Wolfgang Gunkel (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Wolfgang Gunkel
© spdfraktion.de
Geburtstag
15.05.1947
Berufliche Qualifikation
Polizeipräsident
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Klitten
Wahlkreis
Görlitz
Ergebnis
11,6%
Landeslistenplatz
5, Sachsen
weitere Profile
(...) Zu 3.) Die Erfahrungen des Falls sensibilisieren sicher für Hinweise auf die Koordination von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von Deutschland aus. Jedoch sollte aufgrund dieses Falles nun nicht das Asylrecht, oder die Möglichkeit, gegen die Aberkennung der Asylberechtigung Klage zu erheben, in Frage gestellt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
27.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

mich würde interessieren, wie Sie zu dem Thema der Arbeitnehmer-Freizügigkeit stehen, das doch gerade in Ihrem grenznahen Wahlkreis, der sich u. a. auch durch eine hohe Arbeitslosigkeit auszeichnet, m. E. für die Wähler sehr von Bedeutung ist?

Wie wird sichergestellt, dass es durch die Arbeitnehmer-Freizügigkeit nicht zu noch mehr Lohndumping und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen kommen wird?

Wie weit sind die Vorhaben bzgl. Mindestlohn, die Frau von der Leyen in der Zeit-Online vom 01.05.2011 ankündigte?

Ein Beispiel aus dem Realleben:
Ein Arbeitnehmer, 2010 als Arbeitsloser eingestellt, wurde dem Arbeitgeber durch die Agentur für Arbeit gefördert, erhält nun seine Kündigung, da er mit einem Stundenlohn von 7,00 € / h zu teuer ist, denn polnische Arbeitskräfte arbeiten schon für 3,50 € / h. Ganz systematisch werden die deutschen Arbeitskräfte ausgetauscht. Ich frage mich, wurde hier schon einmal kontrolliert, wie von Bundesfinanzminister Schäubele, ebenso in der Zeit-Online vom 01.05.2011, angekündigt? Vermutlich nicht, denn der Arbeitgeber ist billig, so billig dass er einen Preis-Vorsprung vor Mitkonkurrenten um Aufträge aus der Bundesverwaltung hat.
Besagter Arbeitgeber verhinderte übrigens auch die Gründung eines Betriebsrates. Einfach mit der Kündigung gedroht und schon machen die Arbeitnehmer alles was verlangt wird.

Grüße aus der Realität
G.
Antwort von Wolfgang Gunkel
1Empfehlung
19.10.2011
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

wie Sie sicher wissen, ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäische Union und im Artikel 15 Absatz 2 der Charta der Grundrechte als Grundrecht garantiert. Weit vor Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa am 1. Mai dieses Jahres haben wir Sozialdemokraten uns dafür eingesetzt, dass auch hier in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von ehemals angedacht 7,50 ,nun 8,50 Euro, als untere Lohngrenze eingeführt wird. Leider haben wir dafür weder in der großen Koalition noch als Oppositionspartei bei der schwarz-gelben Bundesregierung Mehrheiten bekommen.

Ich gehe davon aus, dass auch die Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen trotz einzelner Befürworter aus dem Sozialflügel der CDU und weniger Abgeordneter der FDP in der 17. Legislaturperiode die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes nicht durchsetzen wird.

Doch zurück zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und den daraus resultierenden Auswirkungen auf unseren Wahlkreis 158 hier im grenznahen Raum. Ja, sie haben Recht, dass in unserer Region die Arbeitslosigkeit und die Anzahl der Langzeitarbeitslosen seit vielen Jahren sehr hoch ist. Die Gründe dafür liegen im Zusammenbruch ganzer Industriezweige nach der Wiedervereinigung, von der sich die Region bis heute nicht erholt hat. Aus meiner Sicht ist diese Strukturschwäche auf die "Leuchtturmpolitik" und eine verfehlte Lohnpolitik der sächsischen Staatsregierungen unter der Regie der CDU Sachsen zurückzuführen.

Seit 2002 trete ich deshalb für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn und mehr Arbeitnehmerrechte ein.

Es ist bekannt, dass der Freistaat Sachsen im deutschlandweiten Vergleich bei der Lohnentwicklung und der Höhe der Löhne mit zu den Schlusslichtern gehört. Genau wegen dieser dramatischen Situation ist die sogenannte "Schwemme" von Arbeitnehmern mit Einführung der Freizügigkeit in unserer Region ausgeblieben.
Die polnischen Arbeitskräfte, die, wie von Ihnen beschrieben, auch für 3,50 Euro pro Stunde arbeiten, sind in der Minderheit. Ich bedauere sehr, dass das von Ihnen beschriebene Fallbeispiel ohne Benennung der Branche erfolgt ist, denn so kann ich leider nur vermuten, dass es sich um eine Arbeitsstelle in einem Bereich handelt, wo offenbar nicht einmal ein branchenbezogener Mindestlohn zu Grunde liegt. Bedauerlicherweise haben in diesem Fall die von Ihnen geforderten Kontrollen nur Erfolg und können rechtlich geahndet werden, wenn der Stundenlohn von 3,50 Euro 50 Prozent unter dem üblichen Branchenlohn liegt. Der von Ihnen beschriebene, aus meiner Sicht als sittenwidrig einzustufende Lohn und die Entlassung von Mitarbeitern mit einem höheren Lohn ist nur möglich, wenn die Gewerkschaften in diesem Unternehmen außen vor sind.

Wie mir durch Gespräche mit Arbeitnehmern und Gewerkschaftern bekannt ist, ist es tatsächlich in unserem Wahlkreis Realität, dass diverse Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrates durch Einsatz sittenwidriger Mittel verhindern. Im § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes wird ein derartiges Vorgehen eines Arbeitgebers als Straftat aufgeführt, wobei der verantwortliche Arbeitgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass zur Gründung eines Betriebsrates die zuständige Gewerkschaft hinzugezogen wird, um auch bei Verhinderungsversuchen die notwendigen juristischen Maßnahmen einleiten zu können. Für einen Arbeitnehmer ohne gewerkschaftliche Bindung ist eine wirkungsvolle Vorgehensweise gegen den Arbeitgeber nur unter schwierigsten Voraussetzungen realisierbar.

Noch zu Ihrer Information: Bereits am 27. Januar dieses Jahres hat die SPD–Bundestagsfraktion nach Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa den Antrag eingebracht "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort". Forderung ist u. a., dass eine Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor verhindert sowie Lohn- und Sozialdumping auch in der grenzüberschreitenden Leiharbeit nicht möglich ist. So sollen auch Leiharbeiter spätestens nach einem halben Jahr den gleichen Lohn und die gleichen sozialen Rechte wie ihre Kollegen erhalten. Die SPD-Fraktion fordert, dass alle Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, damit Mindestlohntarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten.

Wenn Sie konkret zu den geschilderten Fallbeispielen eine klare Aussage wünschen, so bitte ich Sie, mir vertrauensvoll die konkreten Fakten mitzuteilen, denn nur durch Kenntnis des genauen Sachverhaltes kann ich konkret antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
30.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

als einziger Abgeordneter der SPD haben Sie gegen den Rettungsschirm gestimmt. Welche Motive waren dabei für Sie leitend?

Beste Grüße,

Antwort von Wolfgang Gunkel
2Empfehlungen
04.10.2011
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr ,

Ich habe mit "Nein" gestimmt, weil schon jetzt abzusehen ist, dass es auch bei diesem Rettungsschirm nicht bleiben wird. Die Regierung sagt nicht die Wahrheit über das Ausmaß der Finanzkrise. Ich kann nicht die Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen, mit der die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen ruiniert wird. Jeder weiß, dass auch der erweiterte EFSF, der dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wurde, unzureichend ist. Es bleibt erneut offen, ob und in welchem Umfang einzelnen Ländern tatsächlich geholfen wird, wenn sie in Refinanzierungsschwierigkeiten kommen. Außerdem ist das begrenzte Ausleihvolumen nicht ausreichend, wenn z.B. auch Länder wie Italien und Spanien in solche Schwierigkeiten geraten.

Der Anstieg der Staatsverschuldung seit 2007/2008 ist eindeutig eine Folge der Finanzkrise und damit das Resultat unregulierter Finanzmärkte. Vor der Finanzkrise hatten alle Länder nachweisbar Erfolge in der Schuldenbegrenzung erzielt. Das Hochschnellen der Staatsschulden seit Ausbruch der Krise hätte weder durch Schuldenbremsen noch durch einen verschärften Stabilitätspakt verhindert werden können.

Die Bundesregierung ist mit ihrer fatalen Anti-Krisenpolitik im Fall Griechenland gescheitert. Ihre Politik der radikalen Spardiktate und drastischer Lohn- und Ausgabenkürzungen hat Griechenland in eine schwere Rezession mit verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen getrieben. Die Bundesregierung trägt dadurch – aber auch, weil sie alle bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen bis zum erweiterten ESFS immer erst monatelang abgelehnt hat – eine wesentliche Mitverantwortung für die Eskalation der Eurokrise und die Gefahr der Ansteckung anderer Euroländer.

Daneben gibt es noch mehrere weitere Punkte, die mich zu meiner ablehnenden Haltung bewogen haben; so das Ausbleiben der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, einer Abgabe, die von der Bundesregierung anfangs rigoros abgelehnt und nach späterer Einsicht dann bei den Verhandlungen innerhalb der EU nur halbherzig voran gebracht wurde. Ernsthaft ins Auge fasst die Bundesregierung eine Finanztransaktionssteuer erst jetzt. Auch hätte man nach den Erfahrungen der Lehmann-Pleite die Banken per Gesetz zu einer Erhöhung ihrer Eigenkapitalquote zwingen müssen, damit beim nächsten Crash nicht wieder die Steuerzahler mit ihrem Geld für die Schulden der Banken einstehen müssen. All das ist unterblieben.

Ich hoffe, das reicht Ihnen zunächst in dieser knappen Zusammenfassung aus. Ansonsten könnte ich Ihnen auch gern in einem persönlichen Gespräch weitere Auskünfte zu meiner Position geben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
16.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Gunkel,

bezugnehmend zu Ihrer Antwort vom 10.08.2010, "Gleichwohl müssen wir auch aus dieser Situation lernen und die richtigen Schlüsse ziehen. Das betrifft u.a. Fragen der Hochwasserprävention, aber auch die Frage künftiger Bebauung und Versiegelung der Landschaft. "

Inwiefern sind seit dem Hochwasserereignis richtige Schlüsse zu den Fragen der Hochwasserprävention sowie Fragen künftiger Bebauung und Versiegelung der Landschaft gezogen worden? (Die Fragen beziehen sich primär auf den Landkreis Görlitz)

Welche Kooperationen gibt es hier mit Polen und Tschechien? Welche Schlüsse wurden aus der fehlgeleiteten Kommunikation mit Polen während des Hochwasserereignisses geschlossen?

Lassen sich Aussagen darüber machen, wieviel Geld die Region aus dem "Aufbauhilfefonds Sachsen 2002" erhielt?

Ich bedanke mich dafür, dass Sie sich Zeit nehmen, die Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gunkel
bisher keineEmpfehlungen
18.10.2011
Wolfgang Gunkel
Sehr geehrte Frau ,

aus meiner Sicht sind bisher nur unzureichende Schlüsse aus dem verheerenden Hochwasser 2010 gezogen worden. Da der größte Teil der sogenannten Hochwasserentstehungsgebiete auf polnischer und tschechischer Seite liegen, ist der deutsche Einfluss auf deren Bebauungsplanungen sehr gering. Wenn ich mir die fortschreitende Versiegelung im Liberecer Raum durch immer neue Gewerbeansiedlungen anschaue, kann dies dem Anliegen nicht förderlich sein. Auch wenn bekanntlich Bau-und Projektplanungen mit längerem, zeitlichen Vorlauf erfolgen, ist hier ein Gegensteuern doch dringend nötig. Auf deutscher Seite liegen die Hochwasserentstehungsgebiete vornehmlich in Landschaftsschutzgebieten (bspw. LSG Lausche), für die ohnehin schon sehr restriktive Planungsauflagen gelten. In Sachen Kommunikation gibt es im Internet unter www.umwelt.sachsen.de weiterführende Information, auch mit einer Verlinkung der Pegelstände in unseren Nachbarländern. Ihre Frage, wieviel Geld aus dem "Aufbauhilfefonds 2002" in die Region geflossen ist muß ich Ihnen leider mitteilen: 0,00 EUR! Die Forderung der SPD nach einer Umwidmung der noch vorhandenen Gelder fand leider keine politische Mehrheit in Sachsen. Mein Mitarbeiter Frank Gäbler, ebenfalls wie Sie aus Hainewalde, wird sich demnächst mit Ihnen in Verbindung setzen um ggf. noch offene Fragen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2012
Von:

Sehr geehrter Abgeordneter W. Gunkel,

werden Sie für den nächsten Bundestag kandidieren ?
mfG

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