Agnieszka Brugger (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
08.02.1985
Berufliche Qualifikation
Studentin der Politikwissenschaft, des Öffentlichen Rechts und der Philosophie (MA)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Ravensburg
Ergebnis
14,7%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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Die Situation in Libyen spitzt sich immer weiter zu. (...) Wer denkt, dass mit einer Flugverbotszone alles gut würde in Libyen, der irrt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzhilfe für Griechenland
07.02.2013
Von:
Jim

Sehr geehrte Frau Agnieszka Brugger,

ich möchte gerne wissen warum Sie bei den Finanzhilfen für Griechenland zugestimmt haben, ohne auf die Mehrheit des Volkes zu hören, das genug davon hat das Deutsche Steuergelder an andere Länder verschleudert werden?
Wir leben doch in einer Demokratie, oder?
Warum hören Sie als Volksvertreterin dann nicht auf den Willen des Volkes?
Warum gab es keine Volksabstimmung, ob wir Bürger überhaupt noch mehr Geld geben wollen?
Warum gab es keine Volksabstimmung, ob wir Bürger den Euro überhaupt wollen?
Warum gab es keine Volksabstimmung, ob wir Bürger überhaupt in der EU sein wollen?
Uns hat nie jemand gefragt!
Antwort von Agnieszka Brugger
bisher keineEmpfehlungen
04.03.2013
Agnieszka Brugger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07. Februar.

Bündnis90/Die Grünen setzt sich seit Jahren für den Ausbau direktdemokratischer Elemente auf allen Ebenen von der Kommune bis Europa ein. So fordern wir beispielsweise Regelungen zu Volksbegehren, Volksinitiativen und Volksentscheid im Grundgesetz zu verankern. Doch bisher stieß dieses Ansinnen auf wenig Unterstützung bei der Bundesregierung.

Die Maßnahmen, die zur Bewältigung der Eurokrise beschlossen wurden, sind schwerwiegende und schwierige Entscheidungen. Als Abgeordnete informiere ich mich über solche Fragen umfassend und natürlich spielen auch Meinungsumfragen bei meiner Entscheidungsfindung eine Rolle, aber eben nicht die einzige. Ich will Ihnen im Folgenden die Fakten und Argumente darstellen, die meiner Entscheidung zugrunde liegen.

In der Einrichtung des dauerhaften Rettungsschirms ESM sehen wir Grüne einen zentralen Baustein für die dauerhafte Stabilisierung der Euro-Zone. Wir halten es für unbedingt notwendig, ein stabiles und glaubwürdiges Instrument zu schaffen, mit dem Euro-Staaten geholfen werden kann, die sich in einer Notlage befinden und am Markt keine bezahlbaren Kredite mehr bekommen. Ohne ein solches Instrument kann die Schieflage eines einzelnen Mitgliedstaates schnell zu einem Problem der gesamten Euro-Zone werden. Zudem ist ein handlungsfähiger ESM auch ein wichtiges Zeichen gegenüber den Finanzmärkten.

Doch ist uns wichtig, dass es auch bei diesem Instrument nicht ohne demokratische Kontrolle geht. Deswegen haben wir Grüne vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten, dass es weitgehende Mitsprache- und Kontrollrechte für den Deutschen Bundestag gibt und somit auch die demokratische Kontrolle gewahrt bleibt. Hier fügt sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von September 2012 zum ESM an, in welchem das Beteiligungsrecht des Bundestages sowie die Begrenzung der Haftung Deutschlands nochmals verdeutlicht worden sind.

Eine massive Einschränkung des parlamentarischen Haushaltsrechts und eine Verselbständigung des ESM kann ich daher nicht erkennen. Die Parlamentsbeteiligungsrechte werden in dem ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) geregelt. Eine Zustimmung des Plenums ist jeweils vorgesehen bei einer Veränderung des Stammkapitals, einer Veränderung des maximalen Darlehnsvolumens und einer Änderung der Finanzhilfeinstrumente. Außerdem ist eine zweimalige Zustimmung des Plenums vorgesehen, bevor ein Land unter den Rettungsschirm kommt. Die erste Abstimmung ist erforderlich, um einem Mitgliedsstaat grundsätzlich Hilfe zu gewähren. Erst nach einem zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat zustimmen, dem Mitgliedsstaat grundsätzlich Stabilitätshilfe zu gewähren. Die zweite Abstimmung ist erforderlich, um dem Land tatsächlich Hilfen zu gewähren. Dafür muss eine Einigung der Troika mit dem Mitgliedsstaat vorliegen.
Zusätzlich ist die Zustimmung des Haushaltsausschuss erforderlich bei Änderungen an den Instrumenten innerhalb eines bestehendes Programms, bei Kapitalabrufen (von genehmigtem aber noch nicht einbezahlten Summen) und bei Annahme und Änderung von Durchführungsbestimmungen bei Finanzhilfeinstrumenten.

In der Praxis trifft der Gouverneursrat des ESM alle wesentlichen Entscheidungen. Dessen Mitglieder sind als Finanzminister der jeweiligen Regierungen der Euro-Staaten auch demokratisch legitimiert. Wichtiger ist aber, dass der deutsche Finanzminister ohne vorherige Zustimmung der Abgeordneten des Bundestages keiner wesentlichen Änderung des ESM zustimmen darf. Doch nicht nur bei dieser Entscheidung ist der deutsche Finanzminister auf das Votum von gewählten Bundestagsabgeordneten angewiesen. Grundsätzlich gilt: keine wesentliche Entscheidung ohne Parlamentsbeteiligung!

Weiterhin müssen die Staaten, die Hilfe beantragen, bestimmte Bedingungen erfüllen: Der ESM greift nur ein, wenn die hilfebedürftigen Mitgliedsstaaten vorab getroffene Vereinbarungen auch sicher einhalten und dies transparent machen. Ein Fass ohne Boden ist der ESM auch deswegen nicht, weil die Summe der deutschen Gewährleistungen klar begrenzt ist. Über diese Summe entscheidet der Deutsche Bundestag und sie kann nicht überschritten werden. Aus diesen Gründen habe ich der Einrichtung des ESM zugestimmt.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, Ihnen mit meiner Antwort nachvollziehbar zu machen, weshalb ich die Einrichtung des ESM mit den demokratischen Prinzipien und den parlamentarischen Rechten des Bundestages für vereinbar halte. Dennoch bin ich ebenfalls der Meinung, dass die Demokratie in Europa mit der zunehmenden Integration dringend gestärkt werden muss. Hierbei muss das Europäische Parlament in Zukunft eine zentrale Rolle spielen und auch die Bürgerinnen und Bürger müssen stärker direkt beteiligt werden.

Die jetzigen Entscheidungen zu einer vertieften fiskalpolitischen Union sind das Ergebnis mangelender Integration in der Vergangenheit. Der Euro ist nicht nur ökonomisch in einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft von zentraler Bedeutung. Er ist auch ein täglich sichtbares Zeichen der erfolgreichen europäischen Integration und der Einbindung Deutschlands darin. Um die Erfolge der Integration zu bewahren, brauchen wir eine gemeinsame Währung. Die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des Euro wären gerade für Deutschland enorm. Deutschland profitiert wie kein anderes Land vom Binnenmarkt und braucht die Europäische Union. Schon allein die Einsparungen von Unternehmen, die sich vor der Errichtung der Eurozone gegen Wechselkursschwankungen absichern mussten, betragen mehrere Milliarden Euro. Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld und Mut. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer. Viel zu eng ist inzwischen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedstaaten, als dass ein Herausbrechen mehrerer Staaten ohne massiven Schaden für alle Beteiligten möglich wäre.

Der Erhalt unserer gemeinsamen Währung ist nicht nur für den Wohlstand unserer Gesellschaft, sondern auch für den Zusammenhalt der Europäischen Union, die Frieden und Kooperation auf unserem Kontinent sichert, von großer Bedeutung. Ich bin der festen Überzeugung, dass Europa in Zukunft noch mehr zusammenwachsen muss. Es liegt jedoch an uns, wie diese verstärkte Integration ausgestaltet wird. Dabei setze ich mich für eine soziale, gerechte und demokratische Lösung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Agnieszka Brugger
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Frage zum Thema Internationales
09.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Brugger,

1. Die von über 60 bundesweiten Initiativen unterstütze Aktion www.aufschrei.de fordert, ein grundsätzliches Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in das Grundgesetz aufzunehmen.
Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

2. Die Fraktion der LINKEN forderte bereits im Sommer 2011 in einem Paket von 16 Anträgen (Bundesdrucksachen 17/5935 bis 17/5950) im Bundestag die Rüstungsexporte in folgende Länder dauerhaft einzustellen: Ägypten, Libyen, Syrien, Tunesien, Oman, Jemen, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi Arabien, Israel, Marokko, Libanon, Kuwait, Jordanien, Bahrain, Katar und Algerien.
Bei allen Anträgen enthielten sich jeweils ihrer Stimme. Bitte begründen Sie ihre Stimmenthaltung?


3. In einem Antrag der LINKEN vom 26.9.2012 (Drucksache 17/10842) wurde gefordert: Keine Rüstungsexporte als Instrument der Außenpolitik - Exportverbot jetzt durchsetzen.
Bitte teilen Sie mit, wie Sie bei diesem Antrag gestimmt haben, bzw. wie Sie stimmen werden.


4. Kleinwaffen sind die Massenvernichtungswaffen unserer Zeit. Ca. 875 Millionen sind weltweit im Umlauf. Bis zu 90 Prozent aller Kriegsopfer werden durch Kleinwaffen getötet. Jede Kleinwaffe hat eine durchschnittliche Verwendungsdauer von 30-50 Jahren.
Wie stehen Sie zu einem Verbot des Exports von Kleinwaffen? Würden sie einen ensprechen Antrag im Bundestag einbringen, oder diesem zustimmen?


5. Waffenexporte jeglicher Art sind immer ein Beitrag zu mehr Krieg, mehr Zerstörung, mehr Tod und unermesslichem Leid von Menschen und schon deshalb aus ethischen Gründen abzulehnen. Teilen Sie diese Meinung?
Antwort von Agnieszka Brugger
1Empfehlung
02.05.2013
Agnieszka Brugger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Ihre Fragen dabei gern zusammenhängend beantworten und zuerst kurz zusammengefasst die grüne Position im Bezug auf Rüstungsexporte darstellen.

Wir Grünen setzen uns für eine strikte Begrenzung von Rüstungsexporten ein. Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter sind keine Wirtschaftsgüter wie andere auch. Daher stimme ich Ihnen absolut zu, dass die unkontrollierte Verbreitung von Waffen zur Verschärfung von Konflikten und Leid beiträgt, insbesondere auch in Hinblick auf die Kleinwaffen. Wir Grüne fordern dabei kein Komplettverbot von Rüstungsexporten, sondern setzen uns dafür ein, dass der Export von Waffen sehr strengen Regeln zur Begrenzung und Kontrolle unterliegen muss.

Die rot-grüne Bundesregierung hat im Jahr 2000 die Politischen Grundsätze für Rüstungsexporte beschlossen, um eine Selbstverpflichtung zu erwirken, damit die Genehmigung von Rüstungsexporten restriktiv gestaltet wird. Dabei wurde beispielsweise die Menschenrechtslage im Empfängerland zu einem sehr starken Kriterium gemacht. Da sich die Bindewirkung dieser Grundsätze angesichts empörender Entscheidungen der schwarz-gelben Bundesregierung, wie beispielsweise der Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien, aber durchaus auch mit einem selbstkritischen Blick auf die rot-grüne Regierungszeit, leider nicht als ausreichend erwiesen hat, treten wir heute für ein umfassendes Rüstungsexportgesetz ein. So sollen die Kriterien aus den Richtlinien, wie zum Beispiel die Beurteilung der Menschenrechtslage oder die Einschätzung in Bezug auf eine mögliche Gewalteskalation, mehr Gewicht erhalten.

Die grüne Bundestagsfraktion hat diese und weitere Forderungen dabei bereits in einem Antrag vom 25. April 2012 www.agnieszka-brugger.de in den Deutschen Bundestag eingebracht, ich möchte Ihnen diesen im Folgenden kurz im Detail darstellen:
Das Außenwirtschaftsgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz sollen so angepasst werden, dass die Berücksichtigung der Menschenrechtslage und der Gefahr innerer Repression gesetzlich verankert und die Bestimmungen der Rüstungsexportrichtlinie zu Kriegswaffenexporten sowie des Gemeinsamen Standpunktes der EU systematisch aufgenommen werden. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Rüstungsexporten soll nach den grünen Vorstellungen vom Bundeswirtschaftsministerium auf das Auswärtige Amt übertragen werden, da hier die nötige Sachkenntnis in sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Fragen liegt.

Die aktuelle Geheimniskrämerei des Bundessicherheitsrates hinsichtlich der Entscheidung von Rüstungsexporten verurteilen wir scharf. Um die Transparenz zu erhöhen, ist es wichtig, dass der jährliche Rüstungsexportbericht umfassend ist und dem Deutschen Bundestag die Zahlen zu den Rüstungsexportgenehmigungen vierteljährlich vorgelegt werden. Deshalb sollen sein Erscheinen sowie die Inhalte des Rüstungsexportberichts ebenfalls gesetzlich geregelt werden. Zudem soll das Parlament in seiner Kontrollfunktion gestärkt werden, indem es bei besonders sensiblen Verträgen bereits vor Abschluss über diese informiert wird und eine Stellungnahme oder auch ein aufschiebendes Veto dazu an die Bundesregierung formulieren kann.

Darüber hinaus sind die größten Schwachstellen der deutschen Rüstungsexportpolitik zu beseitigen, die sich in der mangelnden Endverbleibskontrolle und in der Vergabe von Lizenzen zeigen. Um den Verbleib von exportierten Kriegsgütern nachvollziehen zu können, muss die bisherige schlichte Endverbleibserklärung durch ein gesetzlich geregeltes Kontroll- und Überprüfungsverfahren abgelöst werden. Die Vergabe von Lizenzen zur Herstellung von Kriegswaffen an Drittstaaten muss schließlich gänzlich verboten werden, um die unkontrollierbare Weitergabe selbsthergestellter Waffen und Munition zu unterbinden. Insbesondere die Produktion und Weitergabe von Klein- und Leichtwaffen würde massiv erschwert werden, womit ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten in bewaffneten Konflikten erreicht würde.

Dies sind insgesamt wesentliche Schritte, um den Handel mit deutschen Rüstungsgütern stark einzuschränken. Noch detaillierter können Sie sich darüber auch in unserem Positionspapier "Rüstungsexporte kontrollieren – Frieden sichern und Menschenrechte wahren" informieren, dieses finden Sie hier: www.gruene-bundestag.de

Außerdem setzen wir uns auch auf europäischer Ebene für eine einheitliche Rüstungsexportkontrolle und international für die Ratifikation und Umsetzung des im April von der UN-Generalversammlung beschlossenen Waffenhandelsabkommens (ATT) ein, um den Waffenhandel in der globalisierten Welt einzudämmen und zu kontrollieren. Sicherlich teile ich die Vision und den Wunsch nach einer Welt ohne Krieg, Waffen und Rüstungsexporte, die Forderung nach einem Komplettverbot von Rüstungsexporten halte ich dabei aber nicht für zielführend.

Vor dem Hintergrund, dass es in vielen Regionen in Afrika, Asien oder Lateinamerika an gesellschaftlich legitimierten Sicherheitsstrukturen fehlt, kann es im Zuge einer Unterstützung beim Aufbau von Polizei und Sicherheitskräften als legitimen Inhabern staatlicher Gewalt beispielsweise auch erforderlich sein, in genau und sauber zu rechtfertigenden Fällen Ausrüstung zu liefern. Herstellung und Wahrung eines staatlichen Gewaltmonopols sind dabei auch eine wichtige Voraussetzung für Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen an öffentlichen Gütern.

Obwohl der Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 26.09.2012 einige sinnvolle Ansätze beinhaltet, habe ich mich bei diesem Antrag enthalten. Er enthält die Forderung nach einer absoluten Ablehnung von Rüstungsexporten. Wenn man diese - auch jenseits der bereits oben beschriebenen Gedanken – weiterdenkt, so birgt sie die Gefahr, dass so jeder Staat im Hinblick auf die eigenen Sicherheitskräfte ausschließlich auf eine Produktion von Rüstungsgütern im jeweils eigenen Land zurückgreifen würde. Ein Anwachsen statt einer Reduktion der Kapazitäten im Bereich der Rüstungsindustrie wäre unter Umständen die Folge. Den Export von Kriegswaffen in Krisengebiete oder Staaten, die gegen die Menschenrechte verstoßen, lehne ich entschieden ab. Ein Komplettverbot von Exporten, damit zum Beispiel auch in die europäischen Nachbarstaaten, ist unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch auch nicht mit den Prinzipien einer kollektiven Sicherheit zu vereinbaren. Zudem stellt sich vor diesem Hintergrund auch die Frage nach der Ausrüstung von internationalen Friedensmissionen.

Wir Grüne teilen die Auffassung, dass auch bereits erteilte Genehmigungen für viele Staaten des arabischen Frühlings geprüft und anschließend auch zurückgenommen werden müssten. Weil wir uns für allgemeine Grundsätze bei der Genehmigung von Rüstungsexporten einsetzen und die Fraktion Die Linke in ihren Anträgen zu den einzelnen Staaten wenig differenziert hat (z.B. im Bezug auf Israel) und Kriegswaffen mit allen sonstigen Rüstungsgütern gleichsetzt, konnten wir den Anträgen der Linken in ihrer Absolutheit nicht zustimmen, sondern haben uns auch bei diesen der Stimme enthalten. Auch die völlige Gleichstellung von Kriegswaffen mit sonstigen Rüstungsgütern, wie sie die Linke in ihren Anträgen vornimmt, halte ich in diesem Zusammenhang für nicht zielführend. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied, ob es sich um den Export von Kriegswaffen wie Panzern oder Maschinengewehren handelt oder zum Beispiel um Minenräumgeräte und Schutzwesten. Deshalb bezieht sich das Grundgesetz in Art. 26 auch ausdrücklich auf Kriegswaffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine und die grüne Position im Bezug auf Rüstungsexporte verdeutlichen. Das Thema beschäftigt uns Grüne sehr, weshalb die hier dargestellten grünen Vorstellungen auch in unserem gerade beschlossenen Bundestagswahlprogramm einen sehr großen Stellenwert einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Agnieszka Brugger
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