Ulrich Lange (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Lange
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.06.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nördlingen
Wahlkreis
Donau-Ries , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,6%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Wie bei Einführung des Gesetzes vorgesehen, plant die Bundesregierung im Rahmen der Neuberechnung der Steuersätze nach § 11 Absatz 2 Luftverkehrssteuergesetz das Gesamtaufkommen der Luftverkehrsteuer um die Höhe der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel für den Luftverkehr abzusenken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort am 8.11.11.

Sie haben behauptet, dass DE sich bei der Berechnung der Einkommensstatistik EVS an die internationale Norm COICOP hält /1/.

Dazu konnte ich leider nichts finden. Wikipedia belehrt uns aber, dass Eurostat sich an COICOP hält. Deren Statistik, die hier interessiert, nennt sich EU-SILC. Die Beschreibung der Variablen dieser Datenbank /2/ enthält auch die Variable "HY130G/HY130N: REGULAR INTER-HOUSEHOLD CASH TRANSFER PAID".

Somit ist es internationaler Brauch, dass GEZAHLTER Unterhalt, vom Einkommen abgezogen wird. In DE wird dieser als Konsum des Unterhaltspflichtigen betrachtet /1/.

Für Sie scheint es nicht nachvollziehbar zu sein, dass bei einer korrekten Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens eine gesellschaftliche Lüge aus der Welt geschaffen wird: Die Lüge des Gender-Pay-Gap!

Fakt: Erwerbstätige Frauen haben ein um 5% höheres Einkommen /1/, bei 23% niedrigerem Lohn.

Damit ist erwiesen, dass Frauen genug Geld haben und deswegen nicht für höhere Löhne kämpfen müssen!

Würde die Politik diese DISKRIMINIERUNG des Mannes erkennen, würden die ganzen Gleichstellungs- besser gesagt Frauenbeauftragten (für deren Wahl laut §16 BGleiG das aktive und passive Wahlrecht der Männer aufgehoben wurde) keinen Sinn mehr machen.

Die damit eingesparten Mitteln könnten wir dann viel besser für den Euro-Schirm nutzen, statt für Kindergärten.

Sie sehen also, dass eine galante Definition - also das, was Sie in Ihrer Antwort in /1/ gelten lassen wollen - in der Statistik, auch gewaltige negative wirtschaftliche Folgen haben kann: Die Gleichstellungsbeauftragten kosten uns mindestens 1 Mrd/j. Allein die Aktion "Rote Taschen" /3/ wird laut Auskunft des bmfsfj mit ca. 60000 EUR/j "gefördert".

Würden Sie Sich nun dafür einsetzen, dass sich die deutsche EVS an internationale Normen anschliesst?

MfG

MB

/1/ tinyurl.com
/2/ tinyurl.com
/3/ tinyurl.com
Antwort von Ulrich Lange
bisher keineEmpfehlungen
16.01.2012
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr s,

für Ihr weiteres Schreiben zur Berechnung der Einkommensstatistik danke ich Ihnen.

Die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendete Systematik der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte (SEA 98) ist eine nationale Klassifikation, die sich lediglich an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP) anlehnt. Es kann also in einzelnen Positionen auch Unterschiede geben.

Es ist richtig, dass in der Erhebung EU-SILC anders als in der EVS regelmäßige finanzielle Unterstützungsleistungen für nicht im Haushalt lebende Personen für die Berechnung der verfügbaren Haushaltseinkommen vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Das hängt mit der EU-weiten Harmonisierung dieser Erhebung und den unterschiedlichen Befragungsinhalten zusammen.

Wie schon dargelegt, ist dies letztlich aber nur eine Frage der Klassifizierung, die keinen Anspruch darauf erhebt, den für alle denkbaren Fragestellungen und Vergleiche alleine sachgerechten Einkommensbegriff zu definieren. Was das Ganze mit Diskriminierung oder dem an den Bruttostundenlöhnen gemessenen Verdienstunterschied von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) zu tun hat, bleibt unklar.

Aus meiner Sicht ist dieses Thema mit meiner Antwort ausreichend thematisiert.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Soziales
01.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,
als Betroffener habe ich am vergangenen Donnerstag die Debatte "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge..." aufgrund der Anträge der Opposition im Bundestags-TV verfolgt. Ich war nach dem Abschluss der Debatte und dem Beschluss sehr betroffen und konnte mir nicht vorstellen, dass diese Debatte soeben im Deutschen Bundestag stattgefunden hatte ! Hier trafen seitens der Oppositionsparteien Sachkenntnis und erkennbare Einarbeitung in die langjährig bekannten Details auf vollständige Konfusion der Regierungsparteien aufeinander ! Auf Vorschläge der Opposition, Alternativen zu den Anträgen abzustimmen, ist die Regierungskoalition nicht eingegangen, es war ersichtlich, dass Sie und ihre Mitstreiter an einer Lösung nicht interessiert sind und selbst keine Vorstellungen zu einer gerechten Lösung ausgearbeitet hatten. Es war beschämend, Ihren Ausführungen und denen der Herren Dr. Kolb und Weiß zuhören zu müssen. Ihre Verweise auf die Untätigkeit der Oppositionsparteien bei deren Verantwortung in einer vorherigen Regierung waren peinlich, diese haben da ebenfalls versagt, aber deshalb jetzt nichts zu tun, ist seitens der jetzt in der Verantwortung stehenden Koalition erbärmlich. Die Regierungskoalition hätte vortragen müssen, welche Lösung sie der von der Opposition vorgeschlagenen vorzieht - nicht nur ablehnen ! Ich denke, das Sie von Anfang an wussten, das Sie nur Unausgegorenes vortragen würden ! Auch wenn zu später Stunde nur noch wenige Abgeordnete anwesend waren, sollte sich die Regierungskoalition für diesen Abend schämen.
FRAGE: wann können Sie mir den gegenwärtigen Stand der Bemühungen der Regierungskoalition mitteilen, die zu einer zeitnahen und alternativlosen Rücknahme der ungerechtfertigten und verfassungswidrigen rückwirkenden Umwandlung von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu DDR-Bürgern in Bezug auf die FRG/RÜG-Anwendung für die Rentenberechnung führen. Mit freundlichem Gruss,

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