Uwe Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Uwe Beckmeyer
© spdfraktion.de
Geburtstag
26.03.1949
Berufliche Qualifikation
Senator a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremerhaven
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Besonders beunruhigend ist dabei, dass sich nach dem Auslaufen der Mittel aus den beiden Konjunkturpaketen des Bundes eine chronische Unterdeckung für die Finanzierung von Schienenverkehren in Deutschland in Höhe von jährlich 1,8 Milliarden Euro abzeichnet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.08.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,
als Mitglied des Verkehrsausschusses und Beteiligter der kleinen Anfrage zum Thema "Umsetzung des Single European Sky in Deutschland" haben Sie sich offensichtlich in jüngerer Vergangenheit etwas intensiver mit der Flugsicherung beschäftigt. Deshalb wende ich mich an Sie mit Fragen zur politischen Beteiligung der Bunderegierung an der derzeitigen Diskussion um den Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GDF), was, um es gleich vorweg zu nehmen, kein Streik der Fluglotsen, sondern ein Streik der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der DFS ist, denn die GDF vertritt nicht nur Fluglotsen sondern alle dort Beschäftigten.
Herr Dr. Ramsauer hat sich in einem Fernsehinterview eindeutig auf die Arbeitgeberseite gestellt und die GDF mit ihren Mitgliedern als verantwortungslos dargestellt. Dabei hat er Zahlen veröffentlicht (durchschnittlich 120.000 Euro Jahresgehalt, 50 Tage Urlaub ,25 Wochenstunden), die definitiv falsch sind und lediglich populistischen Zwecken dienen können.

Inwieweit ist der Verkehrsausschuss mit dem Tarifkonflikt der DFS befasst ? Immerhin ist der Bund 100%iger Anteilseigner und könnte den entsprechenden Druck aufbauen, dass die Geschäftsführung der DFS die Schlichtung anruft und nicht in der Urlaubszeit gestreikt werden müsste.

Kann die SPD-Fraktion auf der politischen Ebene einen Herrn Dr. Raumsauer einfangen, der mit seinen Falschaussagen mehr Öl ins Feuer gießt als in einem Tarifstreit, bei dem es letztendlich um die Grundsatzpositionierung "Wirtschaftlichkeit" gegen "Sicherheit" geht, deeskalierend einzugreifen?

Viele Grüße

-
Antwort von Uwe Beckmeyer
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18.08.2011
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr - ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die SPD-Bundestagsfraktion beobachtet die Entwicklung der Deutschen Flugsicherung (DFS) sehr genau. Grundsätzlich begrüßen wir die Umsetzung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky). Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Kosten- und Effizienzdruck nicht so groß wird, dass die DFS ihre Arbeit nicht mehr auf dem bisherigen hohen Niveau fortführen kann.

Ich halte es für richtig, dass in Deutschland Tarifauseinandersetzungen in Unternehmen Sache der Tarifparteien sind. Vertreter der Politik sollten sich daher aus den Auseinandersetzungen heraushalten. Vor diesem Hintergrund sehe ich die öffentlichen Äußerungen des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sehr kritisch.

Ich habe es als verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion daher vermieden, mich direkt zu den Tarifauseinandersetzungen zu äußern und lediglich öffentlich an die Unternehmensführung der DFS appelliert, mehr in die Ausbildung zu investieren.

Ich bin zurückhaltend bei der Frage, ob sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Tarifkonflikt der Deutschen Flugsicherung beschäftigen sollte.

Gleichwohl wird die SPD-Bundestagsfraktion die Tarifverhandlungen bei der DFS weiter begleiten. Ich begrüße es, dass die Unternehmensführung die Schlichtung angerufen hat. Sollte die politische Diskussion sich - angefeuert durch weitere Äußerungen von Vertretern der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen- weiter zuspitzen, könnte eine Situation entstehen, dass ich im Deutschen Bundestag doch politisch aktiv werde.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
29.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer!

Warum haben Sie dem EFSF zugestimmt? Wie sehen Sie die Risiken, die durch die im EFSF eingebaute Hebelwirkung entsteht?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
Antwort von Uwe Beckmeyer
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18.10.2011
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD fühlt sich für Europa und den Euro verantwortlich, und deshalb haben meine Fraktion und auch ich persönlich bei der Abstimmung über die Erweiterung des Rettungsfonds zugestimmt. Wir haben uns aber von Beginn der Euro-Krise an mit Nachdruck dafür eingesetzt, die erforderlichen Sparmaßnahmen in den betroffenen EU-Mitgliedsländern mit einer schärferen Regulierung der Finanzmärkte, mit wirksamen Entschuldungsprogrammen und einer konsequenten Wachstumspolitik zu verbinden. Dabei haben wir erfolgreich auf das Zustimmungsrecht des Deutschen Bundestages gedrängt. Uns war es wichtig, dass es keinen "Freibrief" für einsame Entscheidungen der Bundesregierung gibt. Jede weitere Hilfe für einen Euro-Staat bedarf ab sofort der Zustimmung des Parlaments.

Was den von Ihnen angesprochenen Kredithebel für den EFSF betrifft: Uns erscheint dieser Mechanismus sehr riskant. Das haben die Finanzexperten unserer Fraktion auch bereits deutlich gesagt. Mit der Hebelwirkung könnten Hilfen für die Krisenländer verstärkt werden, indem weitere Geldgeber - etwa Staatsfonds - für den EFSF gewonnen werden und die Ausleihsumme des Fonds aufgestockt wird, ohne dass sich das Haftungsrisiko für die einzelnen Staaten erhöht. Ich meine: Es waren genau solche undurchsichtigen Finanzinstrumente, die die EU-Finanzkrise mit verursacht haben. Der Bundesfinanzminister hat in der Debatte um den deutschen Beitrag eine entsprechende Hebelwirkung ausgeschlossen, allerdings dabei offen gelassen, wie die Details des Vertrages aussehen.

Ich versichere Ihnen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion für die wirtschaftliche und soziale Stabilität in Europa in vollem Umfang bewusst ist - im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland ebenso wie im Sinne unserer europäischen Nachbarinnen und Nachbarn.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Finanzen
26.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer!

Herzllichen Dank für Ihre Antwort vom 18.10.

Nun ist genau das eingetreten, was auch Sie befürchtet haben. Der EFSF soll gehebelt werden. Mich empört zunächst, dass die Abstimmung am 29.09. erfolgen konnte, obwohl wichtige Vertragsdetails, wie Sie schreiben, den Parlamentariern gar nicht offen vorlagen. Darüber hinaus frage ich Sie, ob die Überschuldungssituation der Staatshaushalte weltweit, dadurch gelöst werden kann, dass man versucht, die Refinanzierungszinsen zu drücken, indem Garantien ausgesprochen werden, die im Eintrittsfall ihrerseits zur Ausweitung der Staatsverschuldung führen. Führen nicht die Rettungsversuche dazu, dass immer mehr Schulden auf den schon zu großen Schuldenberg getürmt werden? Selbst wenn es gelänge, die exorbitanten Zinsen, die Griechenland inzwischen zahlen muss, zu drücken, wird man doch eine höhere Zinslast in der übrigen Eurozone dafür in Kauf nehmen müssen. Ist ein radikaler Schuldenschnitt (nicht nur für Griechenland, sondern weltweit) nicht unausweichlich?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Uwe Beckmeyer
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08.11.2011
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zu den von Ihnen angesprochenen Aspekten
haben sich in den vergangenen Tagen die Ereignisse regelrecht überschlagen.

In der Tat ist ein Schuldenschnitt - soweit ich als nicht ausgewiesener Finanzexperte dies beurteilen kann - ein wichtiges Instrument, um die Krise in den Griff zu bekommen. In dieser Woche haben sich die Staats- und Regierungschefs der 17 Euro-Staaten nach einem harten Verhandlungsmarathon in Brüssel auf ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Schuldenkrise geeinigt. Darin werden die Banken Griechenland 50 Prozent seiner Schulden - etwa 100 Milliarden Euro - erlassen. Das ist eine begrüßenswerte Entscheidung. Ich finde es sehr wichtig, dass solche Hilfen an Bedingungen geknüpft sind. So werden die griechischen Sparanstrengungen dauerhaft und regelmäßig überprüft. Ebenso wird von Griechenland verlangt, die Erlöse aus der Privatisierung in bestimmten Bereichen wie der Lotterie, militärischen Landbesitz oder Industrieunternehmen um weitere 15 Mrd. € (jetzt also insgesamt 65 Mrd. €) auszuweiten. Auch der Druck auf andere Euro-Länder wurde erhöht, damit sie ihre Schulaufgaben machen: Italien muss bis Mitte 2012 eine Schuldenbremse in seiner Verfassung verankern.

Weiterhin ist wichtig, dass die Hilfsanstrengungen Deutschlands und anderer Staaten, die Hilfsgelder bereitstellen, nicht unüberschaubare Folgen für unsere nationalen Haushalte haben. Diesem Zweck dient, dass die Banken einen so genannten "Risiko-Puffer" anlegen müssen, der im Fall der deutschen Banken rund 5,2 Milliarden Euro beträgt. Öffentliche Gelder für die Banken sind den Bürgerinnen und Bürgern nur dann vermittelbar und inhaltlich zu vertreten, wenn damit eine strenge Regulierung des Finanzmarktes und eine Beteiligung der Banken an den von ihnen verursachten Krisenkosten einhergeht.

In der Tat besonders riskant bleibt die Einführung der "Hebelwirkung", mit der künftig Investoren für den Kauf von Staatsanleihen finanziell gefährdeter Länder mobilisiert werden sollen. Aus Sicht meiner Fraktion ist es vollkommen inakzeptabel, wenn wir am Tag vor der Abstimmung über den Rettungsschirm mit neuen Gerüchten konfrontiert werden, dass die jetzigen Milliarden gar nicht ausreichen und in Regierungskreisen darüber diskutiert werde, wie die sog. Hebelwirkung des Rettungsschirmes optimiert werden kann. Es kann nicht sein, dass das Parlament eine solche weitreichende Entscheidung treffen soll, ohne über ausreichende Informationen zu verfügen.

Eine ganz neue Entwicklung, die nicht unbedingt vorhergesehen werden konnte, wird hoffentlich dazu beitragen, dass alle Entscheidungen zur Bewältigung der Finanzkrise mit großer Umsicht und Sorgfalt erfolgen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einem Eilantrag zugestimmt, wonach alle weiteren Beschlüsse nur vom Deutschen Bundestag selbst gefasst werden dürfen. Ein neues parlamentarisches Sondergremium, das in dringenden Fällen solche Entscheidungen hätte treffen sollen, ist aus Sicht des Gerichts nicht zulässig. Dies liegt auf der Linie der SPD-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung hatte unsere Bedenken ja leichtfertig ignoriert und bekam dafür jetzt die Quittung. Es ist ganz im Sinne der SPD, dass alle Entscheidungen zur Stabilisierung des Euro transparent im Deutschen Bundestag getroffen werden, und nicht von einem "Geheimgremium".

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Umwelt
01.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer;

ich wohne in Bremerhaven, Elbestraße. Hier ist der Lärm der durchfahrenden Güterzüge extrem hoch. Bei offenem Fenster ist Schlafen unmöglich. Dabei hat die Technik leise Züge im Angebot.
Nach einer Radiomeldung ist die Rheinschiene, Rheinland-Pfalz, durch unerträglichem Lärm der Eisenbahn belastet. Die Anlieger-Gemeinden sollen laut Bericht die Deutsche Bahn mit lärmabhängigen "Durchfahrkosten" (o.ä. Bezeichnung) belegen dürfen, um dadurch eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
Ähnliches dürfte doch auch für Bremerhaven möglich sein.

Freundliche Grüße
Antwort von Uwe Beckmeyer
1Empfehlung
03.11.2011
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Verkehr ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns schnell fortbewegen und Güter rasch von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Die Kehrseite ist der Verkehrslärm, unter dem immer mehr Anwohnerinnen und Anwohner gerade auch in Bremerhaven leiden. Die SPD fordert daher seit langem mehr Lärmschutz an Straßen und Schienenwegen, und wir haben dazu in unserer Regierungszeit das "Nationale Verkehrslärmschutzpaket" auf den Weg gebracht, um insbesondere Brennpunktgebiete vom Lärm zu entlasten.

Hier ist insbesondere das Projekt "Leiser Güterwagen" zu nennen, auf das Sie sich beziehen, mit dem 5.000 vorhandene Güterwagen auf lärmmindernde Bremstechnik umgerüstet werden sollen. Mit diesem Modellprojekt sollen gerade die Voraussetzungen für eine Umstellung in ganz Deutschland geschaffen werden. Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen. Auf Betreiben von Rheinland-Pfalz, das vom Schienenlärm besonders stark betroffen ist, hat der Bundesrat im September 2010 einen Vorschlag zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreisen beschlossen, der aber von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht aufgegriffen wurde.

Nun haben Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und Bahnchef Rüdiger Grube angekündigt, ab Ende 2012 lärmabhängige Trassenpreise für Güterzüge einzuführen; darauf bezieht sich vermutlich auch der Bericht, den Sie im Radio gehört haben. Nach den bisherigen Erfahrungen ist jedoch Skepsis angebracht, ob ein solches System ab 2012 tatsächlich wirksam wird. Denn die vom Bund für die Umrüstung vorgeschlagenen sog. LL-Sohlen sind technisch noch gar nicht zugelassen. Wann und ob eine Zulassung zu erwarten ist, ist noch vollkommen offen. Wichtig wird es zudem sein, den Bonus so auszugestalten, dass er spürbare Anreize für die Unternehmen bietet, um eine schnelle Umrüstung auf lärmarme Bremsen vorzunehmen.

In diesen Fragen werden wir als SPD gemeinsam mit den Ländern gegenüber dem Bund weiter Druck machen. Im Übrigen muss die Bundesregierung das von ihr in Auftrag gegebene und seit dem Ende 2010 vorliegende Gutachten zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise veröffentlichen, damit wir beim Lärmschutz endlich einen entscheidenden Schritt vorankommen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Soziales
10.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer!

Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein "normaler" gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine "Strafe" ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!

Freundlichen Gruß
J.
Antwort von Uwe Beckmeyer
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18.11.2011
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß §24 Abs.1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes scheidet ein Beamter aus dem Dienst, wenn er in einem ordentlichen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Diese Frist verkürzt sich gem. §24 Abs.1 Satz 2 a für bestimmte Taten auf mindestens sechs Monate.

Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst wird der ehemalige Beamte aufgrund des Paragraphen 8 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches nachversichert. Gemäß § 181 Abs. 1 und SGB XI erfolgt die Berechnung der Beiträge nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung des Gegenwerts der Beiträge auf dem Konto des Rentenversicherungsträgers.

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Die Regelung, das die gesamten Kosten der Nachversicherung durch den ehemaligen Dienstherrn zu tragen sind, ist nur auf den ersten Blick irreführend. Schließlich hatte der ehemalige Beamte ja die Zusicherung der lebenslangen Versorgung, durch die Nachversicherung reduziert sich dann der Versorgungsanspruch auf die reine Dienstzeit.

Die Überführung der Versorgung eines ausgeschiedenen Beamten auf die Gesetzliche Rentenversicherung ist keine Strafe; sie ist die Folge einer Strafe, aufgrund der Beamte aus dem Dienst ausscheiden muss. Bedenken Sie zusätzlich, dass nur ein sehr geringer Teil der Beamtinnen und Beamten aufgrund einer Verurteilung ausscheidet und daher nachzuversichern ist. Der größte Teil scheidet freiwillig aus, und in diesem Fall ist die Nachversicherung durchaus vernünftig. Angestellte und Arbeiter, die aufgrund einer Straftat arbeitslos werden, verlieren im Übrigen ja auch nicht ihre Altersversorgung.

Die Frage, ob Beamte in eine Pflegeversicherung einzahlen, ist zu bejahen. Für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe (z.B. Lehrer, Richter) oder freie Heilfürsorge (z.B. Polizeibeamte, Soldaten) besteht in der Pflegeversicherung Versicherungspflicht (§ 23 SGB XI). Dieser Personenkreis muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, um die anteiligen, nicht von der Beihilfe gedeckten Kosten abzusichern. Dabei ist zu beachten, dass es keine bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften gibt; Bund und Länder haben für ihre Beamtinnen und Beamte jeweils eigene Vorschriften erlassen.

Auch bei Beamten gilt die Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Bei Beamten werden daher - sofern die von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen nicht ausreichen und der Beamte nicht in der Lage ist, die Mittel aufzubringen - zunächst die fürsorgepflichtigen Verwandten herangezogen.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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