Thomas Jarzombek (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Jarzombek
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
28.04.1973
Berufliche Qualifikation
Unternehmer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Düsseldorf
Wahlkreis
Düsseldorf I
Ergebnis
43,5%
Landeslistenplatz
44, Nordrhein-Westfalen
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(...) Desweiteren ist im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegt, dass seit 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben sind und zugleich um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht ist. Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • IT-Beratung, Releon GmbH & Co. KG, Düsseldorf
  • IT-Beratung, selbständig, Düsseldorf
  • Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Releon GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Geschäftsführer, 2009, Stufe 3, Gewinn
  • Releon Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Geschäftsführer
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Westdeutscher Rundfunk, Köln, Stellv. Mitglied des Rundfunkrates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsches Jugendherbergswerk Rheinland, Düsseldorf, Mitglied des Vorstandes
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Releon GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation.

Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit.

Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen.

Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen.

Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt.

Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden.

Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Thomas Jarzombek
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Einsatz der Adhocracy-Plattform in der Enquete-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft". Ich war von Anfang an für diese neue Form der Beteiligung und habe mich sehr gefreut, dass wir eine Lösung gefunden haben, das Tool in unsere Arbeit einzubinden.

Natürlich ist diese Form der Beteiligung, aber auch alle anderen Szenarien bis hin zu Open Government und der Bereitstellung von offenen Daten, auf die Umsetzung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den Verwaltungen angewiesen.

Das von Ihnen angeführte Beispiel zeigt deutlich, dass unterschiedliche Bewertungen zwischen Nutzer und Administrator hinsichtlich der Art und Qualität der Beiträge eines Angebots zu Verärgerung führen können. Auch die öffentliche Verwaltung muss die Chancen des Internet erkennen und nutzen, ohne damit verbundene Risiken außer Acht zu lassen. Dazu zählen unter anderem Datenschutzaspekte.

Da der Ausbau elektronischer Behördendienste immer weiter voran getrieben wird, bin ich mir sicher, dass auch die öffentliche Verwaltung eine zielgerichtete Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter intensivieren wird. Bereits jetzt bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung umfangreiche Programme unter anderem zum IT-Projektmanagement und zur Gestaltung von IT-Prozessen an.

Die Bundesregierung wird mit dem E-Government-Gesetz in diesem Jahr rechtliche Regelungen zum Einsatz von E-Government-Verfahren anpassen, um die elektronische Verwaltung für den Nutzer einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Im Wesentlichen geht es dabei um die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals, Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens, die Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren, Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter, Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen, Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data") und Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Jarzombek,

mit Entsetzen habe ich die Berichterstattung über die geplanten Einschränkungen des Rederechts für Bundestagsabgeordnete gelesen.

Meine Frage:
Wollen Sie dieser "Selbstkastrierung" der Abgeordneten zustimmen? Oder welchen Standpunkt vertreten sie zu diesem Thema ??

Ich persönlich empfinde diese Absicht als ein fatales Signal für eine parlamentarische Demokratie und kann verstehen, das sich immer mehr Menschen für die Piraten interessieren. Oder sollen auf diese Weise unbequeme Politiker wie Ihr Kollege Bosbach mundtot gemacht werden?

Diese Art der Politik hat für mich das Faß zum Überlaufen gebracht und ich werde bei der anstehenden NRW-Wahl zum ersten mal keine der sogenannten etablierten Parteien wählen.

Mit freundlichen Grüßen
(55 Jahre)
Antwort von Thomas Jarzombek
bisher keineEmpfehlungen
04.05.2012
Thomas Jarzombek
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf abgeordnetenwatch.de. Ihren Standpunkt zur Idee einer Beschränkung des Rederechtes von Abgeordneten, die nicht mit der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion übereinstimmen, kann ich nachvollziehen.

Freie Meinungsäußerung als wichtiger Bestandteil einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie darf nicht ohne Weiteres verboten werden. Eine umfassende Meinungsbildung versteht sich schließlich als Grundlage unseres Parlamentarismus.

Allerdings schränkt eine Limitierung der Redezeit in den Parlamentssitzungen den einzelnen Abgeordneten keinesfalls ein. Nach dem Wesen unserer Demokratie werden zuvor fraktionsintern alle Meinungen angehört und Entscheidungen anschließend per Mehrheitsabstimmung beschlossen. Dadurch wird im Folgenden die mehrheitliche Meinung der Fraktion im Plenum des Deutschen Bundestages vertreten, ohne dass jeder Abgeordneter seine persönlichen Ansichten in einem sehr zeitaufwendigen Prozess vorträgt. Eine Beschränkung der Redezeit hat dementsprechend nicht das Ziel "unbequeme" Parlamentariern "mundtot" zu machen, sondern soll lediglich zu einem erfolgreichen und effizienten Ergebnis der Versammlungen des Deutschen Bundestags beitragen.

Obwohl eine Beschränkung des Rederechts unter diesem Aspekt durchaus sinnvoll erscheint, ist es in besonderen Fällen sicherlich wichtig, dass auch Abweichler einer Fraktion ihre persönliche Meinung frei äußern können. Zu diesem Zweck hat der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert im Rahmen bestimmter Debatten einzelnen Abgeordneten Redezeit außerhalb der Fraktionskontingente gewährt.

Angesichts der anhaltenden Kritik wird es keine Reform des Rederechtes im Deutschen Bundestag geben, wie die Presse in der letzten Woche bereits berichtete. Abgeordnete mit einer von ihrer Fraktion abweichenden Meinung können sich also auch zukünftig in Parlamentssitzungen frei äußern. Ich halte dieses Ergebnis für richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
18.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich habe gerade folgenden Pressebericht gelesen: www.railjournal.com

Demnach gibt es 60 Lokomotiven vom deutschen Hersteller Bombardier in Kassel, die mit dem europäischen Zugleitsystem ETCS ausgestattet sind. Diese Lokomotiven hatten offenbar eine unbefristete Zulassung für das deutsche Netz und eine befristete für das niederländische Netz. Bombardier hat daraufhin die von den Nierderlanden bemängelten Funktionen in einem Softwareupdate nachgeliefert und dort die unbefristete Zulassung erhalten.
Der mir völlig unverständliche Punkt ist aber, dass das deutsche Eisenbahnbundesamt daraufhin die existierende Zulassung der Lokomotiven für das deutsche Netz entzogen hat. Wie kann es sein, dass das hinzufügen von Funktionen, die nur in den Niederlanden relevant sind, dazu führt dass das deutsche Eisenbahnbundesamt neue Anforderungen für den Betrieb im deutschen Netz stellen kann?
Ich kann ja nachvollziehen, dass die neue Software vom EBA geprüft wird, aber dies muss sich doch darauf beschränken, ob die durchgeführten Änderungen sich auf den Betrieb in Deutschland auswirken. Andernfalls sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, denn eine solche Regelung würde jegliche Weiterentwicklung im Eisenbahnbereich verhindern, da der Betreiber bei jeder Änderung befürchten müsste, seine bisherige Zulassung zu verlieren.

Ich frage mich ob es Sinn macht, dass jeder EU Mitgliedstaat eine eigene Zulassungsbehörde für Eisenbahnfahrzeuge hat. Wo selbst die Technik mit ETCS europaweit harmonisiert wird, warum braucht man da noch mehr als eine Zulassungsbehörde?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Umwelt
06.05.2012
Von:

Guten Tag,

ich fahre einen VW Bus T4, den ich mit Bio-Diesel betanke. Die Verbrennung erfolgt also nahezu emissionsfrei.

Dennoch bekomme ich keine Umweltplakette, während der Nachbar mit gleichen Bus und identischem Motor eine Umweltplakette bekommt!

Einziger Grund dafür, der mir genannt wurde, ist die unterschiedliche Besteuerung. Während ich 136€ für die LKW-Zulassung bezahle, muss mein Nachbar etwa 800€ PKW-Steuern bezahlen, darf dafür aber die Umweltzone befahren.

Ich muss nun also ein zweites Auto nutzen, um zu meinem VW Bus am Rand der Umweltzone zu kommen.

Ich fühle mich von der Politik dermaßen verschaukelt, dass ich am Verstand der Politiker zweifle. Können Sie das nachvollziehen und was werden Sie gegen diesen Schildbürgerstreich unternehmen?

Übrigens mussten sich viele Freunde, alles aufrechte ehrliche Menschen, mit gleichem Problem kriminalisieren und haben sich "schwarz" eine gefälschte Plakette für viel Geld erkaufen müssen, da sie sich selbst als Akademiker kein zweites Auto leisten können, um wie ich an den Rand der Umweltzone zu fahren.

Außerdem sind die Umwege die ich wegen der Umweltzonen fahren muss eine ökologische Sünde, denn für 6 Kilometer muss ich zum Teil 60 (!) Kilometer Umweg fahren!!!


MfG

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