Wolfgang Greilich (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
13.04.1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, stellv. Vorsitzender der FDP-Fraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Gießen I
Ergebnis
11,3%
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen
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(...) Gesundheitsvorsorge ist ein elementarer Baustein der Solidargemeinschaft und wir müssen dafür sorgen, dass diese Vorsorge bezahlbar bleibt. So schön es ist, dass die medizinisch-technische Entwicklung mit Hilfe der Wissenschaft so hervorragende Behandlungsmöglichkeiten entwickelt und wir in viele Bereichen inzwischen sehr gute Heilungsmöglichkeiten bieten können, so sehr verursachen Entwicklung und Forschung hohe Kosten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Arbeit
03.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Greilich,

ich bin Landesbeamtin und freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wann wird in Hessen die Diskriminierung solcher Beamten abgeschafft? Ich bin zwar prinzipiell beihilfeberechtigt, erhalte aber nur dann Beihilfe, d. h. einen Zuschuss zu meinen Beiträgen, wenn ich nachweisen kann, dass mir Krankheitskosten entstanden sind. Ich zahle meinen KV-Beitrag zu 100%, das sind inzwischen über 500 € pro Monat, das bei einer 75% - Stelle und drei Kindern in der Ausbildung.
Warum kann das Land nicht einfach einen festen Zuschuss zu meinen Beiträgen leisten, warum nimmt der Arbeitgeber durch sein Beihilferecht darauf Einfluss, wie ich mich versichere?

Es wäre doch am wenigsten bürokratisch, wenn allen Beamten einfach ein Zuschuss zu den Beiträgen gezahlt wird und jeder versichert sich halt bei der Krankenversicherung, die ihm gefällt. Warum unterstützt das Land Hessen mit diesen Regelungen die Privaten Krankenversicherungen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Greilich
1Empfehlung
04.05.2011
Wolfgang Greilich
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage über die Seite www.abgeordnetenwatch.de zum Thema "Krankenversicherung für Beamte". Bitte entschuldigen Sie die lange Wartezeit. Es ging einfach nicht früher. Aber nun zur Sache:

Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem sogenannten "Sachleistungsprinzip". Das bedeutet, dass Sie die Leistungen der Krankenbehandlung in Anspruch nehmen, ohne dabei eine Rechnung vom Leistungserbringer zu bezahlen.

Im Gegensatz dazu steht die private Krankenversicherung, die auf dem Prinzip der Kostenerstattung beruht.

Als Landesbeamtin haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von der Erfüllung einer Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das Land leistet Ihnen dann eine Beihilfe zu möglicherweise entstehenden Heilbehandlungskosten.

Diese Beihilfe ist jedoch - anders als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - keine Zahlung, die monatlich geleistet wird. Insofern sind die beiden Versicherungssysteme nicht vergleichbar.

Bei der Entscheidung, ob Sie lieber in die private Krankenkasse wechseln oder in der gesetzlichen verbleiben, sind viele Faktoren zu bedenken. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse ist z.B., dass sie in der Regel eine kostenlose Mitversicherung weiterer Familienmitglieder anbietet. Da Sie von drei Kindern in Ausbildung gesprochen haben, könnte das wahrscheinlich auch ein Grund gewesen sein, warum Sie bewusst in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben sind.

Gesundheitsvorsorge ist ein elementarer Baustein der Solidargemeinschaft und wir müssen dafür sorgen, dass diese Vorsorge bezahlbar bleibt. So schön es ist, dass die medizinisch-technische Entwicklung mit Hilfe der Wissenschaft so hervorragende Behandlungsmöglichkeiten entwickelt und wir in viele Bereichen inzwischen sehr gute Heilungsmöglichkeiten bieten können, so sehr verursachen Entwicklung und Forschung hohe Kosten. Ob über eine geringere Versicherungsprämie mit Beihilfen im Einzelfall und zusätzlicher Versicherung möglicher Risiken oder über eine höhere Pauschalprämie: Die medizinische Versorgung in Deutschland soll auf einem möglichst hohen Niveau gehalten werden und wir sind nachdrücklich bemüht, diese Weiterentwicklung sozialverträglich zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Greilich, MdL
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