Volker Beck (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Beck
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Studium: Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Unter "Seriosität" versteht man "Ernsthaftigkeit". "Unseriös" kann "unernst", "unernsthaft" und "unanständig" bedeuten. Dies bezieht sich auf den scheinwissenschaftlichen Charakter der Publikationen dieses Instituts, die propgandistisch-motivierten Verdrehungen bei Begriffen wie Selbstbestimmung und Ich-Dystonie und die fehlende psychologische Expertise der Akteure. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Volker Beck
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Frage zum Thema Soziales
14.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

ich beziehe mich auf Ihr Engagement beim kürzlich stattgefundenen Christival.

Mittlerweile steht fest, dass Homosexualität nicht allein sozial-psychologisch begründet ist, also folglich auch genetische Ursachen haben kann.
www.aerztekammer-bw.de

Bei einer anderen sexuellen Richtung, der Pädophilie, vermuten Wissenschaftler ähnliche Ursachen. So meint der Sexualwissenschaftler Prof. Baier: Alle sexuellen Präferenzen entstehen aus dem Zusammenspiel von biologischen mit psychosozialen Einflussfaktoren und manifestieren sich dann im Jugendalter endgültig, auch die Pädophilie. Eines Tages merkt ein junger Mann, dass er diese Neigung hat. Er kann nichts dafür, so wenig wie Männer etwas für ihre Vorliebe für erwachsene Frauen oder etwas für ihre Vorliebe für erwachsene Männer können. Zitat Ende
Nachzulesen unter: www.faz.net
Lesen Sie bitte auch de.wikipedia.org (sh. Absatz: Veranlagung oder Prägung)

Von der Ursache her gesehen kann ein pädophiler Mann also genausowenig etwas für seine Neigung wie ein homosexueller Mann, da die Ursachen in beiden Fällen genetisch mitbegründet scheinen.

"Schizophren" ist dann meiner Ansicht nach folgendes, nämlich dass der Eine seine Neigung ausleben darf und der Andere muss sie unterdrücken. Geht man nämlich bei beiden sexuellen Richtungen von genetischen Ursachen aus, müssten beide ihre Neigungen unterdrücken.

Wenn Sie als Betroffener jedoch meinen, Homosexualität sei nicht behandlungswürdig, müssten Sie aufgrund der ähnlichen Ursachen auch Pädopilität den Krankheitsstatus aberkennen.
Wollen Sie das wirklich?
Lehnen Sie sich als Betroffener diesbezüglich nicht zu weit aus dem Fenster, indem Sie für die Akzeptanz von Homosexualität werben?
Antwort von Volker Beck
24Empfehlungen
23.06.2008
Volker Beck
Der entscheidende Unterschied zwischen Homosexualität, Heterosexualität und Pädosexualität ist folgender:

Bei einvernehmlichen homo- oder heterosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen handelt es sich um die Verwirklichung der persönlichen Handlungsfreiheit der beteiligten Personen.

Bei pädosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern gibt es immer eine Asymmetrie, so dass das Kind hier vor Missbrauch strafrechtlich geschützt werden muss.

Ich bin erstaunt, dass Sie dies nicht erkennen können und wundere mich über solche Ansichten aus dem Umfeld des Christival.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Beck,

  • wenn auch verschwörerisch-geheim, so sind sie doch im Munde aller
besorgten Demokraten : > die sog. BILDERBERGER

Unter Wikipedia, der freien Enzyklopädie, steht u.a. über die
Bilderberg-Konferenzen zu lesen, Zitat :

  • "Offensichtlich”, so R., müssen die Teilnehmer an den jährlich
stattfindenden Bilderberg-Konferenzen "einflussreich und allgemein
respektiert sein sowie über Spezialwissen oder reichlich Erfahrung”
verfügen, um durch ihre "persönlichen Kontakte und ihren Einfluss in
nationalen wie internationalen Kreisen den von Bilderberg gesetzten
Zielen” genügen zu können." - (Zitat Ende)

Meine Fragen an Sie, Herr MdB Beck :

1. Was sind das für "von den von Bilderberg gesetzte Ziele", welche die so unsäglich "verschwiegenen" Konferenz-Teilnehmer" offenbar willfährig in Deutschland und anderen Nationalstaaten zu verwirklichen helfen ?

2. Entspr. sowohl diese gesetzten Ziele- als auch die Tagungsform (unter strengster Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht) den Wesensmerkmalen souveräner demokratischer Rechtsstaaten ?

3. Wie schützen sich die Nationalstaaten vor möglichen kartellartigen
ZIELEN dieser verschwiegenen Bilderberger ?

4. Könnten Sie sich persönlich vorstellen, dass Sie oder ein anderer
namhafter GRÜNER an einer Bilderberg-Konferenz teilnimmt, um offenbar die Ziele der Rockefellers und Rothschilds dieser Welt ganz verschwiegen in Deutschland durchzusetzen ?

5. Könnten Sie sich persönlich vorstellen, dass jene GRÜNEN-FUNDIS, die früher mit Jeans und Blumentopf in den Bundestag eingezogen sind, heute in Bilderberg-Geheimkonferenzen offenbar die "new-world-order" ausloben ? - Wäre die Teilnahme eines GRÜNEN an einer verschwiegenen Bilderberg-Konferenz ein faktischer Bruch mit der demokratischen GRÜNEN-Parteibasis in DEUTSCHLAND ?


Mit GRÜNEN Grüßen !

gez.
Antwort von Volker Beck
5Empfehlungen
15.07.2008
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

wir sehen keinen Anlass zur Sorge. Die sogenannten Bilderberger-Konferenzen sind informelle Treffen einflussreicher Personen, ein erlesener Gesprächskreis, nicht mehr und nicht weniger. Es liegt uns fern, diese Treffen als eine Art Geheimbund zu beschreiben, nur weil die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist bzw. hiervon wenig nach Außen drängt. Zu informellen Treffen oder Gesprächskreisen einflussreicher Menschen kommt es im übrigen täglich: Auf Empfängen, am Rande von Konferenzen, Parlamenten etc. finden vertrauliche Gespräche statt, von deren die Welt ebenfalls nichts erfährt.

Unseres Wissens war in diesem Jahr auch der ehemalige Fraktionskollege und Ex-Außenminister Joschka Fischer zu Gast bei dieser Konferenz. Joschka Fischer steht für den Streit mit offenem Visier. Ihm trauen wir nun wirklich keine obskure Geheimbündelei zu.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Gesundheit
27.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

die Überschrift Menschenrechte und humantiäre Hilfe hätte eigentlich besser zu meiner Frage gepasst. Ich habe gestern in den Abendnachrichten gehört, dass GRÜNE gegen die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist.

Die Richtigkeit dieser Meldung vorausgesetzt, besorgt mich diese Nachricht, da sich selber eine Patientenverfügung habe. Der Gedanke, dass etwas über 600 Personen in diesem Land darüber entscheiden wollen, ob ich selber für mein Lebensende etwas verfügen kann, macht mir Angst.

Es kann einfach nicht angehen,dass mir die Bestimmung meines Todes von mir völlig fremden Menschen aus der Hand genommen wird. Dazu hat kein Politiker auf der Welt das Recht. Dies geht eindeutig in die ganz privaten Angelegenheiten einer Person und ist nicht durch Gesetze und andere Regularien zu fixieren.

Ich verstehe, dass mit Patientenverfügungen u. U. auch Missbrauch getrieben werden kann - das kann er mit politischen Ämtern auch und dennoch werden diese nicht zur Diskussion gestellt.

Können Sie mir mitteilen, wie nun der aktuelle Stand ist? Muss ein Arzt meine Verfügung beachten oder werde ich von der Politik dazu verdonnert, evtl. elendig dahinzusiechen? Palliativmedizin wirkt nicht überall. Wäre es als Entscheidungfindung nicht sinnvoll, dass die Entscheidungsträger einige Zeit vor Ort wären und z. B. Knochenkrebspatienten im Endstadium erleben könnten?

Ihrer Nachricht sehe ich gern entgegen. Vielen Dank und freundliche Grüße.

Antwort von Volker Beck
10Empfehlungen
28.06.2008
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

derzeit wird im Bundestag debattiert, wie ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ausgestaltet werden kann. Das Thema Selbstbestimmungsrecht am Lebensende reicht tief in den Bereich individueller Wertvorstellungen jedes einzelnen Menschen, ist von persönlichen Erfahrungen geprägt und hat auf die Entscheidungsfreiheit eines Menschen an seinem Lebensende große Auswirkungen. Gemeinsamkeiten und Differenzen lassen sich hier nicht entlang der sonst üblichen politischen Konfliktlinien festmachen. Die Fraktionen des Bundestags haben deshalb den Fraktionszwang in dieser Frage aufgehoben. Innerhalb der grünen Fraktion gibt es unterschiedliche Auffassungen zu diesem schwierigen Thema.

Grundlegend lässt sich feststellen: Das Selbstbestimmungsrecht gehört zum Kernbereich der grundgesetzlich geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Auch bei medizinischen Eingriffen hat niemand das Recht, gegen den Willen eines Patienten oder einer Patientin eine Behandlung durchzusetzen; ansonsten macht er oder sie sich strafbar.

Schwierig wird es, wenn eine Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Diese Situation stellt hohe ethische Anforderungen an alle Beteiligten. Um Selbstbestimmung auch in dieser Situation zu ermöglichen, kann unter anderem eine Patientenverfügung verfasst werden. Es herrscht unter Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern sowie Patientinnen und Patienten jedoch große Unsicherheit, wie mit Patientenverfügungen im klinischen Alltag umgegangen werden soll. Wir Grünen haben deshalb das gemeinsame Ziel, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu stärken und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Die Unterschiede in den Auffassungen finden sich in der grundlegenden Frage nach der Gültigkeit von Patientenverfügungen: Soll sie nur eingeschränkt gelten? Oder soll der einmal zum Ausdruck gebrachte Wille immer gelten?
Die einen sagen: Ja, wenn ein aktuell einwilligungsfähiger Mensch lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen kann, muss dieser Wille auch geachtet werden, wenn er im Voraus für eine bestimmte Situation geäußert wurde, in der keine Äußerungsfähigkeit mehr gegeben ist. Achtet man den Willen nämlich nur im Falle eines tödlichen Verlaufs des Leidens, dann bedeutet das im Umkehrschluss eine Zwangsbehandlung, die nicht erlaubt ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die in der Verfügung beschriebene Situation mit der konkreten Situation übereinstimmt und es keine Anzeichen einer Willensänderung gibt.

Andere sagen: Nein, denn im Fall der Einwilligungsunfähigkeit darf eine Patientenverfügung nicht gleichgesetzt werden mit der bewussten Erklärung des Patienten oder der Patientin in einer aktuellen Behandlungssituation. Eine solche Entscheidung kann nicht im Voraus gefällt werden, weil die Betroffenen gar keine realistischen Voraussagen machen können, wie ihr Befinden, wie die Rahmenbedingungen tatsächlich sein werden, wenn der in der Patientenverfügung vorausgesagte Fall eintritt. Außerdem können sie in der konkreten Situation die Aussagen des behandelnden Artzes nicht mehr in ihre Entscheidung einbeziehen. Ein alleiniges mechanistisches Abstellen auf einen in der Vergangenheit niedergelegten Willen kann dazu führen, dass im Ergebnis dem Patientenwillen sogar zuwider gehandelt wird.

Diese Argumente müssen in den nächsten Monaten klug gegeneinander abgewogen werden. Wie auch immer der Deutsche Bundestag sich entscheidet, für uns steht fest:

Unabhängig davon, wie sich einzelne grüne Abgeordnete in der Frage der Regelung der Patientenverfügung engagieren, sind sich alle einig, dass die Rahmenbedingungen für ein Sterben in Würde verbessert werden müssen. In dem von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Leben am Lebensende" (Drs.-Nr. 16/5134 bzw. 16/9942neu) setzen wir uns für eine individuelle Sterbebegleitung mit einem hohen Maß an Selbstbestimmung für die Betroffenen ein. Dazu gehören für uns vor allem die Stärkung der Palliativmedizin und Schmerztherapie sowie die Weiterentwicklung der Hospizbewegung. Die Sterbebegleitung muss darauf ausgerichtet sein, vor allem durch die Linderung von Schmerzen und anderen Krankheitsbeschwerden, den PatientInnen so viel Lebensqualität wie möglich zu erhalten, um ihnen auf diese Weise auch ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Gerade schwerstkranken Menschen muss nicht nur die bestmögliche medizinische Hilfe, sondern auch die bestmögliche psychologische bzw. psychotherapeutische Unterstützung zuteil werden.

Liebe Frau , niemand ist gegen eine Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sondern es wird nach einem Weg gesucht, wie Missbrauch und Missverständnisse vermieden werden können, gerade weil es um so eine weitreichende Entscheidung geht. Außerdem müssen Schutzregelungen eingezogen werden, damit die neuen gesetzlichen Regelungen nicht auch automatisch für Menschen gelten, die gar keine Patientenverfügung haben, oder die zwar eine Patientenverfügung wollen, aber keine, die um jeden Preis verbindlich ist, sondern bei der sie wollen, dass nicht nur ein Blatt Papier entscheidet, sondern dazu auch noch ein Mensch, der ihnen nahe steht und dem sie vertrauen. Und es muss verhindert werden, dass nicht ein indirekter Zwang zur Patientenverfügung entsteht, so dass z.B. nur noch Menschen in Pflegeheimen aufgenommen werden, die eine Patientenverfügung geschrieben haben...

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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Frage zum Thema Familie
01.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Sie haben mir zu meiner Frage über Homosexualität und Pädophilie vom 17.05. am 27.06. geantwortet.

Die Frage der Genetik haben Sie mit dem Satz, dass Sie kein Genetiker sind, offen gelassen. Für jemanden, der so intensiv für Homosexualität wirbt, ist es schon verwunderlich, dass er sich noch nie über die Ursache von Homosexualität Gedanken gemacht hat. Zu Ihrer Aufklärung: sowohl Homosexualität und als auch Pädophilie basieren aus biologischer Sicht auf Gendefekten, weil beide Veranlagungen nichts zur Arterhaltung einer Spezies beitragen.

Meine Frage haben Sie auch unter dem Aspekt der Moral beleuchtet und geschrieben, dass Homosexualität gut sei, weil es um "einvernehmliche Handlungen zwischen erwachsenen Menschen" geht, während Pädophilie schlecht sei, weil es hier um den Schutz von Kindern geht.

Aufgrund Ihrer Antwort habe ich noch drei Fragen an Sie:

1. Die Partei, die in Holland die Homoehe eingeführt hat, setzt sich jetzt für Toleranz von Pädophilen ein. Auch im antiken Griechenland gab es erst die Tolerierung von Homosexualität und danach dann die von Pädophilie. Wie können Sie mir glaubhaft versichern, dass Sie und die Grünen sich nicht in ein paar Jahren für eine wie auch immer geartete Akzeptanz von Pädophilie einsetzen werden?
2. Die Grünen, deren Fraktionsvorsitzender Sie sind, setzen sich für eine Absenkung des Wahlalters ein. Wie passt es in Ihre Argumentation, dass Sex eines Erwachsenen mit einer 14-Jährigen als pädophile Handlung strafbar ist, aber gleichzeitig diese selbe 14-Jährige so reif ist, dass Sie genau so wie Erwachsene Ihre Wahlstimme abgeben darf?
3. Wieso haben Sie sich dafür eingesetzt, dass das Alter von Jugendlichen, mit denen Erwachsene straffrei Sex haben dürfen, herabgesetzt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Beck
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03.07.2008
Volker Beck
Sehr geehrter Herr ,

Herr Beck wirbt nicht für Homosexualität. Für Homosexualität kann man genauso wenig werben wie für das "Linkshändertum".

An Ihrer Aussage zu den Ursachen von Pädophilie und Homosexualität können wir zumindest erkennen, dass Sie kein Biologe sind. Die Schlussfolgerung, es müsse sich hierbei um "Gendefekte" handeln, da beide Veranlagungen nichts zur Arterhaltung beitragen ist falsch. Es wundert uns, mit welcher Gewissheit sie dies vortragen. Aber zunächst erlauben Sie uns noch mal den Hinweis, dass es sich bei Homosexualität und Pädophilie um völlig unterschiedliche Dinge handelt. Wir haben aber in den letzen Monaten lernen müssen, das diese gerne zusammen betrachtet werden, wohl auch um Homosexualität in die Ecke von Kindesmißbrauch zu rücken. Kein besonders christlicher Umgang, Herr !

Aber nun zurück zur Arterhaltung: Hierzu gehört mehr als nur der Genaustausch.

In den Biowissenschaften werden verschiedene Theorien zu ihrer Fragestellung vertreten:

Wohl unbestritten ist, dass Homosexuelle über die menschliche Evolution hinweg im Durchschnitt weniger Nachkommen haben als heterosexuelle, daher hätte eine genetisch bestimmte Veranlagung für Homosexualität eigentlich im Lauf der Evolution verschwinden müssen. Da sie sich aber offensichtlich durchsetzen konnte (Homosexualität ist nicht verschwunden), muss sie einen evolutionären Vorteil gehabt haben. Hierbei könnte eine Rolle spielen dass Homosexuelle zwar keine eigenen Kinder zeugen, jedoch ihre genetisch nah verwandten Neffen und Nichten mitversorgen, wodurch letztlich auch ihre Gene eine Chance auf Fortbestand haben. Andere Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass bei einem homosexuellen Verwandten, die weiblichen Verwandten fruchtbarer sind (vgl. Camperio-Ciani, Corna, Capiluppi: Evidence for maternally inherited factors favouring male homosexuality and promoting female fecundity, Proceedings of the Royal Society, London 2004).

Sexualität ist aber weit mehr ist als nur die Befähigung zur Fortpflanzung. Sie spielt auch in der Strukturierung unserer Beziehungen zur Umwelt und vor allem zu anderen Menschen eine wichtige Rolle, und für diese Beziehungen ist es evolutionär unerheblich, ob sie von homosexuellen oder von heterosexuellen Neigungen geprägt sind. Wenn man die Zahl der Geschlechtsakte, die ein Mensch im Laufe seines Lebens erlebt, mit der Anzahl der Kinder vergleicht, die er zeugt bzw. zur Welt bringt, kann man schnell sehen, dass die Orientierung auf Fortpflanzung in der Ausprägung unserer Sexualität eine recht geringe Rolle spielt. Bei vielen Säugetierarten dienen sexuelle Handlungen auch zum Zusammenhalt der Gruppe oder zur Hierarchiefestigung.

Vermutlich ist Homosexualität nicht alleine genetisch festgelegt. Eine abschließende Antwort können Sie von uns hierzu nicht bekommen. Die Tatsache, dass es Homosexualität gibt lässt aber unabhängig von dieser Antwort den Schluss zu, dass es evolutionär zumindest nicht "schädlich" ist, ja aus den eben aufgeführten Gründen sogar mit einem evolutionären Vorteil für die gesamte Spezies verbunden sein muss.

Gerne wird in diesem Zusammenhang insbesondere von vermeintlich christlicher Seite ("Gehet hin und mehret Euch") argumentiert, Homosexualität gefährde das Fortbestehen der Spezies Mensch. Auch in Ihrem Beitrag klingt dies an. Hierzu eine kurze mathematische Betrachtung: "Homosexualität ist viel zu häufig, um ein genetischer Defekt zu sein. Echte Erbleiden sind nämlich – je nach ihrem Schweregrad – sehr bis extrem selten. Eine genetisch bedingte Störung, die tödlich verläuft, kann nicht vererbt werden, sondern muss in jeder Generation durch neue Mutationen frisch entstehen. Ihr Auftreten entspricht damit der natürlichen Mutationsrate, also etwa eins zu einer Million. Eine Krankheit, welche die Zahl der Nachkommen – die so genannte reproduktive Fitness – um zehn Prozent senkt, wäre mit einem unter 100 000 Fällen bereits zehnmal so häufig zu beobachten. Nach derselben Logik käme ein Leiden, das eine Fitness-Einbuße von nur einem Prozent mit sich bringt, wiederum zehnmal so oft vor. Angenommen, jeder zehnte Mensch sei homosexuell. Dann betrüge die durchschnittliche Einbuße an Nachkommen 0,001 Prozent, was statistisch nicht messbar ist" (Joan Roughgarden, Vom Sinn der Homosexualität, Spektrum der Wissenschaft, Heidelberg, Februar 2005)

Sie können also ganz beruhigt sein.

Aber eines ist auch klar: Für die Lebensrealität eines Homosexuellen spielen derlei Fragen überhaupt keine Rolle. Insofern ist uns auch die Richtung ihrer Fragen nicht klar.

Wollen Sie denn allen ernstes die Diskriminierung von Homosexuellen mit einem vermeintlichen Gendefekt begründen?

Zu Ihren anderen Fragen:

1. Bündnis 90 / Die Grünen haben sich nie für die Toleranz von pädophilen Handlungen eingesetzt und werden dies auch nicht tun. Gleichzeitig muss man Pädophilen die Möglichkeit geben (z.B. im Rahmen einer Therapie), mit Ihrer Veranlagung verantwortungsbewusst umzugehen, damit es erst gar nicht zum Missbrauch von Kindern kommt.

2. Herr Beck ist nicht Fraktionsvorsitzender der Grünen. Der Missbrauch von Kindern hat mit der asymmetrischen Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind zu tun. Dem Kind fehlt die Möglichkeit zur Einwilligung in einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen. Ihr Vergleich mit der Absenkung des Wahlalters ist hanebüchen.

3. Herr Beck setzt sich nicht für eine Herabsetzung des Schutzalters ein.


Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck

(in dem es durchaus biologisch gebildete Mitarbeiter gibt)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

Herr Joschka Fischer äusserte sich in seiner Montags Kolumne für Zeit online sehr arrogant über die Entscheidung unserer österreichischen Nachbarn.

Fortan sollen alle wichtigen Änderungen des EU-Vertrags in Österreich einer Volksabstimmung unterworfen werden, wenn es nach der SPÖ geht, und damit ist deren Ablehnung so gut wie sicher", schrieb Fischer

Quelle:
www.focus.de
joschka-fischer-scharfe-kritik-an-oesterreichs-bundeskanzler_aid_314842.html

Meine Fragen :

1.Stehen sie hinter seiner Meinung?

2.Ist der Wille des Volkes in ihren Augen nichts mehr wert und endet mit der Abgabe der Wahlstimme?

MFG
Antwort von Volker Beck
6Empfehlungen
16.07.2008
Volker Beck
Sehr geehrte Frau ,

Bündnis 90/Die Grünen unterstützen Volksentscheide, wenn sie grundsätzlich in die jeweilige Verfassung bzw. in das Grundgesetz aufgenommen werden und die umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dadurch festgeschrieben wird. Wir möchten Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid innerstaatlich ermöglichen. Wir unterstützen jedoch keine Volksentscheide à la carte, die nur populistischen Anti-EU-Kampagnen dienen sollen. Besonders pikant und unglaubwürdig ist doch, dass Noch-Kanzler Gusenbauer gemeinsam mit dem neuen Kanzlerkandidaten Faymann diesen radikalen Schwenk der Europa-Politik der SPÖ in einem Brief an den Herausgeber des größten, österreichischen Boulevardblattes, der "Kronen Zeitung" bekanntgegeben hat. Es fand keinerlei Beratung in den parlamentarischen oder Partei-Gremien statt.

Außenministerin Plassnik stellte mittlerweile öffentlich klar, dass auch sie ein Angebot der Zeitung erhalten hatte. In einem Brief an den Herausgeber schreibt sie: "Im Juli 2007 haben Sie mir bei einem Besuch im Pressehaus ein aus meiner Sicht "unmoralisches Angebot" mit den Worten gemacht: "ich weiß, wie Sie Ihre Partei und diese Regierung retten können. "Auf meine überraschte Nachfrage folgte Ihre Ergänzung: "indem Sie für eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag sind!"
Die Kronen-Zeitung verfolgt in Österreich eine Anti-EU-Kampagne mit einer einseitigen, verunsichernden und angstmacherischen EU-Berichterstattung. Die SPÖ steht derzeit massiv unter Druck.

( vgl www.spiegel.de )

Dass führende Köpfe dieser Partei mit einer solchen Zeitung paktieren, ist unverständlich und unwürdig.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
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