Wolfgang Spanier (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Wolfgang Spanier
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Schulleiter a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Herford - Minden Lübbecke II
Landeslistenplatz
38, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das KiBiz ist ein Landesgesetz der CDU/FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Weil ich die frühe Förderung unserer Kinder für besonders wichtig halte, bedaure ich sehr, dass dieses Gesetz so viele Mängel aufweist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
10.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Spanier,

der Homepage des Deutschen Bundestages entnehme ich, dass Sie demnächst an einer "Reise des Ausschusses für Senioren in die USA" teilnehmen. Bitte erklären Sie mir den konkreten Sinn dieser Reise kurz vor Ende der Legislaturperiode für Ihre eigene Abgeordnetentätigkeit, insbesondere deshalb, weil Sie dem nächsten Bundestag laut Medienberichten nicht mehr angehören werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Spanier
3Empfehlungen
21.04.2009
Wolfgang Spanier
Sehr geehrte Frau ,

gerne komme ich Ihrer Bitte nach, den Sinn meiner Beteiligung an der Delegationsreise des Ausschusses für Senioren in die USA zu erläutern. Meine Antwort kommt etwas später, die Reise begann Ostermontag und endete am letzten Sonntag, so dass ich erst jetzt antworten kann.

Es ist richtig, dass ich nicht wieder für den Deutschen Bundestag kandidiere. Selbstverständlich erfülle ich meine Pflichten als Parlamentarier bis zum letzten Tag der Legislaturperiode.

Wie wir den demografischen Wandel gestalten, wie wir den Herausforderungen einer älterwerdenden Gesellschaft begegnen, ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben.

Wir hatten ein dicht gedrängtes Programm und intensive Gespräche. Dabei konnte ich meine langjährigen Erfahrungen als Parlamentarier, aber auch meine Lebenserfahrung aufgrund meines Alters in die Gespräche einbringen. Die Amerikaner wollten sich ein Bild über die Entwicklung in Deutschland machen, besonders wie wir soziale Sicherheit im Alter organisieren. Dazu habe ich sicherlich beitragen können.

Umgekehrt haben wir wichtige Anregungen für die Seniorenpolitik in Deutschland bekommen. Diese Anregungen sind nicht nur für den nächsten Deutschen Bundestag wichtig. Sie sind auch wichtig für Initiativen in der Gesellschaft. Wir haben nicht nur mit staatlichen Stellen gesprochen, sondern vor allem mit Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen.

Mein sozialpolitisches Engagement werde ich wie bisher auch schon im ehrenamtlichen Bereich fortsetzen. Ich habe in den USA hervorragende Beispiele kennengelernt, wie ältere Menschen selbst lebenslanges Lernen organisieren, wie ältere Menschen in ihrem Stadtteil ehrenamtlich gegenseitige Hilfe aufbauen, die besonders Älteren mit kleinem Einkommen helfen. Ich habe wichtige Anregungen für meine ehrenamtliche Tätigkeit nach meinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag bekommen.

Selbstverständlich wird es auch einen ausführlichen Bericht über diese Reise geben. Als Grundlage für die Arbeit des Bundestages. Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass es sich nicht um eine "Vergnügungsreise auf Staatskosten" gehandelt hat. Es war sehr anstrengend, aber, wie uns die Gesprächspartner bestätigt haben, war es für beide Seiten ein Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Spanier,
ich bin eine von vielen Kinderpflegerinnen die durch das KiBiz einen großen Nachteil haben.Ich bin seit 21 Jahren im Dienst und arbeite in einer Gruppe mit Kindern im Alter von 0-3.Dank KiBiz darf ich das bald nicht mehr.Ich darf dann nur noch in der Gruppenform III (3 - 6 jährige) arbeiten.Diese Gruppenform ist allerdings ein Auslaufmodell.Entweder bin ich ab 2013 arbeitslos, oder ich mache eine freiwillige Weiterqualifizierung zur Erzieherin. Diese nebenberufliche Weiterqualifizierung ist allerdings eine komplett neue Ausbildung.Ich muß dann für die nächsten 3 Jahre 2 x wöchentlich (abends) und jeden 2 ten Samstag (ganztags) zur Schule gehen.Dazu kommen noch ca. 5 Lernstunden zu Hause und die schriftl.Ausarbeitungen für praktische Angebote,die ich in der Einrichtung machen muss .Können Sie sich vorstellen wie demütigend das für mich und meine Kolleginnen ist.Das ist eine Aberkennung von all meinen (praktischen) Dienstjahren.Ein Schlag ins Gesicht! Wir "Alten" Kinderpflegerinnen mussten während unserer 3 jährigen Ausbildung Praktika im Kindergarten( 3-6 jährige),auf einer Säuglings/Entbindungsstation(Säuglinge) und in Familien(0-6 jährige) machen.Wir wurden also vorwiegend für Säuglinge und Kleinkinder ausgebildet.Wie kann jetzt plötzlich jemand sagen: Du darfst das nicht mehr.Wie kann sich jemand das Recht herausnehmen zu beurteilen ob ich qualifiziert bin oder nicht? Seit vielen Jahren mache ich jetzt meine Arbeit und ich mache sie gerne und ich mache sie gut. Ich soll mich jetzt also weiterbilden um andere Kinder zu fördern und meine eigenen bleiben auf der Strecke. Ich bin immer froh gewesen das ich Arbeit und Familie unter einen Hut bekommen habe und allen gerecht wurde. Wie ich und viele andere das in den nächsten Jahren schaffen sollen ist mir ein Rätsel. Vielleicht wissen Sie ja wie uns zu helfen ist oder wer uns helfen könnte.
Antwort von Wolfgang Spanier
3Empfehlungen
08.05.2009
Wolfgang Spanier
Sehr geehrte Frau ,

ich antworte Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de mit einigen Tagen Verzögerung, weil ich mich über den aktuellen Sachstand informieren wollte.

Das KiBiz ist ein Landesgesetz der CDU/FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Weil ich die frühe Förderung unserer Kinder für besonders wichtig halte, bedaure ich sehr, dass dieses Gesetz so viele Mängel aufweist.

Für Ihre Sorgen habe ich volles Verständnis. Es kann nicht sein, dass Sie nach 21 Jahren guter Arbeit als Kinderpflegerin möglicherweise ihren Arbeitsplatz aufgrund dieses Gesetzes verlieren.

Es gibt aber Hoffnung für Sie. Aufgrund der vielfältigen berechtigten Proteste bereitet die Landesregierung eine Übergangsregelung für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindereinrichtungen vor. Die Personalvereinbarung wird verändert, so meine Information.

Es ist geplant, dass Kinderpflegerinnen, die 15 Jahre und mehr im Beruf gearbeitet haben, auf eine Fachkraftstelle kommen können. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden. Ich weiß nicht, wer der Träger Ihrer Einrichtung ist. Es ist Sache der Träger und ihrer Verbände, diese Übergangsregelung umzusetzen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Träger, bzw. an Ihren Trägerverband, wie er in Ihrem Fall und bei Ihren Kolleginnen verfahren wird, wenn die Übergangsregelung in Kraft tritt.

Ich hoffe, dass Ihr Träger eine Entscheidung im Interesse der langjährigen Mitarbeiterinnen trifft.

Wenn Sie es wünschen, können wir auch direkt miteinander sprechen. Wenden Sie sich bitte an mein Bürgerbüro in Herford.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
12.05.2009
Von:

Sehr gehrter Herr Spanier!

Nach dem Amoklauf in Winnenden sieht die Bundesregierung vor, Paintball zu verbieten.
Ich selbst bin mit 66 Jahren sicher nicht aktiv in diesem Sport tätig, habe aber mit Interesse dieses Hobby verfolgt.
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie mit diesen Geräten ein
Schaden verursacht werdeb könnte, der mehr als blaue Flecken zurückläßt.
Mit gleicher Priorität müßten m.E. dann auch Räuber und Gendarmspiele verboten werden.
Mich würde interessieren, ob sie ein Paintballverbot für verhältnismäßig und sinnvoll halten.
Ich würde es begrüßen,wenn sie mitwirken würden, nicht nach jeder, sicher verabscheungswürdigen Tat, Gesetze zu erlassen,
die zwar publikumswirsam sind, aber die eigentliche Tat nicht verhindern können.
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen !

Hochachtungsvoll, H.J. .
Antwort von Wolfgang Spanier
1Empfehlung
27.05.2009
Wolfgang Spanier
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben sicherlich Recht, wenn Sie sagen, dass eine Tat wie der Amoklauf in Winnenden nicht verhindert werden kann. Allerdings halte ich es für notwendig, sich mit den möglichen Ursachen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu erörtern, um solche Taten möglichst zu verhindern.

Dazu gehört auch, genau hinzuschauen, was die Bereitschaft zu gewalttätigen Konfliktlösungen befördert. Auch hier gibt es keine schnelle und einfache Lösung. Deshalb ist auch diskutiert worden, ob Paintball und zum Beispiel auch Gotcha solche psychologischen Wirkungen haben. Der jetzige Diskussionsstand ist, dass ein Verbot von Paintball nicht geplant ist.

Möglicherweise wird der Deutsche Bundestag einen Prüfauftrag erteilen, um das Gefährdungspotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen zu überprüfen. In dieser Situation bin ich gegen ein Paintball-Verbot.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier
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Frage zum Thema Umwelt
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Spanier,

um in den Genuss der Umweltprämie zu kommen haben meine Frau und ich beim Renaulthändler in unserem Ort zwei neue Autos gekauft. Dem Händler sind wir sehe dankbar für das Angebot die Beantragung der Abwrackprämie für uns zu erledigen. Hin und wider bei unseren Gesprächen mit dem Autohaus hörten wir auch die eine oder andere Aussage zur Umweltprämie und zum Antragsverfahren und zur voraussichtlichen Dauer bis zur Auszahlung der Gelder. Vier Wochen nach Auslieferung der Fahrzeuge an uns, rief der Autohändler uns an und bat um Abgabe einer Abtretungserklärung. Auf unsre Fragen, wozu die benötigt würde, bekamen wir folgende Antwort.: Mittlerweile hätte das Autohaus für einige tausend Kunden dei Umweltprämie rabattiert und von der BAWA noch nicht einen eizigen Antrag erstattet bekommen, dass das Autohaus selbst schon fast in finanziellen Schwierigkeitn sei und die Renaultbank deswegen um vorfinanzierung der Prämien gebeten hätte. Deswegen bräuchten sie unsere Abtretungserklärungen. Die Abtretungserklärungen haben wir natürlich erteilt und haben uns dann aber gefragt, ob die Abwicklung des Antragsverfahrens und der Umgang mit den Antragstellern nicht ein Schildbürgerstreich ist und das ganze Gestzgebungsverfahren, die notwendigen Umstzungs- und Hanbhabungsvorschriften nicht viel zu überhastet und unüberlegt umgesetzt worden sind. Wir würden gerne Ihre Meinung dazu hören und Sie fragen, ob Sie sich Maßnahmen vorstellen können die langen Bearbeitungszeiten der Anträge für die Umweltprämie zu verkürzen. Wir sind sehr froh , auf das Angebot des Autohauses eingegangen zu sein und die ng der Abwrackprämie nicht selbst beantragt zu haben, sonst würden wir seit mittlerweile 3 Monaten auf 5000 € warten.
Mit freundlichen Grüssen

Annegret und
Antwort von Wolfgang Spanier
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2009
Wolfgang Spanier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Umweltprämie.

Die Einführung der Umweltprämie mit dem zweiten Konjunkturpaket hat sich als großer Erfolg herausgestellt, noch immer ist der Ansturm auf die Prämie sehr groß. Deshalb entschied der Bundestag die Umweltprämie zu verlängern. Seit dem 30. März 2009 kann man die Prämie nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) reservieren.

Durch den großen Andrang und die Aufstockung der Prämie kam es bisher und kann es auch weiterhin zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Reservierungsbescheide sowie bei der Auszahlung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kommen.
Ihre Kritik an diesen Verzögerungen ist also durchaus nachvollziehbar.

Da das bereitgestellte Förderbudget zunächst nur für 600.000 Anträge ausreicht und bereits über 480.000 Anträge nach dem alten Verfahren (bis zum 29. März 2009) gestellt wurden, können zur Zeit nicht mehr als 120.000 Reservierungsbescheide versandt werden. Die restlichen Reservierungsbescheide verschickt das Bafa, sobald die Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren ist bereits eingeleitet worden. Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai 2009 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Mittel für die Umweltprämie um 3,5 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro aufgestockt und die Frist für den Antrag der Prämie bis zum 31. Dezember 2009 verlängert werden. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich im Juli 2009 verabschieden.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier, MdB
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Frage zum Thema Familie
31.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Spanier,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind und zu meinem Wahlkreis gehören.
Als ev. Diakon beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Abtreibung. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 114 484 Schwangerschaften abgebrochen.
Quelle: www.destatis.de

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet 360 - 460 Euro. Für Mütter mit geringem Einkommen sowie bei medizinischer und kriminologischer Indikation zahlt die Krankenkasse.
Quelle: www.profamilia.de

Ziel der Bundesregierung ist glücklicherweise eine Verringerung der Abtreibungszahlen. Aus diesem Grund gibt es die Beratungsregelung und das Familienministerium informiert auf seiner Website über ein Programm für Schwangere in Notlagen.
Trotzdem ist die Abtreibungsrate immer noch zu hoch und im Vergleich zu den Vorjahren nur wenig verändert.
Wäre es aus diesem Grund nicht sinnvoll, die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch zu erhöhen?
Kostet ein Abbruch mal angenommen 1000 Euro, würden die Abbrüche sicherlich deutlich zurückgehen.
Das belegen die Zahlen bei Verkehrsdelikten. Um Autofahrer zu vernünftigem Fahren zu bewegen, wurden die Bußgelder drastisch erhöht.
Aus den Mehreinnahmen wäre übrigens auch eine Einmalzahlung für eine Grundausstattung je geborenes Kind denkbar.

Warum wird bei der Verringerung der Schwangerschaftsabbrüche nicht genauso wie im Verkehrswesen verfahren? Letztendlich ist immer noch jede durchgeführte Abtreibung in Deutschland rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüssen

ev. Diakon
Antwort von Wolfgang Spanier
3Empfehlungen
03.06.2009
Wolfgang Spanier
Sehr geehrter Herr ,

Ihren Vergleich der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs mit Bußgeldern bei Verkehrsdelikten kann ich nicht nachvollziehen.

Bußgelder bei Schwangerschaftsabbrüchen zu erheben, hat keinerlei rechtliche Grundlage. Der § 218 hat nach wie vor Gültigkeit. Es war ein schwieriger Kompromiss, der nach langem Ringen zustande gekommen ist.

Diesen Kompromiss halte ich für ein hohes gesellschaftliches Gut. Dieser Kompromiss sollte nicht in Frage gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Spanier, MdB
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Ihre Frage an Wolfgang Spanier
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