Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Gunkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Polizeidirektor, Polizeipräsident a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Sachsen
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Tatsächlich ist die Zwangsmitgliedschaft in einer IHK vereinbar mit demokratischen Grundsätzen. Das Bundesverfassungsgericht, als Hüter der deutschen Verfassung und damit auch der Demokratie in unserem Land hat in seiner Entscheidung vom 07. Dezember 2001 (1 BvR 1806/98) diese Auffassung zum wiederholten Male bestätigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
22.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

wie Sie sicher wissen, sind in Darfur / Sudan viele Menschen direkt durch oder an den Folgen von Gewalt gestorben oder mussten fliehen. Dem UNO-Flüchtlingswerk beispielsweise fehlen 5 Mio. Euro bis Ende des Jahres 2007. Welchen zusätzlichen humanitären Beitrag könnte ihrer Meinung nach die Bundesregierung leisten? Was halten Sie von einer stärkeren Beteiligung Deutschlands an der geplanten UN / AU-Friedenstruppe? Sind Einfrierungen der Visa-Erteilung ein geeignetes Mittel, um Sudan unter Druck zu setzen? Und was unternimmt die Bundesregierung, um den Friedensprozess zu fördern?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
7Empfehlungen
30.10.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

auf Ihre Fragen zum Thema Darfur-Krise möchte ich wie folgt antworten:

*Welchen zusätzlichen humanitären Beitrag könnte ihrer Meinung nach die Bundesregierung leisten?*

Zunächst ist der große humanitäre Beitrag der deutschen Hilfsorganisationen in Darfur bzw. dem Ostschad hervorzuheben. Unter anderem sind Ärzte ohne Grenzen, CARE, Technisches Hilfswerk und World Vision vertreten. Die Beiträge der Bundesregierung zielen auf die Unterstützung und Absicherung der humanitären Projekte vor Ort ab.

Es muss im Rahmen der EU und der UN auch weiterhin politischer Druck auf die sudanesische Regierung ausgeübt werden, um die Sicherheit des Personals der humanitären Organisationen zu gewährleisten und deren Arbeit zu erleichtern.

Den aus dem Ausland in den Sudan zurückkehrenden Flüchtlingen hilft der UNHCR, Binnenvertriebenen die Internationale Organisation für Migration (IOM) und die Mission der Vereinten Nationen in Sudan (UNMIS). Diese Projekte werden von der Bundesregierung auch in Zukunft finanziell unterstützt.

Bezüglich des deutschen Engagements im humanitären Bereich vertraue ich auf die zuständige Ministerin, die in solchen Belangen stets den richtigen Umfang deutscher Hilfe geleistet und unterstützt hat.

*Was halten Sie von einer stärkeren Beteiligung Deutschlands an der geplanten UN / AU-Friedenstruppe?*

Entsprechend dem Pflichtanteil am VN-Haushalt von 8,6% wird Deutschland auch für die Finanzierung der Friedensmission von VN und AU in Darfur (UNAMID) einen substantiellen Beitrag leisten. Eine Beteiligung Deutschlands mit Bodentruppen an der von Ihnen angesprochenen "Hybridmission" UNAMID ist jedoch nicht geplant und steht in der Regierungskoalition auch nicht zur Debatte.

Allerdings beteiligt sich Deutschland mit bis zu 75 Soldaten an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in Sudan/UNMIS), die die Umsetzung des am 9. Januar 2005 zwischen der sudanesischen Regierung und der südsudanesischen Volksbefreiungsbewegung abgeschlossenen Nord-Süd-Friedensabkommens überwacht. Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2007 der von der Bundesregierung am 23. Mai 2007 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan bis zum 15. Dezember 2007 zugestimmt.

Die logistische Unterstützung der AU-Mission wird durch die Bundeswehr unverändert gewährleistet. Zudem engagiert sich die Bundesregierung personell beim Aufbau einer Polizei im Krisengebiet, um die Sicherheit auch nach Abzug des internationalen Militärs zu gewährleisten.

*Sind Einfrierungen der Visa-Erteilung ein geeignetes Mittel, um Sudan unter Druck zu setzen?*

Solch eine Maßnahme entfaltet meines Erachtens immer erst dann ihre volle Wirkung, wenn sie von allen Beteiligten der internationalen Gemeinschaft angewendet wird. Wenn dies allerdings gegeben wäre und die entscheidenden Akteure wirklich alle namentlich bekannt und damit international nicht mehr akkreditiert werden könnten, dann gilt für mich diese Form internationalen Boykotts als sehr fruchtbar.

*Was unternimmt die Bundesregierung, um den Friedensprozess zu fördern?*

Die Bundesregierung setzt sich seit Beginn der Darfur-Krise kontinuierlich für eine politische und friedliche Lösung des Konfliktes ein. Sie steht hierzu auch in engem Kontakt mit dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Darfur, Jan Eliasson, sowie dem EU-Sonderbeauftragten für den Sudan, Pekka Haavisto.

Während ihrer EU-Ratspräsidentschaft konnte die Bundesregierung wichtige Erfolge auf dem Weg zu einer Befriedung der Region erzielen:

Aufgrund der deutschen Initiative hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bei seiner 4. regulären Sitzung eine Resolution zu Darfur verabschiedet, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen verurteilt und ein Gremium zur Umsetzung einschlägiger Empfehlungen und zur Überwachung der Situation in Darfur eingerichtet werden.

Zudem hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine großzügige Förderung der AU-Mission im europäischen Rahmen eingesetzt. Im Rahmen der finanziellen Unterstützung von AMIS (African Union Mission in Sudan) durch die EU sind bislang insgesamt 230 Mio. Euro aus Mitteln der Afrikanischen Friedensfazilität bereitgestellt worden (deutscher Anteil etwa 23 Prozent). Weitere Zusagen sind laut Bundesregierung in Vorbereitung.

Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen eingesetzt, in denen die sudanesische Regierung aufgefordert wird, mit den Vereinten Nationen (VN) und der Afrikanischen Union (AU) bei der Einrichtung einer gemeinsamen Friedensmission der AU und VN ("Hybridmission") in Darfur zusammenzuarbeiten, Hilfsorganisationen den Zugang zu ermöglichen und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zum Schutz der eigenen Bevölkerung nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

am Freitag haben die Abgeordneten der Großen Koalition dem Gesetz zur sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Sie haben sich jedoch gegen das Gesetz ausgesprochen.

Warum?

Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken haben die Abgeordneten Ihrer Fraktion dem Gesetz zugestimmt und hoffen, so legt es die zum Plenarprotokoll der 124. Sitzung beigefügte Erklärung Anlage 4 nahe, auf eine Entfernung verfassungswidriger Passagen durch das Bundesverfassungsgericht.

Wenn es solche Bedenken gegen dieses Gesetzes, gegen Teile des Gesetzes gab, warum haben die Abgeordneten der SPD-Fraktion dennoch für das Gesetz gestimmt?

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, vollkommen auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten anstatt das BVerfG nun die Arbeit machen zu lassen?

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
24Empfehlungen
13.11.2007
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

ich habe gegen das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gestimmt, weil auch ich es verfassungsrechtlich für umstritten halte. Umstritten bedeutet für mich, dass es mehrere Meinungen zu diesem Thema gibt, nicht nur eine.

Elementare Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Meinungsfreiheit sind betroffen. Es ist nicht erkennbar, weshalb es für eine effektive Strafverfolgung unerlässlich ist, Telekommunikationsverbindungsdaten und den Standort bei Beginn einer Mobilfunkverbindung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate zu speichern. Die Speicherung erfolgt ohne jeglichen Verdacht, ein intensiver Grundrechtseingriff wie dieser bedarf jedoch einer bestimmten Verdachts- und Gefahrenstufe. Verweise auf eine effektive Strafverfolgung sind dafür nicht ausreichend.

Nicht ohne Grund erteilt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Volkszählung von 1983 der Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken ein klares Verbot. Diese Auffassung bestätigte das Gericht noch einmal in seinem Urteil zur Rasterfahndung im Jahr 2005.

Deshalb ist es erforderlich, dass Eingriffe in die Grundrechte mit einem gewissen Augenmaß erfolgen. Sie dürfen sich nicht nur an den technischen Möglichkeiten orientieren, sondern müssen sich auch immer an der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger messen lassen. Für mich wiegen in diesem Fall die Bürger/innenrechte mehr als das Sicherheitsinteresse des Staates.

Die Gründe meiner Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetz zuzustimmen, möchte ich hier nicht bewerten.

Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung folgte einer entsprechenden Richtlinie der EU. Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die in den Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind. Das heißt, sie müssen innerhalb einer gewissen Frist umgesetzt werden, da andernfalls ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

mein Sohn und ich reisten im September 2006 als Rucksacktouristen durch Rußland.
Während der Zugfahrt von Ulan Bator nach Ulan Ude kamen wir unter anderem mit einem Ukrainer ins Gespräch, der in der Mongolei arbeitete.
Dieser erzählte uns, daß er schon sehr oft in Deuschland war - ohne Visum. Die Ukraine habe mit Polen eine Abkommen zum sogenannten "Kleinen Grenzverkehr", wonach Ukrainer ohne Visum nach Polen und somit in die EU einreisen können. In einem KFZ mit deutschem Kennzeichen ist es dann einfach, nach Deutschland einzureisen. Kontrolliert wird ja nicht.
Was wird gegen die illegale Einwanderung aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion getan?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
8Empfehlungen
10.01.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

vor dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen Polen und Deutschland kam eine ungehinderte Einreise eines ukrainischen Staatsbürgers ohne Visum nicht in Betracht, da für Reisende, die nicht aus einem EU-Staat kommen, eine Visumspflicht gilt und deshalb sein Pass inklusive eines eventuell bestehenden Visums von den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei kontrolliert wurde. Ich habe auch immer die Erfahrung gemacht, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit sehr ernst nehmen und ihr pflichtbewusst nachkommen. Insofern kann ich die Erlebnisse Ihres Bekannten nicht nachvollziehen.
Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen Polen und Deutschland am 21.12..2007 trat Polen dem Schengengebiet bei. Dies erforderte jedoch auch, dass Polen die Voraussetzung für den Beitritt erfüllte.
Eine der Voraussetzungen ist, dass Polen Visa ausstellen muss, die zur Einreise und Aufenthalt im Schengengebiet berechtigen. Damit ist nach Auskunft der polnischen Botschaft auch die Vereinbarung zwischen Polen und der Ukraine zum "kleinen Grenzverkehr" obsolet.
Auch nach dem Wegfall der Grenzkontrollen wird dennoch im Grenzbereich verstärkt kontrolliert, um illegale Einwanderung zu verhindern. Das zeigen die erhöhten Aufgriffzahlen seit Ende Dezember. Ich bin optimistisch, dass die Bundespolizei auch dieser neuen Herausforderung gewachsen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

es ist erschreckend, wie blind unsere Abgeordneten sind.
In Sachen Grenzkontrollen triften offenbar Theorie und Praxis sehr weit auseinander.
Wie will die EU den "Kleinen Grenzverkehr" zum Beispiel mit der Ukraine verhindern? Über rechtlich wirklich wirksame Möglichkeiten verfügt sie doch nicht.In vielen persönlichen Gesprächen mit ausländischen Bürgern mussten wir uns anhören, wie einfach es doch ist, ins "Schlaraffenland Deutschland" (Im Ausland werden nur die für diese Bürger sehr hohen Sozialleistungen gesehen!) einzureisen.
Und aus beruflicher Erfahrung weiß ich auch, wie schwer sich der Wohlfahrtsstaat Deutschland mit der Abschiebung tut.
Und es tut sehr weh, wenn man dann für das unverständliche und in meinen Augen weltfremde Vorgehen unserer Abgeordneten schämisch ausgelacht wird.
Gerade im außereuropäischen Raum geht man mit uns Deutschen bei der Registrierung nicht so großzügig um. Das hat uns die Reise nach Russland gezeigt. Und die Bestimmungen wurden noch verschärft: Jetzt muß man sich nicht nur an-, sondern auch abmelden.Sehr geehrter Herr Gunkel, und kommen Sie mir nicht mit Solidarität und geschichtlicher Schuld! Wenn ich ein Land nicht mag, dann möchte ich dorthin weder als Tourist reisen und schon gar nicht dort leben.
Von Moslems bekamen wir während mehreren Diskussionen im Rahmen des regelmäßig von der Dreikönigskirche Dresden organisierten Drei-Religionen-Dialogs zu hören, dass Deutschland hervorragen für "ihre Sache" geeignet ist und "wems nicht passt, der kann ja gehen".
Und es gehen bereits sehr viele Deutsche – ich meine nicht die deutschen Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes, sondern Bürger deutscher Nationalität!Kann man eigentlich auf die Zeit hoffen, in der sich Politiker mehr um die wirklichen Probleme des Landes kümmern, als um ihre Diäten? Ich glaube, dass ist verlorene ZeitHerr Gunkel, noch machen mein Sohn und ich uns Gedanken um das Land – lange nicht mehr!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
14Empfehlungen
15.01.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ute Brieske, Büroleiterin
Ergänzung vom 16.01.2008
Sehr geehrte Frau ,

tatsächlich driften in Sachen Grenzkontrollen Theorie und Praxis nicht so weit auseinander, wie Sie dies aufgrund Ihrer Erfahrung darstellen. Wenn Sie aufmerksam die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen seit Wegfall der Grenzkontrollen verfolgt haben, konnten Sie lesen, dass es eine hohe Anzahl an Aufgriffen von Flüchtlingen, vor allem aus Tschetschenien gab.
Vielleicht wissen Sie nicht, dass ich unweit der polnischen Grenze wohne und dort auch mehrere Jahre als Polizeichef tätig war. Daher weiß ich tatsächlich aus persönlicher Erfahrung, wie Grenzkontrollen stattfinden und mit welcher Sorgfalt. Insofern ist der Vorwurf der "Blindheit" Unsinn.

Die EU hat auch - entgegen Ihrer Auffassung - die Möglichkeit, rechtlich gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die gegen den Vertrag über die Europäische Union und damit auch gegen die Vereinbarung aus dem Schengen-Abkommen verstoßen. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens ist für die Kommission, aber auch den einzelnen Mitgliedstaat gegen ein anderen Mitgliedstaat möglich (Artikel 226, 227 EG-Vertrag).

Ihre Sorge vor Überfremdung teile ich mit Hinblick auf die Anzahl von Migrantinnen und Migranten in Sachsen nicht, denn diese betrug laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen Ende 2006 knapp zwei Prozent, ist also kaum nennenswert. Rechtsextreme Parolen zu verbreiten, ist für mich kein Argument.
Zum Schluss möchte ich noch festhalten, dass ich sozialdemokratische Politik mache. Das bedeutet für mich vor allem, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine "Nationalität".

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel.

welche Bedeutung hat die Erklärung von Barcelona vom November 1995 für Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
8Empfehlungen
28.01.2008
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

initiiert von der Euromed-Außenministerkonferenz in Barcelona 1995 ist die Euromediterrane Partnerschaft seitdem der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mittelmeeranrainer-Staaten in allen Bereichen. Die mittlerweile 39 Teilnehmerstaaten begegnen sich als gleichberechtigte Partner. Der Barcelona-Prozess wird gestärkt durch die Europäische Nachbarschaftspolitik.

Daran teil nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten 12 Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Mauretanien, Palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien und die Türkei. Libyen hat Beobachterstatus.

Deutschland ist als EU-Mitglied auch Teil der Euromediterranen Partnerschaft, dementsprechend leitet sich auch die Bedeutung der Erklärung von Barcelona für Deutschland her.

Der Euromediterranen Partnerschaft liegen folgende Ziele zugrunde:

1. Politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raumes des Friedens und der Stabilität.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit zur Schaffung eines Raumes des Wohlstandes.
3. Zusammenarbeit im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich. Im Jahre 2005 wurde hierzu die "Anna Lindh Euro-Mediterrane Stiftung für den Dialog zwischen Kulturen" mit Sitz in Alexandria als erste Institution des Barcelona-Prozesses geschaffen.
4. Kooperation in den Bereichen Justiz, Sicherheit, Migration und soziale Integration

Die Gründung der Euromediterranen Partnerschaft erfolgte am 27./28.11.1995 in Barcelona durch die Konferenz der Außenminister und war/ist auch als Reaktion der EU auf ihre Öffnung gegenüber Ost- und Mitteleuropa zu verstehen. Vor allem die südlichen Gemeinschaftsländer waren daran interessiert, dass die EU mit den Ländern ihrer besonderen Einflusssphäre im Rahmen der sogenannten "Neuen Mittelmeerpolitik" möglichst enge Beziehungen pflegt.

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2007) fanden hierzu folgende Veranstaltungen/Konferenzen statt:
  • EUROMED-Konferenz zu Beschäftigung und Sozialdialog am 16.März 2007 in Berlin; - Konferenz zu erneuerbaren Energien für südliche und östliche Nachbarstaaten am 19. April 2007 in Berlin
  • EUROMED-Jugendparlament, 26. Mai - 3. Juni 2007 in Berlin
  • EUROMED-Medienkonferenz, 11./12. Juni 2007 in Berlin
  • EUROMED-Bildungsministerkonferenz am 18. Juni 2007 in Ägypten

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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