Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Zur verfassungsrechtlich besonders geschützten Glaubens- und Religionsfreiheit gehört nicht nur, dass jeder und jede seinen Glauben gegebenenfalls ändern und einer anderen Religion beitreten kann, sondern auch die Freiheit zu versuchen, andere Menschen für seinen Glauben zu gewinnen. Menschen, die deswegen Übergriffe zu befürchten oder zu erleiden haben, kann ich nur empfehlen, sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu wenden. Auch Dritten, die von solchen Straftaten Kenntnis erlangen, empfehle ich, die Behörden zu benachrichtigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
01.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie haben mir zu meiner Frage über Homosexualität und Pädophilie vom 17.05. am 27.06. geantwortet.

Die Frage der Genetik haben Sie mit dem Satz, dass Sie kein Genetiker sind, offen gelassen. Für jemanden, der so intensiv für Homosexualität wirbt, ist es schon verwunderlich, dass er sich noch nie über die Ursache von Homosexualität Gedanken gemacht hat. Zu Ihrer Aufklärung: sowohl Homosexualität und als auch Pädophilie basieren aus biologischer Sicht auf Gendefekten, weil beide Veranlagungen nichts zur Arterhaltung einer Spezies beitragen.

Meine Frage haben Sie auch unter dem Aspekt der Moral beleuchtet und geschrieben, dass Homosexualität gut sei, weil es um "einvernehmliche Handlungen zwischen erwachsenen Menschen" geht, während Pädophilie schlecht sei, weil es hier um den Schutz von Kindern geht.

Aufgrund Ihrer Antwort habe ich noch drei Fragen an Sie:

1. Die Partei, die in Holland die Homoehe eingeführt hat, setzt sich jetzt für Toleranz von Pädophilen ein. Auch im antiken Griechenland gab es erst die Tolerierung von Homosexualität und danach dann die von Pädophilie. Wie können Sie mir glaubhaft versichern, dass Sie und die Grünen sich nicht in ein paar Jahren für eine wie auch immer geartete Akzeptanz von Pädophilie einsetzen werden?
2. Die Grünen, deren Fraktionsvorsitzender Sie sind, setzen sich für eine Absenkung des Wahlalters ein. Wie passt es in Ihre Argumentation, dass Sex eines Erwachsenen mit einer 14-Jährigen als pädophile Handlung strafbar ist, aber gleichzeitig diese selbe 14-Jährige so reif ist, dass Sie genau so wie Erwachsene Ihre Wahlstimme abgeben darf?
3. Wieso haben Sie sich dafür eingesetzt, dass das Alter von Jugendlichen, mit denen Erwachsene straffrei Sex haben dürfen, herabgesetzt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
41Empfehlungen
03.07.2008
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck wirbt nicht für Homosexualität. Für Homosexualität kann man genauso wenig werben wie für das "Linkshändertum".

An Ihrer Aussage zu den Ursachen von Pädophilie und Homosexualität können wir zumindest erkennen, dass Sie kein Biologe sind. Die Schlussfolgerung, es müsse sich hierbei um "Gendefekte" handeln, da beide Veranlagungen nichts zur Arterhaltung beitragen ist falsch. Es wundert uns, mit welcher Gewissheit sie dies vortragen. Aber zunächst erlauben Sie uns noch mal den Hinweis, dass es sich bei Homosexualität und Pädophilie um völlig unterschiedliche Dinge handelt. Wir haben aber in den letzen Monaten lernen müssen, das diese gerne zusammen betrachtet werden, wohl auch um Homosexualität in die Ecke von Kindesmißbrauch zu rücken. Kein besonders christlicher Umgang, Herr !

Aber nun zurück zur Arterhaltung: Hierzu gehört mehr als nur der Genaustausch.

In den Biowissenschaften werden verschiedene Theorien zu ihrer Fragestellung vertreten:

Wohl unbestritten ist, dass Homosexuelle über die menschliche Evolution hinweg im Durchschnitt weniger Nachkommen haben als heterosexuelle, daher hätte eine genetisch bestimmte Veranlagung für Homosexualität eigentlich im Lauf der Evolution verschwinden müssen. Da sie sich aber offensichtlich durchsetzen konnte (Homosexualität ist nicht verschwunden), muss sie einen evolutionären Vorteil gehabt haben. Hierbei könnte eine Rolle spielen dass Homosexuelle zwar keine eigenen Kinder zeugen, jedoch ihre genetisch nah verwandten Neffen und Nichten mitversorgen, wodurch letztlich auch ihre Gene eine Chance auf Fortbestand haben. Andere Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass bei einem homosexuellen Verwandten, die weiblichen Verwandten fruchtbarer sind (vgl. Camperio-Ciani, Corna, Capiluppi: Evidence for maternally inherited factors favouring male homosexuality and promoting female fecundity, Proceedings of the Royal Society, London 2004).

Sexualität ist aber weit mehr ist als nur die Befähigung zur Fortpflanzung. Sie spielt auch in der Strukturierung unserer Beziehungen zur Umwelt und vor allem zu anderen Menschen eine wichtige Rolle, und für diese Beziehungen ist es evolutionär unerheblich, ob sie von homosexuellen oder von heterosexuellen Neigungen geprägt sind. Wenn man die Zahl der Geschlechtsakte, die ein Mensch im Laufe seines Lebens erlebt, mit der Anzahl der Kinder vergleicht, die er zeugt bzw. zur Welt bringt, kann man schnell sehen, dass die Orientierung auf Fortpflanzung in der Ausprägung unserer Sexualität eine recht geringe Rolle spielt. Bei vielen Säugetierarten dienen sexuelle Handlungen auch zum Zusammenhalt der Gruppe oder zur Hierarchiefestigung.

Vermutlich ist Homosexualität nicht alleine genetisch festgelegt. Eine abschließende Antwort können Sie von uns hierzu nicht bekommen. Die Tatsache, dass es Homosexualität gibt lässt aber unabhängig von dieser Antwort den Schluss zu, dass es evolutionär zumindest nicht "schädlich" ist, ja aus den eben aufgeführten Gründen sogar mit einem evolutionären Vorteil für die gesamte Spezies verbunden sein muss.

Gerne wird in diesem Zusammenhang insbesondere von vermeintlich christlicher Seite ("Gehet hin und mehret Euch") argumentiert, Homosexualität gefährde das Fortbestehen der Spezies Mensch. Auch in Ihrem Beitrag klingt dies an. Hierzu eine kurze mathematische Betrachtung: "Homosexualität ist viel zu häufig, um ein genetischer Defekt zu sein. Echte Erbleiden sind nämlich – je nach ihrem Schweregrad – sehr bis extrem selten. Eine genetisch bedingte Störung, die tödlich verläuft, kann nicht vererbt werden, sondern muss in jeder Generation durch neue Mutationen frisch entstehen. Ihr Auftreten entspricht damit der natürlichen Mutationsrate, also etwa eins zu einer Million. Eine Krankheit, welche die Zahl der Nachkommen – die so genannte reproduktive Fitness – um zehn Prozent senkt, wäre mit einem unter 100 000 Fällen bereits zehnmal so häufig zu beobachten. Nach derselben Logik käme ein Leiden, das eine Fitness-Einbuße von nur einem Prozent mit sich bringt, wiederum zehnmal so oft vor. Angenommen, jeder zehnte Mensch sei homosexuell. Dann betrüge die durchschnittliche Einbuße an Nachkommen 0,001 Prozent, was statistisch nicht messbar ist" (Joan Roughgarden, Vom Sinn der Homosexualität, Spektrum der Wissenschaft, Heidelberg, Februar 2005)

Sie können also ganz beruhigt sein.

Aber eines ist auch klar: Für die Lebensrealität eines Homosexuellen spielen derlei Fragen überhaupt keine Rolle. Insofern ist uns auch die Richtung ihrer Fragen nicht klar.

Wollen Sie denn allen ernstes die Diskriminierung von Homosexuellen mit einem vermeintlichen Gendefekt begründen?

Zu Ihren anderen Fragen:

1. Bündnis 90 / Die Grünen haben sich nie für die Toleranz von pädophilen Handlungen eingesetzt und werden dies auch nicht tun. Gleichzeitig muss man Pädophilen die Möglichkeit geben (z.B. im Rahmen einer Therapie), mit Ihrer Veranlagung verantwortungsbewusst umzugehen, damit es erst gar nicht zum Missbrauch von Kindern kommt.

2. Herr Beck ist nicht Fraktionsvorsitzender der Grünen. Der Missbrauch von Kindern hat mit der asymmetrischen Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind zu tun. Dem Kind fehlt die Möglichkeit zur Einwilligung in einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen. Ihr Vergleich mit der Absenkung des Wahlalters ist hanebüchen.

3. Herr Beck setzt sich nicht für eine Herabsetzung des Schutzalters ein.


Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck

(in dem es durchaus biologisch gebildete Mitarbeiter gibt)
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
27.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

meine Frage bezieht sich auf die kürzliche Änderung im Transexuellengesetz, die wie der LSVD heute mitteilte ja wohl auch schon zur Anwendung gekommen ist.

Dies wirft die Frage auf, ob nun nicht massiv auf die Öffnung der Ehe in gearbeitet werden muß. Denn ehrlich gesagt würde ich mich als Schwuler Mann benachteiligt fühlen wenn ich nur eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (mit eingeschränkten Rechtn und vollen Pflichten) eingehen kann, während andere die einen Geschlechtswechsel hinter sich haben (dann ebenfalls ein gleichgeschlechtliches Paar) die vollen Rechte und Pflichten zugestanden bekommen nur weil es sich hierbei um einen Mann oder eine Frau handelt die nach der Eheschließung einen Geschlechtswechsel vollzogen haben.

Zudem sehe ich hier ein weiteres Problem was unsere wie ich finde sowieso schon Bürokratisch überlasteten Ämter und Behörden angeht. Nehmen wir beispielsweise mal die Finanzämter, die Partner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft können im Steuerrecht nicht gemeinsam veranschlagt werden. Die Partner in einer Ehe in der einer der Partner später einen Geschlechtswechsel vollzogen hat werden gemeinsam veranschlagt da sie ja die vollen Rechte der Ehe in Anspruch nehmen können, wer soll den da noch den Durchblick behalten.
Und diese Problematik stellt sich sicherlich auch noch in anderen Fragen des gesellshaftlichen Zusammenlebens.

Wäre es deshalb nicht sinnvoller, die Ehe für alle zu öffen mit gleichen Rechten und Pflichten? Zum einen würde man sich dadurch eine Menge Probleme ersparen zum zweiten hätten wir endlich eine Einheitliche Regelung für Homo- und Heterosexuelle die heiraten möchten. In Spanien war dies ja auch problemlos möglich. Dort wurde sogar das entsprechende Ehegesetzt dahingehend geändert das eine Ehe eine Bund zwischen zwei Menschen ist.

Für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen aus dem Saarland

Antwort von Volker Beck
bisher keineEmpfehlungen
29.09.2008
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Volker Beck teilt Ihre Ansicht und hat diese auch in seinen Presseerklärungen vom 24.07.08 und 27.08.08 bekräftigt.

www.volkerbeck.de

www.volkerbeck.de

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
08.03.2009
Von:

Guten Tag Herr Beck,

Ihren Entwurf vom 28.05.2008 zur Neuregelung der gemeinsamen Elterlichen Sorge (§1626a) nicht verheirateter Eltern sehe ich mit Freude entgegen.

Jedoch würde mich der Bearbeitungsstand des Antrags Ihrer Fraktion interessieren.
Besteht eine reelle Chance, dass das meiner Meinung nach der sehr Kinderfeindlich §1626a BGB gemäß Ihres Entwurfes abgeändert wird?
Antwort von Volker Beck
10Empfehlungen
10.03.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

unsere Fraktion hat den Antrag ( dip21.bundestag.de ) schon im Juni letzten Jahres in die erste Lesung gebracht. Danach wurde er an den Rechtsausschuss und die Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen. Wir wissen, dass sich die Union sehr schwer tut, hier etwas zu ändern. Die SPD sieht vermutlich den Handlungsbedarf, das Ministerium von Frau Zypries will jedoch erst die Ergebnisse einer Studie abwarten, bevor es einen Vorschlag macht. Von daher werden wir zwar auf eine Beratung drängen, wir wissen aber aus der Erfahrung mit anderen Anträgen zu Themen, bei denen die Koalition sich nicht einig ist, dass sie eine Debatte erfolgreich verhindern wird.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
09.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

als Angela Hoffmeyer vom Bundesvorstand des "Väteraufbruch für Kinder" im Rahmen einer Veranstaltung die Ergebnisse einer Befragung der Bundestagskandidaten aller Parteien zur Väterpolitik im Vorfeld der Wahlen präsentierte und sich dabei zeigte, dass von allen fünf im Bundestag vertretenen Parteien, Bundestagskandidaten der Grünen mit großem Abstand am seltensten zugestimmt hatten bei der Frage: "Soll in Deutschland - so wie europaweit Standard - das gemeinsame Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern ab Geburt ihres Kindes bzw. ab Vaterschaftsanerkennung eingeführt werden?" (Was eine tatsächliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelich geborener Kinder bedeuten würde), rief ein Besucher ungläubig: "Waaas? Ich dachte immer, die Grünen wären so fortschrittlich." Darauf kam aus einer anderen Ecke: "Die Grünen sind doch von Feministinnen dominiert. Die vertreten Fraueninteressen auf Kosten von Vätern und Kindern." Hat er Recht?

Freundliche Grüße
Antwort von Volker Beck
bisher keineEmpfehlungen
21.10.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Sie werden sich vermutlich nicht wundern, wenn ich dem von Ihnen zitierten Besucher nicht zustimme. Es lässt sich auch recht klar begründen, warum er nicht recht hat.

Tatsächlich hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen als einzige in der nun endenden Wahlperiode einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, indem eine Änderung der bestehenden Sorgerechtsregelung bei Nichtverheirateten verlangt wird. Dem vorausgegangen war ein öffentliches Fachgespräch, welches die Fraktion zu diesem Thema durchgeführt hatte. Kern unseres Änderungsvorschlages ist eine Stärkung der Mediation im Streitfall und, wenn diese nicht erfolgreich ist, die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung der gemeinsamen Sorge. Das sogenannte Mütterveto wäre damit abgeschafft. Auf Väterpolitik.de wird dieser Sachverhalt in der Umfrageauswertung auch explizit angeführt: "So hat Bündnis 90/ Die Grünen in der ablaufenden Legislaturperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Vätern einen Klageweg auf ein gemeinsames Sorgerecht einräumt. Dementsprechend lehnen viele Kandidierende von Bündnis 90/Die Grünen ein Sorgerecht ab Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung ab.

Ich halte diesen Vorschlag, der mit breiter Zustimmung der Gesamtfraktion erarbeitet und beschlossen wurde, durchaus für fortschrittlich bzw. den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragend. Wir haben bezüglich unserer Positionierung viel Zustimmung, aber durchaus auch Kritik erfahren. Letztere bezog sich vielfach darauf, dass unser Vorschlag nicht weit genug ginge und eigentlich nur die automatische gemeinsame Sorge in Betracht komme. Darüber lässt sich sicher streiten, aber der Vorwurf - abgleitet aus einer nicht ganz unproblematischen Umfrage - Bündnis 90/Die Grünen wären in dieser Frage rückschrittlich und einseitig auf "Fraueninteressen" ausgerichtet, ist vor dem skizzierten Hintergrund wenig überzeugend. Er wird gar abwegig, wenn man unsere Haltung ins Verhältnis zu den anderen Bundestagsfraktionen setzt. Unser Antrag wurde allseits abgelehnt, vielfach bequemerweise mit dem Hinweis auf eine wissenschaftliche Untersuchung zur Sorgerechtspraxis, deren Ergebnisse wohl erst Ende 2010 vorliegen werden. Wir waren - wie etliche Experten - der Auffassung, dass schon jetzt eine fundierte Bewertung möglich ist und die bestehende Gerechtigkeitslücke im Sorgerecht geschlossen werden kann und sollte.

Der Blick auf die anderen Parteien leitet über zur Umfrage selber, zu der ein paar Anmerkungen notwendig erscheinen. Kandidatinnen und Kandidaten von Die Linke hatten offenbar sich allesamt für eine automatische gemeinsame Sorge ausgesprochen. Nun, im Parlament hatten sie unseren Antrag mit der glasklaren Begründung abgelehnt, die von uns angestrebte Öffnung sei grundverkehrt. Die hohe Zustimmung zur (implizierten) Forderung des Väteraufbruch etwa bei FDP, Union und SPD wirkt auf mich auch nur begrenzt überzeugend. Mir schien es die vergangenen Jahre eher so zu sein, dass sie das Thema lieber nicht anrühren wollten.

Ein letztes zu den Umfrageergebnissen seitens Bündnis 90/Die Grünen: Es war sehr problematisch, im Multiple Choice-Verfahren auf die Frage nach automatischer gemeinsamer Sorge antworten zu müssen, vor allem wenn man wie Bündnis 90/Die Grünen einen Mittelweg vorschlägt. Meines Wissens nach haben viele Kandidatinnen und Kandidaten Ja oder Nein angekreuzt, dann aber noch handschriftlich auf unseren Lösungsvorschlag hingewiesen. Das spiegelt sich in der Auswertung nicht wider. Irritierend mag auch gewesen sein, dass in der Fragestellung auf einen "europäischen Standard" verwiesen wird. Einen solchen gibt es allerdings überhaupt nicht, weder hinsichtlich des EU-Rechts, noch faktisch. Nach meinem Kenntnisstand sind die Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich. Einige wenige Staaten haben ähnlich restriktive Regelungen wie wir in Deutschland, so in Finnland, den Niederlanden oder Österreich. Dann wiederum gibt es eine ganze Reihe von Staaten, die Vätern bzw. dem nicht sorgeberechtigten Elternteil einen Klageweg eröffnen - ganz ähnlich ist unser Lösungsweg angelegt. Zu diesen Staaten gehören Großbritannien, Polen, Schweden. Andernorts wird die gemeinsame Sorge quasi automatisch, also ab Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung, zugewiesen, so z.B. in Bulgarien, Litauen, Portugal, Frankreich, Slowakei. Italien wiederum beschränkt diese Regel auf zusammen lebende Eltern, ansonsten erhält der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, die elterliche Sorge. Auch in Dänemark ist die gemeinsame Sorge an das Zusammenleben (zu einem bestimmten Zeitpunkt) geknüpft. Auch vor diesem internationalen Hintergrund erscheint mir der bündnisgrüne Vorschlag nicht so hinterwäldlerisch, wie manch einer behauptet. Vielleicht hätte der Ausrufer auf der Veranstaltung sich etwas näher mit all diesen Fakten beschäftigen sollen. Wohlgemerkt: wir erwarten nicht von jedem die ungeteilte Zustimmung zu unserem Vorschlag. Allerdings sollten solche und ähnliche Pauschalvorwürfe doch der Vergangenheit angehören.

Bündnis 90/Die Grünen werden sich jedenfalls auch in der neuen Legislaturperiode mit dem Thema Sorgerecht, aber auch mit weiteren Feldern des Kindschaftsrechts sowie mit Väterpolitik intensiv auseinandersetzen und entsprechende politische Vorschläge und parlamentarische Initiativen erarbeiten. An dieser Arbeit wollen wir uns dann gerne messen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Juliana Schiwarov
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Volker Beck
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.