Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Wolfgang Gunkel
© spdfraktion.de
Geburtstag
15.05.1947
Berufliche Qualifikation
Polizeipräsident
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Klitten
Wahlkreis
Görlitz
Ergebnis
11,6%
Landeslistenplatz
5, Sachsen
weitere Profile
Ich habe dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Transparenz bei Nebeneinkünften herstellen durch Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent" zugestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob und wie viele Nebeneinkünfte ihr Abgeordneter erhält. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

Beschäftigtendatenschutzgesetz oder doch eher Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz ?
Diesem Entwurf kann ein SPD-Abgeordneter nicht zustimmen-oder?

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,dass

der Gesetzentwurf die in der Vergangenheit vielfach kritisierten ausufernden Bluttests im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen nicht unterbindet?
Ärztliche Untersuchungen bleiben nach § 32a des Entwurfs im gleichen Umfang zulässig, den die Rechtsprechung auch schon bisher als legitim angesehen hat. Gleiches gilt nach § 32a Abs. 2 des Entwurfs für Eignungstests wie insbesondere psychologische Auswahlprüfungen. Nach der Streichung des entsprechenden Satzes 3 aus dem Entwurf vom 15. Dezember 2010 müssten diese nunmehr nicht mehr nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt werden. Jeder Arbeitgeber kann damit seinen "kleinen Bewerber-Psychotest" selbst entwickeln und anwenden.

" Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich. Der Gesetzentwurf verdient den Namen "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Richtiger wäre wohl der Name "Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz".

Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das Gesetz ist eine Mogelpackung!

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt? Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen

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