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Frage von Philipp P. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Unterschriftenaktion:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland braucht eine leistungsfähige und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur, auf der Straße, auf der Schiene, zu Wasser und in der Luft. Eine moderne Verkehrsinfrastruktur sichert wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland.

Dafür braucht es nicht nur Geld, sondern das Geld muss auch effizient eingesetzt werden. Weil das bei Planung, Bau und Erhalt der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen im aktuellen System der Auftragsverwaltung der Länder nicht optimal funktioniert, haben sich SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag nicht nur darauf verständigt, dass mehr staatliches Geld investiert werden muss, sondern auch darauf, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung zu erarbeiten.

Das Ergebnis dieser Gespräche ist nun Teil eines umfangreichen Pakets zur Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, auf das sich alle 16 Landesregierungen und die Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 verständigt haben. Das Paket besteht aus zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung: einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie einem Gesetzentwurf mit allen weiteren Regelungen, dem Begleitgesetz. Regelungen zur „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die zukünftig für den Bund die Planung, den Bau und den Erhalt vor allem der Autobahnen übernehmen soll, finden sich in beiden Gesetzentwürfen.

Von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Schon innerhalb der Bundesregierung ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird deswegen geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft. Finanzminister Schäuble wäre bereit gewesen, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir schon verhindert, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bundestag erreicht hat.

Im Koalitionsausschuss Ende März konnte die SPD nun eine dreifache Privatisierungsbremse durchsetzen. Zu den zwei oben genannten Aspekten gibt es nun eine weitere Regelung, mit der Schlupflöcher verhindert werden, damit es nicht mithilfe von Tochterunternehmen der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft zu einer Privatisierung kommen kann. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es eine Beschäftigungsgarantie und einen Überleitungstarifvertrag geben.

Der Bundestag hat am 16. Februar zum ersten Mal über dieses Gesetzespaket beraten und es zur weiteren Beratung federführend an den Haushaltsausschuss überwiesen. Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an klargemacht, dass wir dieses umfangreiche Paket nicht einfach „durchwinken“ werden. Daher werden wir auch im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses alles sorgfältig prüfen und mit CDU/CSU hart verhandeln, um Verbesserungen durchzusetzen, wo wir diese für erforderlich halten.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer