Thomas Jarzombek (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Jarzombek
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
28.04.1973
Berufliche Qualifikation
Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Düsseldorf
Wahlkreis
Düsseldorf I
Ergebnis
43,5%
Landeslistenplatz
44, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Desweiteren ist im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegt, dass seit 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben sind und zugleich um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht ist. Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.11.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Jarzombeck,

was gedenken Sie zu tun, angesichts der Tatsache, dass laut aktuellen Erhebungen von Transparency International Deutschland nach wie vor in der Korruptionsliste im westeuropäischen Mittelfeld steht? Setzen Sie sich aktiv für eine Änderung des Korruptionsstrafrechts-auch in Betreff auf Abgeordnete ein? Für eine Antwort Ihrerseits Dank im Voraus

Mit freundlichem Gruß

gez. -
Antwort von Thomas Jarzombek
2Empfehlungen
21.12.2009
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.

Erlauben Sie mir anfangs auf einige Fakten bezüglich des Stands der Korruptionsbekämpfung im Allgemeinen in Deutschland hinzuweisen. Schon nach heutigem Recht ist eine Sanktionierung korrupter Firmen durch eine Verbandsgeldbuße möglich. Sie sollte in geeigneten Fällen konsequent genutzt werden (§§ 30, 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).

Überlegungen zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung sind noch nicht abgeschlossen. CDU und CSU wollen einen Weg finden, der es ermöglicht, die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu erhalten. Missbrauchsmöglichkeiten strafrechtlicher Instrumentarien für politische Zwecke darf es nicht geben (z. B. massenhafter Anstoß unbegründeter Ermittlungsverfahren in demagogischer Absicht).

CDU und CSU haben die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung" durchgesetzt. Diese Vorschrift regelt u.a. eine halbjährliche Berichtspflicht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung an den Haushalts- und an den Innenausschuss fest.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden. Praxistauglicht wäre dies nicht.

Im Übrigen führt bereits seit 1972 der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Derzeit sind über 2000 Verbände registriert.

Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie. Deshalb engagiert sich eine Vielfalt von Beteiligten in unterschiedlicher Weise an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionskreise, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls und tragen zur Transparenz von parlamentarischen Entscheidungen bei.

Grundsätzlich teile ich Ihre Bedenken und setze mich für die Korruptionsbekämpfung in Deutschland ein. Jedoch darf ein Korruptionsstrafrecht nicht dazu führen, dass parlamentarische und politische Prozesse blockiert werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen für die kommenden Weihnachtsfeiertage alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Soziales
10.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jarzombeck,

für meine zusätzliche Altersversorgung habe ich über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung im Jahre 1990 abgeschlossen. Während der 20 jährigen Einzahlung war ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nunmehr soll von dem Versicherungsbetrag der am 1.1.2010 zur Auszahlung kommt 15,5% ein Krankenkassenbeitrag erhoben werden. Dieser Abzug wird mit dem vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 begründet. Dieser Abzug ist in meinem Fall nicht berechtigt. Begründung:
  • Auf die Höhe meiner Krankenkassenbeiträge im Beitragszeitraum hatte der Abzug von meinem zu versteuernden Einkommen keinen Einfluss
  • Hätte ich zum gleichen Zeitpunkt 1990 eine private Kapitalversicherung abgeschlossen so wären keine Abzüge für die Krankenversicherung angefallen Dieser Umstand ist nach meinem Empfinden eine Benachteiligung der freiwillig Versicherten für die im Gesetz aber kein Unterschied zwischen gesetzlich- oder freiwillig- Versicherten gemacht wird. Ich empfinde es als eine Bestrafung für meine private Initiative zur Sicherung meiner Altersversorgung.

Was gedenkt der Gesetzgeber gegen diese Ungerechtigkeit zu tun.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Thomas Jarzombek
2Empfehlungen
06.05.2010
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag bei Abgeordnetenwatch. Ich verstehe Ihr Anliegen und kann nachvollziehen, dass Sie die Situation als ungerecht empfinden.

Durch das von Ihnen angesprochene rot/grüne Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Jahre 2003 ist unter anderem geregelt worden, dass Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge (z.B. wie in Ihrem Fall eine Direktversicherung) in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug auch dann voll beitragspflichtig sind, wenn der Sparbetrag als Ganzes ausgezahlt wird. Vor Inkrafttreten dieser Regelung zum 01.01.2004 bestand die Beitragspflicht nur dann, wenn der Sparbetrag als monatliche Rente ausgezahlt wurde. Durch die Änderung sind also Einmalzahlung und Ratenzahlung hinsichtlich der Beitragspflicht gleichgestellt worden. Dabei schreibt das Gesetz jedoch vor, dass auch bei der Einmalzahlung der ermittelte Krankenkassenbeitrag in einen monatlich zu zahlenden Beitrag umzurechnen ist, um die Belastung des Leistungsempfängers abzumildern. Diese Gesetzesänderung ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als verfassungskonform bestätigt worden.

Die genannte Regelung gilt jedoch nur für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Personen, die eine Krankenversicherung bei einem privaten Anbieter abgeschlossen haben, sind von der Regelung dagegen nicht betroffen. Denn bei privat Krankenversicherten ist die Höhe der Versicherungsbeiträge von anderen Faktoren als dem Einkommen abhängig (z.B. Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen). Innerhalb der Gruppe der gesetzlich Krankenversicherten wird indes keine Differenzierung vorgenommen. Dies wäre in Anbetracht des verfassungsmäßig gebotenen Gleichheitsgrundsatzes wohl auch nicht möglich. Denn innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung darf es keine Bevorzugungen einzelner Gruppen geben, sofern nicht ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt. Der freiwillig gesetzlich Versicherte darf also nicht besser oder schlechter stehen als der Pflichtversicherte. Derjenige, dessen Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt, hat ja die Wahlmöglichkeit und kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Ein solcher Wechsel bietet naturgemäß gewisse Vor-, aber eben auch Nachteile, da zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zahlreiche Unterschiede bestehen. Sie haben sich seinerzeit bewusst für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden.

Bei der von Ihnen erwähnten Alternative einer privaten Kapitalversicherung handelt es sich um eine staatlich nicht geförderte Altersvorsorge. In der Tat wäre Ihnen bei dieser Form der Altersvorsorge zwar keine Beitragspflicht in der Krankenversicherung entstanden, Sie hätten allerdings dafür auch nicht die staatliche Förderung erhalten, die Sie für Ihre betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung erhalten haben.

Ich rate Ihnen sehr, sich fachkundigen Rat einzuholen, ob für Sie gegebenenfalls ein nachträglicher Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht kommt, um so eine Befreiung von der Krankenkassenbeitragspflicht auf Ihr Sparvermögen zu erreichen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meinen Ausführungen um eine unverbindliche Einschätzung meinerseits handelt. Als Fachpolitiker für Verkehrs- und Netzpolitik bin ich mit der Materie des Sozialrechts nicht bis in das letzte Detail vertraut und habe daher den Rat der Kollegen aus dem Sozialausschuss eingeholt, denen ich auch Ihren Vorschlag einer gesetzlichen Neuregelung dargelegt habe.

Natürlich stehe ich auch gerne für ein persönliches Gespräch im Wahlkreis zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
24.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

Am 25. März wollen die Ministerpräsidenten der Länder den aktuellen Entwurf des bisher zumeist hinter verschlossenen Türen verhandelten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschließen. Eine anschließende Zustimmung der Landesparlamente gilt als Formsache. Ihren bisherigen Äußerungen zum JMStV entnehme ich, dass Sie dies nicht für das richtige vorgehen halten.

Halten Sie die Rundfunkkommission der Länder für die richtige Instanz, um Regelungen für das Internet zu erarbeiten?

Wäre es jetzt, vor allem nach der breiten Kritik, nicht besser, die Novellierung des JMStV zu vertagen und den Jugendschutz im Internet grundsätzlich vom Rundfunk zu trennen?

Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, bekräftigte am 21. März auf dem Politcamp in Berlin, dass die Rundfunkkomission der Länder explizit an der Möglichkeit für Sperrverfügungen gegen Access-Provider festhalten will. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat solche Sperrverfügungen bereits angedroht. Was halten Sie davon?

Halten Sie die im JMStV propagierten Jugendschutz-Filter für den richtigen Ansatz, um Jugendlichen Internet- und Medienkompetenz zu vermitteln und sie fit für die digitale Welt zu machen?

Der aktuelle JMStV-Entwurf sieht für viele Betreiber von Webseiten de facto vor, dass diese jeden einzelnen Inhalt bewerten und mit einer Alterskennzeichnung versehen müssen. Wie soll dies beispielsweise die Wikipedia mit über 1 Million deutschsprachigen Artikeln leisten? Halten Sie dies für verhältnismäßig, wirtschaftlich vertretbar, unter Berücksichtigung der Globalität des Mediums Internet für sinnvoll und für den Jugendschutz dienlich?


Freundliche Grüße
Antwort von Thomas Jarzombek
10Empfehlungen
06.05.2010
Thomas Jarzombek
Lieber Herr ,

vorweg möchte ich Ihnen danken für Ihr großes Engagement bei allen Fragen rund um die Netzpolitik und auch für Ihren Einsatz bei der Novelle des JMStV!

Ihre Darstellung über die Möglichkeiten der Landesparlamente teile ich vollkommen. Beim Politcamp habe ich dies kommentiert als "Sieg der Bürokratie über die Parlamente" und tatsächlich sind die Möglichkeiten der Landtage in diesem Verfahren extrem reduziert. Ich halte dies für falsch und meine, ein solches Gesetz braucht eine breitere demokratische Basis und sollte auch im Vorfeld ausgiebiger öffentlich diskutiert werden - so wie dies bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundestags der Fall ist.

Die Rundfunkkommission der Länder nimmt ihre Zuständigkeit aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 1961, das die Zuständigkeit für den Rundfunk den Ländern zugewiesen hat. Knapp fünfzig Jahre später definieren viele auch neuere Medien als eine Art "Rechtsnachfolger" des Rundfunks und sehen damit weiterhin die Länder in der Verantwortung. Die Schwierigkeit der Länderhoheit besteht aber darin, dass es keine sinnvolle Regulierung von Medien geben kann, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Daher verabreden alle Länder ein gemeinsames Gesetz - den Rundfunkstaatsvertrag. Dieser kann aber nur beschlossen und verändert werden, wenn sich alle 16 Länder einig sind. Dieses extrem langwierige Verfahren, bei dem oftmals auch nur der kleinste gemeinsame Nenner beschlossen wird, ist kaum geeignet die rasante Entwicklung des Internet zu begleiten. Aus diesem Grund prüfen wir derzeit, ob und wie der Bundestag die Zuständigkeit für den Jugendschutz in Neuen Medien erlangen kann.

Sperrverfügungen im Rahmen des Jugendschutzes halte ich für den falschen Weg. Der JMStV sieht als Mittel der Wahl nutzerautonome Sperren vor, so dass Eltern mit Hilfe von Jugendschutzprogrammen bestimmen können, ob und was auf den Computern ihrer Kinder gesperrt wird. Die Möglichkeit, auch netzseitige Sperren vorzunehmen, hat der Vorsitzende der KJM Prof. Ring selbst als ungeeignet bezeichnet, da aus seiner Sicht das Verfahren extrem aufwändig und der DNS-Sperrmechanismus wirkungslos seien. Da stellt sich die Frage, warum eine solche Möglichkeit nicht einfach gestrichen wird.

Kern der Mechanismen des JMStV sind die Jugendschutzprogramme. In den sieben Jahren des bisherigen Staatsvertrags ist es aber nicht einem Anbieter gelungen, die erforderliche Anerkennung der KJM für ein Jugendschutzprogramm zu erhalten. Der Grund ist das viel zu hohe Anspruchsniveau des Gesetzes. Da in §11 Absatz 2 Ziffer 2 weiterhin höchste Anforderungen unabhängig vom Stand der Technik gefordert werden, bin ich gespannt, ob die Anerkennung eines Jugendschutzprogramms auch mit dem neuen Staatsvertrag stattfinden wird. Ohne anerkannte Jugendschutzprogramme sind aber auch die vorgesehenen Alterskennzeichnungen bei Websites vollkommen sinnlos.

Doch fernab dessen: Ist der Staatsvertrag wirklich ein Schritt nach vorn in Sachen Jugendschutz? Klare Antwort: Man weiß es nicht. So ist jedenfalls offensichtlich, wer hier Pate gestanden hat: Die Initiative "Frag Finn"/"Ein Netz für Kinder". Grundidee dabei ist es, einen sicheren Surfraum für Kinder zu schaffen, abgesichert durch entsprechende Filterprogramme. So kann der Siebenjährige nur die Websites anklicken, die auch als kindertauglich klassifiziert wurden. Der Rest? Wird geblockt im Filter.
Das funktioniert bei Kindern und ist eine wirklich gute Initiative. Nur: Welche Eltern stehen es nervlich durch, ihrem 14jährigen Sohn alle Inhalte zu blocken, die nicht ausdrücklich für Jugendliche klassifiziert sind? Darunter fallen dann nicht nur user generated content und soziale Netzwerke, sondern auch das Weltweite am Web sowie aller Voraussicht nach die Wikepedia. Oder würde Herr Stadelmeier als spiritus rector des Staatsvertrags einen solchen Artikel als geeignet für 11jährige ansehen de.wikipedia.org ?

Wenn man die Meinung teilt, dass solch restriktive Sperren auf den Computer von Teenagern für Eltern nicht durchsetzbar sind, muss man den gesamten Sinn des Staatsvertrags in Frage stellen. Denn am Ende geht es nicht nur um die Jugendlichen, sondern auch um die vielen Unternehmen im Web und die zahlreichen Gründungen, die wir ja gerade fördern wollen. Denn nach dem Staatsvertrag wären viele Menschen mit Klassifizieren beschäftigt, statt ihre Zeit in innovative Ideen und Geschäftsmodelle zu investieren. Wenn dann am Ende alle ohnehin sauberen Angebote klassifiziert sind, kein Mensch aber ein Jugendschutzprogramm bei seinen Kindern installiert – war das dann sinnvolle Politik? Man weiß es eben nicht.

Daher werden wir abwarten, wie sich die vielen offenen Fragen in der Praxis ab dem 1.1.2011 ausgestalten. Sollten die Verfahren zu kompliziert, Zeiträume für Prüfungen spürbar verlängert werden sowie es weiterhin keine Anerkennung von Jugendschutzprogrammen geben, werden wir als Bundesgesetzgeber tätig. Ziel ist dann die Ermöglichung von Alterskennzeichnungen bei Online-Spielen und -Filmen mit den etablierten Verfahren des JuSchG.
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Frage zum Thema Finanzen
20.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

Ich hätte einige Fragen zu dem Rettungspaket der EU und den zukünftigen Entbehrungen der Bevölkerung. Langsam aber sicher werden wir auf einen Sparkurs eingeschworen und dies für eine Lage für die die Bevölkerung der BRD nichts kann.

Ich selber sehe für mich bald keine sichere Zukunft mehr. Die Abgaben gehen immer weiter in die Höhe und unter dem Strich wird es immer schwerer mit seinem Gelhalt zurecht zu kommen. Ich war bis vor kurzem auch am überlegen eine Familie zu Gründen. Bei den derzeitigen Sparvorschlägen stelle ich mir aber eher die Frage ob dies Sinn macht, wenn das Ehepaarsplitting und das Elterngeld gekürzt werden soll. Ich wäre mit meiner Partnerin auf jeden Fall darauf angewiesen um dem Kind eine gute Grundversorgung zu sichern.

Ich hätte daher folgende Fragen an Sie:

  • Sollen nur die Bürger in die Pflicht genommen werden oder werden auch Wirtschaftsverbände und Banken mehr in die Pflicht genommen, da wir Bürger diese Krise ja nicht verursacht haben und ein bestimmtes Klientel dadurch noch gut verdient hat?

  • Wird es eine zeitliche Begrenzung bei der Herabsetzung des Elterngeldes und des Ehegattensplittings geben oder werden die Beträge dauerhaft gesengt?

  • Welche rechtsverbindliche Garantien wird es für die Steuerzahler geben, das diese durch einen strammen Sparkurs Entbehrungen in Kauf nehmen müssen?

  • Wird es innerhalb der EU Veränderungen geben, damit Deutschland(also die Bevölkerung) nicht immer so viel Geld an die EU, für die neuen Mitgliedsländer geben muss?

  • Wie weit werden sich die Parteien und die Regierung insgesamt an dem Sparpaket beteiligen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein paar Antworten geben könnten bzw. Sagen könnten wie Sie und Ihre Partei zu den Sparkursen stehen und wie es demnächst für Deutschland wieder Bergauf gehen soll.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Thomas Jarzombek
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03.01.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch.de.

Ihr Befürchtungen, dass am Ende weniger Netto vom Brutto bleibt und so eine eigene Familiengründung riskanter wird, kann ich nachvollziehen. Deshalb mache ich mich seit langem für eine steuerliche Entlastung der Mitte stark.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Zukunft des Elterngeldes und des Ehegattensplittings kann ich Ihnen sagen, dass die Unterstützung von Familien mit Kindern ein zentrales Anliegen der Union ist. Dies gilt gerade auch im Steuerrecht. Deshalb hat die schwarz-gelbe Koalition gleich zu Beginn mit dem ersten Steuergesetz, das im Deutschen Bundestag in der 17. Wahlperiode verabschiedet worden ist, ein starkes Signal für Familien mit Kindern gesetzt und eine deutlich spürbare Entlastung vorgenommen.

Das Zukunftspaket der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 hat dort angesetzt, wo Einsparungen und höhere Einnahmen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die soziale Balance zu gefährden. Der Schwerpunkt der Konsolidierung lag auf der Ausgabenseite. Das betraf auch den Sozialhaushalt, denn darauf entfielen mehr als 50 Prozent der Bundesausgaben. Deshalb musste es auch im Bereich der Sozialleistungen Einsparungen geben. Dabei lag der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsanreize von Erwerbslosen und mehr Effizienz. Die Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität sollte wieder hergestellt werden. Die Bundesregierung hat zwar die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67% auf 65% moderat abgesenkt und ließ den Höchstbetrag beim Elterngeld von maximal 1.800 Euro im Monat bestehen. Aber dadurch wurde nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert, sondern vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich. Wie von Ihnen erwähnt, leistete auch die öffentliche Verwaltung ihren Beitrag: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und die Programmausgaben wurden mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert.

Desweiteren ist im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegt, dass seit 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben sind und zugleich um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht ist. Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. Insgesamt werden Familien mit Kindern damit um 4,6 Mrd. Euro entlastet.

Das Ehegattensplitting sehe ich persönlich als notwendig an, um die Ehe und Familie angemessen finanziell zu unterstützen und vor einer überproportionalen Besteuerung zu schützen. Das Ehegattensplitting ist keine beliebig gestaltbare Sondervergünstigung, sondern steuerrechtlicher Ausdruck des besonderen Schutzes, den Ehe und Familie in unserem Grundgesetz genießen. Deshalb teile ich die generelle Meinung von Union sowie FDP, das Ehegattensplitting beizubehalten.

Wir befinden uns in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der es heißt, die Weichen für die Zukunft neu zu stellen, so dass sich eine ähnliche Finanz- und letztlich Schuldenkrise in der EU nicht wiederholen kann.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Koalition bereits im März 2010 mit dem Gesetzentwurf zum "Restrukturierungsgesetz der Banken" die Eckpunkte zur Bankenrestrukturierung und Finanzmarktregulierung umgesetzt. Das Gesetz regelt die Einführung einer Bankenabgabe und einer Insolvenzordnung für Kreditinstitute.

Unser Ziel ist es, dass die Akteure auf den Finanzmärkten nicht wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen Um Finanzmarktkrisen, wie die der jüngeren Vergangenheit, zukünftig zu vermeiden, müssen grundlegende Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft Haftung und Verantwortung wieder stärker das Handeln der Finanzmarktakteure bestimmen. Die Finanzmarktbranche ist angemessen an den Kosten der Krise zu beteiligen; dabei hat sie auch Vorsorge für etwaige zukünftige Krisen zu treffen. Die Bundesregierung hat zügig die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bankenabgabe geschaffen, die in einen Restrukturierungsfonds einfließt und so die Last weg von den Bürgern hin zu den Verursachern der Krise verteilt.

Nun zu Ihrer Kritik an den Transferzahlungen Deutschlands an andere EU Staaten: Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u.ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen. Dies erscheint als ein riesiger Verlustfall für finanziell besser gestellte Volkswirtschaften wie die Bundesrepublik. Allerdings ist diese Betrachtung zu kurzfristig, denn es geht hier nicht um die Befriedigung der ausländischen Finanzforderungen, sondern um unsere deutschen Interessen.

Genau wie bei den anfangs sehr heftig diskutierten Hilfen für Griechenland oder bei dem inzwischen etablierten Euro-Rettungsschirm, hilft sich Deutschland letztlich selbst, wenn es andere EU-Staaten unterstützt. Dabei geht es vor allem um die Stabilität unserer Währung und den Ausbau unserer bestehenden Handelsbeziehungen. Der Euro hat sich aber auch während der Krise als sehr solide erwiesen die durchschnittliche Inflation lag bisher bei 1,5%. Bei der D-Mark betrug sie noch 2,7%. Dadurch konnte Deutschland auch beim Export immer noch punkten. Die deutsche Exportwirtschaft hat sich in der Krise als Wachstumsmotor erwiesen.

Deutschland hatte 2007 ein Exportvolumen von 969 Mrd. Euro, davon gingen nur etwa 15 Prozent in Nicht-EU-Staaten. Die meisten Waren exportierte Deutschland in die Europäische Union. Dorthin wurden Waren im Wert von 627 Mrd. Euro versandt, ein Plus von 11,1%. Gleichzeitig importierte Deutschland aus diesen Staaten Waren im Wert von 503 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von 8,4%entspricht. Auch 2009 lagen der deutschen Exporte bei über 20% des Bruttoinlandsproduktes und waren somit, neben Ausgaben für den privatem Konsum, trotz Finanzkrise einer der größten Wirtschaftsfaktoren des Landes.

Wir brauchen dieses nachhaltiges Wachstum, denn Wachstum unterstützt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durch mehr Beschäftigung, geringere Sozialausgaben und steigende Steuereinnahmen.

Wie Sie sehen, profitieren langfristig auch alle Bürger von der guten Bilanz unseres Außenbeitrags.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Gesundheit
11.07.2010
Von:
Dr. -

Sehr geehrter Herr Jarzombek!

Als Bewonher Ihres Wahlkreises und recht frischer Facharzt für Allgemeinmedizin habe ich eine Frage an Sie bzgl. des gerade ausgehandelten und noch umstrittenen Komprommisses zur Gesundheitsreform:

Vielleicht unbemerkt von der allgemeinen Öffentlichkeit steckt auch in dem Kompromiss eine Regelung drin, die nicht nur meines Erachtens nach die hausärztliche Versorgung massiv beinträchtigen wird. Noch ist Düsseldorf davon nicht betroffen, aber auch auf diese wohlhabende Stadt wird es zukommen (man muß sich dazu einfach mal anschauen, wie viele oder besser wenige die Facharztprüfung für Allgemeinmedizin noch ablegen).
Minister Dr. Rösler hat mit dem Gesamtpaket entschieden, daß die sogenannten "Selektivverträge", also Verträge zwischen Krankenkassen und den Hausärzten bzw. ihren Verbänden, nicht mehr an Honorar für die Ärzte bieten dürfen als die Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Diese sind aber für Hausärzte (das sind die,die nachts bereit stehen, Hausbesuche machen, in die Altenheime kommen etc. - was die Organfachärzte alles zusammen definitiv nicht tun) finanziell mittlerweile eine Katastrophe (30 Euro pro Quartal/Patient, egal wie oft er/sie kommt!).

Eigentlich wollte ich mich mal niederlassen - und zwar in meiner Heimatstadt, in der ich studiert habe und deren Bevölkerung ich damit dienen wollte.

So sieht es zunehemend danach aus, daß ich das nicht tun werde.

Sollte die CDU mehrheitlich für dieses Paket und damit gegen die Hausärzte stimmen (das ist so, dieses Paket ist gegen die Hausärzte gerichtet), so war es wohl das letzte Mal, daß ich ihr die Stimme gab. Meine Interessen vertritt sie dann nicht mehr.

Wie sehen Sie das?
Antwort von Thomas Jarzombek
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03.01.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrte Herr Dr. -,

vorab vielen Dank für Ihre kritische Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.

Ich kann Ihre Skepsis der Gesundheitsreform gegenüber verstehen. Als junger Allgemeinmediziner, der seine berufliche Zukunft noch vor sich hat, bedeutet diese Reform, sich zunächst in unbekanntes Terrain zu begeben.

Nicht nur das früher bestehende Honorarsystem, das die vom Arzt erbrachte Leistung nach dem so genannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Punkten bewertete, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform durch eine transparentere Euro-Gebührenordnung ersetzt, sondern auch das Morbiditätsrisiko wurde auf die Krankenkassen übertragen. Die für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehende Gesamtvergütung orientiert sich nunmehr an der Morbidität der Versicherten.

Ein wichtiges Ziel der Reform war die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen in Euro und Cent zu festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung. Im alten Vergütungssystem gab es keine festen Preise, so dass Ärzte, so wie Sie, in der Regel nicht wussten, welche Vergütung sie für eine bestimmte Leistung erwarten konnten. Die Leistungen wurden zudem je nach Region, Arztgruppe, Krankenkassenart und Leistungsart völlig unterschiedlich vergütet. Insgesamt stellte sich das Vergütungssystem deshalb wie ein "Flickenteppich" dar, der von niemandem wirklich durchschaut werden konnte.

Es ging bei dieser Reform nicht darum, den Hausärzten etwas wegzunehmen. Hausärztinnen und Hausärzte sind und bleiben für ein gutes Gesundheitssystem unverzichtbar. Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten in der Welt. Und Kern der exzellenten medizinischen Versorgung ist die gute Arbeit, die von den Hausärztinnen und Hausärzten jeden Tag für die Patientinnen und Patienten geleistet wird.

Gleichwohl wurden beispielsweise regionale Ungleichgewichte bei der Honorierung evident, die korrigiert werden mussten. Deshalb sollten Grundleistungen – wie etwa Patientengespräche und Hausbesuche – fairer honoriert werden. Hier war die frühere Situation, nach den Informationen, die mir zur Verfügung stehen, sehr unbefriedigend. Die beschlossenen Verbesserungen sollen dann allen Hausärztinnen und Hausärzten und damit auch Ihren Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Um Sie bei Ihrer Zukunftsplanung zu beruhigen: Die gesetzliche Verankerung der Hausarztverträge nach § 73 b SGB V wurde vom Bundesgesundheitsminister nicht angetastet.

Im Rahmen der Finanzierungsreform des Gesundheitswesens ging es einzig darum, die jährlichen Vergütungszuwächse der Hausärzte mit Hausarztvertrag zu begrenzen. Ihre Honorare sollen künftig so steigen wie die der Hausärzte ohne Hausarztvertrag und anderer Ärzte auch. Das ist fair. Denn erstens darf gleiche Leistung nicht unterschiedlich honoriert werden, das gebietet die gerechte Behandlung innerhalb der Ärzteschaft. Und zweitens müssen sich alle an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Beitragszahler haben mit Sicherheit auch kein Verständnis dafür, dass ihre Belastungen steigen, während gleichzeitig für eine Gruppe von Ärzten Ausnahmen gemacht würden.

Es ist auch nicht so, dass Hausärzten Geld weggenommen wird. Das Plus fällt nur geringer aus, als bislang erwartet. Angesichts des milliardenschweren Defizits und den Folgen der Wirtschaftskrise werden alle Beteiligten ihren Teil zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen müssen. Das gilt für die Ärzte in der Regelversorgung, wie auch in der hausarztzentrierten, selektivvertraglichen Versorgung (§ 73 b SGB V). Ebenso wie in der kollektivvertraglichen Versorgung gilt für die Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung, dass keine Honorare gekürzt, sondern die Honorarzuwächse wie bei allen anderen Ärzten begrenzt werden.

Deshalb mussten kurzfristig wirksame Maßnahmen eingeleitet und ein umfassendes Reformpaket vorgelegt werden, um das für 2011 erwartete Defizit auszugleichen und zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft zu schaffen.

Allgemeines Ziel muss sein

• die Ausgaben zu stabilisieren,
• die Finanzierungsgrundlagen zu stärken und
• den Sozialausgleich gerecht zu gestalten.

Dazu war und ist eine gemeinsame Kraftanstrengung erforderlich, an der sich alle beteiligen müssen – Leistungserbringer, Krankenkassen, Arbeitgeber und Versicherte.

Abschließend nun zu Ihrer Behauptung, dass einem Arzt pro Quartal nur noch ein fester Betrag - z. B. 30 Euro - zur Behandlung eines Patienten zur Verfügung steht, folgende Antwort:

Jeder Arzt kann auch weiterhin alle Leistungen erbringen und abrechnen, die bei der Behandlung eines Versicherten notwendig sind. Bei einem "schweren" Fall werden dies mehr Leistungen sein, bei einem "leichteren" Fall – wie z. B. der Ausstellung eines Folgerezeptes - entsprechend weniger Leistungen. Eine Begrenzung der bei der Behandlung eines einzelnen Patienten abrechenbaren Leistungen gibt es nach wie vor nicht.
Richtig ist, dass Ärzte für einen Teil der Leistungen einer Mengensteuerung unterliegen, um zu verhindern, dass sie medizinisch unnötige Leistungen abrechnen. Die konkrete Umsetzung dieser Mengensteuerung erfolgt durch die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, die dazu ein Konzept erarbeitet und beschlossen hat. Die von einigen Ärzten nun kritisierten Fallwerte – z. B. 30 Euro - sind rechnerische Hilfsgrößen zur Berechnung der Regeleistungsvolumina nach diesem Konzept. Sie stellen keine Begrenzung der abrechenbaren Leistungen in einem konkreten Behandlungsfall dar.

Klar ist: Hausärztinnen und Hausärzte leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit für die Patienten.

Es muss unser aller Ziel sein, die hausärztliche Versorgung und die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit insgesamt zu verbessern. Dazu gehört z.B. auch eine bessere Honorierung der hausärztliche Grundleistungen wie z. B. des Hausbesuchs.

Ein weiterer Schritt auf diesem Weg ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das der Deutsche Bundestag zwischenzeitlich beschlossen hat. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver wird, sich auch im ländlichen Raum niederzulassen. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden beispielsweise bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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