Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Gunkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Polizeidirektor, Polizeipräsident a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) Die Gründung der Euromediterranen Partnerschaft erfolgte am 27./28.11.1995 in Barcelona durch die Konferenz der Außenminister und war/ist auch als Reaktion der EU auf ihre Öffnung gegenüber Ost- und Mitteleuropa zu verstehen. Vor allem die südlichen Gemeinschaftsländer waren daran interessiert, dass die EU mit den Ländern ihrer besonderen Einflusssphäre im Rahmen der sogenannten "Neuen Mittelmeerpolitik" möglichst enge Beziehungen pflegt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

in Ihrer Funktion als Mitglied des Innenausschuss möchte ich Ihen auf diesem Wege folgende Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung zur Beantwortung übermitteln.

Können sie als Mitglied des Innenausschuss ausschließen das eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre der Bürger eingreift?
Können Sie beweisen wie eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität verhindert?
Kann die Vorratsdatenspeicherung sowie die dazugehörigen Maßnahmen von Kriminellen umgangen werden?
Hatten oder haben arabische Terroristen oder mutmaßliche arabische Terroristen einen deutschen Pass?
Wie will die Bundesrgierung verhindern das die RFID-Chips in den Reisepässen nicht von unbefugten Personen ausgelesen werden können?
Kann die Bundesregierung ausschließen, das eine Vorratsdatenspeicherung berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen, beeinträchtigt?
Kann der Innenausschuss rechtlich korrekt versichern, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht gegen das Grundrecht auf Menschenrecht, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verstößt?
Kann die Bundesregierung auch für die Zukunft ausschließen, dass Mautstellen und öffentliche sowie private Überwachungskameras mit den Programmen der Vorratsdatenspeicherung vernetzt werden und eine Gesamtauswertung erfolgt?
Kann die Bundesregierung auch für die Zukunft ausschließen das sogenannte "Bundestrojaner” oder staatlich sanktionierte Spyware in den Umlauf kommen und Kommunikations- sowie Computersyteme und deren Nutzzer schädigen?
Kann der Innenausschuss rechtlich korrekt versichern das eine Vorratsdatenspeicherung Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen nicht diskriminiert ?
Kann der Innenausschuss ausschließen, dass städtische Ordnungsämter jemals Zugriff auf diese Daten haben werden?
Antwort von Wolfgang Gunkel
7Empfehlungen
25.04.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

gern beantworte ich Ihre Fragen zur Vorratsdatenspeicherung und angrenzenden Problemen. Auch ich sehe im Spannungsfall zwischen Freiheit und Sicherheit die Freiheitsrechte sehr stark gefährdet. Seien Sie versichert, dass die SPD alles tut, um weitere Eingriffe in die Privatsphäre zu verhindern.
Sie haben sehr konkrete Fragen gestellt. Die genaue Beantwortung erforderte mitunter eine mir nachzusehende sehr juristische Antwort. Im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen nach meinen Möglichkeiten wie folgt:
1. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung wird gemäß den Vorgaben die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005 gemacht hat, durch entsprechende Regelungen gewährleistet. Eine Überwachung ist unzulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden.
2. Ich bin mir sicher, dass es durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gelingen kann, Straftäter aufzuspüren. Beweise dafür können erst nach einer Evaluation des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung erbracht werden.
3. Dazu gibt es noch keine Erkenntnisse.
4. Dazu liegen mir keine Angaben vor.
5. Beispielsweise werden die im Chip gespeicherten Daten elektronisch signiert, so dass sie nicht unbemerkt verändert werden können. Zusätzlich wird der Chip unmittelbar nach der Personalisierung für weitere Schreibzugriffe gesperrt. Darüber hinaus wurden technische Mechanismen für den Zugriffschutz auf die Daten im Chip EU-weit verbindlich festgelegt.
6. Alle Berufsgeheimnisträger und deren Mitarbeiter, die nach § 53 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, behalten dies in vollem Umfang. Entsprechendes gilt für die in § 97 StPO geregelten Beschlagnahmeverbote bei Gegenständen, die sich im Gewahrsam zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger befinden. Das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten wird künftig aber darüber hinaus durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote bei allen Ermittlungsmaßnahmen besonders geschützt. Aufgrund ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung werden Seelsorger, Verteidiger und Abgeordnete von allen strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden.
Gegenüber Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen nur nach einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen.
Zum besonderen Schutz der Pressefreiheit setzen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Medienmitarbeiter bei Antrags- und Ermächtigungsdelikten zusätzlich voraus, dass der nach materiellem Strafrecht erforderliche Strafantrag gestellt bzw. die nach materiellem Strafrecht erforderliche Verfolgungsermächtigung der zuständigen obersten Behörde bereits erteilt wurde.
7. siehe Beantwortung Frage 1
8. Das ist nicht geplant.
9. Solche Planungen finden keine Unterstützung der SPD-Fraktion innerhalb der großen Koalition.
10. Die Strafprozessordnung sieht neben der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs auch die Überwachung des Postverkehrs vor. Im Grundgesetz ist der "große Lauschangriff" geregelt, der die Überwachung von Wohnungen vorsieht.
11. Diesbezügliche Planungen entziehen sich meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter herr Gunkel,

stört es Sie eigentlich nicht, dass Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1) nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste Ihrer Partei (Zweitstimme) in den Bundestag gewählt wurden?

Mit freundlichen Grüßen

-axel
Antwort von Wolfgang Gunkel
12Empfehlungen
25.01.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich, dass Sie sich mit dieser interessanten Frage an mich wenden.. Einen Widerspruch zum Grundgesetzt sehe ich nicht. Die WählerInnen unseres Landes bestimmen sehr wohl über die Landesliste, denn sie beeinflussen, wie viele KandidatInnen aus der Liste überhaupt in den Bundestag einziehen dürfen. Wenn ihnen die Liste nicht zusagt, müssen sie die Partei nicht wählen, und wenn niemand eine Partei wählt, nützt auch keine Liste etwas, weil es dann keine Plätze im Parlament für sie gibt.
Weiterhin steht es allen BürgerInnen der Bundesrepublik frei, die Landesliste selbst zu beeinflussen - über ein Engagement in politischen Parteien.. Dort werden die Listen auf ganz basisdemokratische Weise erstellt: Der Kandidat muss sich auf eine Vollversammlung dem Votum der Mitglieder stellen und wird anschließend auf einer Konferenz von demokratisch gewählten Mitgliedern in die Liste "gereiht". Ich halte dieses Prinzip für sehr sinnvoll, denn es ermöglicht den Menschen in Regionen mit eindeutigen politischen Mehrheiten, eine Auswahl an verschiedenen AnsprechpartnerInnen unter den Abgeordneten. Alles Andere würde zu einer Homogenisierung führen und wäre nicht im Sinne eines pluralistischen Staates.

Lieber Herr , es würde mich natürlich auch freuen, wenn ich die Mehrheit der Stimmen in meinem Wahlkreis auf mich vereinen könnte. Deshalb bemühe ich mich, als Abgeordneter für die Menschen in meiner Region da zu sein und für sie in Berlin Politik zu gestalten. Und die demokratisch erstellte Landesliste sowie das Votum der WählerInnen in Sachsen ermöglichen mir das.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

halten Sie eine Zwangsmitgliedschaft (speziell die in der IHK) in einer demokratischen Gesellschaft für richtig?
Wenn Sie es nicht tun, was gedenken Sie im Namen der Opfer im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu tun?

Vielen Dank
Antwort von Wolfgang Gunkel
8Empfehlungen
05.06.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

tatsächlich ist die Zwangsmitgliedschaft in einer IHK vereinbar mit demokratischen Grundsätzen. Das Bundesverfassungsgericht, als Hüter der deutschen Verfassung und damit auch der Demokratie in unserem Land hat in seiner Entscheidung vom 07. Dezember 2001 (1 BvR 1806/98) diese Auffassung zum wiederholten Male bestätigt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kammern öffentliche Aufgaben erfüllen. Insofern darf sich der Staat bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedienen.
Die öffentlichen Aufgaben, die sie erfüllen, sind die ""Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet". Es handelt es sich dabei nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten.
Die Beeinträchtigung des einzelnen Gewerbetreibenden durch die Pflichtmitgliedschaft ist deshalb hinnehmbar, weil die Pflichtmitgliedschaft für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet, dabei aber auch die Möglichkeit offen lässt, sich nicht aktiv zu betätigen. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt.

Soweit das Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Bundestag hält in seiner Entschließung vom 1. April 1998 Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht.

Ich selber bin jedoch auch der Meinung, dass die Pflichtmitgliedschaft nicht zweckdienlich ist. Aufgrund des großen Widerstandes in der CDU-Bundestagsfraktion ist aber eine solche Gesetzesänderung derzeit in der großen Koalition nicht realisierbar.
Insofern kann ich Ihnen im Moment leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.08.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Gunkel,

mir ist zu Ohren gekommen, das es einen Verein zur Förderung des deutschen Bundestages gibt der als Dachverband für alle Bundestagsabgeordneten Gelder für Nebentätigkeiten scheibchenweise an Steuer und Offenlegungszwängen vorbeilanciert.
Meine Frage: Sind Sie Mitglied in diesem Verein und wenn ja, wie erklären Sie das den Wählern, das Sie sich dadurch in Korruptionsverdacht begeben?

Mit freundlichen Grüßen


-
Antwort von Wolfgang Gunkel
3Empfehlungen
14.08.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

einen solchen Verein gibt es nicht.
Meine veröffentlichungspflichtigen Angaben finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages. Nach Maßgabe der Paragrafen 44 a und 44 b des Abgeordnetengesetzes sind die Mitglieder des Deutschen Bundestages verpflichtet, Tätigkeiten vor und während der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und die Art und Höhe von Einkünften neben dem Mandat oberhalb einer bestimmten Mindestgrenze zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.10.2008
Von:

Lieber Herr Gunkel,

in letzter Zeit häufen sich auch in Sachsen Aufmärsche neonazistischer Gruppieren unter dem Motto "Härtere Strafen für Kinderschänder" oder gar "Todesstrafe für Kinderschänder", so auch am kommenden Wochenende in Döbeln. Ein absoluter Skandal, wenn man bedenkt, dass die Veranstalter in der geistigen Tradition derjenigen stehen, die als Massenmörder Kinder umgebracht haben, wie etwa der Auschwitz-Arzt Josef Mengele.
Bei meinen Recherchen zu der Thematik bin ich bei Internetportalen wie youtube u.a. auf haufenweise Videos mit eindeutig neonazistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten gestoßen, in aller Regel mit einschlägiger, in Deutschland verbotener, Musik unterlegt.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Verbreitung volksverhetzender Inhalte, gerade auch unter dem Aspekt des Jugendschutzes zu unterbinden. Muss es nicht Aufgabe von Politik sein, auf die Regierungen der Länder einzuwirken, in denen die Portale ihren Sitz haben. Und wie beurteilen Sie die Chancen strafrechtlicher Verfolgung von offensichtlich aus Deutschland stammenden Usern, die unter Namen wie "waffenbruder88" solche Videos ins Netz stellen oder verherrlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
3Empfehlungen
31.10.2008
Wolfgang Gunkel
Lieber Herr ,

danke für Ihre Anfrage.
Das Internet hat unsere Kommunikation revolutioniert. Nie zuvor war es möglich, so viele Informationen in so kurzer Zeit zu erhalten. Dabei ist das Internet das erste demokratische Medium überhaupt. Jeder kann seine Meinung der ganzen Welt mitteilen, unabhängig von der Mehrheitsfähigkeit seiner Ansichten. Trotz vielfacher Versuche autoritärer Staaten und Regime das Internet zu zensieren ist es ein Sprachrohr von Oppositionellen auf der ganzen Welt geworden.

Leider bietet das Internet aber auch Menschen ein Forum, deren Meinung sonst zu recht keine Öffentlichkeit findet. Die strafrechtliche Verfolgung im Internet ist eine der schwierigsten Herausforderungen, denen sich der Staat zu stellen hat. Nicht nur rechtsextreme und menschenverachtende Propaganda stellt ein Problem da, auch die organisierte Kriminalität nutzt die "scheinbare" Anonymität des Internet.

Die von Ihnen angesprochene Internetseite Youtube ist die größte Videoplattform der Welt. Der Betreiber google hat vor etwas über einem Jahr versprochen, konsequenter gegen rechtsextremistische Videos vorzugehen. Hauptinstrument dabei ist der Benutzer selber. Er kann Videos mit rechtsextremistischen (oder anderweitig anstößigen) Inhalten melden, die dann nach Aussage von google zeitnah gelöscht werden.

Eine Suchanfrage bei youtube zeigt zwar, dass immer noch massenweise Videos mit eindeutig neonazistischen Inhalten zu sehen sind, aber die Szene leidet offensichtlich dennoch unter den Löschungen. Sie geht dazu über, eigene Videoplattformen aufzubauen. Diese Webseiten sind fast immer in Ländern angemeldet, deren Gesetze gegen Rechtsextremismus nicht greifen. Daher sind deutschen Strafverfolgungsbehörden meist die Hände gebunden.

Werden Videos oder andere Propagandamittel von deutschen Rechnern ins Internet geladen, kann prinzipiell mit Unterstützung der Provider die IP-Adresse ermittelt werden, was Rückschlüsse auf die Identität des Absenders zulässt. Dieses Verfahren ist aber sehr aufwendig und kann nur in schwerwiegenden Einzelfällen eingesetzt werden.

Daher bleibt es festzuhalten. Wir alle müssen darauf achten, was uns im Netz begegnet und rechte Propaganda melden, so sie denn auf kommerziellen Webseiten verbreitet wird. Der beste Schutz gegen Propaganda aber bleibt die Aufklärung. Denn wenn die Hetze nicht wirkt, entzieht man den braunen Rattenfängern ihre Grundlage.

Wolfgang Gunkel, MdB
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