Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Herr Beck war weder in die Organisation, Planung oder die Durchführung der Demonstrationen gegen das Christival involviert. Herr Beck hat im Vorfeld (auch hier bei Abgeordnetenwatch) deutlich gemacht, dass er Gewalt zur Durchsetzung politischer Forderungen entschieden ablehnt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
16.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,
in Ihrer Rede am 16.11.2007 zur Begründung einer Diätenerhöhung sagten Sie, dass bei einer schlechten Entlohnung von Abgeordneten die Gefahr besteht, dass diese den Verlockungen der Lobbyisten nicht widerstehen könnten. Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob Abgeordnete, die Verlockungen nicht widerstehen können, ihr Mandat lieber niederlegen sollten? Wie ist Ihre Meinung dazu?
Des Weiteren möchte ich Sie fragen, warum Sie es ablehnen, wie es z. B. "Die Linke" vorschlägt, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
Weiterhin möchte ich Sie fragen, warum Sie "Die Linke" immer noch als PDS anreden? Wie Sie wissen, ist "Die Linke" ein Zusammenschluss aus WASG und PDS. Oder muss ich Sie als Wähler darüber erst aufklären?
Freundliche Grüße aus Berlin-Reinickendorf
Antwort von Volker Beck
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19.11.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

die Erhöhung auf Initiative der großen Koalition kommt nach meiner Meinung zum falschen Zeitpunkt, in der sich die Koalition noch nicht einmal auf einen Mindestlohn für die Postbediensteten einigen kann. Wir sagen: Eine Erhöhung der Diäten muss man mit einer Strukturreform der Altersversorgung verbinden.

In unserem Entschließungsantrag (BT-Ds. 16/7185) fordern wir deshalb ein eigenständiges Versorgungswerk des Bundestages, aus dem in Zukunft die Altersversorgungsleistungen der Abgeordneten bestritten werden können. Hierzu sollen Pflichtbeiträge erhoben werden. In das Versorgungswerk sollen auch die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre eingebunden sein. Deren Doppelversorgung soll beendet werden.

Ein Versorgungswerk hätte den Vorteil, dass das Verfahren deutlich nachvollziehbarer wird. Ein Versorgungswerk wäre auch offen, für die Einbeziehung der Abgeordneten in eine künftige als Bürgerversicherung ausgestaltete Rentenversicherung.

Grundsätzlich bin ich im übrigen der Meinung, dass eine angemessene Entschädigung und Versorgung der Abgeordenten deren Unabhängigkeit sichert. Anders läuft man Gefahr, dass im Parlament entweder nur wohlhabende Abgeordnete sitzen oder aber welche, die durch lukrative "Nebenjobs" ihren Job als Abgeordnete vernachlässigen bzw. sich von Dritten bei der Arbeit im Parlament beeinflussen lassen.

Zu Ihrer Frage bezüglich der "Linken": Die SED hat sich zunächst in SED/PDS umbenannt, später dann auf den Namensbestandteil SED verzichtet. Am 17. Juli 2005 beschloss der Bundesparteitag der PDS, sich in Linkspartei umzubenennen. Meines Wissens trat die WASG dieser Partei bei. Insofern ist es eine juristische Person mit ständig wechselnden Namen.

MfG
Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

am 26.10.2007 stellte ich Ihnen hier bei "Abgeordnetenwatch" eine Frage zum Grünenmitglied Spanta bezüglich seines praktizierten Antisemitismus. Das Grünenmitglied Spanta hatte einen Diplomaten entfernen lassen, weil dieser einen israelischen Diplomaten zu einer Veranstaltung eingeladen hatte. Sie wollten sich um das Thema kümmern.
Quelle: www.abgeordnetenwatch.de

Wird es nun Konsequenzen für dieses Mitglied der Grünen geben oder duldet die Partei "Die Grünen" den Antisemitismus ihres Mitgliedes Spanta ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
2Empfehlungen
22.11.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat Herr Beck Herrn Spanta in dieser Angelegenheit angeschrieben und um eine Stellungnahme zu dem Fall gebeten hat. Diese liegt uns derzeit noch nicht vor. Herr Beck geht aber davon aus, dass Herr Spanta nicht antisemitisch motiviert handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Soziales
20.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

im Dezember werde ich 58 Jahre und erhielt vom Arbeitsamt die Nachricht, dass möglicherweise zum Jahresende alle Menschen, die in meinem Alter und ohne Arbeit sind, zwangsweise in die Rente hineingepreßt werden sollen. D. h. für mich, dass ich frühzeitig diese Maßnahme annehmen muß bei gleichzeitigen Rentenabschlägen. Bitte geben Sie mir Nachricht, ob dieses Gesetz tatsächlich in Kraft tritt und wann.

Vielen Dank im Voraus!
Antwort von Volker Beck
3Empfehlungen
22.11.2007
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

richtig ist folgendes: Zum Jahresende läuft die sogenannte 58er-Regelung aus.
Diese Regelung bewirkt nicht die Zwangsverrentung mit Abschlägen. Sie bewirkt vielmehr genau das Gegenteil. Sie schützt Sie einerseits vor einer vorzeitigen Verrentung mit Abschlägen, andererseits führt sie aber auch dazu, dass Sie von der Arbeitsagentur keinerlei Angebote für Stellen oder Weiterbildungen mehr erhalten. Wenn Sie im Dezember 58 Jahre alt werden, können Sie diese Regelung noch freiwillig in Anspruch nehmen. Sie werden davon dann bis zu Ihrer Rente profitieren können.
Entschliessen Sie sich, die Regelung nicht in Anspruch nehmen, resultiert daraus jedoch auch keine unmittelbare Zwangsverrentung mit Abschlägen. Dies würde frühestens nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres geschehen. Die große Koalition hat angekündigt, möglicherweise Regelungen in Kraft zu setzen, damit dies überhaupt nicht geschieht. Wir Grüne fordern solche Regelungen bereits seit einiger Zeit ein und üben dahingehend Druck auf die große Koalition aus. Wir hoffen, dass entsprechende gesetzliche Regelungen demnächst im Bundestag verabschiedet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.11.2007
Von:

Wie stehen Sie zur Forderung von Kurt Beck, einen neuen Antrag zum Verbot der NPD auf den Weg zu bringen?
Antwort von Volker Beck
2Empfehlungen
29.11.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck ist der Auffassung, dass gegenwärtig nicht die Voraussetzungen für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren vorliegen. Diese Haltung hat kürzlich auch der Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich eingenommen und daher beschlossen, dass es zu aller erst darum gehen muss, die NPD politisch zu bekämpfen. Hier Auszüge aus dem Parteitagsbeschluss von Nürnberg:

"(…)Eine Debatte um ein Verbot, für das man nicht die Voraussetzungen geschaffen hat, ist kontraproduktiv, da dieses der NPD Aufmerksamkeit verschafft und in der Sache nichts bringt.

Begründung:

NPD- politisch bekämpfen

Rechtsextremismus wird immer mehr zu einer Herausforderung für unsere Demokratie. Rechtsextreme Parteien sitzen in kommunalen Vertretungen und Landtagen. Politisch motivierte rechte Gewalt ist in den letzten Jahren besorgniserregend angestiegen. Die Überfälle von Mügeln, Halberstadt und in Guntersblum/Rheinland-Pfalz sind nur die letzte sichtbarste Spitze dieser allgemeinen Statistik. Regionen drohen zu Angstzonen zu werden - zu Gebieten, in denen MigrantInnen, Flüchtlinge, VertreterInnen von Minderheiten, politisch Andersdenkende um ihre Sicherheit fürchten müssen. Die gar nicht so missverständlichen Äußerungen des Bürgermeisters von Mügeln zeigen, dass rechtsextremes Gedankengut längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Es existiert ein Nährboden antidemokratischer, rassistischer, antisemitischer und homophober Einstellungen in großen Teilen der Bevölkerung. Gleichzeitig hat der Rechtsradikalismus sein Gesicht verändert und ist damit noch gefährlicher geworden. Neben Springerstiefeln und Glatzen sind rechtsextreme Demagogen angetreten, die sich auf kommunaler Ebene, z.B. in Bürgerinitiativen, engagieren. Die Ziele der Neonazis sind dabei aber unverändert geblieben. Das demokratische, plurale, freiheitliche System soll abgeschafft und durch eine diktatorische, autoritäre Ordnung abgelöst werden.

Die NPD als aktiv verfassungsfeindliche und Partei

Die NPD nimmt eine zentrale Rolle in der rechtsextremen Szene ein. Unter dem Einfluss einer neuen militanten Führungsschicht hat sich die NPD dabei in den letzten Jahren von einer Altherrenpartei zu einer streng gegliederten Kaderpartei gewandelt. Auch deshalb ist die parlamentarische Präsenz der NPD nicht von vornherein als vorübergehend zu bewerten. Die Ergebnisse vor allem in den östlichen Bundesländern und die Zuwächse bei den ErstwählerInnen bundesweit zeigen diese Gefahr. Die Äußerungen der parlamentarischen Vertreter der NPD sind von Feindseligkeit, Menschenverachtung, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus geprägt. Die scheinbare Normalität der Existenz einer verfassungsfeindlichen Partei in den Länderparlamenten erschwert die politische Auseinandersetzung und behindert ein Verbot der Partei.

Die NPD zieht aber vor allem außerparlamentarisch früher zersplitterte Wehrsportgruppen, Kameradschaften und "Freie Nationalisten" an sich und bietet ihnen eine Organisationsplattform zur Bekämpfung der Demokratie. Die offen gewalttätigen Folgen dieser Strategien zeigen sich in Wahlkämpfen. In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin griffen gewaltbereite Anhänger der NPD Wahlstände demokratischer Parteien an. Im Umfeld der NPD wird auch offen über terroristische Strategien diskutiert. Solche Vorkommnisse und Erscheinungen lassen sich zwar strafrechtlich nicht unmittelbar der NPD zurechnen, so dass die eigentlichen geistigen Brandstifter nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Ihre Häufung und Verfestigung steht aber im direkten Zusammenhang mit dem Erstarken der NPD und dem Mitgliederzuwachs der Partei.

Kein neuer Gang nach Karlsruhe: Aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren
lernen

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der NPD zeichneten sich schon Ende der 90er Jahr ab, weshalb im Jahr 2001 alle drei Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und rot-grüne Bundesregierung) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag nach Artikel 21 Grundgesetz auf Verbot der Partei stellten. Nach sorgsamer Abwägung der Vor- und Nachteile eines Parteiverbotes haben Bündnis 90/Die Grünen den Antrag damals unterstützt. In einem Punkt hatten wir keine Zweifel: Die Aktivitäten vieler Anhänger der NPD, ihr Programm und die Politik ihrer Führung belegen nach unserer Auffassung die aktiv-kämpferische, aggressive Grundhaltung gegen unsere Demokratie.

Das Verbotsverfahren scheiterte im März 2003 an der Unfähigkeit des Bundesinnenministers und der Innenminister der Länder, die Hürden auf dem Weg zur notwendigen Bekämpfung einer verfassungsfeindlichen Partei zu beseitigen. Das Bekanntwerden der Aktivitäten von V-Leuten in der Führungsriege der NPD hat dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag gar nicht erst zugelassen hat. Ein Verbot der NPD wäre ein schwerer Schlag für die rechtsextreme Szene gewesen, da dieses nicht nur die Partei selbst, sondern auch alle vom gleichen Personal neu gegründeten Nachfolgeorganisationen mit betroffen hätte. Allerdings wäre das Problem der rechtsextremistischen Anhängerschaft in der Gesellschaft letztlich nicht beseitigt gewesen.

Das Scheitern des Verbotsantrages hatte letztlich fatale Folgen: Die Anhänger und Sympathisanten der NPD feierten die Entscheidung als Sieg. Dreist und in irreführender Weise konnte die NPD behaupten, das Bundesverfassungsgericht habe der Partei attestiert, sie wäre nicht verfassungsfeindlich.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wäre die Anstrengung eines erneuten Parteiverbotsverfahrens derzeit kontraproduktiv. Das Risiko des Scheiterns ist beträchtlich, da die Gründe, die im Jahre 2003 zum Scheitern des Verbotes geführt haben, unverändert fortbestehen. Und ob es zu verantworten wäre, zunächst alle V-Leute aus der NPD abzuziehen, ist zweifelhaft, zumal womöglich nur solche Beweismittel zulässig wären, die erst nach Abschalten des letzten V-Mannes aus den Leitungsebenen sowohl im Bund, als auch in sämtlichen Bundesländern entstanden sind.

Jenseits aller Verfahrensfragen und der V-Mann-Problematik steht ein Verbotsverfahren durch die Europäische Rechtssprechung noch vor weiteren juristischen Unwägbarkeiten. Denn wer ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren prüft, muss nicht nur dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im ersten NPD-Verbotsverfahren durch rechtzeitige Abschaltung der V-Leute Rechnung tragen. Geprüft werden muss auch, ob ein Verbotsantrag vor dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angelegten, strengen Prüfmaßstab der Verhältnismäßigkeit Bestand hat. Dieser geht über die materiellen Prüfungsmaßstäbe der Verbotsurteile KPD und SRP hinaus. Es ist leicht darzulegen, dass die NPD aggressiv und kämpferisch gegen die verfassungsrechtliche Ordnung vorgeht. Es ist aber kaum darzulegen, dass sie unsere Demokratie gegenwärtig akut gefährden kann.

Deshalb: Im Hinblick auf eine angemessene Auseinandersetzung mit der NPD steht die politische Bekämpfung des Rechtsextremismus im Vordergrund. Diese ist und bleibt unerlässlich und zwar auch im Falle eines NPD-Verbotes, da auch im Zuge eines solchen die handelnden Personen nicht von der Bildfläche verschwinden."

Mit freundlichen Grüßen
RA Hasso Suliak (pers. Referent)
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Frage zum Thema Gesundheit
01.12.2007
Von:

Hallo Herr Beck,

in Deutschland ist es homosexuellen Männern nicht gestattet, Blut zu spenden. Sie gelten als Risikogruppe für HIV-Infektionen. Jedoch wird heute jede Blutspende auf diese Viren getestet; das Risiko, sich über eine Transfusion damit zu infizieren, liegt laut Wikipedia unter 1:1.000.000.

Viele andere Länder sind von dieser Regelung, die Homosexuelle unter Generalverdacht stellt, längst abgerückt, z.B. Spanien seit 2003. Deutschland hält daran fest, obwohl immer wieder die Konserven knapp werden. Schwule könnten zwar theoretisch spenden, jedoch nur unter Verleugnung der eigenen Orientierung.

Wie stehen Sie zu diesem Verbot?
Welche Schritte müssten unternommen werden, es zu prüfen und ggf. abzuschaffen?
Sind Sie in dieser Richtung aktiv, oder haben Sie vor, es zu werden?
Antwort von Volker Beck
15Empfehlungen
18.12.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

es ist sehr verständlich, dass der generelle Ausschluss von Homosexuellen von der Blutspende als Diskriminierung und Ausgrenzung empfunden wird. Dies um so mehr, wenn sich die betreffenden Personen im Einzelfall sicher sind, dass bei ihnen keinerlei HIV-riskantes Verhalten vorliegt.

Volker Beck hat vor geraumer Zeit diese Thematik aufgegriffen und die Bundesärztekammer um eine Stellungnahme gebeten. Sie können diese in seinem Bundestagsbüro abfragen, wir schicken sie Ihnen gerne zu. Die Kammer stellt in ihrer umfassenden Stellungnahme auch unter Hinweis auf die EU-Richtlinie 2004/33/EG vom 22.03.2004 u.a. fest:

"Homosexuelle Männer sind eine Risikogruppe mit erhöhtem Übertragungsrisiko einer durch Blut übertragbaren schweren Infektionskrankheit. Da eine Beurteilung des individuellen Risikoverhaltens bei der Spenderbefragung im Rahmen der Blutspende nicht ausreichend verlässlich möglich ist, ist man gezwungen die Gruppe der Homosexuellen zu betrachten und nimmt in Kauf, einzelne Personen dieser Gruppe, für die individuell kein erhöhtes Risiko besteht, auszuschließen. Homosexuelle Frauen werden im Übrigen nach der gängigen Praxis nicht von der Spende ausgeschlossen, da es keine Daten gibt, die auf ein erhöhtes Risiko der HIV-Übertragung in dieser Population hindeuten.".

Das Bedürfnis, möglichst jedes Risiko im Bereich Blutspende auszuschließen, ist ernst zu nehmen. Bei anderen, derzeit aktuell diskutierten Gesundheitsgefährdungen, z.B. bei der Lebensmittelherstellung, besteht ein großer öffentlicher Konsens, möglichst alle Restrisiken auszuschließen. Freilich stellt sich die Frage, ob die deutsche Praxis des generellen Ausschlusses von Homosexuellen noch sachgerecht ist. So haben andere Länder das generelle Blut- und Organspendeverbot für Homosexuelle bereits außer Kraft gesetzt.

Der dauerhafte Ausschluss von Personen als Blutspender ist in den "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts vom Juli 2000 festgelegt. § 12 des Transfusionsgesetzes legt fest, dass die Richtlinienkompetenz hier bei der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut liegt.

Wir befürworten eine Überprüfung der bisherigen Praxis und setzen uns für eine Lösung ein, die sowohl den Sicherheitsbedürfnissen gerecht wird, als auch vermeidet, dass sich eine ganze Bevölkerungsgruppe unabhängig vom konkreten Verhalten unter Generalverdacht gestellt fühlt.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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