Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die Petition "verfällt" aber nicht, sondern wird dann in der nächsten Wahlperiode fortgeführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

laut einem Bericht der Netzzeitung haben Sie auf die Erfahrungen aus bisherigen Gesetzesvorhanben verwiesen. Sie bezogen sich dabei auf die Vorratsdatenspeicherung, die dazu geführt hat, daß Daten unschuldiger Bürger gespeichert worden sind.

Bitte erläutern Sie diese Aussage. Soweit mir bekannt ist, ist die Vorratsdatenspeicherung noch nicht in nationales Recht umgesetzt und das Verfahren läuft noch. Wie können dann TK-Dienstleister bereits dazu verpflichtet worden sein, wenn dieses Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen wurde?

Ich kann mir solche Aussagen nur mit "Populismus" oder mit Überarbeitung erklären. Ich hoffe nicht, daß Sie (die Mitglieder des MdB) schon gar nicht mehr wissen, was Sie für Gesetze beschlossen haben und für welche noch nicht.

Bitte klären Sie mich auf, wie Sie in der Vergangenheitsform von einem noch nicht beschlossenem / noch nicht in Kraft getretenem Gesetz reden können.

Außerdem würde mich Ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, weitergehenden Überwachung der Bürger und zur grundgesetzlich verankerten Freiheit im Allgemeinen interessieren und was Sie dafür tun, um diese Freiheiten auch künftig zu erhalten und zu garantieren.

MfG
V.
Antwort von Volker Beck
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08.02.2007
Volker Beck
In puncto Vorratsdatensammlung hat es die Bundesregierung unterlassen, gegen die entsprechende EU-Richtlinie – trotz anderer Meinung des Deutschen Bundestages zu votieren. Seit November 2006 gibt es nunmehr einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, von dem zu befürchten ist, dass er in Kürze in Deutsches Recht umgesetzt wird. Und das, bevor der EuGH über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie anlässlich einer Nichtigkeitsklage Irlands entschieden hat. Zwar hat die Nichtigkeitsklage Irlands tatsächlich keine aufschiebende Wirkung, doch hätte Deutschland angesichts des laufenden Verfahrens keine europarechtlichen Nachteile zu befürchten.

Wir lehnen die in der EU-Richtlinie verankerte Vorratsspeicherung ab.

In Europa leben mehr als 450 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen telefonieren, simsen, mailen, faxen und bewegen sich im Internet. Jede dieser Aktivitäten hinterlässt Spuren. Rufnummern, Rufumleitungen, Rufweiterleitungen, Namen, Anschriften der Kommunikationsteilnehmer, Benutzerkennungen, Internetprotokolladressen, IMSI- und IMEI-Kennungen, Datum, Uhrzeit, Dauer der Kommunikation und schließlich Standortdaten über Beginn und Dauer der Kommunikation mit Mobilgeräten, all das soll nach der Richtlinie auf Vorrat gespeichert werden. Bis auf die direkte Kenntnisnahme der Inhalte wird damit alles, was es an Standortdaten gibt durch die neue Richtlinie erfasst.

Wie weit aus diesen sensiblen und umfassenden Daten Rückschlüsse auf soziales Verhalten, persönliche Veranlagungen, ja, auch Inhalte der Kommunikation möglich sind, überlasse ich der Fantasie jedes Einzelnen. Jedenfalls sind erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel angebracht: Denn das Bundesverfassungsgericht hat alle diese Daten im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses unter den gleichen grundrechtlichen Schutz gestellt hat wie die Inhalte der Kommunikation selbst.

Um das Ausmaß dessen, was an *Speicherung* vorgesehen ist, auch für diejenigen, die sich technisch nicht so sehr damit befassen, klar zu machen: Nach den Zahlen von BITKOM, die unwidersprochen geblieben sind, würden für die Bundesrepublik Deutschland pro Tag -pro Tag! – 639 000 Disketten voll geschrieben werden. Für ganz Europa ergäbe sich für die sechs Monate, die Sie als Speicherungsdauer anstreben, eine Wegstrecke von 2 800 Kilometern, wenn man die Disketten nebeneinander legen würde. Soviel zur Größenordnung.

Eine solch lückenlose Erfassung des Kommunikationsverhaltens aller Kommunikationsteilnehmer greift tief in unser *Selbstbestimmungsrecht* ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist Teil des Persönlichkeitsrechts. Es ist verfassungsrechtlich geschützt. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ist der Geist des deutschen Datenschutzrechts und das war bisher zu Recht auch die Auffassung des Deutschen Bundestages.

Deshalb hat sich das Parlament bei der Novelle des TKG ausdrücklich gegen jegliche Speicherung auf Vorrat ausgesprochen. Zum Schutz der Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger wurde den Firmen Löschungsfristen auferlegt. Deshalb hat das Parlament der Bundesregierung auch aufgegeben, auf europäischem Parkett dafür zu sorgen, dass Deutschland diese *Richtlinie* nicht unterstützt (vgl. Innenausschuss am 22. Dezember 2006) und Deutschland diese Richtlinie bei der Abstimmung ablehnt (so auch der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss). Alle diese Entscheidungen sind übrigens seinerzeit von CDU/ CSU und SPD mitgetragen. Die Initiative aus dem BMJ ist deshalb nicht nur auf das Schärfste zu kritisieren, sie dokumentiert beim Thema Datenschutz auch Paradigmenwechsel. Sollten Sie zu den Details weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro unseres rechtspolitischen Sprechers, MdB Jerzy Montag.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. RA Hasso Suliak (pers.Referent)
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Frage zum Thema Kultur
07.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Warum eigentlich wird in Köln eine Großmoschee gebaut, ohne eine Volksbefragung durchzuführen?
Antwort von Volker Beck
2Empfehlungen
07.02.2007
Volker Beck
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben (auch religiösen) richtet sich in Deutschland nach Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, insbesondere muss sich ein Bauvorhaben in den ggf. vorhandenen Bebauungsplan einfügen können. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren können Anwohner jedoch innerhalb einer bestimmten Frist Einwände geltend machen und Einspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung einlegen. Im übrigen folgt aus der im Grundgesetz verankerten kollektiven Glaubensfreiheit, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft selbstverständlich das Recht hat, sich in Räumlichkeiten (sei es Gebetshäusern, Kirchen oder Moscheen) zu versammeln und dort die Religion auszuüben.
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Frage zum Thema Internationales
08.02.2007
Von:

Was wird eigentlich aus dem Moskau Pride 2007?
Fahren Sie wieder hin?
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
08.02.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

ja, ich nehme am Moskau Pride 2007 teil.
Ergänzung vom 09.02.2007
Auf der diesjährigen Berlinale laufen einige Filme, die sich mit dem Moskau Pride 2006 beschäftigen. Mehr Infos dazu gibt es hier: www.volkerbeck.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich frage Sie als Fachsprecher für Menschenrechtsfragen und Parteimitglied der Grünen zum Thema FRONTEX:

Wie wird die Kontrolle von Frontex bei der menschenrechtsverachtenden Abwehr von Migranten an den EU-Mittelmeergrenzen sichergestellt?

Gibt es über die gelegentliche Anfrage einzelner Parlamentarier hinaus eine organisierte und ständige Kontrolle von Frontex? Mir ist klar, dass die Form der "Agentur" gewählt wurde, um demokratische Kontrollinstrumente zu umgehen. Umso mehr muss es Aufgabe des einzelnen Parlamentariers (und Bürgers) sein, diese einzufordern. Wie wird das gewährleistet?

Wie reagiert die EU auf Menschenrechtsverstöße und Tötungen von Flüchtlingen durch Mitarbeiter und/oder Subunternehmer von Frontex?

Wieso ist die personelle Besetzung von Frontex (abgesehen von Laitinen und Arias Fernandez) nicht über die Website recherchierbar? Wer leitet die Abteilung "Operations", die u.a. für "return operations", mithin Deportationen zuständig ist?

Frontex wurde und wird insbesondere auf Veranlassung der BRD bzw. Herrn Schäuble initiiert und weiter vorangetrieben, um die von diesem gewünschte Abwehr und Deportation von Flüchtlingen organisierter durchführen zu können. Können Sie Anlaufstellen/Ansprechpartner in Europäischen Mitgliedsstaaten nennen bzw. Initiativen nennen, die an einer Bekämpfung und Kontrolle der EU-Flüchtlingsabwehr interessiert sind, so dass Zusammenschlüsse erarbeitet werden können, um Kräfte zu bündeln?

Was kann und sollte der einzelne Bürger Ihrer Meinung nach tun, um gegen Menschenrechtsverletzungen und Tötungen bei der Abwehr von Migranten an den EU-Mittelmeergrenzen vorzugehen?

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
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05.03.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Frau ,

Herr Beck beschäftigt sich natürlich in seiner Funktion als menschenrechtspolitischer Sprecher mit dem Thema FRONTEX und begleitet die Arbeit von FRONTEX kritisch. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Mai 2006 eine Kleine Anfrage zu FRONTEX an die Bundesregierung gestellt (siehe Drucksache 16/1530 ( www.dip1.btg ) und 16/1752 Antwort der Bundesregierung ( www.dip1.btg ) Ihre Fragen zur aktuellen Arbeits- und Funktionsweise und den aktuellen Stand der Dinge bitte ich Sie direkt an die Bundesregierung und das hierfür zuständige Innenministerium zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Frauen
15.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich verstehe Ihre harte Kritik an Kardinal Meißner in Bezug auf Seehofer nicht. Ihre Antwort zeugt auch von Intoleranz und Mißachtung fremder Kulturen. Die katholische Kirche leistet eine wertvolle Basisarbeit und in ihr sind viele engagierte Frauen und Männer, die in karitativen und sozialen Einrichtungen wertvolle Arbeit leisten. Warum diskriminieren Sie diesen Personenkreis, allein wegen einer Äußerung eines exponierten Vertreters. Sie müssen das Wertesystem der Kirche nicht teilen, sie sollten immerhin Respekt und Toleranz erweisen. Und wenn aus Sicht der Ideologie der Kirche, in der nun einmal das Privatleben eine Rolle spielt, eine Abweichung vorliegt, so sollte dies auch gesagt werden dürfen. Der Vorwurf moralinsauer fällt im Prinzip auf Sie zurück, weil Sie offensichtlich eine Phobie gegen die Kirche haben. Und wenn eine Äußerung Ihnen nicht gefällt, so können Sie doch großzügig darüber hinweg sehen.

Warum legen Sie nicht den gleichen Maßstab bei anderen Religionen in vergleichbaren Fällen an. Wenn ein Imam das Leben eines Vertreters des Islam wegen des privaten Lebenswandels kritisieren würde, würden Sie nichts dergleiches sagen. Hier wirkt das Tabu bei den Grünen, dass alles Ausländische und Fremdländische nicht kritisiert werden darf. Dies gilt in besonderem Maße für die Frauen aus dem arabisch-türkisch-kurdischen Kulturkreis, die in Deutschland zum Teil unsägliche Qualen über sich ergehen lassen müssen, ohne dass die Grünen etwas dagegen sagen würden. Nach dem Islam ist Homosexualität eine Sünde, die in einigen Ländern mit dem Tod bestraft wird. Wieso äußern Sie sich nicht dagegen? Wieso legen Sie bei der katholischen Kirche andere Maßstäbe an als beim Islam? Für eine Erläuterung wäre ich dankbar. Wenn Sie a-religiös sind, was völlig in Ordnung ist, wäre es vielleicht angebracht, wenn Sie in solchen Dingen auch schweigen würden - und nicht eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern in intoleranter Weise diskriminieren.

Gruß C.Haj
Antwort von Volker Beck
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02.03.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr Hajunk,

die Kritik von Herrn Beck an den Äußerungen von Kardinal Meissner zu der außerehelichen Beziehung von Herrn Seehofer ist kein Angriff auf die Arbeit der Katholischen Kirche im sozialen Bereich und das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer gewesen. Es fällt mir auch schwer, hier einen Zusammenhang zu sehen.

Kardinal Meissner hat sich in den letzten Jahren immer wieder negativ zu anderen Lebensentwürfen geäußert. Von Respekt und Toleranz gegenüber anderen keine Spur!

Die Äußerungen von Kardinal Meissner, Herr Seehofer könne aufgrund seines Privatlebens nicht Vorsitzender einer christlichen Partei werden sind moralinsauer und selbstgerecht! In der Bibel heißt es bei Lukas 6,42 heißt es: "Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge und sieh dann zu, dass du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst!" Ist es nicht so, dass in vielen Diozösen Alimentenkassen für Kinder von Priestern existieren?

Wie angenehm hingegen die Aussagen von Meisners Amtskollegen aus München, Kardinal Wetter, der auf ähnliche Anfragen von Zeitungen mit der Aussage reagierte, dies sein eine Auseinandersetzung die nicht in die Öffentlichkeit gehöre.

Die Entscheidung über den Vorsitz einer demokratischen Partei obliegt nicht der Kirche und sollte auch keine Entscheidung auf Grundlage der Sexualmoral des 19. Jahrhunderts sein.

Im Übrigen ist Herr Beck mit seiner Kritik an Herrn Meisner nicht allein. So äußerte die CSU Vize Vorsitzende Barbara Stamm: "Würde und Achtung vor einem Kardinal hindern mich daran mich zu äußern". Leider lässt Kardinal Meisner selber allzu oft die Achtung und Respekt vor seinen Mitmenschen vermissen.

Sie schreiben, die Grünen hätten nicht die gleichen Maßstäbe bei anderen Religionen. Gerade in seiner Funktion als menschenrechtspolitischer Sprecher kritisiert Herr Beck immer wieder auch die Menschenrechtsverletzungen in islamischen Staaten. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Abgeordnete der Grünen. Ich darf für weitere Informationen hierzu auf die Homepage von Herr Beck verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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