Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich habe mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit den Berichten von Vereinen wie Wildwasser oder Zartbitter über die Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt bzw. sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Seitdem habe ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Internationales
02.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

zunächst einmal muß ich Ihnen mein Lob zollen. Sie antworten scheinbar auf alle Fragen recht zügig. Eine Einstellung, die leider nicht alle Politiker haben.

Nun zu meiner Frage: Israel befindet sich zur Zeit in einem Konflikt mit der radikal-islamischen Hamas.
Wer Agressor, wer Verteidiger ist, sei dahin gestellt, es geht auch vielmehr um den Kern.
Deutschland steht Seite an Seite mit Israel. Wie werden Sie reagieren, wie wird die Grüne Bundestagsfraktion wählen, wenn Israel direkt angegriffen wird, von Seiten Irans oder anderer arabischer Staaten?
Wird die Grüne Bundestagsfraktion für einen Kampfeinsatz deutscher Soldaten auf Seiten Israels stimmen?
Wie ist ihre persönliche Meinung dazu?
Ich frage aus persönlichem Interesse als Reservist.

Vielen Dank für ihre hoffentlich ausführliche Antwort,

Antwort von Volker Beck
6Empfehlungen
07.01.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

die deutsche und europäische Außenpolitik muss alles tun, damit sich die von Ihnen aufgeworfene Frage so nie stellt.
Der deutsche Bundestag und alle Bundesregierungen stehen und standen immer ohne wenn und aber zum Existenzrechts Israels und haben Infragestellungen dieses Rechtes politisch immer mit Nachdruck zurückgewiesen. Wir sind parteiübergreifend solidarisch mit Israel und das ist Teil unserer Staatsräson seit Gründung der Bundesrepublik.

Ihre Frage ist rein hypothetischer Natur. In der Außenpolitik ist man immer gut beraten, wenn man nicht öffentlich über verschiedene Szenarien spekuliert, da solche Spekulationen eine politische Eigendynamik entwickeln können.

Herr Beck hat sich als menschenrechtspolitischer Sprecher in den letzten Tagen zwei Mal zur aktuellen Lage im Nahen Osten geäußert.

Nachdrücklich unterstützte er die Forderung der EU, Hilfskorridore für die leidende Bevölkerung einzurichten. Dies ist aus humanitären Gründen geboten. Er sagte ferner u.a.:
"Der Schutz und die Versorgung der unschuldigen Zivilisten in Gaza müssen jetzt angesichts der nun angelaufenen Bodenoffensive der israelischen Streitkräfte oberste Priorität haben. Hierbei ist sowohl die israelische Armee als auch die Hamas gefragt. Es ist verantwortungslos, wenn die Hamas Waffenlager inmitten von Wohngebieten und in Moscheen anlegt, den Straßen- und Häuserkampf mit den Israelis sucht und aus Wohngebieten heraus Raketen auf israelische Städte schießt." www.volkerbeck.de

Auf Nachfrage von Spiegel online zu einer möglichen Beteiligung Deutschlands an einer UN-Mission legte er sich nicht definitiv fest und äußerte sich zurückhaltend wie folgt:
"Ziel aller politischen Bemühungen muss ein verbindlicher, konkreter Waffenstillstand sein, der zu einer dauerhaften Friedensperspektive führen sollte. Hierzu müssen Hamas und Israel die Kampfhandlungen sofort beenden, einschließlich eines sofortiger Stopps der Raketenattacken auf Israel. Erreicht werden muss weiter ein Ende des Waffenschmuggels in den Gazastreifen, aber auch eine innerpalästinensische Aussöhnung.

Zur Absicherung eines Waffenstillstandes kann meines Erachtens eine UN-Mission nützlich sein, wenn ein sinnvolles Mandat von den Vereinten Nationen erteilt wird und eine Zustimmung beider Seiten, sowohl Israels als auch der Palästinenser, vorliegt.

Wenn im Rahmen eines solchen Mandates Deutschland im Einvernehmen mit beiden Konfliktparteien um eine Bereitstellung von vorhandenen Fähigkeiten gebeten würde, muss eine solche Anfrage beantwortet werden.

Der Fall hätte dann viele Gemeinsamkeiten mit dem UNIFIL-Einsatz. Konkret kann die Frage aber erst beantwortet werden, wenn die Beschlüsse und eine Anfrage vorliegen."

Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort doch ein wenig weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Integration
02.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

mit Erstaunen mußte ich als interessierter Leser zur Kenntnis nehmen, dass Sie einen Fragesteller (hier Herr Schlüter) sofort in die "rechte" Ecke stellen, der eine kritische Frage hinsichtlich der Erforschung Ihrer Einstellung zum Islam stellt und diesen einer Ihrerseitigen Antwort nicht für "würdig" hält. Deshalb möchte ich Ihnen nachfolgende Frage stellen. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass der Islam (den ich persönlich nicht als Religion im Sinne des Grundgesetzes betrachte, sondern eher als Aufforderung zur Gewalt gegen Frauen, Homosexuelle und Andersgläubige sowie Pädophilie) im europäischen Kulturraum was zu suchen hat oder vertreten Sie die Auffassung, dass der Islam Ihrer persönlichen Lebenseinstellung als homosexueller Mensch entgegensteht und keine Religion im Sinne des Grundgesetzes darstellt. Ich persönlich verabscheue Gewalt jeglicher Art gegen Menschen und leider Gottes muss ich den täglichen Nachrichten und dabei besonders als politisch interessierter Mensch auch dem Internet (weil in den deutschen Medien kaum veröffentlichten) Gewalt zur Kenntnis nehmen, die vor allem von Personen verübt wird, die dem islamischen Kulturkreis angehören.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Antwort von Volker Beck
5Empfehlungen
16.01.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

der Islam ist keine Person; daher sucht er auch nichts.

Der Sinn Ihrer Frage hat sich uns deshalb nicht erschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Integration
02.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

im Handelsblatt ( www.handelsblatt.com ) sagen Sie zu der Forderung von Peter Ramsauer (CSU), zukünftig auch die Herkunft von Straftätern in Kriminalstatistiken zu erfassen:

"Das ist wirkliche völkische Denke und der Versuch einer Ethnisierung sozialer Probleme. Herr Ramsauer sollte seine Worte überdenken und sich dafür bei allen Neustaatsbürgern entschuldigen."

Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Leiter der Intensivtäterabteilung) stellte in seinem Vortrag vor der Hans-Seidel-Stiftung die Zahlen für Berlin vor: 71% der Intensivtäter (= Berufsverbrecher) sind "Orientalen" ( www.hss.de ).

Nachdem nicht ebenfalls 71% der Bürger in Berlin "Orientalen" sind, scheint wohl doch ein gewisser Zusammenhang zwischen ethnischer Herkunft und Verbrechenshäufigkeit zu bestehen.

Daher meine Frage: finden Sie nicht auch, daß die Deutschen ein Recht darauf haben, diese Zahlen auch in Zukunft zu erfahren, damit sie entscheiden können, welche Zuwanderer eine wirkliche Bereicherung für uns darstellen und welche, na sagen wir einmal, keine ganz so große Bereicherung darstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2009
Volker Beck
Sehr geehrter ,

die Anhebung der Regelleistung im Arbeitslosengeld II halten wir für notwendig, da die momentane Höhe nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht gerecht wird. Nach Erhebungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste die Regelleistung heute rund 420€ betragen, um das soziokulturelle Existenzminimum zuverlässig zu sichern. Sie haben Recht, wenn Sie indirekt kritisieren, dass es für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen regelmäßig mindestens genauso schwierig ist wie für Arbeitslose, jeden Monat über die Runden zu kommen. Von dem geringen Verdienst bleibt nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Miete und Strom oft nicht mehr genug zum Leben übrig. Allerdings kann das keine Begründung dafür sein, bei den Arbeitslosen zu sparen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Auch den Arbeitnehmern muss man helfen, damit sie besser zurechtkommen.

Die nunmehr von Ihnen gewählte Fallkonstellation ist zwar nicht komplett realitätsfern, aber doch etwas konstruiert: Es ist nicht überraschend , dass man mit sechs Kindern eine günstige Wohnung und mindestens einen Facharbeiterlohn braucht , um nur mit Kindergeld und sonst keinen weiteren staatlichen Hilfen über die Runden zu kommen. Vergessen haben Sie allerdings auch noch den Kinderzuschlag sowie das Wohngeld, das noch vor Eintreten der Bedürftigkeit (also: Hartz 4) zur Verfügung steht. Was die von Ihnen errechneten 4125,- € anbelangen, so kann ich diese nicht nachvollziehen: Legt man die von uns geforderte Regelleistung von 420€ zugrunde, dann errechnet sich eine Summe von 3.375€. Sie setzt sich auf Grundlage der geltenden Systematik (also bei Beibehaltung der vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Kindersätze, was wir grundsätzlich für problematisch halten) wie folgt zusammen:

Eltern: zweimal 90% der Regelleistung: 756€ Drei Kinder unter 14: je 60% der Regelleistung:756€ Drei Kinder über 14: je 80% der Regelleistung: 1.008€ Zzgl. Wohnkosten: 855€ = 3.375€

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

heute wurde in mehreren deutschen Städten (München, Hamburg, Düsseldorf) ein Hass auf Israel geschürt, der 60 Jahre nach dem Holocaust unerträglich ist. Linke und religiöse Extremisten riefen unter anderem: "Tod Israel", manche Kinder wurden von ihren Eltern mit Spielzeugmaschinengewehren ausgestattet. Meine Fragen:

Warum werden solche Demos nicht verboten?
Wie erklären Sie sich den neuen Judenhass in Deutschland?
Warum hört man von Politikern so wenig zu diesen fremdenfeindlichen Demos?
Antwort von Volker Beck
4Empfehlungen
12.01.2009
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Das Verbot von Demonstrationen in Deutschland richtet sich allein nach dem Versammlungsgesetz. Auch missliebige Demonstrationen, soweit aus ihnen heraus keine Straftaten begangen werden, sind zu genehmigen und im Verlauf zu schützen, weil auch sie unter die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Versammlungen können aber z.B. untersagt werden, wenn aus ihnen heraus Volksverhetzungen gemäß § 130 StGB begangen werden. ( bundesrecht.juris.de )

Erfolgen aus einer Demo Rufe wie "Tod Israel", so ist diese m.E. rechtswidrig. In diesem Fall kann die Versammlung aufgelöst werden. Versammlungs- und/oder Meinungsfreiheit bedeutet kein Freibrief für strafbares Handeln. Die Parole "Tod Israel" unterscheidet sich für mich kaum von dem Ruf "Tötet Israelis", der unstrittig als Volksverhetzung einzustufen wäre.

Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf eine nicht lang zurückliegende parlamentarische Initiative der grünen Fraktion gegen Antisemitismus hinweisen. Sie zeigt: Wir nehmen das Thema sehr ernst und würden uns sehr wünschen, dass auch die gegenwärtige Bundesregierung dies bei der Ausstattung entsprechender Programme und Initiativen gegen Antisemitismus deutlich macht.

dip21.bundestag.btg

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

in einem Interview das sie vor wenigen Tagen bezeichneten sie den Vorstoss der CDU/CSU bzg. der Aufnahme des kulturellen Hintergrundes von Straftätern als ´völkische Ideologie´.
Hier hätte ich einmal eine generelle Frage, und ich hoffe das sie diese nicht als reine Provokation ansehen, aber anhand der Tatsache das nun schon zum wiederholten Male ´völkisches Denken´ oder ´völkische Ideologie´ von Ihnen und Herren Edathy in einen negativen Kontext gesetzt wurden ist diese Frage mehr als berechtigt.

Meiner Meinung nach leisten alle Politiker denselben Amtseid, oder täusche ich mich da ?
´Zum Wohle des deutschen Volkes´ , dies beiinhaltete sowohl ihr Amtseid, als auch der Amtseid des Herrn Edathy , oder wurden für bekennende Linke das ´deutsche Volk´ in ´eine multuikulturelle Träumerei´ umgewandelt ?
Wie kann man ihren Amtseid überhaupt für voll nehmen, wenn sie dieselben Aussagen später in die rechte Ecke stellen wollen ........ worauf haben sie denn dann im Endeffekt ihren Amtseid überhaupt geleistet, bzw. haben sie ihn überhaupt geleistet ?
Antwort von Volker Beck
7Empfehlungen
08.01.2009
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

Bundestagsabgeordnete leisten keinen Amtseid, sie sind qua Verfassung gemäß Art.38 Abs.1 GG lediglich ihrem Gewissen unterworfen. Eine gute Darstellung zum Thema Amtseid, insbesondere wer ihn in Deutschland zu leisten hat (z.B. der Bundespräsident gem. Art.56 GG, Minister, aber auch Beamte) finden Sie bei Wikipedia unter de.wikipedia.org
Und bei der Verwendung der Begriffe "Volk" und "völkisch" haben Sie auch etwas durcheinander gebracht. Da raten wir auch erst einmal zu einem Nachschlagewerk statt zu abgeordnetenwatch:

lexikon.meyers.de
de.wikipedia.org
de.wikipedia.org

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Ihre Frage an Volker Beck
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