
In puncto Vorratsdatensammlung hat es die Bundesregierung unterlassen, gegen die entsprechende EU-Richtlinie – trotz anderer Meinung des Deutschen Bundestages zu votieren. Seit November 2006 gibt es nunmehr einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, von dem zu befürchten ist, dass er in Kürze in Deutsches Recht umgesetzt wird. Und das, bevor der EuGH über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie anlässlich einer Nichtigkeitsklage Irlands entschieden hat. Zwar hat die Nichtigkeitsklage Irlands tatsächlich keine aufschiebende Wirkung, doch hätte Deutschland angesichts des laufenden Verfahrens keine europarechtlichen Nachteile zu befürchten.
Wir lehnen die in der EU-Richtlinie verankerte Vorratsspeicherung ab.
In Europa leben mehr als 450 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen telefonieren, simsen, mailen, faxen und bewegen sich im Internet. Jede dieser Aktivitäten hinterlässt Spuren. Rufnummern, Rufumleitungen, Rufweiterleitungen, Namen, Anschriften der Kommunikationsteilnehmer, Benutzerkennungen, Internetprotokolladressen, IMSI- und IMEI-Kennungen, Datum, Uhrzeit, Dauer der Kommunikation und schließlich Standortdaten über Beginn und Dauer der Kommunikation mit Mobilgeräten, all das soll nach der Richtlinie auf Vorrat gespeichert werden. Bis auf die direkte Kenntnisnahme der Inhalte wird damit alles, was es an Standortdaten gibt durch die neue Richtlinie erfasst.
Wie weit aus diesen sensiblen und umfassenden Daten Rückschlüsse auf soziales Verhalten, persönliche Veranlagungen, ja, auch Inhalte der Kommunikation möglich sind, überlasse ich der Fantasie jedes Einzelnen. Jedenfalls sind erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel angebracht: Denn das Bundesverfassungsgericht hat alle diese Daten im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses unter den gleichen grundrechtlichen Schutz gestellt hat wie die Inhalte der Kommunikation selbst.
Um das Ausmaß dessen, was an *Speicherung* vorgesehen ist, auch für diejenigen, die sich technisch nicht so sehr damit befassen, klar zu machen: Nach den Zahlen von BITKOM, die unwidersprochen geblieben sind, würden für die Bundesrepublik Deutschland pro Tag -pro Tag! – 639 000 Disketten voll geschrieben werden. Für ganz Europa ergäbe sich für die sechs Monate, die Sie als Speicherungsdauer anstreben, eine Wegstrecke von 2 800 Kilometern, wenn man die Disketten nebeneinander legen würde. Soviel zur Größenordnung.
Eine solch lückenlose Erfassung des Kommunikationsverhaltens aller Kommunikationsteilnehmer greift tief in unser *Selbstbestimmungsrecht* ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist Teil des Persönlichkeitsrechts. Es ist verfassungsrechtlich geschützt. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ist der Geist des deutschen Datenschutzrechts und das war bisher zu Recht auch die Auffassung des Deutschen Bundestages.
Deshalb hat sich das Parlament bei der Novelle des TKG ausdrücklich gegen jegliche Speicherung auf Vorrat ausgesprochen. Zum Schutz der Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger wurde den Firmen Löschungsfristen auferlegt. Deshalb hat das Parlament der Bundesregierung auch aufgegeben, auf europäischem Parkett dafür zu sorgen, dass Deutschland diese *Richtlinie* nicht unterstützt (vgl. Innenausschuss am 22. Dezember 2006) und Deutschland diese Richtlinie bei der Abstimmung ablehnt (so auch der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss). Alle diese Entscheidungen sind übrigens seinerzeit von CDU/ CSU und SPD mitgetragen. Die Initiative aus dem BMJ ist deshalb nicht nur auf das Schärfste zu kritisieren, sie dokumentiert beim Thema Datenschutz auch Paradigmenwechsel. Sollten Sie zu den Details weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro unseres rechtspolitischen Sprechers, MdB Jerzy Montag.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. RA Hasso Suliak (pers.Referent)