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Wolfgang Greilich
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Frage von Volker A. •

Frage an Wolfgang Greilich von Volker A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Greilich,

mich würde interessieren, ob die FDP eine Verschärfung der Regelungen mit Blick auf das Angeln als Hobby und Freizeitsport plant. Wie positionieren Sie sich zum Vorstoß der baden-württembergischen Grünen, ein Nachtangelverbot zu verankern?

Herzlichen Dank und Grüße
Volker Adams

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Antwort von
FDP

Hier meine Antwort:

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit einem schon bestehenden Nachtangelverbot( vgl. § 3 Landesfischereiverordnung aus dem Jahr 1998) infolgedessen der Angler spätestens um Mitternacht (Winterzeit) das Angeln einstellen muss.
Durch Einführung des Nachtangelverbotes in Baden Württemberg wollte man die am Ufer lebenden Tiere vor einer nächtlichen Störung schützen.
Ein solches Verbot vernachlässigt allerdings, dass sich an öffentlich zugänglichen Gewässern vielerorts Nicht- Angler aufhalten und durch Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten die am Ufer lebenden Tiere vielmehr stören als ein sich in der Regel ruhig verhaltender Angler. Der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte kann eigene Vorgaben zur Einschränkung bis hin zum Verbot der Nachtangelei machen; davon wird rege Gebrauch gemacht; insbesondere gibt es häufig die Beschränkung auf Nachtaktive Arten wie Aal, Wels oder Krebs.
Außerdem würde das Verbot berufstätige Angler benachteiligen, die durch das Nachtangelverbot insbesondere in den Wintermonaten nicht ausreichend Zeit zur Ausübung ihres Hobbies haben würden. Eine Verschärfung des Fischereirechtes wird es in Hessen mit der FDP in dieser Form nicht geben. Wir verlassen uns auf das verantwortliche Handeln der Fischereiausübungsberechtigten und der Angler.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Greilich
Fraktionsvorsitzender
Innenpolitischer Sprecher

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FDP

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit einem schon bestehenden Nachtangelverbot( vgl. § 3 Landesfischereiverordnung aus dem Jahr 1998) infolgedessen der Angler spätestens um Mitternacht (Winterzeit) das Angeln einstellen muss.
Durch Einführung des Nachtangelverbotes in Baden Württemberg wollte man die am Ufer lebenden Tiere vor einer nächtlichen Störung schützen.
Ein solches Verbot vernachlässigt allerdings, dass sich an öffentlich zugänglichen Gewässern vielerorts Nicht- Angler aufhalten und durch Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten die am Ufer lebenden Tiere vielmehr stören als ein sich in der Regel ruhig verhaltender Angler. Der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte kann eigene Vorgaben zur Einschränkung bis hin zum Verbot der Nachtangelei machen; davon wird rege Gebrauch gemacht; insbesondere gibt es häufig die Beschränkung auf Nachtaktive Arten wie Aal, Wels oder Krebs.
Außerdem würde das Verbot berufstätige Angler benachteiligen, die durch das Nachtangelverbot insbesondere in den Wintermonaten nicht ausreichend Zeit zur Ausübung ihres Hobbies haben würden. Eine Verschärfung des Fischereirechtes wird es in Hessen mit der FDP in dieser Form nicht geben. Wir verlassen uns auf das verantwortliche Handeln der Fischereiausübungsberechtigten und der Angler.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Greilich