
Hallo Tim,
es ist natürlich relativ schwierig schriftlich eine umfangreiche Begründung für den Beamtenstatus, die Unterscheide zu den Angestellten usw. darzulegen. Das sollten wir gerne in einem persönlichen Gespräch mal fortführen :-)
Deshalb ganz kurz: Grundsätzlich ist der Beamtenstatus historisch gewachsen und ist mit einem besonderen Treueverhältnis zwischen Dienstherrn (Staat) und dem Beamten begründet. Ob das alles noch zeitgemäß ist, kann ich Dir auch nicht wirklich sagen, aber bei bestimmten Tätigkeiten finde ich es nicht falsch (z.B. Polizei).
Wenn man nun aber wollte, dass Beamte in die Rentenversicherung einzahlen, müsste man, um deren Status zu erhalten, wohl zuerst deren Bruttogehalt erhöhen und würde gleichzeitig den Arbeitgeber (Staat) verpflichten, die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge zu entrichten. Und genau da liegt der Knackpunkt: Bisher hat der Staat für die Beamten keine Rückstellungen gebildet und "spart" so Geld. Das dicke Ende kommt dann hinterher, wenn die Pensionsansprüche fällig werden. Das geht sogar soweit, dass die aktuelle Landesregierung bei etwa 300 Stellen Angestellte in das Beamtenverhältnis überführt hat, um kurzfristig Geld zu sparen.
Ich glaube also, dass letztlich nicht die Systemfrage entscheidend ist, sondern die Frage, ob der Staat Rückstellungen bilden muss, dann wäre er gezwungen, dies in die Kalkulation mit einzubeziehen, und das führt aus meiner Sicht am Ende zu einer größeren Gleichbehandlung.
Wichtig bei der Kritik an den unterschiedlichen Summen, die Arbeiter/Angestellte als spätere Rente oder Beamte als Ruhestandsgehalt bekommen, ist auch noch, dass Beamte diese voll versteuern müssen; das wird vielfach übersehen.
Ob man aber - wie eingangs gesagt - den Beamtenstatus ganz abschaffen sollte, da habe ich doch Zweifel.
Viele Grüße
Wiard