um Vollzeit-Jobs handelt.

Besten Dank im voraus.
Antwort von Anette Kramme
2Empfehlungen
26.11.2007
Anette Kramme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen darin die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten an.

Die SPD hatte in der letzten Wahlperiode im Jahre 2005 gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner dafür gesorgt, dass das Abgeordnetengesetz (§§ 44a und 44b AbgG) entsprechend geändert und die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages neu gefasst wurden. Ziel der Neuregelung war es, mehr Transparenz über etwaige Nebentätigkeiten der Abgeordneten herzustellen und den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, sich über die Aufgaben zu informieren, die ein Abgeordneter gegebenenfalls neben dem Mandat noch wahrnimmt. Das begrüße ich ganz ausdrücklich.

Die Offenlegung der Nebentätigkeiten hat jedoch zu einigen Unklarheiten geführt, die auch meine Person betreffen. Ich möchte Ihnen daher gerne meine veröffentlichungspflichtigen Angaben näher erläutern.

Ich führe nach wie vor meine Rechtsanwaltskanzlei als Alleininhaberin. Bei mir beschäftigt sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter vier Rechtsanwältinnen. Diese betreuen die große Mehrheit der Mandanten. Die veröffentlichten Mandate spiegeln also keineswegs meine Tätigkeit als Rechtsanwältin wider.

Natürlich übernehme auch ich den einen oder anderen Fall, um die berufliche Routine nicht zu verlieren. Schließlich brauche ich eine Rückkehroption, sollte ich aus dem Bundestag ausscheiden. Im Hauptberuf bin ich jedoch Abgeordnete und das mit vollem Einsatz.

Als Alleininhaberin muss ich dem Bundestagspräsidenten jedoch sämtliche monatlichen Einkünfte der Kanzlei ab einer Größenordnung von 1000 Euro melden. Dabei ist irrelevant, ob ich persönlich die Mandate übernommen habe oder eine der von mir beschäftigten Rechtsanwältinnen.

Bei der jetzigen Regelung können somit falsche Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH kann sich beispielsweise pro Jahr eine Einmalzahlung gewähren. Das bedeutet, dass er nur eine Angabe der Stufe 3 zu tätigen hat. Das wirkt natürlich unauffällig. Tatsächlich können dahinter jedoch Einnahmen in Millionen-Höhe stehen. Diese Option habe ich nicht.

Ich hoffe, mit diesen Informationen ein wenig Transparenz in die Debatte um die Nebentätigkeiten von Abgeordneten gebracht zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anette Kramme
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