Ulrich Lange (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Lange
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.06.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Nördlingen
Wahlkreis
Donau-Ries , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,6%
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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Für Ihre Anfrage zur Energiewende danke ich Ihnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Tourismus
28.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,
wie Sie wissen ist für einen Großteil der Rentner Altersarmut angesagt bzw. zutreffend. Neben der Grundsicherung, die keine Verteuerung der lebensnotwendigen Aufwendungen im ausreichenden Maß berücksichtigt, müsste es doch möglich sein, einen Betrag zur Grundsicherung dazu verdie- nen zu können, ohne dass 70% des Zuverdienstes wieder von der Grundsicherung abgezogen wird und zwar in Form eines Pauschalbetrages der entsprechend der wirksamen Inflationsrate immer erhöht wird. Wie sind die Vorstellungen der CSU und was ist die CSU gewillt zu tun, um einer Alterarmut von betroffenen Menschen entgegenzuwirken, die noch zusätzlich etwas im Alter hinzuverdienen wollen und gesundheitlich können? - Wie heißt es doch Leistung muss sich wieder lohnen!

Ich grüße Sie und erwarte gerne Ihre Antwort.
Antwort von Ulrich Lange
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20.01.2010
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zum Nebenverdienst zur Grundsicherung danke ich Ihnen.

Leistungsberechtigt in der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind hilfebedürftige Personen, sofern sie ein der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechendes Lebensalter erreicht oder überschritten haben.

Wegen der Abgrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises ist es nicht das Ziel der Hinzuverdienstregelung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern. Stattdessen soll über einen teilweise anrechnungsfreien Hinzuverdienst die Möglichkeit eingeräumt werden, in geringem Umfang zusätzliches Einkommen zu erzielen. Berücksichtig wird dabei auch die Erwartung, dass solche Tätigkeiten oftmals auch zu sozialen Kontakten und damit nicht nur zu einer materiellen Verbesserung der Lebensumstände führen.

Andererseits muss berücksichtigt werden, dass über die Leistungen der Grundsicherung im Alter das soziokulturelle Existenzminimum abgesichert wird. Zusätzliches Einkommen führt dazu, dass Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, über ein über dem soziokulturellen Existenzminimum liegendes verfügbares Einkommen verfügen. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Grundsicherung im Alter als Teil des Sozialhilfesystems. Sozialhilfeleistungen sollen nur hilfebedürftige Personen beziehen, also Menschen, die einen Lebensunterhalt in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums, dies entspricht dem sozialhilferechtlichen Bedarf, nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und deshalb hilfebedürftig sind. Dies spricht gegen anrechnungsfreie Hinzuverdienste.

In der Abwägung aller Argumente für und gegen Hinzuverdienste hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, diese zuzulassen, den Umfang des anrechnungsfreien Betrags aber zu begrenzen.

Die Hinzuverdienstregelung ist als einfache prozentuale Regelung ausgestaltet: 30 % des Hinzuverdienstes sind anrechnungsfrei, mindern also nicht den Grundsicherungsanspruch, höchstens jedoch 50 % des geltenden Eckregelsatzes, dies sind aktuell 179,50 Euro. Bei einem anrechenbaren Erwerbseinkommen von monatlich 598,33 Euro ist der anrechnungsfreie Anteil von maximal dem halben Eckregelsatz oder 179,50 Euro ausgeschöpft.

Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht vom Bruttobetrag auszugehen ist. Davon sind die so genannten allgemeinen Absetzbeträge abzuziehen (§ 82 Abs. 2 SGB XII). Dies sind die gesetzlichen Abzüge (Steuern und eventuelle Sozialversicherungsbeiträge) sowie in der Höhe angemessene Beiträge für eine private Absicherung. Ferner sind die Werbungskosten, also die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Kosten, abzuziehen. Das sich daraus ergebende so genannte bereinigte Einkommen ergibt den Hinzuverdienst, auf den die Anrechnungsregelung anzuwenden ist.

Ich halte diese Regelung für sozial ausgewogen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ulrich Lange, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
11.12.2009
Von:

sehr geehrter herr lange,

gerade lese ich in der zeitung,wie die steuerberaterin frau linner in der verwaltungsrats-
sitzung massiv unter druck gesetzt wurde,weil sie erhebliche mängel beim kauf derHGAA durch die b.landesbank aufgedeckt hat.ausserdem wurde bekannt , dass der ehemalige vorstandsvorsitzende der landesbank nach seinem ausscheiden einen beratervertrag bei der HGAA bekommen hat.was wird gegen diesen mann und die mitglieder des verwaltungsrates unternommen,um deren betrügereien gegen uns bürger zu ahnden? was gedenken Sie zu tun ?
es kann doch nicht angehen,dass wir bürger immer mehr zur kasse gebeten werden,und diese herren mit goldenem handschlag verabschiedet werden und nie zur verantwortung gezogen werden,nur weil sie z.t.einer partei angehören.mir wird als langjährigen CSU-wähler kotzübel
bei dem gedanken,dass hier wieder versucht wird auf die vergesslichkeit der bürger zu setzten.

rainer mühlpforte
Antwort von Ulrich Lange
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20.01.2010
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben bezüglich des Kaufes der Hypo Group Alpe Adris (HGAA) danke ich Ihnen.

Bei dem Kauf der HGAA durch die Bayerische Landesbank wurden sicherlich Fehlein-schätzungen gemacht. Wer hierbei welche Verantwortung zu tragen hat, muss der eingesetzte Untersuchungsausschuss zu Tage bringen. Ich halte eine konsequente Aufklärung für absolut notwendig. Dabei sind auch die von Ihnen aufgeworfenen Vorwürfe zu prüfen. Nur so schaffen wir für die Bayerische Landesbank ein Arbeitsfeld des Vertrauens, mit dem sie im Sinne des Steuerzahlers erfolgreich wirtschaften kann. Auch unser Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid und Finanzminister Georg Fahrenschon haben sehr deutlich gemacht, dass Transparenz und Aufklärung für sie ganz oben stehen und sie den Untersuchungsausschuss voll unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ulrich Lange, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.01.2010
Von:

wirtschaftsbeschleunigungsgesetz
guten tag herr lange,
sie haben,wie ersichtlich, für dieses gesetz,auch für die steuerermässigung für die hotelbranche gestimmt.
heute kann man bei spiegel online lesen, dass einer der reichsten deutschen,baron v.finck,derauch mitbesitzer zahlreicher hotels ist,u.a.auch der csu zwei spenden in erheblicher höhe hat zukommen lassen.ebenso der fdp.
ist ihnen vor der abstimmung dieser spendenvogang bekannt gewesen,und wenn ja hätten sie ebenfalls mit ja gestimmt?
eine weitere frage betrifft die vorgänge um die landesbank.
auf der einen seite wurde unter herrn stoiber massiv bei polizei,verwaltung und im sozialen bereich eingespart, auf der anderen seite wurde mal eben eine marode bank gekauft und wider besseren wissen ( vielleicht wollte man sich garnicht richtig informieren) mal eben milliarden in densand gesetzt. heute fehlt dieses geld an allen ecken und enden.
was ist ihre meinung hierzu?
auf ihre antwort freue ich mich.
mit freundlichen grüssen rainer mühlpforte
Antwort von Ulrich Lange
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27.01.2010
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zum Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz danke ich Ihnen.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rd. 8,5 Mrd. € entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.

Ein wesentlicher Punkt des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist dabei auch die von Ihnen angesprochene Neuregelung zur Umsatzsteuer. Zum 01. Januar 2010 wurde die Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 % auf 7 % abgesenkt. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen. Damit stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes.

Wie Sie sicherlich in den öffentlichen Medien verfolgt haben, werden Spenden frühenstens dann bekannt, wenn sie getätigt wurden. Spenden irgendwelcher Art haben meine Entscheidung bisher noch nie beeinflusst und werden dies auch nicht in der Zukunft tun.


Ihre weitere Frage zum Erwerb der HGAA durch die bayerische Landesbank und die von Ihnen gemachten polemischen Unterstellungen sind nicht zielorientiert. Der eingesetzte Untersuchungsausschuss wird die Vorgänge beim Kauf der HGAA durch die Bayerische Landesbank aufklären.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange
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Frage zum Thema Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
27.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

als Selbstständiger ärgere ich mich über die Feststellung, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Beherbergungsgewerbe gestärkt wurde. Der Preis ist, dass ich als Selbstständiger jetzt 11,2% mehr für die Übernachtung zahlen muss. Haben Sie das so gewollt oder ist Ihnen die Wettbewrbsfähigkeit der Selbstständigen egal? Die großen Konzerne werden sicherlich bei den Hotelketten durchdrücken, dass sie weiterhin den alten Nettobtrag bezahlen. Der Mittelstand, der sonst von allen Parteien als der Leistungsträger unserer Gesellschaft beschrieben wird, hat diese Möglichkeit keit in der Regel nicht. Ich habe schon einige Kollegen von Ihnen angeschrieben und bekomme die Standard Antwort: wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit´des Hotelgewerbes stärken. Dies ist ja vielleicht in Ordnung, aber muss ich deshalb mehr bezahlen und damit höhere Kosten haben, die ich nicht 1:1 weiterreichen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Lange
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10.02.2010
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 27. Januar d. J. danke ich Ihnen.

Mit Überraschung habe ich Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Die schwarz-gelbe Koalition ergreift effektive Maßnahmen, um die in der Geschichte der Bundesrepublik bisher einmalige internationale Finanz- und Wirtschaftskrise rasch zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb nicht nur ein steuerliches Sofortprogramm mit krisenentschärfenden Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmen zum 1. Januar 2010 vereinbart. Ebenso wollen wir zum 1. Januar 2010 Familien mit Kindern stärker unterstützen. Ein weiterer Punkt ist auch die von Ihnen angesprochene Neuregelung zur Umsatzsteuer. Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 auf 7 % zum 1. Januar 2010 abgesenkt wird. Dies bedeutet, dass Übernachtungen um 12 % für den Gast preiswerter werden müssen, wenn der Hotelier die Reduzierung der Mehrwertsteuer an Sie als Kunden weitergibt.

Viele Hotels verfahren so und geben die Reduzierung direkt an die Kunden weiter, während andere vermehrt Investitionen tätigen oder neue Arbeitsplätze schaffen. Dass Sie als Gast jetzt 11,2 % mehr für die Übernachtung zahlen müssen, hat sicherlich nichts mit der von Ihnen angesprochenen Steuersenkung zu tun. Diese erscheint mir sehr willkürlich. Dafür ist aber nicht die Politik verantwortlich und auch nicht zuständig. Reagieren können nur Sie als Gast. Die Preisgestaltung ist in Deutschland offen. Hier bietet sich ein Preisvergleich an.

Ich drücke Ihnen als Selbstständigem weiterhin die Daumen, dass Sie Ihr Gewerbe weiterhin erfolgreich durchführen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ulrich Lange, MdB
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,
was mich derzeit am meisten stört ist die blinde Fokussierung der Politik auf Arbeitsplatzerhalt. Die Rettung von Konzernen, die Produkte herstellen, die nun mal keiner mehr braucht macht für mich einfach keinen Sinn. Es ist sicher hart für die Opelaner wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Ich selbst war auch gerade ein Jahr arbeitslos und es ist nicht sehr angenehm. Das Problem ist allerdings nicht das "keine Arbeit haben" an sich, sondern die Tatsache, dass unsere Gesellschaft dies immer noch als individuelles Scheitern abtut.

Es ist nicht genug Erwerbsarbeit für alle da und es wird auch nie wieder genug Erwerbsarbeit für alle geben. Dieser Tatsache sollten Sie ins Auge sehen. Es muss über alternativen zur Vollbeschäftigung nachgedacht werden. Wie stehen sie zum Beispiel zum bedingungslosen Grundeinkommen? Denken Sie, dass ein solches Grundeinkommen zum Zusammenbruch der Wirtschaft führen würde? Meinen Sie der Großteil der deutschen würde seine Arbeit niederlegen und sich in die Hängematte legen? Dann bin ich mir fast sicher, dass Sie noch nie in ihrem Leben arbeitslos waren. Denn sonst wüssten Sie, dass es nichts schlimmeres gibt als sich nutzlos zu fühlen.

Es gibt ein paar wenige die nichts zur Allgemeinheit beitragen wollen. Die gibt es heute und die wird es immer geben. Aber auch diese Menschen müssen von der Gesellschaft getragen werden und werden es ja auch. Aber das ist nicht die große Masse und wird es auch nie sein.

Falls Ihr Menschenbild tatsächlich so schlecht sein sollte, dass Sie meinen der einzige Antrieb der Menschen sei das Geld dann fangen Sie bei sich an. Würden Sie denn noch arbeiten wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre? Würden Ihnen z.B.1500€ mtl. reichen oder würden sie noch etwas hinzu verdienen wollen? Ich habe für mich diese Frage längst beantwortet und ich bin noch keinem Menschen begegnet der mit 1500€ mtl. dauerhaft die Arbeit nieder legen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ulrich Lange
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2010
Ulrich Lange
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben, indem Sie sich für das bedingungslose Grundeinkommen einsetzen, danke ich Ihnen.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gern zur Arbeit gehen. Insofern halte ich es im Gegensatz zu Ihnen für sehr wichtig, eine effektive Politik zu machen, die Arbeitsplätze sichert und schafft.

Ihr Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1500 Euro kann ich ebenfalls nicht befürworten, da eine solche Maßnahme für unsere Gesellschaft eine nicht zu leistende Belastung darstellen würde. Allein bei einer vierköpfigen Familie müssten 6.000 € monatlich bezahlt werden. Ich denke, dass allein diese Summe aufzeigt, dass eine Finanzierung auf der von Ihnen vorgeschlagenen Grundlage unsere Sozialsysteme völlig überfordern würde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange, MdB
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