Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dass Sie in diesem Zusammenhang das Wort Diktatur in den Mund nehmen, ist eine Unverschämtheit. Wer nicht versteht, dass die kritische Diskussion zum Wesen der Demokratie gehört, sollte sich noch einmal mit den Grundlagen unserer Verfassung vertraut machen. Er verhöhnt auch damit die vielen Opfer von Diktaturen, zu den auch viele verfolgte Christen gehören und gehört haben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Soziales
10.10.2007
Von:

Der Kindergeldzuschlag ist eine Mogelpackung. Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen unter dem festgelegten Existenzminimumsatz liegen, kriegen aufgrund einer "unglaubwürdigen Existenz" keinen Kindergeldzuschlag, obwohl dieser ja gerade Hilfebedürftigkeit vermeiden, sowie vor Kinderarmut schützen soll. Mir selbst ist im Ablehnungsbescheid der Grund angegeben worden, dass mein eigenes Einkommen noch nicht mal ausreichen würde, um meinen eigenen Bedarf decken zu können. Aus diesem Grund wurde mir ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag verwehrt. Dabei soll noch kurz erwähnt werden, dass ich Studentin bin (30), nebenbei als freiberufliche Grafikerin arbeite und zudem alleinerziehende Mutter eines neunjährigen Kindes bin. Ich bekomme weder Bafög, noch Hilfe zum Lebensunterhalt, denn als Student ist man nicht antragsberechtigt.
Nun hat sich die Situation etwas geändert, und ich habe erneut einen Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt. Mein Einkommen beträgt ca. 700 Euro und ich erhalte zusätzlich 150 Euro Unterhalt vom Kindesvater. Nun wurde der Bescheid mit der Begründung abgelehnt, mein Kind würde mit 150 Euro über zu viel Einkommen verfügen. Aus diesem Grund schied nunmehr zum zweiten Mal ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag mit einer mehr als fragwürdigen Begründung aus. Ich habe den Ablehnungsbescheid von einer Anwältin prüfen lassen, und sie hat mir von einem Widerspruch abgeraten, der nach ihrer Meinung zwecklos wäre. Ich sei zudem bei weitem nicht der einzige Fall, der von dieser Ungerechtigkeit betroffen ist. Durch den Kindergeldzuschlag soll doch Hilfebedürftigkeit sowie Kinderarmut vermieden werden, oder? Wie kann es dann sein, dass er gerade denjenigen verweigert wird, die dringend auf zusätzliches Geld angewiesen sind? Erklären Sie mir bitte, wie die politischen Akteure den Kindergeldzuschlag angesichts dieser niederschmetternden Tatsachen noch als Triumpf verkaufen können, und warum hier nicht eine dringend notwendige Korrektur vorgenommen wird?
Antwort von Volker Beck
8Empfehlungen
15.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

zunächst kann ich Ihrer Anwältin im Hinblick auf Ihre Bemerkung, dass Sie nicht die Einzige seien, deren Antrag abgelehnt wurde, nur zustimmen. Zurzeit steht der bürokratische Aufwand zur Beantragung des Zuschlags in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bewilligungsquote. Leider ist es traurige Realität, dass nur 12% derjenigen, die einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, diesen auch erhalten. Diese Zahl macht deutlich, wie notwendig eine Weiterentwicklung des Instrumentes ist, um auch wirklich alle einkommensschwachen Familien zu erreichen. Der Kinderzuschlag wurde mit dem Ziel eingeführt, diejenigen Familien zu unterstützen, in denen das Einkommen der Eltern ausreicht, um den Unterhalt der Eltern, nicht aber den der Kinder vollständig zu sichern. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition hieß es, man wolle materielle Kinderarmut reduzieren und hierzu den Kinderzuschlag mit Wirkung ab dem Jahr 2006 weiterentwickeln. Passiert ist seit 2 Jahren allerdings fast gar nichts. Erst im April dieses Jahres gab es die Ankündigung, dass der Kinderzuschlag ausgeweitet werden solle. Ziel war es, den Empfängerkreis von jetzt 124.000 Kindern auf 530.000 Kinder zu erweitern. Anstatt die angestrebte Reform zügig auf den Weg zu bringen, verharrt die Große Koalition auf dem Punkt eines "Zuständigkeitsgerangels" zwischen Familien- und Arbeitsministerium. Der Streit, der auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, macht deutlich, dass sich beide Volksparteien mit diesem Thema profilieren wollen. Sollten eigentlich bereits Ende September Eckpunkte vorgelegt werden, hat man die Entscheidung wieder bis zur nächsten Koalitionsrunde Anfang November vertagt. Der einzige Punkt, auf den man sich verständigen konnte, war die Befristung des Kinderzuschlags auf 36 Monate abzuschaffen. Diese Maßnahme ist zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend. Notwendig ist eine weitergehende Modernisierung und Neustrukturierung des Kinderzuschlags, insbesondere im Hinblick auf eine Lockerung der bisher starren Einkommensgrenzen zur Bewilligung des Kinderzuschlags, eine Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie eine Änderung der anteiligen Anrechnung des übersteigenden Elterneinkommens von 70 auf 50%.
Klar ist: Je länger keine Einigung stattfindet und keine Entscheidungen getroffen werden, desto mehr wertvolle Zeit geht verloren, um die Reformen umgehend auf den Weg zu bringen. Klar ist auch, des eines umfassenden Maßnahmenpaktes bedarf, um Kinder- und Familienarmut wirklich zu bekämpfen.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige grüne Abgeordnete, Frau Ekin Deligöz MdB.

Mit freundlichen Grüßen und alles Gute,
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

mit großem Interesse hatte ich Ihren seinerzeitigen Einsatz in Russland verfolgt, wo sie sich für das Recht auf Demonstration und freie Meinungsäußerung einsetzten (bitte korrigieren Sie mich, wenn ich hier evtl. einen falschen Konsens schildere).

Wie Ihnen möglicherweise bekannt ist, wurde eine für den 11.09.07 in Brüssel geplante Kundgebung gegen die Islamisierung Europas zum Erhalt der europäisch/christlichen Werte mit Gedenkminute für die Opfer des 11.09.01 von dem sozialistischen Bürgermeister Herrn Thielemanns verboten. Herr Thielemanns argumentierte, dass die in Brüssel lebenden Moslems sich hieran stören könnten und die Sicherheit somit möglicherweise nicht gewährleistet werden kann. Eine politisch schlüssige Entscheidung, wirft man einen Blick auf die Zusammensetzung des Brüsseler Stadtrates.

Ich möchte betonen, dass zu dieser Kundgebung Menschen aller Rassen, Nationen und auch Religionen etc. eingeladen waren und einige Zehntausend sich hierzu angemeldet waren. Es wurde des Weiteren strikt hervorgehoben, dass wie auch immer radikale oder rechtspopulistische Äußerungen sowie Teilnahme solcher Gruppierungen ausgeschlossen sind. Ebenso waren bereits Absprachen mit den Brüsseler Sicherheitskräften getroffen wurden sowie der Weg der Kundgebung festgelegt worden.

Können Sie mir bitte sagen, wie ein solches Verbot mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationen in Europa konform geht? Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Massenproteste in der Türkei, wo Großteile der Bevölkerung ebenfalls eine Islamisierung ihrer Heimat befürchten. Ist es möglich, dass in Istanbul und Izmir mehr Redefreiheit als in Brüssel existiert?

Ihrer Nachricht sehe ich gerne entgegen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
26.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

der Bürgermeister von Brüssel, Freddy Thielmans, hat eine ausführliche Erklärung zu den Hintergründen des Demonstrationsverbotes abgegeben (nachzulesen im belgischen Standaard und auch in der deutschen Übersetzung auf einigen Seiten im Internet). Die Begründung des Verbotes ist für uns durchaus nachvollziehbar und entspricht auch der aktuellen belgischen Gesetzgebung. Das Verbot erfolgte nicht, weil sich in Brüssel lebende Muslime an der Demonstration stören könnten.

Die Aussagen der Organisatoren der Demonstration teilen wir nicht. Aber: Auch Wirrköpfe sind Grundrechtsträger. Ein automatisches Verbot von Demonstrationen gibt es weder in Belgien oder Deutschland. Die Begründung von Herrn Thielmans können wir aber nachvollziehen. Den Organisatoren bleibt der Weg einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.

Übrigens, auch wenn es mit dem Recht auf Demonstration nichts zu tun hat: An der trotz des Verbotes am 11. September stattgefundenen Kundgebung waren auch Rechtsextreme beteiligt

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Internationales
25.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie sind unter anderem im Ausschuss für Menschenrechte tätig. Darüber hinaus sind Sie als jemand bekannt, der sich für Toleranz und Verständigung einsetzt.

Über 200 Millionen Christen werden weltweit aufgrund Ihres Glaubens hauptsächlich in muslimischen Ländern verfolgt.

Was tun Sie persönlich gegen dieses Unrecht?

Können Sie die Ängste von Christen vor einem immer stärker werdenden Islam in Deutschland und Europa verstehen?

Sehen auch Sie eine solche Gefahr?

Vielen Dank für Ihre Antwort und Gottes Segen

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
2Empfehlungen
29.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet den Anspruch jedes Menschen auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dennoch werden weltweit Gläubige bedroht, verhaftet, gefoltert und getötet, weil sie sich zu ihren religiösen Überzeugungen bekennen. Opfer von Gewalt und Verfolgung sind dabei Anhänger jeglicher Glaubensrichtungen.

Glaubensfreiheit bedeutet, dass man seinen Glauben individuell praktizieren, in der Öffentlichkeit allein oder als Religionsgemeinschaft ausüben und seine Glaubensüberzeugung wechseln darf. In der Bundesrepublik ist die Glaubensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes festgelegt. Dennoch werden auch in Deutschland noch nicht allen Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte eingeräumt.

Bündnis 90/ Die Grünen setzen sich für die Rechte aller religiösen Minderheiten ein – nicht nur für die verfolgten Christen, sondern für all diejenigen, die daran gehindert werden, ihren Glauben frei auszuüben (siehe auch unser Antrag zu Glaubenfreiheit (Bundestagsdrucksache 16/3614)

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Soziales
26.10.2007
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Beck,

sind eigentlich alle Ihre Antworten nach dem Copy&Paste - Verfahren ohne Quellenangaben erstellt, wie in Ihrer Antwort am 05.09.2007 auf Dr.Letzings Frage bezüglich des kleinen Waffenscheins (hier: Wikipedia)?

Hochachtungsvoll
Dr.
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
29.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr Dr. ,

wir haben die Erfahrung gemacht, dass es inbesondere bei Fragen, die komplizierte Sachverhalte oder Gesetze betreffen, Aufarbeitungen aus allgemein zugänglichen Quellen (wie z.B auch Wikipedia ) gibt, die zur Veranschaulichung bzw. Erläuterung des jeweiligen Sachverhaltes hilfreich sein können. Bei Themen etwa, für die Herr Beck nicht federführend in der Fraktion zuständig ist, greifen wir i.ü. häufiger auch auf Bundestagsdrucksachen oder Texte zurück, die Sie auf der Homepage www.gruene-bundestag.de finden.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

laut "Israelnetz.com" vom 24.10.2007 ist ein Vertreter der afghanischen Botschaft in Berlin, wegen einer Einladung eines israelischen Diplomaten zu einer Veranstaltung zum afghanischen Unabhängigkeitstages seines Amtes enthoben worden. Nun ist der Außenminister von Afghanistan, Herr Spanta, Mitglied Ihrer Partei. Quasi als einziger deutscher Grüner Mitglied einer Regierung.

Fordern Sie Konsequenzen für Herrn Spanta wegen seines praktizierten Antisemitismus ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
05.11.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck hat den afghanischen Außenminister Spanta in dieser Angelegenheit angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Beck
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Ihre Frage an Volker Beck
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