Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Gunkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Polizeidirektor, Polizeipräsident a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Sachsen
weitere Profile
(...) Der enorme Durchfahrtsverkehr ist für die Anwohner eine Extrembelastung für die Gesundheit und beeinträchtigt insgesamt die Lebensqualität sehr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
18.12.2006
Von:
-

Sehr geehrter Herr Gunkel,

als niedergelassener Facharzt in Ihrem Wahlkreis interessiert mich die Frage, ob Sie in der Lage waren in der Kürze der Zeit den Referentenentwurf zum Gesundheitsreformgesetz zu lesen. Wie stellen Sie sich die ambulante medizinische Versorgung in der Oberlausitz in den nächsten Jahren angesichts der Überalterung der niedergelassenen Ärzte und mangelnden Nachwuchs vor? Wo sollen die im Gestzentwurf vorgesehenen Milliarden für den Gesundheitsfond und die E-Card herkommen?

Mit freundlichen Grüßen H.-G.
Antwort von Wolfgang Gunkel
6Empfehlungen
19.12.2006
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

lassen Sie mich bitte auf Ihre Fragen folgendermaßen antworten:

Selbstverständlich habe ich den Referentenentwurf der Gesundheitsreform nicht gelesen. Als Abgeordneter, der die Themenfelder Innenpolitik und Menschenrechte bearbeitet, konnte ich mich nicht mit der Lektüre dieses sehr technischen 380-Seiten-Dokumentes beschäftigen. Hierbei vertraue ich auf die Aussagen meiner Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen, die sich mit der Gesundheitspolitik bzw. dieser Gesundheitsreform auseinandersetzen. Es ist also weder leistbar noch in der Arbeitsweise des Parlamentes vorgesehen, dass jeder Abgeordnete alles liest. Aber ich habe mich bei meinen GesundheitsexpertInnen erkundigt und folgendes erfahren:

Wir wissen, dass in der Oberlausitz jetzt schon eine mangelhafte Abdeckung der medizinischen Grundversorgung herrscht. Genau aus diesem Grund ist jedoch in der Gesundheitsreform ein Zuschlag für in solchen Regionen praktizierende Ärzte vorgesehen.

Die so genannte E-Card ist wiederum keine Erfindung der Gesundheitsreform, sondern sieht ihren Sinn u. a. in der Verhinderung von Doppeluntersuchungen, der Dokumentation von Krankheitsverläufen und der Kontrolle von Medikamentenausgaben.

Der Gesundheitsfonds ist genau genommen ein virtueller Fonds, der lediglich die Verteilung der von den einzelnen Krankenkassen eingenommenen Versicherungsbeiträge steuert. Hierzu werden also keine zusätzlichen Milliardenbeträge benötigt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine kurze Rückmeldung auf Ihre Anmerkungen geben.

Ich stehe auch gern weiterhin für alle Fragen zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

in Ihrer Funktion als Mitglied des Innenausschuss möchte ich Ihen auf diesem Wege folgende Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung zur Beantwortung übermitteln.

Können sie als Mitglied des Innenausschuss ausschließen das eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre der Bürger eingreift?
Können Sie beweisen wie eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität verhindert?
Kann die Vorratsdatenspeicherung sowie die dazugehörigen Maßnahmen von Kriminellen umgangen werden?
Hatten oder haben arabische Terroristen oder mutmaßliche arabische Terroristen einen deutschen Pass?
Wie will die Bundesrgierung verhindern das die RFID-Chips in den Reisepässen nicht von unbefugten Personen ausgelesen werden können?
Kann die Bundesregierung ausschließen, das eine Vorratsdatenspeicherung berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen, beeinträchtigt?
Kann der Innenausschuss rechtlich korrekt versichern, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht gegen das Grundrecht auf Menschenrecht, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verstößt?
Kann die Bundesregierung auch für die Zukunft ausschließen, dass Mautstellen und öffentliche sowie private Überwachungskameras mit den Programmen der Vorratsdatenspeicherung vernetzt werden und eine Gesamtauswertung erfolgt?
Kann die Bundesregierung auch für die Zukunft ausschließen das sogenannte "Bundestrojaner” oder staatlich sanktionierte Spyware in den Umlauf kommen und Kommunikations- sowie Computersyteme und deren Nutzzer schädigen?
Kann der Innenausschuss rechtlich korrekt versichern das eine Vorratsdatenspeicherung Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen nicht diskriminiert ?
Kann der Innenausschuss ausschließen, dass städtische Ordnungsämter jemals Zugriff auf diese Daten haben werden?
Antwort von Wolfgang Gunkel
7Empfehlungen
25.04.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

gern beantworte ich Ihre Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und angrenzenden Problemen. Auch ich sehe im Spannungsfall zwischen Freiheit und Sicherheit die Freiheitsrechte sehr stark gefährdet. Seien Sie versichert, dass die SPD alles tut, um weitere Eingriffe in die Privatsphäre zu verhindern.
Sie haben sehr konkrete Fragen gestellt. Die genaue Beantwortung erforderte mitunter eine mir nachzusehende sehr juristische Antwort. Im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen nach meinen Möglichkeiten wie folgt:
1. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung wird gemäß den Vorgaben die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005 gemacht hat, durch entsprechende Regelungen gewährleistet. Eine Überwachung ist unzulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden.
2. Ich bin mir sicher, dass es durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gelingen kann, Straftäter aufzuspüren. Beweise dafür können erst nach einer Evaluation des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung erbracht werden.
3. Dazu gibt es noch keine Erkenntnisse.
4. Dazu liegen mir keine Angaben vor.
5. Beispielsweise werden die im Chip gespeicherten Daten elektronisch signiert, so dass sie nicht unbemerkt verändert werden können. Zusätzlich wird der Chip unmittelbar nach der Personalisierung für weitere Schreibzugriffe gesperrt. Darüber hinaus wurden technische Mechanismen für den Zugriffschutz auf die Daten im Chip EU-weit verbindlich festgelegt.
6. Alle Berufsgeheimnisträger und deren Mitarbeiter, die nach § 53 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, behalten dies in vollem Umfang. Entsprechendes gilt für die in § 97 StPO geregelten Beschlagnahmeverbote bei Gegenständen, die sich im Gewahrsam zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger befinden. Das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten wird künftig aber darüber hinaus durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote bei allen Ermittlungsmaßnahmen besonders geschützt. Aufgrund ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung werden Seelsorger, Verteidiger und Abgeordnete von allen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden.
Gegenüber Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen nur nach einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen.
Zum besonderen Schutz der Pressefreiheit setzen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Medienmitarbeiter bei Antrags- und Ermächtigungsdelikten zusätzlich voraus, dass der nach materiellem Strafrecht erforderliche Strafantrag gestellt bzw. die nach materiellem Strafrecht erforderliche Verfolgungsermächtigung der zuständigen obersten Behörde bereits erteilt wurde.
7. siehe Beantwortung Frage 1
8. Das ist nicht geplant.
9. Solche Planungen finden keine Unterstützung der SPD-Fraktion innerhalb der großen Koalition.
10. Die Strafprozessordnung sieht neben der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs auch die Überwachung des Postverkehrs vor. Im Grundgesetz ist der "große Lauschangriff" geregelt, der die Überwachung von Wohnungen vorsieht.
11. Diesbezügliche Planungen entziehen sich meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

mit Bestürzung habe ich die Ereignisse in Mügeln verfolgt.
Bei der medialen Berichterstattung zu diesem und ähnlichen Fällen (Halberstadt) drängt sich mir das Bild unzureichend geschulter Politiker vor Ort auf.

Die Äußerungen des Bürgermeisters im Sinne "es ist nicht, was nicht sein darf" zeigen doch die mangelhafte Kompetenz im Umgang mit der fremdenfeindlichen Problematik und die schlichte Überforderung einzelner Lokalpolitiker.

Meine Frage hierzu wäre, was die Landesregierung gedenkt gegen solche von mir beschriebenen Syntome zu tun oder ob es dann Amtshilfe gibt, bzw. Seminare zu diesen Themen und Kompetenzen angeboten werden?

Weiterhin würde mich interessieren, wie es sein kann, dass trotz mehrerer Zeugen und "Schaulustigen" es bisher außer den zwei Festnahmen (mit anschließender Entlassung) keine weiteren polizeidienstlichen Ergebnisse gibt. Es scheint hier, wie auch in Halberstadt ein Fehlverhalten der Polizeit vorzuliegen.

Wäre es nicht auch hier angebracht, gerade im Rahmen der Verdichtung (leider!) solcher Taten in Teilen Ostdeutschlands aktive Präventation zu betreiben und zivilgesellschaftliches Engagement stärker in die Polizeiarbeit einzugliedern, um fremdenfeindlichen Bestrebungen früh das Handwerk zu legen.

Wenn Sie mir dazu weitere Informationen oder Ihre persönliche Meinung mitteilen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Zu meinen Anmerkungen ist noch zu erwähnen, dass die Informationen aus der Berliner Zeitung sowie aus den diversen Fernsehnachrichtensendungen stammen.

Mit freundlichen Grüßen und Dank im voraus

Antwort von Wolfgang Gunkel
8Empfehlungen
28.08.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

sowohl die Ereignisse in Mügeln, als auch die Reaktionen haben mich tief erschüttert, aber nicht überrascht.

Der von Ihnen angesprochene Fall des Bürgermeisters macht deutlich, dass eine wirkungsvolle Waffe in der Bekämpfung des Rechtsextremismus die Aufklärung über Gefahren und Hintergründe ist. Dabei ist der Wille zum Aufklären genauso wichtig, wie der Wille, aufgeklärt zu werden.

Um dazu einen staatlichen Beitrag zu leisten, sind in allen Bundesländern Landeszentralen für Politische Bildung gegründet worden. Diese bieten politische Weiterbildungsarbeit für Mittler politischer Bildung in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie aus dem öffentlichen Dienst, der Politik und der Verbands- und Vereinsarbeit an. Dabei wird vom Weiterbildungsauftrag auch die Schulung von Kommunalpolitiker/innen im Umgang mit Rechtsextremen umfasst. Nähere Informationen zur Landeszentrale für Politische Bildung in Sachsen finden Sie hier: www.slpb.de
Aber auch Initiativen und Projekte wie z.B. das Netzwerk Sachsen gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit e.V. engagieren sich in der Weiterbildung von Kommunalpolitiker/innen.

Darüber hinaus sind die Parteien die Lernzentren für derzeitige und zukünftige Mandatsträger/innen. Die sächsische SPD stellt sich ihrer Verantwortung und bietet den sozialdemokratischen Kommunalpolitiker/innen ein umfangreiches Weiterbildungsangebot über die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen e.V. (SGK) an. Dazu gehören auch zahlreiche Seminare zum Thema Umgang mit Rechtsextremen in Kommunalparlamenten.

Zur Frage der polizeilichen Erkenntnisse kann ich nicht Stellung nehmen, da ich diese nicht kenne. Auch dass zwei Verdächtige sofort wieder frei gelassen wurden, kann ich nicht bewerten. Ich gehe aber – auch in Kenntnis der polizeilichen Arbeit in Sachsen aus meiner Zeit als Görlitzer Polizeipräsident - davon aus, dass die verantwortlichen Beamt/innen gute Aufklärungsarbeit leisten und leisten werden. Von einer Pauschalisierung, welche die Polizei als "auf dem rechten Auge blind" ansieht, möchte ich warnen. Sicher sind die Vorfälle in Halberstadt und Dessau höchst bedauerlich, zeigen aber nicht das Gesamtbild der deutschen Polizei.
Im Übrigen werden auch Polizeibeamt/innen in zahlreichen Schulungen zu den Themen Rechtsextremismus und Demokratie weitergebildet.

Falls Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, setzen Sie sich bitte wieder mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.09.2007
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Gunkel,

"Als Reaktion auf die verhinderten Terroranschläge wollen Deutschlands Innenminister künftig den

Besuch von Terrorcamps bestrafen." (http:www.spiegel.de)

Ungeachtet der landläufigen Aufgeregtheit und Terrorpanik - die durch einen Minister mit Sicherheit gezielt und bewußt geschürt wird - erinnern mich solche Gesinnungsurteile an Zeiten, die nicht zu den Besten in der Geschichte Deutschlands gehören.

Sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die derzeitigen Erwägungen selbst die Schnüffeleien der Stasi übertreffen und das Deutschland die totale Überwachung seiner Bürger anstrebt?

Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die geforderten Online-Durchsuchungen der privaten PC´s sich als reine Show-Debatten darstellen, da selbige bereits im Auftrag des BKA durch ausländische "Dienste" durchgeführt werden?

Halten Sie Gesinnungsverurteilungen - wie zuvor zitiert - als demokratisches Mittel oder Mittel von Diktaturen?
Antwort von Wolfgang Gunkel
14Empfehlungen
11.09.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

mit großem Interesse habe ich Ihre Anfrage vom 07.09. gelesen.

Ich stimme Ihnen in Ihrer Meinung zu, dass der Innenminister in der letzten Zeit sehr ungeschickt reagiert hat. Ich bin der Meinung, dass die Gefahr vor terroristischen Anschlägen von Herrn Schäuble und der CDU gezielt benutzt wird, um Gesetzesvorhaben zur initiieren, die vermeintliche Sicherheitsgefühle bedienen sollen, vielfach vor allem aber Bürger/innenrechte einschränken.

Insofern reichen mir sehr viele Vorschläge viel zu weit.

Ich sehe meine Aufgabe als sozialdemokratischer Innenpolitiker vor allem darin, verantwortungsvoll Sicherheitspolitik zu gestalten. Das bedeutet für mich, dass Freiheit eines der wichtigsten Rechtsgüter überhaupt ist und nicht übertriebenem Sicherheitsdenken geopfert werden darf. Leider ist dieser Anspruch oft nicht durchsetzbar, weil liberales Denken unter Sicherheitspolitikern nicht sehr weit verbreitet ist.

Sicher kennen Sie auch die Aussage von Benjamin Franklin: " Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren."

Innerhalb der SPD gibt es bisher unterschiedliche Ansichten zur Erweiterung des Strafgesetzbuches auf Teilnehmer/innen an Terrorcamps. Die Justizministerin, Frau Zypries, prüft dies noch.

Diesen Besuch unter Strafe zu stellen bedeutet meiner Meinung nach allerdings keine Vorverurteilung der Teilnehmenden. Ich empfinde solch einen Besuch schon als sehr deutliches Indiz dafür, dass der- oder diejenige die gewaltsame Durchsetzung politischer Ziele unterstützt.

In der Systematik des Strafgesetzbuches gibt es auch die Möglichkeit, die abstrakte Gefahr einer Handlung zu bestrafen, eben weil die Handlung bereits so gefährlich ist, dass sie einen entsprechenden Schaden herbeiführen kann. So ist zum Beispiel bereits von einer schweren Brandstiftung auszugehen, wenn der Täter Gebäude anzündet, in denen sich üblicherweise, wenn auch nur zu bestimmten Zeiten, Menschen befinden. Für die schwerere Bestrafung ist es nicht erforderlich, dass sich tatsächlich Menschen in dem Gebäude aufgehalten haben. Insoweit geht es hier nur um die abstrakte Gefährdung von Menschenleben

In diesem Zusammenhang ist auch die geplante Strafbarkeit von terroristischen Vorbereitungshandlungen, so zum Beispiel die Teilnahme an einem Terrorcamp zu sehen.

Die Onlinedurchsuchung halte ich auch für ein völlig übertriebenes und dabei nicht unbedingt effektives Mittel zur Überprüfung von Verdächtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird einem solchen Vorhaben nicht zustimmen, so lange nicht vom Bundesverfassungsgericht geklärt ist, ob der niedersächsische Vorstoß zu Onlinedurchsuchungen verfassungsgemäß ist.

Mir ist nicht bekannt, dass ausländische Geheimdienste vom BKA zum Ausspähen von deutschen PCs beauftragt wurden.

Falls Sie noch weitere Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
30.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Wolfgang Gunkel,

Sie haben sich in der Vergangenheit öfter auch kritisch zu bestimmten Beschlüssen und Vorhaben der Bundesregierung und Ihrer Fraktion geäußert. Jetzt gibt es einen Aufruf gegen die Bahnprivatisierung, der auch von sozialdemokratischen Abgeordneten unterzeichnet worden ist. Wie stehen Sie zu dieser Frage?
Antwort von Wolfgang Gunkel
18Empfehlungen
09.10.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

auch in dieser Frage bin ich mit den Zielvorstellungen der Bundesregierung unzufrieden. Ich erkenne immer noch keinen klaren Grund, benötigte Zuschüsse an die Deutsche Bahn per Teilprivatisierung zu "erwirtschaften".

Nach den mir vorliegenden Informationen stelle ich nicht nur das Mittel der "Teilprivatisierung" zur Disposition, sondern frage mich, ob die Mobilisierung neuen Kapitals in diesem Umfang nötig ist. Sollte letzteres nach Meinung der Experten wirklich notwendig sein, um das "Unternehmen Zukunft" endgültig zukunftstauglich zu machen, so muss immer noch über den Weg zur Kapitalgewinnung gestritten werden. Die verfassungsrechtliche sowie verkehrs- und umweltpolitische Bedeutung der Deutschen Bahn erfordert einen sensiblen Umgang mit den hier zur Verfügung stehenden Vermögen und Ressourcen. Bevor eine nur unter hohen finanziellen Belastungen umkehrbare (Teil-)Privatisierung ins Auge gefasst wird, sollte über die staatlich-haushalterischen Unterstützungsmöglichkeiten debattiert werden. Sowohl die derzeitige Haushaltslage als auch die Möglichkeit von Bundesanleihen eröffnen Spielräume zur Kapitalbeschaffung.

Hinzu kämen bahnpolitische Effekte, die eine Teilprivatisierung auch aus Sicht der Kundinnen und Kunden für bedenklich gehalten würden.

Auch bei einem Minderheitsanteil privater Aktienbeteiligungen ist mit einem nicht unerheblichen Renditedruck zu rechnen, der dem Ziel des Gemeinwohls klar entgegen steht.

Mit der Teilprivatisierung wird gleichsam die Öffnung des Schienennetzes für private Betreiber angestrebt. Diese Konkurrenz soll den Kunden einen Preis- und Servicevorteil beschaffen.

Die Einheitlichkeit von Fahrplan, Tarifsystem sowie Service- und Sicherheitsstandarts sehe ich damit zu Ungunsten der Bahnkundinnen und -kunden gefährdet.

Dies und viele weitere Gründe lassen mich den Entwürfen zur (Teil-)Privatisierung sehr kritisch gegenüber stehen. Die grundgesetzliche Infrastrukturverantwortung verpflichtet den Bund, in jedem Fall Verlustausgleiche und zusätzliche Ausgaben der Bahn aus dem Bundeshaushalt zu tätigen. Dieser Zwang wird durch eine Teilprivatisierung nicht aufgehoben. Wenn der Bund aber immer noch die finanzielle Risikoverantwortung trägt, sehe ich keinen vernünftigen Grund für den teilweisen Verkauf bundeseigenen Vermögens.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass in der SPD auf ihrem kommenden Bundesparteitag ein erster wichtiger Schritt zur Revision der Pläne der Bundesregierung getroffen wird. Der Bund ist weder finanziell noch rechtlich gezwungen, die Deutsche Bahn (teilweise) zu privatisieren. Daher streite ich dafür, derartige Pläne abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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