Uwe Beckmeyer (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Uwe Beckmeyer
© spdfraktion.de
Geburtstag
26.03.1949
Berufliche Qualifikation
Senator a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremerhaven
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der Ausrichtung der Parkplätze ist sinnvoll und ich habe diese deshalb an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weitergegeben und um eine Stellungnahme gebeten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.02.2010
Von:

Stationspreissystem der DB AG
Guten Tag, Herr Beckmeyer

Teilen Sie die Kritik "BAG-SPNV" an den Stationspreisen der DB AG?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Uwe Beckmeyer
2Empfehlungen
25.02.2010
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es gehört zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur, die Entgeltgrundsätze und Entgelthöhen auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des Eisenbahnrechts zu überwachen.
Zur Frage der Kostentransparenz bei den Stationspreisen der DB Station & Service AG hat die Bundesnetzagentur im Dezember eine klare Entscheidung getroffen, deren Grundlage das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot ist. "Soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung", heißt es dazu in der Begründung der Bundesnetzagentur. Im Klartext: Das Unternehmen muss nachweisen, ob die Preise den tatsächlichen Kosten entsprechen.

Die Prüfung der Bundesnetzagentur hat ergeben, dass die Methoden des Unternehmens zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten des Stationspreissystems intransparent sind. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, diskriminierungsfreie Entgelte zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorzulegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten. Die DB Station & Service hat rechtlichen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln beantragt.

Unser unverändertes politisches Ziel ist es, den Anteil der Schiene am Verkehrsmarkt zu steigern. Dazu trägt auch der Wettbewerb im Schienenverkehr bei; die Entscheidung der Bundesnetzagentur begrüßen wir daher.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

Ich wohne im südöstlichen Oberbayern. Hier stehen seit Jahrzehnten verschiedene Infrastrukturmaßnahmen an, wie der Bau der A94, der langsam an Fahrt gewinnt. Außerdem wird auch schon seit Jahrzehnten versprochen, dass die Bahnstrecke München - Mühldorf - Freilassing zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wird.
Jetzt werden endlich Begegnungsstrecken gebaut und der weitere Streckenverlauf geplant. Vom Bundesverkehrsministerium heißt es, dass geplant und in den nächsten Jahren weiterhin gebaut werden soll. Wenn man dann kritisch nachfragt, ob nicht nur geplant wird, und der Bau noch 20 Jahre mindestens dauert, wird darauf verwiesen, dass man im Jahre 1997 bereits eine Planung hatte, die Regierung Schröder diese in den Papierkorb geworfen hat, und man nun neu planen muss.

Meine Frage an Sie:
Entspricht es der Wahrheit, dass die Regierung Schröder den Bau der Bahnstrecke hinausgeschoben bzw. gestoppt hat, oder ist dies nur eine Ausrede der CSU?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Uwe Beckmeyer
1Empfehlung
29.04.2010
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Strecke München-Mühldorf-Freilassing ist Bestandteil der europäischen Magistrale von Paris nach Budapest. Die Magistrale wird Städte und Regionen mit insgesamt 34 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern und 16 Millionen Beschäftigten in Frankreich, Deutschland Österreich und Ungarn verbinden. Der Ausbau der Strecke ist deshalb unerlässlich für die rasche ökonomische, politische und kulturelle Integration Europas. Vor diesem Hintergrund wurde dieser Magistrale höchste Priorität eingeräumt.

Am 31.05.2005 hat deshalb der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages eine Entschließung verabschiedet (BT-Drs. 15/5572), in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die deutschen Abschnitte der Eisenbahnmagistrale Paris- Budapest in den nächsten Jahren zügig zu einer Hochleistungsstrecke auszubauen. Die Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing ist daher in unserer Regierungszeit in den "Vordringlichen Bedarf" des geltenden Bedarfsplans für die Bundesschienenwege aufgenommen worden.

Die Behauptung, die damalige SPD-geführte Bundesregierung habe das Projekt München-Mühldorf-Freilassing verhindert, ist also nicht richtig. Es ist vielmehr die jetzige Regierungskoalition, die dieses Projekt gemäß einer Übersicht der "Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schiene" der Deutsche Bahn AG ("Streichliste") auf die Liste der Vorhaben gesetzt hat, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist.

Besonders beunruhigend ist dabei, dass sich nach dem Auslaufen der Mittel aus den beiden Konjunkturpaketen des Bundes eine chronische Unterdeckung für die Finanzierung von Schienenverkehren in Deutschland in Höhe von jährlich 1,8 Milliarden Euro abzeichnet. Welche Strecken in Deutschland dann dem Sparzwang zum Opfer fallen werden, ist unklar. Hierzu schweigt die Bundesregierung jedoch.

Die SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Maßnahmen zum Ausbau der Stecke München-Mühldorf-Freilassing zügig umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.07.2010
Von:

Hallo,

Wie ich in den Nachrichten erfahren habe, soll bald darüber entschieden werden, ob das Alter für den Erwerb eines Mopedführerscheins von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt werden soll. Soweit ich weiß, wurde in der EU-Richtlinie zu den Führerscheinklassen beschlossen, dass die Klasse B (normaler Pkw-Führerschein) die Klasse A1 mit einschließt, die Umsetzung wurde jedoch von Deutschland so nicht vorgenommen.

Dadurch wird die Situation unlogisch: 15-Jährige, die bisher nur eine Mofa-"Prüfbescheinigung" bekamen, dürfen ein Moped bis zu 80 km/h fahren, aber über 18-Jährige, die einen Autoführerschein haben, müssen diesen "kleineren" Führerschein noch zusätzlich machen. Es wäre doch nur konsequent, dass die Klasse B die Klasse A1 einschließt, wie es ja in anderen Staaten auch gehandhabt wird.

Warum ist diese Regelung bisher nicht eingeführt worden und wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Uwe Beckmeyer
1Empfehlung
22.07.2010
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Sie beziehen sich auf den Beschluss der Koalitionsfraktionen, das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken. Nach dem Willen von Schwarz-Gelb sollen künftig bereits 15-jährige Jugendliche die Möglichkeit erhalten, zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Quads oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Wir als SPD haben gegen eine Herabsetzung des Mindestalters votiert, und zwar aus guten Gründen:

Verkehrsexperten haben festgestellt, dass die Altersklasse zwischen 14 und 16 Jahren geprägt ist von hoher Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung und vor allem mangelnder Erfahrung. Die Folge: eine erhöhte Unfallhäufigkeit - meist aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Das Beispiel Österreich zeigt das: Dort steigen die Unfallzahlen der 15-jährigen Mopedfahrer kontinuierlich. Und auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hat als Ergebnis einer Studie empfohlen, das Mindestalter für den Zugang zur neuen Führerscheinklasse AM nicht abzusenken.

Wir bedauern es sehr, dass CDU, CSU und FDP im Verkehrsausschuss wider alle Vernunft für eine Absenkung des Mindestalters gestimmt haben. Inzwischen musste jedoch auch Bundesminister Peter Ramsauer die schwer wiegenden Sicherheitsbedenken anerkennen. Er hat angekündigt, die geplante Altersabsenkung beim Erwerb eines Moped-Führerscheins zu überprüfen.

Bei der Klasse A 1, die Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) umfasst, gilt für 16- und 17-Jährige eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. In der Tat sieht die EU-Führerscheinrichtlinie - wie Sie es schildern - eine Öffnungsklausel vor, die den Mitgliedstaaten die Einbeziehung der Klasse A 1 in die Klasse B ermöglicht. Deutschland hat jedoch bisher aus Gründen der Verkehrssicherheit darauf verzichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen: Ein Motorrad auf zwei Rädern fährt sich anders als ein Pkw auf vier Rädern, selbst wenn es sich um ein leichtes Motorrad handelt. Ein Pkw-Fahrer, der noch nie Motorrad gefahren ist, muss erst ein Gefühl für die Maschine entwickeln. Ein unsicherer Verkehrsteilnehmer aber wird schnell zu einem Verkehrshindernis und stellt eine Gefahr für sich und andere dar.

Die Einführung einer eigenen Führerscheinklasse für Leichtkrafträder und der stufenweise Zugang zu Zweirädern mit höherer Motorleistung trägt daher aus unserer Sicht zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen bei. Bisher gibt es keine Überlegungen seitens der Fraktionen im Bundestag, sich für einen Einschluss der Fahrberechtigung A 1 in den Pkw-Führerschein einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

leider bekommen wir bei Anfragen zum Baustopp der B 50/Hochmoselübergang an Bundesminister Dr. Ramsauer immer wieder Antworten von Mitarbeitern seines Ministeriums, die uns einfach nur die Sach- und Rechtslage erläutern, obwohl wir die zur Genüge kennen. Uns geht es um eine POLITISCHE Entscheidung. Und über eine solche muss bei Bedarf jederzeit neu nachgedacht werden können.
Daher auch an Sie als Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit der Bitte, auch Ihre Fraktionkollegen zu beteiligen - die Frage:
Muss das objektiv in dieser Gestalt nicht notwendige Projekt trotzdem ausgeführt werden, nur weil es nach jahrzehntelangem Streit juristisch formal abgesegnet wurde?
Spielt es keine Rolle, dass tatsächlich die ursprünglichen Gründe für diesen mehr als 40 Jahre alten Straßenbau-Plan nicht mehr existieren?
Eine "Aufmarschtrasse" für die NATO ist obsolet geworden, weil der kalte Krieg Gott sei Dank lange vorbei ist.
Eine Verbindung von den belgischen Häfen ins Rhein-Main-Gebiet gibt es inzwischen (A 61 und Autobahnverbindung über Kaiserslautern) mehrfach und besser.
Von einer Verbesserung des regionalen Verkehrs kann keine Rede sein, das kann eine Trasse, die nur an einer recht abgelegenen Stelle ans Moseltal angebunden ist, gar nicht leisten. Vorteile haben nur ganz wenige, was den Kostenaufwand in keiner Weise rechtfertigt.
Aber sehr viele Menschen haben große Nachteile:
Vor allem der Tourismus – nach Aussagen selbst des ehemaligen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Bauckhage DAS wirtschaftliche Standbein der Region – erhielte mit der optischen Verschandelung des Moseltals und der Zerstörung eines ganz wichtigen Wander- und Naherholungsgebietes innerhalb der landschaftlich wunderschönen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach einen nicht wieder gut zu machenden Dämpfer.
270 Mio. und mehr für diesen Unsinn sollten uns erspart bleiben. Werden Sie uns unterstützen?

Danke und beste Grüße
Antwort von Uwe Beckmeyer
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10.09.2010
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Die Entscheidung über dieses Bauprojektes liegt bei der Landesregierung. Sie hat sich - unter Abwägung aller baulichen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Aspekte - für den Weiterbau der B 50 neu entschieden, da sie in der Fernstraßenverbindung einen Schlüsselfaktor für die strukturelle Entwicklung der Region und die bessere Anbindung des ganzen Landes sieht.

Selbstverständlich müssen bei der Planung des Bauvorhabens die Interessen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner, die Sie schildern, unbedingt Gehör finden. Dafür gibt es ein rechtlich genau geregeltes Verfahren, das Planfeststellungsverfahren. Alle Für und Wider des Bauvorhabens müssen dabei offen und transparent überprüft und diskutiert werden. Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung können Betroffene Einwendungen einreichen, die im weiteren Verlauf von den zuständigen Stellen auch berücksichtigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
12.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

heute habe ich in Spiegel-online einen bemerkenswerten Film über die Vertragsgestaltung mit der Firma Bilfinger und Berger zum Ausbau der A 1 zwischen Hamburg und Bremen gesehen. Demnach sind die Verträge so gestaltet, dass der Bund einen minderen und festen Anteil der Mauteinnahmen erhält, während der Vertragspartner bei steigendem Verkehrsaufkommen die Mehreinnahmen kassiert. Der Vertrag scheint mir die öffentliche Hand schwer zu benachteiligen.
Die Einsicht in diese Verträge sollen nicht einmal die Behörden in Niedersachsen haben, geschweige denn, die Öffentlichkeit. Warum enthält uns der Staat den Inhalt solcher Verträge vor?

Halten Sie es für zumutbar, dass die Bürger und Steuerzahler unseres Landes über solche Verträge, unser Staatsvermögen und die Funktionalität unserer Infrastruktur betreffen nicht informiert werden? Sind diese Verträge überhaupt durch parlamentarische Beschlüsse legitimiert, und wenn ja, mit welcher Begründung zieht sich der Staat aus der Kontrolle unserer Infrastruktur immer mehr zurück und entzieht sie damit einer demokratischen Mitgestaltung durch die Bürger?

Sind wir schon mitten in einer Entwicklung, durch Verträge mit Privatunternehmen, wie jüngst mit den Energiekonzernen zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, die demokratische Einflussnahme auf Infrastrukturprojekte abzuschaffen, um andererseits als Steuerzahler für die Fehlspekulationen von Landesbanken und "systemrelevanten" Banken als Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung" mit unseren Steuergeldern einzustehen?

Mit großem Interesse sehe ich Ihrer Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Uwe Beckmeyer
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2010
Uwe Beckmeyer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung, diese Verträge nicht zu veröffentlichen, mit den darin enthaltenen Betriebsgeheimnissen und den Interessen der Konzessionsnehmer.

Aus unserer Sicht muss es jedoch ganz klar darum gehen, dass das öffentliche Informationsinteresse nicht hinter den berechtigten Schutzinteressen der beteiligten Unternehmen zurücksteht. Wir fordern daher die größtmögliche Transparenz bei der Ausgestaltung der Verträge zwischen Bund und den Baukonzernen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Verträge zumindest in der Geheimschutzstelle des Bundestages für die Abgeordneten einsehbar sind. Zu Beginn der 17. Wahlperiode haben wir dazu erneut einen Beschluss im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herbeigeführt, um diese Regelung für die kommenden vier Jahre zu verlängern.

Wir als SPD fordern eine bedarfsgerechte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Der Entwurf des Verkehrshaushaltes, der jetzt auf dem Tisch liegt, wird den Herausforderungen der kommenden Jahre in keinster Weise gerecht. Wir setzen uns deshalb in den laufenden Haushaltsberatungen dafür ein, dass auch nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme ab 2010 jährlich mindestens zehn Milliarden Euro in den Bau und Erhalt der Verkehrswege in Deutschland investiert werden. Gleichzeitig brauchen wir weiterhin das Instrument PPP, um durch die Beteiligung privaten Kapitals Investitionen im Infrastrukturbereich voranzutreiben - und zwar dort, wo im Vergleich zur konventionellen Form die Wirtschaftlichkeit der im Rahmen von PPP-finanzierten Infrastrukturprojekte größer ist.

Entscheidend ist dabei: Die Straße bleibt auch bei einer Realisierung als PPP-Projekt im Besitz des Bundes. Die Unternehmen bauen die Strecken, betreiben sie über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren und erhalten dafür die Einnahmen aus der Lkw-Maut. Im Gegenzug gibt es klare Verpflichtungen für die Konzessionsnehmer: Sie tragen das Risiko hinsichtlich der Höhe der Mauteinnahmen (das schließt mit ein, dass die Konzessionsnehmer auch die negativen Konsequenzen sinkender Mauteinnahmen tragen), und der Betreibervertrag verpflichtet sie zur Wartung und Instandhaltung der Straßen, Brücken und Tunnel. Die gemachten Erfahrungen zeigen allerdings auch, dass zukünftig auch auf eine Minimierung des Unfallrisikos großen Wert gelegt werden muss.

Wir als SPD fordern zudem eine transparente Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten. Dabei muss geklärt werden, ob mit den Modellen wirtschaftliche Vorteile erreicht werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer
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