Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Gunkel
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Polizeidirektor, Polizeipräsident a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Sachsen
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(...) 7. Meiner Ansicht nach gibt es in jeder Altersgruppe gewaltbereite Menschen, die Waffen für Straftaten missbrauchen. Insofern sehe ich das grundsätzliche Verbot verschiedener Waffen gerade nicht als unverhältnismäßig an.
Die "gewaltbereiten Jugendlichen" stellen natürlich eine besondere Herausforderung für die öffentliche Sicherheit dar, allerdings denke ich, dass die generelle Gefährlichkeit bestimmter Gegenstände auch ein grundsätzliches Verbot rechtfertigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Polizeipräsident, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,
ich würde gerne wissen, ob soziale und ökologische Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen Berücksichtigung finden. Wird beim Einkauf z.B. von Büromaterialien, Kaffee, etc. für den Bundestag auf Nachhaltigkeit, gerechte Löhne und Arbeitszeiten
geachtet ?
Wenn nein, warum nicht? Würden Sie sich als Abgeordneter für faire Beschaffung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Wolfgang Gunkel
bisher keineEmpfehlungen
11.09.2009
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

das ist ganz unterschiedlich.
Je nach dem, ob es sich um Beschaffung im Bund, den einzelnen Ländern oder in angegliederten Behörden handelt, sind die Vorgaben unterschiedlich.

Im Bundestag und seiner Verwaltung ist mir von einer solchen Regelung nichts bekannt. Hier wird seit vielen Jahren nach dem Kriterium verfahren, dass auch die EU inzwischen vorgibt: dem Preis.
Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir den gesetzlichen Mindestlohn erkämpfen, denn nur so kann man auch das Lohndumping bei externen Dienstleistern in der öffentlichen Verwaltung stoppen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

meine Frage richtet sich speziell an Sie, da Sie im Ausschuss ´Menschenrechte und humanitäre Hilfe´ tätig sind und Sie haben durch Ihre langjährige berufliche Tätigkeit vom Polizeiwachtmeister bis hin zum Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oberlausitz/Niederschlesien umfassendes Wissen und Erfahrungen, die meiner Meinung nach hilfreich bei der Beantwortung meiner Frage sind.

Mir geht es um jüngste Vorkommnisse während der Demonstration am 12.09.2009 in Berlin.
Unter dem Thema "Freiheit statt Angst" kamen friedlich Menschen zusammen.
Nachdem einer der anwesenden Bürger von einem der Ordnungskräfte zur Seite gestoßen wurde, forderte dieser ihn auf sich auszuweisen, was zur Folge hatte, dass die Polizei den wehrlosen Mann zu Boden prügelte.
(zum Anschauen: www.youtube.com )

Da spätere zivilrechtliche Prozesse meist erfolglos sind und mit einem eingestellten Verfahren o.ä. enden, hier meine Frage:

Gibt es Maßnahmen seitens der Bundesregierung, dieser unverhältnismäßig harten Polizeigewalt entgegenzuwirken? (spezielle Schulung usw.?)
Wenn ja, welche?
Besteht die Möglichkeit, bzw. wird darüber nachgedacht, Ordnungskräfte mit einer speziellen Nummer anonym zu "kennzeichnen", damit dem Bürger eine gewisse Sicherheit gegeben wird, sich im Anschluss an solche Szenarien auf juristisch korrektem Wege zu wehren?

Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Meinung und ein paar Gedanken zu dem Thema als Antwort hier schreiben.

Vielen Dank für die mir entgegengebrachte Zeit und Ihr Gehör.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
2Empfehlungen
17.09.2009
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

der Vorfall am Rande der Demonstration in Berlin ist mir nur aus der Medienberichterstattung bekannt, daher kann ich auch nur kommentieren, was auf dem Video zu sehen ist.
Das Vorgehen der eingesetzten Beamten ist offensichtlich unverhältnismäßig. Warum die beiden nun freigestellten Beamten derart überreagiert haben wird die Untersuchung des Vorfalls ergeben müssen.

Zu Ihren konkreten Fragen:
Die Polizei untersteht dem Verantwortungsbereich der Bundesländer. Die an dem Vorfall beteiligten Beamten gehörten der Berliner Bereitschaftspolizei an, die nach meiner Erfahrung regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen. Zu den Kernkompetenzen einer rechtsstaatlichen Polizei gehört das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das in Deutschland einen überragend hohen Stellenwert genießt. Einzelfälle von Überreaktionen dürfen nicht dazu führen, die gesamte Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Selbst im europäischen Vergleich werden wir um unsere Polizei beneidet, die diszipliniert und rechtsstaatlich die Verhältnismäßigkeit zu wahren weiß.

Die Einführung der individuellen Kennzeichnungspflicht ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings muss die Wirksamkeit nach einiger Zeit evaluiert werden. Grundsätzlich sind Einsätze der Bereitschaftspolizei oft mit hoch emotionalisierten Situationen verbunden, in denen auch ungerechtfertigter Weise Anzeigen erstattet werden. Wenn sich also zeigen sollte, dass nach der Einführung die Zahl der ungerechtfertigten Anzeigen in die Höhe schnellt oder die Zahl der Verwechslungen stark zunimmt, muss die Einführung auch einer kritischen Revision unterzogen werden.

Aber klar ist auch: Der Rechtsstaat muss sich an seinem eigenen Verhalten messen lassen. Überreaktionen in den eigenen Reihen dürfen nicht geduldet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Arbeit
25.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

in ihrem aktuellen Regierungsprogramm werden 8 Ziele ihrer Partei genannt. Das erste Ziel lautet: "Alle sollen Arbeit haben, gerecht entlohnt".

Ich würde Sie bitten, mir hierzu folgende Fragen zu beantworten:
1. Bei stetig steigender Produktivität in der Industrie durch die Optimierung von Produktionsabläufen sowie einem stetig steigenden Anteil des Einsatzes von technischen Mitteln für die Produktion, effizienter werdenden Arbeitsabläufen in Verwaltung und im Dienstleistungsbereich sowie einem Staat, der Ausgaben kürzen werden muss, ist eine Vollbeschäftigung schwer zu erreichen. Welche Konzepte verfolgen Sie, um dieses Ziel zu erreichen?
2. Die Einführung von HartzIV hat zu einer Ausweitung der prekären Beschäftigung geführt. Nach meinen Informationen steht die SPD nach wie vor hinter den Reformen der "Agenda 2010". Welche Maßnahmen sollen dazu führen, den Anteil der prekär Beschäftigten zu senken.
3. Exisiteren wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema, auf die sich die programmatische Erarbeitung des Zieles stützt? Wenn ja, welche?

Für Ihre Antwort und den damit verbundenen Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen


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