Alexander Dobrindt (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Alexander Dobrindt
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Diplom- Soziologe, Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Peißtenberg
Wahlkreis
Weilheim , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,0%
Landeslistenplatz
5, Bayern
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(...) Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass in Deutschland bei Lebensmitteln in Fertigverpackungen sichergestellt wird, das sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Angaben auf dem Etikett über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zutaten - also auch über Einsatz des Süßstoffs Aspartam - informieren und ihre Kaufentscheidung entsprechend treffen können. Nach diesen Vorschriften - und dies ist wichtig für Sie zu wissen - muss die Verwendung von Aspartam grundsätzlich im Zutatenverzeichnis durch die Angabe des Klassennamens Süßstoff und zusätzlich der Verkehrsbezeichnung des Stoffes (Aspartam) oder der E-Nummer (E 951) gekennzeichnet werden. (...)
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
20.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

nehmen wir doch einmal Ihren Standpunkt zur Wehrpflicht auseinander:
  • Für welche Sicherheitsvorsorge brauchen wir in Deutschland Wehrpflichtige? Die Zeit der großen Landkriege in Europa ist vorbei und für Auslandseinsätze werden Wehrpflichtige nicht genutzt.
  • 15% eines Jahrgangs werden von der Bundeswehr eingezogen. Gehen Sie bei diesen Zahlen ernsthaft davon aus, dass durch die Wehrpflicht Gesellschaft und Bundeswehr miteinander verbunden werden?
  • Sie wollen sich für mehr Wehrgerechtigkeit einsetzen, wie sollen Sie das machen? Die Bundeswehr hat sich durch ihre Musterungs- und Einberufungspraxis schon tendenziell zur Berufsarmee entwickelt und kann gar nicht die Massen an Wehrpflichtigen einberufen, damit von echter Wehrgerechtigkeit gesprochen werden kann. Schon jetzt wird sich hinter vorgehaltener Hand darüber beklagt, dass enorme Resourcen in die Ausbildung von Männern gehen, die sowieso nicht im Ausland eingesetzt werden können und die Bundeswehr sehr schnell wieder verlassen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den O-Ton vieler ehem. Wehrpflichtiger: "Die Grundausbildung ist schon hart, aber danach sitzt man nur rum." Anscheinend kann die Bundeswehr selbst mit den Wehrdienstleistenden wenig anfangen. Ähnliches hat auch der Wehrbeauftragte festgestellt, als er vom "Gammeldienst" sprach.
  • Sie sprechen sich für den Erhalt des Zivildienstes aus. Ist es wirklich sinnvoll, dass unausgebildete und in diesem Gebiet völlig unerfahrene junge Menschen alte und/ oder behinderte Menschen betreuen? "Zivis" führen oft nicht Hilfsdienste (wie vom Gesetz gefordert) aus, sondern werden von ihren Einrichtungen als billige Vollzeitkräfte eingesetzt. Wie sinnvoll es ist, z.B. einen Demenzkranken von ständig wechselnden Menschen betreuen zu lassen, kann sich jeder selber denken.
Wieso beharren Sie trotz dieser Fakten auf der Wehrpflicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Alexander Dobrindt
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. September 2009.

Meinen Standpunkt zur allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland habe ich in
meiner Antwort vom 8. September 2009 an Herrn Peter Hofer auf Abgeordnetenwatch.de dargelegt.

Das Herstellen von Wehrgerechtigkeit, wie von Ihnen angesprochen, ist in der Tat ein großes Anliegen. Doch das Herstellen von Wehrgerechtigkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Wehrpflicht im Allgemeinen. Für mich stellt die Wehrgerechtigkeit die Wehrpflicht nicht in Frage.

Ich bleibe bei meiner Haltung für die Wehrpflicht in Deutschland und halte die Wehrpflicht für einen Wesenszug einer stabilen und funktionierenden Demokratie. Sie gewährleistet eine effiziente Nachwuchsgewinnung der Streitkräfte und sorgt für ihre Verankerung in unserer Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrint,

Danke für Ihre Antwort vom 14. 09. 2009 im Abgeordnetenwatch Doch viel geholfen hat sie mir nicht, denn in der von Ihnen erwähnten Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm finde ich (und sicher auch unsere Gaststreitkräfte) kein Wort über Hubschrauberlärm bzw. Fluglärm. Ihr Hinweis auf das NTS und ZANTS bringt nichts, Ihre Bemerkung, dass von den Bündnispartnern nach Kenntnis des AA die zulässigen Lärmobergrenzen eingehalten werden, betrachte ich als Lüge, bisher hat noch keine Stelle, die von mir laufend Messergebnisse erhielten, meine Messungen angezweifelt. Auch das Auswärtige Amt hat sich bei uns in Mittelfranken zum Thema Hubschrauberlärm weder aktiv noch passiv zu Wort gemeldet!
Nicht beantwortet haben Sie auch meine Frage zu Ihrem Standpunkt NATO-Truppenstatut!
Nicht beantwortet haben Sie mir die Frage, was Sie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm zu tun gedenken!

Nun meine präzisen Fragen mit der Bitte um präzise und nicht ausweichende Antworten: Werden Sie (falls Ihnen wieder der Einzug in den Bundestag gelingt) Rückgrat zeigen und dafür einstehen, dass die Bevölkerung Mittelfrankens vom Hubschrauberlärm der nicht dem NATO-Oberbefehl unterstehenden US-Einheiten befreit werden?
Werden Sie und die CSU sich im Bundestag dafür einsetzen, dass Mittelfranken nicht scheibchenweise zum größten Hubschrauber-Flugzeugträger uramerikanischer Hegemoniebestrebungen ausgebaut wird?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Militarisierung endlich Einhalt geboten wird, das NATO-Truppenstatut gekündigt und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst neu verhandelt wird?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das romantische Franken und der Naturpark Frankenhöhe nicht zum Truppenübungsplatz verrückt gewordener amerikanischer Interessen mutieren werden?

Grüße vom Hubschrauber-Truppenübungsplatz Katterbach und Umgebung
Antwort von Alexander Dobrindt
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.

Ich kann Sie nur wieder auf meine Antwort vom 14. September 2008 verweisen. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes werden die in der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Lärmobergrenzen nicht überschritten. Andere Informationen liegen mir nicht vor.

Dies heißt aber nicht, dass Fluglärm in jeden Fall geduldet werden muss. So weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen und anderen Betroffenen, die die Vorschriften hinsichtlich des Fluglärms verletzt sehen, selbstverständlich der Rechtsweg offen steht. Eine Kündigung des NATO-Truppenstatuts halte ich für nicht angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Außenpolitik
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt

In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 sagten sie, dass die deutsche Stimme in internationalen Entwicklungsorganisationen mehr Bedeutung bekommen soll, auch wenn dadurch Arbeitsplätze vernichtet werden, warum?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Alexander Dobrindt
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05.10.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. September 2009.

In unserem Regierungsprogramm 2009-2013 von CDU und CSU haben wir geschrieben: "Zudem werden wir - nicht zuletzt durch eine konsequente Personalpolitik - verstärkt dafür Sorge tragen, dass die deutsche Stimme in internationalen Entwicklungsorganisationen auch den Gewicht unserer finanziellen Beiträge entspricht"

Das heißt, wir wollen unser personelles Engagement verstärken, um die Entwicklungshilfe konsequenter zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

industriell zugesetzte Geschmacksverstärker sind keine Gewürze, sondern chemische Substanzen, die unabhängig vom Aroma eines Nahrungsmittels ein künstliches Hungergefühl im Gehirn simulieren.

Glutamat stellt eine Gefahr dar, denn es greift in das körpereigene System der Botenstoffe ein. Dort kann es die Körperfunktionen durcheinander bringen. Das Gefährlichste aber ist: Eine Überschwemmung der Nervensynapsen mit Glutamat hat eine zerstörerische Wirkungen auf die Hirnzellen, weil es die Neuronen tötet. Darum betont der renommierte Heidelberger Neurowissenschaftler und Alzheimer-Spez. Konrad Beyreuther, Prof. am Zentrum f. Molekulare Biologie der Ruprecht-Karls-Univ ersität Heidelberg sowie Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz u.damit Mitglied des Baden-Württembergischen Kabinetts: "Glutamat ist ein Nervenzellgift," und er findet das "Besorgniserregend": Der Stoff werde "heute bei allen neurogenerativen Erkrankungen als kritischer Punkt angesehen", weil er die Entstehung von Krankheiten fördern könne, bei denen das Hirn langsam abstirbt: Alzheimer vor allem, aber auch Parkinson und Multiple Sklerose.

Ein Nervenzellgift hat auch in kleinen Mengen nichts in Nahrungsmitteln verloren. Davon abgesehen summiert sich die Menge der Einnahme, da es inzwischen in Lebensmitteln fast überall zu finden ist.

Angemerkt sei auch, das Aspartam sehr bedenklich ist und selbst in Kinderprodukten häufig vorkommt.

Wie stehen Sie zu ungesunden/giftigen Zusatzstoffen (Glutamate/Aspartam usw.) und kommende, neuentwickelte, ungesunde Zusatzstoffe in Lebensmitteln?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass es zukünftig neue, entsprechende, Regeln bezüglich Deklarationen geben wird, die keine Tarnkappen (z.B. Hefe/Würze = Glutamate) mehr enthalten und es so der Industrie nicht mehr möglich gemacht wird und zu verschaukeln bezüglich Inhaltsangaben?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

J.
Antwort von Alexander Dobrindt
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30.10.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. September 2009.

Zusatzstoffe, wie Glutamate, dürfen bei der Herstellung von Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen sind. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung zuvor durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit - EBLS - (vor Etablierung der ELBS wurde die gesundheitliche Bewertung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission - SCF- durchgeführt) bestätigt wurde.

Glutamate sind EU-weit nur für die Verwendung in bestimmten Lebensmitteln zugelassen, wobei eine Höchstmenge von maximal 10 g/kg festgelegt wurde. Lediglich in Würzmitteln dürfen Glutamate mit der Mengenbegrenzung "quantum satis" (d.h. die im Einzelfall gerade technologisch erforderliche Menge) eingesetzt werden. Im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen und Verwendungsbeschränkungen gilt die Verwendung dieser Stoffe als gesundheitlich unbedenklich. Gleichwohl können - wie bei anderen Lebensmittelinhaltsstoffen auch - bei einzelnen Personen individuelle Überempfindlichkeitsreaktionen gegenüber Glutamat und seinen Verbindungen auftreten.

Auch für den Süßstoff Aspartam gilt aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. der Süßstoff darf nur nach ausdrücklicher Zulassung in Lebensmitteln verwendet werden.

Vor der gemeinschaftlichen Zulassung wurde Aspartam - wie alle Zusatzstoffe - vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (Scientific Commitee for Foods, SCF) umfassend für den vorgesehenen Zweck gesundheitlich bewertet und für eine Zulassung empfohlen. Eine Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Jahr 2006 hat ergeben, dass keine unerwünschten Nebenwirkungen durch den Verzehr von Aspartam festgestellt werden konnten.

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass in Deutschland bei Lebensmitteln in Fertigverpackungen sichergestellt wird, das sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Angaben auf dem Etikett über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zutaten - also auch über Einsatz des Süßstoffs Aspartam - informieren und ihre Kaufentscheidung entsprechend treffen können. Nach diesen Vorschriften - und dies ist wichtig für Sie zu wissen - muss die Verwendung von Aspartam grundsätzlich im Zutatenverzeichnis durch die Angabe des Klassennamens Süßstoff und zusätzlich der Verkehrsbezeichnung des Stoffes (Aspartam) oder der E-Nummer (E 951) gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist grundsätzlich die Angabe "mit Süßungsmittel" in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung anzugeben; dies gilt auch für lose Ware.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Außenpolitik
24.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

wann wird die CDU/CSU ihre unausgewogene Nahost- und Afghanistanpolitik ändern?
In Zeiten von Gerhard Schröder hatten wir Deutschen noch ein Ansehen in der arabischen Welt. Mittlerweile ist Deutschland durch die Politik Merkel in der arabischen Welt ein ebenso verhasstes Land wie Amerika.
Werden Sie die bisherige Politik fortsetzen und unterstützen?
Ich wäre Ihnen für eine präzise Antwort dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Alexander Dobrindt
bisher keineEmpfehlungen
09.10.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Unausgewogenheit kann ich in den außen- und sicherheitspolitischen Grundsätzen von CDU/CSU nicht erkennen. CDU und CSU haben stets betont, dass Deutschland seine Bündnispflichten in einer multipolaren Welt erfüllt. Wir müssen in der globalisierten Welt ein verlässlicher Partner für unsere Verbündeten sein. Maßstab unserer außenpolitischen Ziele ist dabei die Wahrung unsere sicherheitspolitischen Interessen. Gerade in der Außen- und Sicherheitspolitik geht Verlässlichkeit und Berechenbarkeit immer vor kurzfristigem Prestigedenken. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat diesen Grundsatz parteiübergreifend befolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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