Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Was uns gegenwärtig Sorge bereitet, ist, dass derzeit wichtige, von Rot-Grün erreichte Erfolge in der Drogenpolitik anscheinend wieder rückgängig gemacht werden sollen. Zum Beispiel muss die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige weiter möglich sein. Die Heroinabgabe an Schwerstabhängige erreicht Menschen, die von Methadonprogrammen nicht erreicht werden, und rettet so Menschenleben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

für Ihre Antwort danke ich Ihnen obwohl sie eigentlich überhaupt nicht auf meine Frage eingeht.

Aber sagen Sie mir doch: Seit wann soll den für den BESITZ einer Gas-und Schreckschußwaffe ein Kleiner Waffenschein erforderlich sein?

Kann es sein, daß Sie sich über ein Rechts-Gebiet äußern, von dem Sie eigentlich so gut wie keine Ahnung haben?
Antwort von Volker Beck
10Empfehlungen
05.09.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Dr. Letzing,

möglicherweise haben wir uns mißverständlich ausgedrückt: Der kleine Waffenschein berechtigt zum "Führen" der Waffe. Hier nochmal zur Erläuterung:

Der so genannte kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum "Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal- , Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) versehen sein.

Zum "Erwerb" einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum "großen" Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und ggfs. Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines kleinen Waffenscheines.

Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgelände geführt (also am Körper getragen) werden soll.

Wird die Waffe nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition in einem verschließbarem Behältnis transportiert, dann handelt es sich nicht um Führen im Sinne des Waffengesetzes, sondern um einen Transport — eine Erlaubnis in Form des kleinen Waffenscheines ist bei erlaubnisfreien Waffen mit einem PTB-Prüfzeichen natürlich nicht erforderlich. Die Benutzung einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der kleine Waffenschein nicht — eine Schussabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt, dann jedoch auch ohne einen kleinen Waffenschein.
Der kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe.

Der kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt.

Mit besten Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.09.2007
Von:

Herr Beck,

nachdem der Kongress das Matthew-Shepard-Gesetz verabschiedet hat, was halten Sie von dem Vorstoss von Sachsen-Anhalt und Brandenburg gegen Hassverbrechen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
04.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

es ist sehr zu begrüßen, dass der US-Senat mit deutlicher Mehrheit dafür votiert hat, auch antihomosexuelle Straftaten in die bereits bestehende Gesetzgebung zu minderheitenfeindlicher Gewalt ("Hate Crimes") aufzunehmen.

Vieles an der konkreten Ausgestaltung der Hate-Crime-Gesetzgebung ist aber sehr spezifisch us-amerikanisch und nur schwer in das deutsche Rechtssystem übertragbar. Begrüßenswert ist freilich der Impuls hinter dem Hate-Crime-Konzept, nämlich das Bemühen, die Gesamtgesellschaft für die spezifische Gefährdung von Minderheiten zu sensibilisieren und für deren Schutz zu mobilisieren.

Typische Hassverbrechen zielen nicht nur auf das unmittelbare Opfer, sondern auf eine ganze Gruppe. Gewalttätige Verbrechen aus Hass sollen die Botschaft aussenden, dass bestimmte Menschen nicht toleriert werden, z.B. wegen ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft, sexuellen Identität, Religion oder wegen einer Behinderung. Solchen Verbrechen kommt daher in der Tat eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu.

Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben einen Vorstoß für eine Art Hate-Crime-Gesetzgebung im Bundesrat gestartet. Es ist gut, dass hier eine Diskussion angestoßen wird.

So würde ich nicht im Strafgesetzbuch, sondern allenfalls in der Strafprozessordnung ansetzen. Anders als bei schweren Delikten wie Mord, Totschlag oder Raub erhebt die Staatsanwaltschaft bei Delikten wie Beleidigung, Bedrohung, einfacher Körperverletzung oder Sachbeschädigung nur dann öffentliche Klage, wenn dies "im öffentlichen Interesse" liegt. Ansonsten werden die Verletzten auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Es wäre daher zu überlegen, ob eine Regelung gefunden werden kann, in der klargestellt wird, dass ein "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung immer dann vorliegt, wenn die Tat einen minderheitenfeindlichen Hintergrund hat und somit von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist. Die konkreten Gesetzesvorschläge aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt sind eher zweifelhaft: Von der zwingenden Verbüßung kurzer Freiheitsstrafen halte ich unter Resozialisierungsgesichtspunkten angesichts der Realität in unseren Vollzugsanstalten gar nichts. Und bei der Strafzumessung spielen schon heute die Beweggründe und die Ziele des Täters sowie die Gesinnung eine Rolle. Die Initiative der beiden Länder ist daher ein rechtspolitisches Placebo. Gut gemeint - nicht durchdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.10.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Beck,

wollen Sie, als Vertreter der Grünen, ernsthaft Coffe Shops wie in den Niederlanden eröffnen, FALLS sie die stärkste Partei im Bundestag sein würden. Oder gehen die Grünen nur auf Stimmenfang, da es in Deutschland ca. 1 mio. Cannabisraucher gibt. Denn ich kann mir nicht vorstellen das irgendwann Cannabis ein legales Gut wird. Auch nicht wenn sie die absolute Mehrheit im Bundestag hätten. Oder irre ich mich?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
10Empfehlungen
04.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

die heutige Drogenpolitik ist geprägt von Mythen und der populistischen Forderung nach einer drogenfreien Gesellschaft. Repression führt durch Verknappung des "Handelsgutes Droge" zu hohen Gewinnen für die Dealer. Diese Gewinne finanzieren weltweit die Strukturen der Organisierten Kriminalität und sind Ursache für bewaffnete Konflikte in den Ländern, in denen die Drogen angebaut werden. Bündnis 90/Die Grünen wollen eine rationale Drogenpolitik, die auf den Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung setzt. Die Kriminalisierung der KonsumentInnen ist für uns der falsche Weg, wenn der verantwortungsvolle Umgang mit Drogen das Ziel ist. Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform – ähnlich wie in den Niederlanden – ermöglichen. Weiterhin setzen wir uns für vernünftige Regelungen und Grenzwerte im Bereich Straßenverkehr ein. Für Schwerstabhängige so genannter »harter« Drogen wollen wir die kontrollierte medizinische Abgabe (»Heroinprojekt«).

Was Cannabis anbelangt, so haben wir immer versucht, dass die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten vorangetrieben wird. In unserer Regierungszeit war es bedauerlicherweise die SPD, die hier von vornherein zu keinem Fortschritt in Richtung Liberalisierung bereit war. Da aber in einer Koalition Gesetzesinitiativen nur im Einvernehmen mit beiden Partnern stattfinden und ich ihre Hypothese von einer grünen Alleinregierung für äußerst unrealistisch halte, bin ich sehr skeptisch, ob wir in einer weiteren Koalition unsere Vorstellungen in diesem Bereich zu 100% durchsetzen werden.

Was uns gegenwärtig Sorge bereitet, ist, dass derzeit wichtige, von Rot-Grün erreichte Erfolge in der Drogenpolitik anscheinend wieder rückgängig gemacht werden sollen. Zum Beispiel muss die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige weiter möglich sein. Die Heroinabgabe an Schwerstabhängige erreicht Menschen, die von Methadonprogrammen nicht erreicht werden, und rettet so Menschenleben. Sie ermöglicht diesen Menschen ihre Gesundheit zu stabilisieren und gibt ihnen eine Chance, sich gesellschaftlich zu integrieren. Um dies sicherzustellen, haben wir einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Beim Thema Cannabis haben wir zuletzt die Bundesregierung mit einer Kleine Anfrage (Drs. 16/5583) auf die Thematik "verunreinigtes Cannabis" hingewiesen.

Obwohl Besitz, Handel und Erwerb von Cannabis verboten ist, darf nicht ignoriert werden, dass bis zu mehreren Millionen Menschen regelmäßig oder gelegentlich Cannabis konsumieren. Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverantwortlich, dass die Bundesregierung ernst zu nehmende Berichte über mit Sand, Glas oder auch Öl gestreckte Cannabisprodukte ignoriert und eine entsprechende Warnung der Öffentlichkeit ablehnt. Wer Cannabis konsumiert, so lautet die Argumentation der Bundesregierung in ihrer Antwort, sei selbst schuld. Als ob man deshalb billigend Gesundheitsschäden in Kauf nehmen dürfte. Eine solche Haltung ist ideologisch borniert und gesundheitspolitisch unverantwortlich.

Wir haben daher die Bundesregierung aufgefordert, die Öffentlichkeit umgehend über die Gefahren durch verunreinigtes Cannabis zu warnen. Ähnliche Warnungen haben die Gesundheitsbehörden in Luxemburg und Großbritannien bereits erlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Kultur
05.10.2007
Von:

warum verstehen die meisten leute nicht, dass die legalisierung von coffeshops besser für unsere gesellschschaft wäre? Heutzutage wird an jeder wirklich fast jeder strassenecke mit cannabisprodukten gedealt, welche gestreckt und verunreinigt sind. Außerdem kommen unsere kinder mit leuten in kontakt welche sie im coffeshop nicht zwanghaft sehen etc müssen. Mich macht es traurig, dass die gegner nicht sehen wo überall gedealt wird und welche terroristische gruppen damit finanziert werden (können). Bei legalisierung würde ich mich für ein verbot von importierten cannabisprodukten aussprechen! es sollte alles aus eigenem landen kommen.

man vergesse bitte nicht die steuereinnahmen welche aufgrund der illegalität nicht vorhanden sind.

lg
Antwort von Volker Beck
2Empfehlungen
10.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr Hans,

ich verweise auf Herrn Becks Antwort zum selben Thema vom 4.10.2007 und
verbleibe mit besten Grüßen,

RA Hasso Suliak (pers. Referent)
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Frage zum Thema Internationales
09.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie haben heute in den Medien Verständnis für die Entscheidung eines iranischen Fussball-Spielers geäussert, nicht gegen die israelische Fussball-Mannschaft in Israel antreten zu wollen. Hierzu habe ich einige Fragen an Sie:
Wie ist Ihr Verhältnis zum Staat Israel?
Hätten Sie nicht eher bekunden sollen, dass sich mit dieser Entscheidung der Iran, der offen mit der Vernichtung Israels droht, indirekt in die Belange der deutschen Politik einmischt?
Halten Sie nicht auch die Erklärung des iranischen Spielers, seine "Familie schützen" zu wollen, für vorgeschoben?
Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang doppelte Staatsbürgerschaften und sind wir, wie dieses Beispiel zeigt, nicht zu Großzügig mit der Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit insbesondere in Hinblick auf unsere besonderen Beziehungen dem Staat Israel gegenüber?
Läuft die multikuturelle Gesellschaft nicht Gefahr, von bestimmten Kräften ausgehöhlt zu werden?
Wäre in diesem Zusammenhang nicht eine Leitkultur auf unserem griechisch-römisch-judäo-christlichen Kulturerbe besser für unsere Nachkommen?


Viele Grüße,

Antwort von Volker Beck
26Empfehlungen
10.10.2007
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

einige Nachrichtenagenturen haben Herrn Becks Äußerung einseitig auf Herrn Becks Verständnis für die möglicherweise berechtigten Sorgen Herrn Dejagahs focussiert. Herr Beck hat gestern indes folgendes erklärt:

"Ein deutscher Nationalspieler muss ohne Wenn und Aber auch gegen eine Auswahl des Staates Israel auflaufen dürfen. Politische oder religiöse Einstellungen haben bei einer sportlichen Auseinandersetzung grundsätzlich außen vor zu bleiben. Das völkerverbindende Element des Sports steht im Vordergrund. Wenn Ashkan Dejagah oder seine Familie tatsächlich im Falle eines Einsatzes mit Repressionen durch den Iran rechnen muss, dann ist sein Wunsch zwar nachvollziehbar und legitim. Ob angesichts solcher Umstände für ihn dann aber eine Zukunft in der deutschen Nationalmannschaft noch angemessen ist, möchte ich bezweifeln."

Mit dieser Äußerung hat Herr Beck zum Ausdruck gebracht, dass es selbstverständlich zu respektieren ist, wenn ein Spieler deswegen 90 Minuten nicht gegen den Ball treten will, weil ihm oder seinen Angehörigen daraus schwerwiegende Nachteile entstehen können. Da der Iran seinen Staatsbürgern sportliche Wettkämpfe mit Israel verbietet, sind derartige Nachteile nicht völlig von der Hand zu weisen. Auf der anderen Seite ist Herr Beck jedoch auch der Überzeugung, dass es sich nicht sein kann, dass sich ein deutscher Nationalspieler - gleich welcher Herkunft und auch unabhängig davon, ob dieser noch - zeitweise - über andere Staatsangehörigkeiten verfügt - weigert, sich gegen eine Mannschaft aus Israel zu spielen. In der Tat darf es nicht so sein, dass das Unrechtsregime des Iran auf diese Weise Einfluß auf die deutsche Nationalmannschaft nehmen kann.

Bei Ihrer Frage, ob "eine Leitkultur auf unserem griechisch-römisch-judäo-christlichen Kulturerbe besser für unsere Nachkommen" ist, sehe ich zum einen den Zusammenhang mit dem Fall Dejagah nicht. Zum anderen halte ich grundsätzlich bereits die Verwendung des Begriffs "Leitkultur" für verfehlt, da dieser immer die Überlegenheit einer Kultur gegenüber einer anderen suggeriert und damit als Rechtfertigung für Diskriminierungen dienen kann.

Zum Aspekt: Staatsangehörigkeit nur folgendes: Das noch aus dem Kaiserreich stammende deutsche Staatsangehörigkeitsrecht haben wir zu Beginn der rot-grünen Koalition von Grund auf reformiert: Entscheidend für die deutsche Staatsangehörigkeit ist seither entweder die Herkunft der Eltern oder der Ort der Geburt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten somit automatisch mit der Geburt einen deutschen Pass, sofern sich zumindest ein Elternteil acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat.

Diese Reform hat staatspolitisch eine enorme und langfristige Wirkung. Denn sie verändert unser Verständnis darüber, wer Deutsche bzw. Deutscher ist. Deutschland hat sich damit dem republikanischen Staatsbürgerschaftsverständnis angepasst, das uns in vielen anderen EU-Ländern schon seit langem vorgelebt wird. Unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes war ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt. Wir schlagen einen gesellschaftlichen Integrationsvertrag vor, mit dem wir MigrantInnen neue Angebote machen und sie zugleich dazu bringen, ihren Teil zur Entwicklung des Landes beizutragen. Dazu müssen wir die Einbürgerungspolitik weiterentwickeln. Denn wir haben in Deutschland nicht zu viele, sondern im internationalen Vergleich immer noch zu wenige Einbürgerungen. Deshalb haben wir 2006 einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der folgende Kernpunkte umfasst:

• Die Fristen für die Einbürgerung werden von acht auf sechs Jahre verkürzt.
• Ein Kind soll bei einer Geburt im Inland auch dann schon Deutsche oder Deutscher sein, wenn sein Vater oder seine Mutter eine Niederlassungserlaubnis besitzt – egal, wie lange er oder sie hier lebt.
• Die doppelte Staatsbürgerschaft wollen wir grundsätzlich zulassen. Übergangsweise sollten zumindest EU-BürgerInnen, SchweizerInnen und Angehörige bestimmter, besonders eng assoziierter Staaten wie der Türkei generell die Möglichkeit haben, ihre alte Staatsangehörigkeit zu behalten. Zudem sollte klargestellt werden, dass ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Wiederannahme einer anderen Staatsangehörigkeit erst nach einer entsprechenden Behördenfeststellung wirksam werden kann – TürkInnen war in den letzten Jahren massenhaft ihre deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt worden.
• Eine möglicherweise rechtswidrige Einbürgerung soll nur binnen fünf Jahren widerrufen werden können. Das gebietet insbesondere die Sorge um das Schicksal etwaiger Kinder.
• Schutzbedürftige Gruppen wie beispielsweise Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention brauchen einen verbesserten Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Ein Einbürgerungsantrag von Flücht-lingen darf nicht – wie bisher in Deutschland üblich – zum Anlass genommen werden, die Anerkennung als Flüchtling zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hasso Suliak (pers.Referent Volker Beck)
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