Wolfgang Strengmann-Kuhn (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
20.05.1964
Berufliche Qualifikation
Privatdozent
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Main-Taunus
Ergebnis
10,2%
Landeslistenplatz
6, Hessen
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(...) Meine Meinung ist, dass die Forderung nach einem Grundeinkommen nicht zuletzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den neuesten Zahlen zum Anstieg der Armut in Deutschland wichtiger denn je ist, da Verbesserungen innerhalb des Grundsicherungssystems (Anhebung der Regelsätze, bessere Zuverdienstmöglichkeiten etc.) an finanzielle und gesellschaftspolitische Grenzen stoßen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
08.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,
G8 - wie geht es weiter?

Welchen Abschluss wird ein Kind haben (G8), wenn es nicht in die E1 (SEKII) versetzt wird oder es sich entscheidet eine Ausbildung zu machen?
Wann gibt es in der hessischen Presse eindeutige Richtlinien zum Nachlesen und zum Planen der Zukunftswege der Kinder?
Wie müssen Ausbildungsfirmen mit den Abschluss G8 (9. Klasse) umgehen?
Bekommt man einen Realschulabschluss oder - wie überall verlautet - gar keinen Abschluss? Muss man, wenn man auf einem reinen Gymnasium ist, dann doch noch einmal in eine Realschule wechseln um das letzte entscheidene Jahr in einer völlig neuen Umgebung mit einem guten Realschulabschluss zu verlassen?
Ich denke das dieses Thema viele Menschen, vor allem in Hessen, interessiert. Angeblich hat nur Hessen in der SEK I gekürzt und nicht wie alle anderen Bundesländer in SEK II.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Strengmann-Kuhn
1Empfehlung
31.05.2010
Wolfgang Strengmann-Kuhn
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen dank für Ihre Anfrage bezüglich der hessischen Bildungspolitik. Es ist in Hessen leider tatsächlich so, dass der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) nur an Realschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Hauptschulen mit 10. Hauptschuljahr, schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen erworben werden kann (§ 38 (2) des Hessischen Schulgesetzes).

Die GRÜNEN in Hessen machen sich dafür stark, dass mit Abschluss der neunten Klasse auf einem Gymnasium die mittlere Reife erworben werden kann. Die CDU/FDP-Landesregierung scheint hier jedoch leider keinen Handlungsbedarf zu sehen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dies in ihrem Antrag - Ein Jahr Kultusministerin Henzler - ein verlorenes Jahr für Hessens Schulen? (Drucksache 18/1943, www.hessischer-landtag.de) erneut thematisiert. Es ist an dieser Stelle wichtig, dass die Eltern Druck auf die Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle ausüben.

Was die Frage des Abschlusses nach der 9. Jahrgangsstufe an Gymnasien betrifft, kommt die Handhabung auf den konkreten Fall an und kann nicht pauschal beantwortet werden. Dieses Thema ist in § 39 des Schulgesetzes geregelt. Ein kleiner Tipp: Das Bürgerbüro des Hessischen Kultusministeriums ist seit Ende Januar unter der Nummer 0611/3682368 erreichbar.

Die Einführung des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) ist in den entsprechenden Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Auch andere Länder haben in der Mittelstufe gekürzt, wobei kein Land G8 so schlecht eingeführt hat wie Hessen. Kultusministerin Henzler von der FDP hat auch nach über einem Jahr Amtszeit noch nichts unternommen, um die von ihr versprochenen Änderungen am G8 auf den Weg zu bringen. Es kam bisher zu keiner Entschlackung der Lehrpläne und auch die für das kommende Schuljahr angekündigten Bildungsstandards wurden verschoben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn

Am 10.12.2008, nun also schon vor mehr als 1 Jahr, wurde eine Online-Petition von Susanne Wiest zum Bedingungslosen Grundeinkommen eingereicht und von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet. Die Reaktion des Bundestages wurde damals auf die Zeit, nach der Bundestagswahl verschoben, die nun auch schon mehrere Monate zurück liegt.

Meines Wissens ist die Folge einer Unterzeichnung durch mehr als 50.000 Wahlberechtigte eine öffentliche Anhörung, die es bisher noch nicht gab.

Da Sie sich neulich im Deutschlandradio für das Bedingungslose Grundeinkommen ausgesprochen haben und Sie auch im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages sitzen, wende ich mich nun an Sie.

Ich habe folgende Fragen:

Wann wird die öffentliche Anhörung zum Bedingungslosen Grundeinkommen im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages stattfinden?
Ist es möglich als Zuhörer live an der Anhörung teilzunehmen und wenn ja wie?
Wie ist die Position der Grünen zu dem Thema und ist es angesichts des ständig wachsenden Interesses der Bevölkerung und den aktuellen Diskussionen und Urteilen zu Hartz IV geplant, dass die Grünen sich für das Grundeinkommen einsetzen?
Antwort von Wolfgang Strengmann-Kuhn
14Empfehlungen
18.02.2010
Wolfgang Strengmann-Kuhn
Lieber ,

herzlichen Dank für die Anfrage. Seit dem 1. September 2005 bietet der Petitionsausschuss Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, neben der schriftlichen Einsendung bzw. der Übermittlung per Telefax eine Petition mit Hilfe eines Web- Formulars über das Internet an den Ausschuss zu senden. Über das allgemeine Petitionsrecht hinaus eröffnet der Petitionsausschuss als zusätzliches Angebot die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen.

Richtig ist, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die PetentIn in öffentlicher Ausschusssitzung anhört, wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird. Das hat die Petition von Susanne Wiest, wie Sie sicherlich wissen, nicht ganz geschafft. Zwar hat die Petition über 52.000 Mitzeichnende gefunden, allerdings nicht in besagtem Zeitraum. Dennoch haben sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages aufgrund des großen öffentlichen Interesses darauf verständigt, Susanne Wiest in einer öffentlichen Ausschusssitzung die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vorzutragen. Ich begrüße diese Entscheidung sehr, wie Sie auch meiner Pressemitteilung in Bezug auf die Entscheidung des Petitionsausschusses entnehmen können: www.strengmann-kuhn.de

Der Termin für diese öffentliche Ausschusssitzung steht noch nicht fest. Er wird von den Obleuten des Petitionsausschusses nach Vorschlag des Ausschussdienstes beschlossen. Da im Schnitt 5 bis 6 öffentliche Ausschusssitzungen im Jahr vom Petitionsausschuss durchgeführt werden, können Sie selbst ermessen, dass einige Zeit ins Land gehen kann, bis der Termin zustande kommt. In diesem speziellen Fall kamen auch noch die Bundestagswahl und die Neukonstituierung des Bundestages zeitverzögernd hinzu. Ich gehe davon aus, das Susanne Wiest in der zweiten Jahreshälfte Gelegenheit haben wird, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss zu Gehör zu bringen. Da ich aber neu im Petitionsausschuss und bin den Gepflogenheiten noch nicht so vertraut bin, kann ich das nicht genau abschätzen. Wenn es dann soweit ist, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Sitzung vor Ort oder auch im Bundestagsfernsehen unter www.bundestag.de online zu verfolgen. Details zur Teilnahme bzw. zu den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses entnehmen Sie bitte der Homepage des Ausschusses: www.bundestag.de . Unter www.bundestag.de gibt es u.a. eine Pressemeldung zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema Internetsperren am kommenden Montag, in der das Verfahren zur Anmeldung bei dieser Anhörung beschrieben ist.

Zu guter Letzt noch zur Position der Grünen zum Grundeinkommen. Wie in allen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es keinen Parteibeschluss auf Bundesebene für ein Grundeinkommen. Wir hatten aber bei der Bundestagswahl etliche KandidatInnen, die sich für ein Grundeinkommen aussprechen (siehe www.grundeinkommen-ist-waehlbar.de ) und stellen jetzt auch im Bundestag die Fraktion mit den meisten GrundeinkommensbefürworterInnen (siehe www.archiv- grundeinkommen.de/wahlen/buta09/bge-erststimmenergebnisse-2009.html ). Aber auch in der Grünen Bundestagsfraktion ist es noch eine Minderheit. Es haben sich aber einige Landesverbände für ein Grundeinkommen ausgesprochen und auf einem Bundesparteitag (Bundesdelegiertenkonferenz) im Herbst 2007 in Nürnberg bekam ein Antrag des Landesverbandes Baden-Württemberg immerhin eine Zustimmung von 42% der Delegierten. Dabei ging es um ein so genanntes partielles Grundeinkommen, bei dem quasi der Hartz IV-Regelsatz an alle ausgezahlt wird, der nach der Vorstellung der Grünen zum damaligen Zeitpunkt 420 EUR betragen sollte. Zusätzliche bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen, z.B. für die Kosten der Unterkunft, aber auch Sozialversicherungsleistungen sollten dadurch nicht ersetzt werden. Technisch sollte das Grundeinkommen als negative Einkommensteuer implementiert werden, so dass Personen mit höherem Einkommen das Grundeinkommen nur auf dem Papier als Ersatz der Steuerfreibeträge erhalten. Finanziert werden sollte das Grundeinkommen durch eine progressive Einkommensteuer mit Steuersätzen von 35 bis 45%. Dieser Antrag unterlag knapp, in dem seinerzeit beschlossenen Antrag, der sich für eine verbesserte Grundsicherung ausspricht, wird aber ausdrücklich gesagt, dass damit die Debatte über das Grundeinkommen bei den Grünen nicht beendet ist. Außerdem haben einige Grundeinkommensgedanken Eingang sowohl in diesen Beschluss als auch in das Bundestagswahlprogramm gefunden. Dazu gehören u.a. die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens, also eine individuelle Grundsicherung, die Forderung, dass Sanktionen das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht antasten dürfen, die Einführung eines Sanktionsmoratoriums, eine bedingungslose Kindergrundsicherung, eine Studienfinanzierung mit elternunabhängigen Grundsockel und eine Garantierente, durch die geringe Rentenansprüche aufgestockt werden.

Meine Meinung ist, dass die Forderung nach einem Grundeinkommen nicht zuletzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den neuesten Zahlen zum Anstieg der Armut in Deutschland wichtiger denn je ist, da Verbesserungen innerhalb des Grundsicherungssystems (Anhebung der Regelsätze, bessere Zuverdienstmöglichkeiten etc.) an finanzielle und gesellschaftspolitische Grenzen stoßen. Schon jetzt beziehen fast 9 Millionen Menschen in Deutschland Grundsicherungsleistungen, Eine Zahl, die sich durch Verbesserungen innerhalb des Systems deutlich erhöhen würde. Ich gehe davon aus, dass wir in unserer Partei in den nächsten Jahren weiterhin intensiv über das Grundeinkommen diskutieren werden. und bin optimistisch, dass sich die Zustimmung noch weiter erhöhen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,

als engagierter Bürger zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" BGE freue ich mich über Ihre Stellungnahme, Position und Ihre parteiübergreifendes Engagement zum BGE.

Am 12.04.2010 wurde Ihnen (und allen Ihren Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag) durch eine Bürgerinitiative das Buch "Die Geldlawine" zugestellt, in dem die Finanzierung, die ja oftmals DAS Problem in diesem hochverschuldetetn Staat darstellt, durch die Erklärung des sogenannten Bandbreitenmodell.de gelöst wird und ein Abbau der Staatsschulden (die ja letztendlich Schulden des Bürgers sind, die über Steuern wieder abgebaut werden müssen) in wenigen Jahren möglich wäre.

In diesem Konzept wird nicht nur die Finanzierung des BGE erklärt, sondern gleichzeit der Mechanismus, der die Kaufkraft steigen lässt, Lohndumping überflüssig/sinnlos macht, die Arbeitslosigkeit beendet und alle die Ziele ermöglicht, die wir uns vom BGE versprechen.

Deutschland würde unabhängig von "globaler Lohnkonkurrenz" und das ohne "Zölle" oder andere "ungerechte Maßnahmen".

Das Bandbreitenmodell ist ein wunderbares Konzept zur Lösung der gesellschaftlichen und sozialen Probleme, es erzeugt eine WIN-WIN-WIN-Situation mit allen wunderbaren Folgen, von denen wir schon lange träumen!

Am 16. Oktober sind Sie einer der besonderen Gäste auf der Veranstaltung "Grundeinkommen für alle?" u.a.auch mit Götz Werner und der in der Frage vom 14.02. erwähnten "BGE-Aktivistin" Susanne Wiest.

Haben Sie sich schon mit den Erklärungen der Funktionsweise des BBM im Buch "Die Geldlawine" einen Argumentationsvorteil in allen kritischen Punkten zum BGE erarbeiten können bzw. wie weit haben Sie ggf. mit anderen Abgeordneten dieses geniale und doch sehr einfache Konzept besprochen, weil denen dieses Buch ja ebenfalls vorliegt?

Mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
14.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,

warum bekennt sich die Gruene Partei nicht bedingungslos zum BGE?

Das BGE = Gerechtigkeit Freiheit und Wohlstand, global fuer alle!

Im heutigen System soll man zum Niedrigst/Minimumlohn arbeiten, aber alle Dienstleistungen werden nur zum Hoechstlohn angeboten, dies ist Irsinn - Wahnsinn.

Eine Familie mit 2 Kindern hätte nach dem Model von Götz Werner 4000Euro monatlich zur
Verfügung, wird also nur noch zum Höchstlohn arbeiten. Der Niedriglohnsektor kollabiert und das ist super! Eine Friseuse wird nach BGE Einführung nicht mehr für 4 oder 6 Euro , sondern nur noch für über 20 Euro die Stunde arbeiten!Da alle nur noch zum Höchstlohn arbeiten, steigt der Konsum, steigen die Verbrauchssteuereinnahmen, das BGE ist dadurch locker finanzierbar, logisch!

Die Verbrauchssteuern werden wie heute auch verschieden gestaffelt, so das Vollkornbrot dann billiger wird. als das ungesunde Weißbrot, das Auto wird dann so teuer wie in Skandinavien! Gestaffelte Verbrauchssteuern nach gesund - schädlich für Umwelt und Mensch, bringen nicht nur Einnahmen, sondern schonen durch veraenderten Verbrauch auch die Umwelt, bringen endlich die Oeko Steuer!

Mit Steuern wollen wir steuern! Mitdem auf alte Maschinen hohe und auf moderne niedrige Steuern erhoben werden, schafft das Anreize zu automatisieren, endlich mit Robotern die vollautomatische Fabrik zu errichten!

Die paradiesische BGE Zukunftswelt kennt noch den Euphorie Effekt, ähnlich wie 89 nach dem Mauerfall, sind die Menschen frei von Existenzangst, erstmals in der Geschichte der Menschheit kann jeder wirklich frei über sein kurzes Leben selber bestimmen/entscheiden was man macht. Jeden Monat hat jeder Bürger 1000 Euro auf dem Konto, warum sparen, warum krumme Dinge machen, alle werden strahlen vor Glück und Lebensfreude! Die Nachfragekrise wird beendet, es wird ein Fest ohne Ende, ohne Kater, das Paradies auf Erden, lang herbeigesehnt, nie für möglich gehalten!


Mit freundl. Gruss S.

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Frage zum Thema Integration
18.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,

in der aktuellen Debatte über den Fachkräftemangel wird über das Potential älterer Arbeitsloser Fachkräfte überhaupt nicht gesprochen.

Eine Zuwanderung nach einem Punkte System wie in z.b. in Kanada kann aber nur dann erfolgen wenn in der Wirtschaft auch endlich die Entlassung älterer Mitarbeiter und deren Ersatz durch jüngere aufhört (Alt und teuer raus, Jung und billig rein).

Falls ein Kontingent an Zuwanderung für eine bestimmte Qualifikation eröffnet wird, dann muss auch ein Budget aus der Wirtschaft und der Bundesanstalt für Arbeit für die Qualifizierung von Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre sind, bereitgestellt werden.

Das Ziel muss dann sein das 60% der inländischen Fachkräfte im Alter zwischen 55 und 65 beschäftigt sind.

Was ist Ihre Meinung zu meinen Forderungen?

Mit freundlichen Grüßen

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