Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Bau der Ethylen Pipeline Süd. Innerhalb der Grünen Landtagsfraktion haben wir das Vorhaben ausführlich diskutiert.
Grundsätzlich halten wir es durchaus für sinnvoll, dass der Transport gefährlicher Stoffe auf der Straße vermieden werden soll. Zur Beurteilung der Risiken standen uns nicht nur verschiedene Gutachten zur Verfügung, auch die Bedenken und Fragen, die von Ihrer Bürgerinitiative und anderen Anwohnern gekommen waren haben wir selbstverständlich in unsere Abwägung mit einbezogen.
In Untersuchungen des Öko- Instituts e.V. wurde festgestellt, dass die Planungen dem Stand der Technik und den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Maßnahmen für Schadensfälle sind im erforderlichen Umfang vorgesehen, so dass eine Leckage mit den von Ihnen beschriebenen Folgen nicht eintreten kann.
Bezüglich der Haftungsfrage konnten wir seitens unserer Fraktion keine Änderung bewirken.
Dem Gesetz zu Errichtung und Betrieb der Pipeline hat die Grüne Fraktion erst zugestimmt, nachdem der Betreiber weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt hatte und Enteignungen auf diese Weise fast ganz vermieden werden konnten. Eine Wertminderung der benachbarten Grundstücke ist unserer Ansicht nach nicht zu erwarten. Auch muss ich Ihrer Aussage widersprechen, dass Anwohner in ihrem Eigentumsrecht oder in ihrem Recht auf Unversehrtheit beschränkt werden. Dies ist nicht richtig.
Die Grüne Fraktion hat dem Gesetz nach ausführlicher Beratung zugestimmt, Ihre bereits zum damaligen Zeitpunkt zu Recht vorgebrachten Bedenken konnten aus meiner Sicht überzeugend entkräftetet werden. Nachdem keine neuen Erkenntnisse vorliegen, sehe ich keine Veranlassung meine Einschätzung zu ändern und mich für eine Nivellierung des Gesetzes einzusetzen.
Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass der Transport gefährlicher Stoffe auf der Straße vermieden wird. Der Bau der Pipeline darf andererseits selbstverständlich nicht zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen. Mit der Entscheidung für den Bau der Pipeline haben wir es uns wie Sie wissen nicht leicht gemacht. Zur Beurteilung der Risiken standen uns verschiedene Gutachten zur Verfügung, auch die Bedenken und Fragen, die von Ihrer Bürgerinitiative und anderen Anwohnern gekommen waren haben wir selbstverständlich in unsere Abwägung mit einbezogen.
In Untersuchungen des Öko- Instituts e.V. wurde festgestellt, dass die Planungen dem Stand der Technik und den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Eine Leckage wie sie von Ihnen beschrieben wird, wurde ausgeschlossen, die Sicherheitsabstände werden eingehalten und Maßnahmen für Schadensfälle sind im erforderlichen Umfang vorgesehen.
Insofern ist auch nicht nachvollziehbar, dass ein erheblicher Wertverlust der anliegenden Grundstücke zu erwarten ist.
Dem Gesetz zu Errichtung und Betrieb der Pipeline hat die Grüne Fraktion erst zugestimmt, nachdem der Betreiber weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt hatte und Enteignungen auf diese Weise fast ganz vermieden werden konnten. Ich muss deshalb Ihrer Aussage widersprechen, dass das Gesetz bürgerfeindlich sei. Dies ist nicht richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann