Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Von daher werden wir zwar auf eine Beratung drängen, wir wissen aber aus der Erfahrung mit anderen Anträgen zu Themen, bei denen die Koalition sich nicht einig ist, dass sie eine Debatte erfolgreich verhindern wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.05.2009
Von:

Sehr geehrtes Büro Volker Beck,

was wird Herr Beck konkret dafür tun, dass es im Bundestag zu einer Zweidrittelmehrheit für die dreistufige Volksgesetzgebung auf Bundesebene kommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Volker Beck
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20.08.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Frau ,

den grünen Gesetzentwurf finden Sie hier:

www.gruene-bundestag.de

Diesen wird die Fraktion sicher weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Gesundheit
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ihre Partei setzt sich seit ihrer Gründung intensiv für die Rechte von Minderheiten ein, der Kampf gegen Diskriminierung ist ein zentrales Anliegen ihrer Partei.

Es gibt meines Erachtens keine gesellschaftliche Gruppe in Deutschland, die einer so starken gesellschaftlichen Ablehnung, treffender gesagt einem solchen Hass ausgesetzt ist, wie Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz.

Um hier Missverständnissen vorzubeugen: Mir geht es um Menschen die mit einer sexuellen Präferenz gestraft sind, die sie sich nicht ausgesucht haben, demensprechend auch nicht dafür verantwortbar gemacht werden können und, dies bitte ich zu beachten, sexuelle Kontakte Erwachsener zu Kindern und und den Konsum von Kinderpornographie grundsätzlich und vorbehaltlos ablehnen und nie einem Kind in irgendeiner Weise Schaden zugefügt haben (Und, dies nur am Rande, ein erheblicher Teil aller Pädophilen empfindet und lebt so).

Im öffentlichen Diskurs wird jedoch nicht zwischen diesen Pädophilen und Sexualstraftätern unterschieden. Sollte die Neigung eines Pädophilen bekannt werden, hat dies fast durchweg radikale Konsequenzen für diesen Menschen zur Folge. Angefangen bei Job- und Wohnungsverlust bis hin zur totalen sozialen Isolation.

Die Folgen die dieser gesellschaftliche Umgang mit diesem Thema hat, sind m.E. fatal, fatal für den Pädophilen, aber auch für viele Kinder, denn gerade der gesellschaftliche Umgang mit diesem Thema führt dazu, dass bei vielen extrem grosse Hemmungen bestehen sich proffesionelle Hilfe zu holen.

Wie sieht ihre Partei, wie sehen Sie als Person diese Problematik? Inwieweit bezieht sich das Antidiskriminierungsgesetz auch auf diese Problematik?

Wie stehen Sie zu Projekten, wie dem Präventionsprojekt an der Berliner Charite, dass sich an Männer mit auf Kindern gerichteten Sexualphantasien richtet, die Angst haben Übergriffe zu begehen und Hilfe möchten?

MfG
Antwort von Volker Beck
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11.12.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 enthält zwar u.a. ein Verbot der Diskriminierung wegen der "sexuellen Identität" im Bereich Beschäftigung und Beruf wie im Alltagsleben. In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde der Begriff "sexuelle Identität" aber wie folgt definiert: "Erfasst werden homosexuelle Männer und Frauen ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder zwischengeschlechtliche Menschen." (Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 31).

Präventionsprojekte wie an der Berliner Charité halte ich für sehr wichtig. Eine solche therapeutische Hilfe für pädophil empfindende Menschen, die aus eigenen Antrieb vermeiden möchten, dass es zu Übergriffen gegen Kinder kommt, kann sehr viel Positives bewirken - für den Schutz der Gesellschaft wie für die betroffenen Menschen. Wer sich rechtstreu verhält, hat Anspruch darauf, von der Gesellschaft nicht angefeindet zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

wieder einmal war ich entsetzt, als ich heute (05. Juni) im Spiegel (
www.spiegel.de ) und in der Welt (
www.welt.de ) lesen mußte, wie in diesem Land mit plattem Populismus ganz reale Politik gemacht wird:

Jetzt sollen sogenannte Killerspiele wegen des Amoklauf von Winnenden verboten werden. In meiner persönlichen Anschauung sind Amokläufer in ihrem Innersten zutiefst gekränkte und verletzte junge Männer, die - mangels Alternativen - ihren seelischen Schmerz auf diese entsetzliche Weise ausleben müssen.

Meiner Kenntnis zufolge gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, daß Computerspiele im wirklichen Leben zu vermehrten Gewalttaten führen.

Ich persönlich kann diesen Spielen rein gar nichts abgewinnen.

Aber nach dem unsäglichen Vorstoß der Familienministerin Frau Dr. v. d. Leyen zur nur scheinbaren Sperrung von Kinderpornoseiten und dem geplanten Verbot von Spielen wie Gotcha und Paintball frage ich Sie:

1) Wie stehen Sie zum geplanten ´Killerspiel´-Verbot?

2) Beabsichtigen Sie, in dieser Frage das Gespräch mit den Innenministern der Länder zu suchen?

3) Wenn ja, mit welchem Ziel?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Volker Beck
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03.03.2010
Volker Beck
Guten Tag Herr ,

wir sind uns mit den meisten Fachleuten darin einig, dass über die existierenden Maßnahmen hinausgehende Initiativen, wie zum Beispiel ein pauschales Verbot von sogenannten ´Killerspielen´/Ego Shootern, keinen besseren Jugendschutz bieten kann. *Wir brauchen keine Gesetzesverschärfungen, stattdessen müssen die bestehenden Regeln konsequent umgesetzt werden*. Die alltäglichen, wie auch die besonders brutalen Gewaltausbrüche Jugendlicher sind nicht allein mit ihrem Medienkonsum zu erklären. Jugendgewalt ist ein multikausales Phänomen. *Medienkonsum und die Gewaltdarstellungen in den Medien sind sicher auch ein Faktor, aber nicht allein verantwortlich.* Rot-Grün hatte 2003 mit seiner Jugendschutz-Novelle die angemessene Richtung vorgegeben. Trotzdem ist klar, dass bestimmte gewalthaltige Inhalte weder in Kinderhände gehören, noch dürfen sie Kindern zugänglich gemacht werden.

Extreme, menschenverachtende Inhalte, die in diesem Prüfverfahren auffallen, sind *Straftatbestände* und können nach dem Strafgesetzbuch verboten werden. Da es sich bei einem Verbot um einen starken Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte handelt, müssen also sehr gewichtige Gründe dafür vorliegen. *Über ein solches Verbot entscheidet* in einem Rechtsstaat immer *ein Gericht*. Der Staat darf sich nicht dem Vorwurf aussetzen willkürlich und ohne Rechtsgrundlage Bürgerrechte zu verletzen.

Schöne Grüße,

Das Team von Volker Beck
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Frage zum Thema Gesundheit
10.06.2009
Von:

Einen schönen guten Tag, sehr geehrter Volker Beck,

bereits 2007 hat der Deutsche Ethikrat dafür plädiert, die hierzlande bei der Organspende geltende Zustimmungslösung abzulösen durch die in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich eingeführte Widerspruchslösung.

Werden auch Sie und Ihre Fraktion sich dieser Initiative anschließen?

Neugierige Grüße aus Bonn sendet Ihnen
Antwort von Volker Beck
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03.03.2010
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

wir stehen hinter der Zustimmungslösung und verweisen auf eine Pressemitteilung unserer Fraktion zu dem Thema: www.gruene-bundestag.de

Schöne Grüße,

Das Team von Volker Beck
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Beck,

Dem Abstimmungsergebnis zum Zugangserschwernisgesetz entnehme ich das Sie sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben.

Ich möchte von Ihnen nun gerne erfahren warum Sie sich zu diesen Schritt entschlossen haben. Sie hätten sich, wie 15 andere Mitglieder Ihrer Partei auch, enthalten können. Was vermutlich zu einer ähnlichen Frage geführt hätte.

Allerdings hat die Debatte um dieses Gesetz bei Ihnen offenbar nicht einmal zu diesen Entschluss geführt.

Ich möchte von Ihnen nun also wissen, was Sie zum total Verzicht einer Stimmabgabe bewogen hat?

Schließlich wird von einigen Bürgern die Meinung vertreten das jede Stimme die nicht gegen dieses Gesetz ist, eine Stimme für den Aufbau einer Zensurinfrastruktur ist. Nach dieser teilweise nachvollziehbaren Logik, müssten Sie sich also zukünftig unterstellen lassen für eine Zensur in Deutschland zu sein.

Andererseits unterstellt die Gegenseite jedem der nicht für dieses Gesetz ist eine gewisse nähe zur Kinderpornographieszene oder zu mindestens deren Duldung. Könnten Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten nun ausgesetzt sein.

Sind Sie nicht der Meinung das Ihre Wählerrinnen und Wähler, gerade bei einem solch brisanten Thema, eine konkrete Antwort von Ihnen erwarten dürfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Volker Beck
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24.06.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck weilt bereits seit einigen Wochen aus persönlichen Gründen (beim Bundestagspräsidenten entsprechend entschuldigt) nicht in Berlin und war deshalb nicht nur am Tag der Abstimmung über das Gesetz der Internetsperre nicht in der Lage, sich an den Abstimmungen im Plenum zu beteiligen. Auch im Leben eines Abgeordneten kann es Dinge geben, die wichtiger als die Teilnahme an einer Abstimmung sind.

Wäre er allerdings in Berlin gewesen, so hätte er das Vorhaben der Bundesregierung mit einem klaren "Nein" abgelehnt. Dies ergibt sich übrigens zwingend aus seiner Position, die sie im von ihm mitgezeichneten Entschliessungsantrag der Fraktion wiederfinden: www.gruene-bundestag.de und die sie bei www.beckstage.volkerbeck.de nachlesen können.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hasso Suliak (pers.Referent)
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