Fragen und Antworten


Die Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Landes ist völkerrechtlich durch Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen legitimiert. Deutschland, die USA und weitere Unterstützer der Ukraine handeln nicht nur legal, sondern ausdrücklich im Sinne der UN-Charta, um den Frieden wiederherzustellen und das Gewaltverbot durchzusetzen.

ich kann mir ein Gesellschaftsjahr für junge Menschen vorstellen, weil es die Möglichkeit böte, andere Perspektiven kennenzulernen und über den eigenen soziokulturellen Tellerrand hinauszuschauen.

Deswegen würde ich als Bundestagsabgeordneter in der nächsten Legislaturperiode sehr genau prüfen, ob aus meiner Sicht die zusammengetragenen Fakten und Informationen belastbar genug sind, damit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Ob die Bedingungen erfüllt sind würde ich allerdings sehr genau betrachten. Sollte das aus meiner Sicht so sein, dann würde ich einen entsprechenden Antrag unterstützen.