Thomas Jarzombek (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Jarzombek
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
28.04.1973
Berufliche Qualifikation
Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Düsseldorf
Wahlkreis
Düsseldorf I
Ergebnis
43,5%
Landeslistenplatz
44, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der Blick in die aktuelle Kriminalitätsstatistik zeichnet aber eine erfreuliche Entwicklung: Laut Angaben der aktuellen polizeilichen Kriminalitätsstatistik aus dem Jahr 2010 sind 463 Fälle wegen Erschleichens oder Gebrauchs eines Aufenthaltstitels (Visum) durch Scheinehe erfasst worden. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 74 Fällen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.10.2011
Von:

sehr geehrter Herr Jarzombek,

zu der Frage von Herrn Friedwald zur Fahrtüchtigkeit von Fahrzeuglenkern,deren Verhalten im Straßenvekehr ,sowie Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und Ihre Anwort vom 17.10.2011.

Warum führen wir in Deutschland keine Fahrtüchtigkeitsprüfungen für über 60/65 Jährige wie zB. in America ein,bei der alle 2 Jahre der Gesundheitszustand und die Verkehrstüchtigkeit geprüft wird?

Wir dürfen zwar nicht mit Promille ans Steuer, können aber fast blind,taub und verkehrsuntüchtig sein und trotzdem Autos lenken bis der erste Unfall mit Personenschaden passiert und ggf. Gericht Fahrtüchtigkeitsprüfung feststellt.

Ferner gibt es Autofahrer/Patienten die bis zu ca. 10 verschiedene Tabletten am Tag schlucken,
In Großstädten wie Berlin passieren oft Unfälle mit weit über 70 jährigen Autofahrern, Gott sei dank bisher nur wenige tödliche.

Wer prüft ob diese Vekehrsteilnehmer noch fahrtüchtig sind?
Antwort von Thomas Jarzombek
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10.11.2011
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Oktober 2011 zum Thema Verkehrssicherheit, mit der Sie Bezug nehmen auf meine Antwort zu der vorangegangenen Frage von Herrn Friedewald.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann einem nachweislich ungeeigneten Fahrer die Fahrerlaubnis entziehen (§ 3 StVG). Der bekannteste Grund für die Fahrerlaubnisentziehung ist wohl das Fahren unter Alkoholeinfluss. Jedoch auch andere Sachverhalte können Anlass für die Entziehung der Fahrerlaubnis sein, beispielsweise altersbedingte körperliche Beeinträchtigungen. Voraussetzung für die Entziehung ist, dass Zweifel an der Eignung oder Befähigung des Fahrers bekannt werden – beispielsweise im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle – und die mangelnde Fähigkeit gutachterlich festgestellt wird (vgl. § 2 Absatz 8 StVG, § 46 FeV). Eine Auflistung häufig vorkommender Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen oder aufheben können, ist in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthalten.

Ab dem 19.01.2013 werden alle PKW-Führerscheine, die in Deutschland neu ausgestellt werden, nur noch befristet für 15 Jahre gültig sein. So sieht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 07.01.2011 erlassen worden ist und am 19.01.2013 in Kraft treten wird. Insofern wird jeder PKW-Fahrer (Fahrerlaubnisklasse B) zukünftig dazu angehalten sein, vor Beantragung der Fahrerlaubnis-Verlängerung das weitere Vorhandensein seiner eigenen geistigen und körperlichen Tauglichkeit selbstkritisch zu hinterfragen. Ein Nachweis der Tauglichkeit für die Fahrerlaubnis-Verlängerung ist aber in Deutschland nur für die Fahrerlaubnisklassen C und D (LKW und Busse) vorgesehen, obgleich dies nach der EU-Richtlinie grundsätzlich auch für andere Fahrerlaubnisklassen zulässig gewesen wäre.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.11.2011
Von:

sehr geehrter Herr Jarzombeck,

vielen Dank für Ihre Antwort zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Verkehrsteilnehmern vom 10.11.2011.
Sie haben darauf hingewiesen das ab dem 19.01.2013 neue PKW- führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein sollen.
Bedeutet das, es von einer Verkehrkontrolle oder einem Unfall abhängt ob ein aus gesundheitlichen Gründen, Medikamenten abhängiger, Fahruntüchtiger, egal ob jung oder Greis überprüft werden kann?
Heist das ich kann 100 Jahre alt sein, nicht mehr ohne Rollator laufen können,halb blind sein,halb taub sein ,keine Reaktionsfähigkeit mehr haben und trotzdem schnelle große Pkw fahren?
Wird nach Massenunfällen auf Autobahnen festgestellt ob ggf. ein Teil der Fahrer vielleicht durch Medikamente etc. fahruntüchtig war?
Wie soll dann verhindert werden,das in einer Großstadt wie Berlin Fußgänger,Kinder Radfahrer etc. von Fahruntüchtigen schwer verletzt oder totgefahren werden?
Ich bin in Berlin bisher in 40 Jahren erst 2 mal in eine Fahrzeugkontrolle gekommen!
Warum unternehmen die Politiker nichts gegen diesen Missstand und schaffen Reglungen wie in Amerika?
Hat die Politik Angst vor den Lobbyisten der Autoindustrie und den Autoclubs und deren Millionen Mitgliedern und Wählern?
Antwort von Thomas Jarzombek
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05.12.2011
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 10. November 2011 zum Thema Verkehrssicherheit.

Laut den statistischen Daten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind Senioren ab 65 Jahren deutlich seltener an Unfällen beteiligt, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Beispielsweise waren im Jahr 2010 demnach 11% der Beteiligten Senioren, obwohl ihr Bevölkerungsanteil etwa 20% beträgt.

Gleichwohl wirbt das Bundesministerium für freiwillige Gesundheitschecks bei Senioren, da diese als sinnvolle präventive Maßnahme angesehen werden, um sich über die eigene Fahrkompetenz und die Bedeutung krankheitsbedingter Leistungseinbußen für die eigene Mobilität zu informieren.

Zur Steigerung der Akzeptanz solcher Gesundheitschecks soll hier jedoch auf Freiwilligkeit gesetzt werden. Nach Auffassung der christlich-liberalen Bundesregierung ist dabei insbesondere das nahe Umfeld der älteren Verkehrsteilnehmer gefordert. So können etwa die erwachsenen Kinder oder der Hausarzt vertrauensvoller Ratgeber und wichtige Bezugspersonen sein, um Fragen der Verkehrssicherheit zu erörtern und Lösungen für Probleme zu finden. Nähere Angaben zu diesem Thema finden Sie im "Verkehrssicherheitsprogramm 2011" welches Bundesminister Dr. Ramsauer erst kürzlich vorgestellt hat.

Ungeachtet dessen sieht das Gesetz aber vor, dass einem derart gesundheitlich eingeschränkten Mitmenschen, wie etwa in dem von Ihnen geschilderten drastischen Fall, die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird. Daher ist die Polizei dazu verpflichtet, entsprechende Informationen über die mangelnde Eignung an die Fahrerlaubnisbehörde zu übermitteln (vgl. § 2 Absatz 12 StVG). Die Polizei wiederum kann diese Informationen im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen oder aber auch durch Hinweise aus der Bevölkerung erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.01.2012
Von:

Fragen zu den Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrter Herr Jarzombek,


in den letzten Monaten habe ich in den Medien unterschiedliche Verlautbarungen zu einer anstehenden Priorisierung der Bundeswasserstraßen und einer damit verbundenen Neuor-ganisation der zuständigen Verwaltung beobachtet. Da es das Ziel der Bundesregierung ist, einen möglichst breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens bei der Neuausrichtung der Wasserstraßenorganisation herzustellen, möchte ich Sie bitten, mir die nachstehenden Fragen für meine sachliche und politische Bewertung zu beantworten.

1.
Wie hoch ist die jetzige Vergabequote der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und um wie viel soll durch die jetzt angedachte Reform die Quote in welchen Bereichen gesteigert werden?

2.
Wie und wann soll die als richtige und zukunftsweisende Kategorisierung der Wasserstraßen auf die Straßen und Schiene angewendet werden?

3.
Warum werden bei der Wasserstraßenklassifizierung entweder die Transportleistung (Gütertonnen) oder nur die wassertouristische Werte für sich allein gewertet, obwohl die Kombination aus beiden zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führen könnten (z.B. Mittelweser)?

In Anbetracht der Vorbereitung eines Wasserstraßenausbaugesetzes möchte ich Sie bitten mir Ihre persönliche Meinung mitzuteilen, damit für mich deutlich wird, wie Ihre Bewertung des Sachverhaltes ist.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Jarzombek
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30.01.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch zur Priorisierung der Bundeswasserstraßen. Gerne teile ich Ihnen mit, wie sich die Sachlage nach meiner Kenntnis darstellt.

Zu Ihrer ersten Frage: Das Vergabevolumen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) betrug im Jahre 2011 ca. 950 Mio. Euro. Bereinigt um die im Haushaltsjahr 2011 noch wirksamen Spitzen der Konjunkturpakete liegt die durchschnittliche Vergabequote der WSV bei rund 45 Prozent. Ziel der laufenden WSV-Reform ist nicht die Steigerung der Vergabequote, sondern die Konzentration der Ressourcen (Personal- und Sachmittel) auf Wasserstraßen mit hoher Verkehrsfunktion. Dies wird möglicherweise regionale und qualitative Verschiebungen der Vergaben zur Folge haben. Die Detailuntersuchungen hierzu dauern momentan noch an.

Zur zweiten Frage: Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Kategorisierung der Binnenwasserstraßen wird aktuell von einem unabhängigen Gutachter im Auftrag des Bundes, der Bundesländer und des Bundesverbandes der öffentlichen Binnenhäfen überprüft. Ergebnisse werden Mitte März 2012 vorliegen. Im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplanes, für den derzeit die ersten Vorbereitungen beginnen, werden selbstverständlich auch bei den anderen Verkehrsträgern Priorisierungen vorgenommen.

Zur dritten Frage: Die Netzkategorie dient als zusätzliches Priorisierungskriterium - neben der sowieso erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung - im Wesentlichen dem zielgerichteteren Einsatz der knappen Investitionsmittel. Im Gegensatz zum Güterverkehr begründet die wassertouristische Nutzung allein im Regelfall aber keinen Ausbaubedarf bei der Wasserstraßeninfrastruktur.

Ich hoffe, diese Auskünfte helfen Ihnen bei der Bewertung der Situation weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.01.2012
Von:

Schönen guten Tag, Herr Jarzombek,

meine Frau und ich würden gerne an einer Berlin Bildungsreise teilnehmen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns irgendwann im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einplanen könnten. Geht das und wie sähe das aus?

Freundlicher Gruß und schönes Wochenende

Antwort von Thomas Jarzombek
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17.02.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte nehmen Sie zu dieser Frage direkten Kontakt mit meinem Berliner Büro auf.
Sie erreichen mich in Berlin unter thomas.jarzombek@bundestag.de oder über die auf www.jarzombek.de hinterlegte Telefonnummer.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Soziales
29.02.2012
Von:

Guten Tag Herr Jarzombek!

Warum bekommt Christian Wulff bereits jetzt eine Zusage, über den sog. Ehrensold in Höhe von 199.000,-- € jährlich. Die Staatsanwalt in Hannover beginnt erst gerade zu ermitteln und schätzt für die Prüfung mit einen Zeitraum von mind. 6 Monaten. Und was heißt hier aus politischen Gründen? Man muss leider feststellen, dass Herr Wulff in Sachen Rhetorik offensichtlich deutlich hinter allen seinen Amtsvorgängern abfällt. Zum anderen wird überprüft ob er strafbare Handlungen während seiner Amtszeit als Ministerpräsident von Niedersachsen begannen hat.
Gerne würde mich hierzu Ihre persönlichen Einschätzung interessieren.
Vielen Dank vorab für Ihre Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Jarzombek
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19.03.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

der Ehrensold für Christian Wulff geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 1953 zurück. Daher ist es bei Herrn Wulff eine juristische und keine politische Frage. Die Entscheidung wird mit Sicherheit noch von Gerichten überprüft, so dass wir sehen werden, ob dies rechtmäßig ist.

Politisch bin ich jedoch der Überzeugung, dass Versorgungsgesetze, wo nach kurzer Zeit solche Ansprüche erworben werden, absolut nicht zeitgemäß sind. Daher werde ich gerne Initiativen unterstützen, die Versorgungsleistung für Bundespräsidenten auf ein nachvollziehbares Maß zu verändern.


Mit den besten Grüßen

Ihr Thomas Jarzombek
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