Tankred Schipanski (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Tankred Schipanski
Geburtstag
30.12.1976
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Ilmenau
Wahlkreis
Gotha/ Ilm-Kreis
Ergebnis
29,1%
Landeslistenplatz
7, Thüringen
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(...) Ich persönlich setze mich als Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung dafür ein, dass die Energieforschung weiter intensiviert wird. Noch stärker als bisher müssen wir alle Anstrengungen darauf verwenden, die Energieeffizienz sowie die Forschung und Entwicklung von neuen Technologien voranzutreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es aber keine Lösung sein, schlicht und einfach alle deutschen Kernkraftwerke abzuschalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.11.2012
Von:

Werter Hr. Schipanski,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 12.09.1950 (bzw. 20.09.1990 für das Beitrittsgebiet der ehem. DDR) der Artikel 15 ersatzlos gestrichen. Dieser lautete wie folgt:

"Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde"

* Um welche Art von Gerichten handelt es sich bei den auf dem Terroritorium Deutschlands agierenden Gerichten ?
* Aufgrund welcher konkreter Rechtsquellen wurden diese Gerichte geschaffen und agieren sie ?
* Aufgrund welche Rechtsordnung werden Urteile der einzelnen Gerichte gefällt ?
* Aufgrund welcher Rechtsquellen ergibt sich die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte für die Staatsbürger Deutschlands sowie auf in Deutschland agierender Personen ?


Vielen Dank,

mit freundlichem Gruß,

, Ilmenau
Antwort von Tankred Schipanski
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26.11.2012
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihren Fragen sprechen Sie eine sehr umfangreiche und komplexe Thematik an, die auch Gerichte regelmäßig herausfordert und zu der Juristen ganze Bücher füllen können.

Ich kann Sie darum nur auf die Rechtsgrundlagen verweisen: Das von Ihnen genannte Gerichtsverfassungsgesetz, die einzelnen Prozessordnungen (v.a. ZPO, StPO, VwGO) und natürlich Art. 92 ff. GG. Für Thüringen interessant sind zudem die Thüringer Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten (ThürGerZustVO) sowie das Thüringer Gesetz zur Ausführung der VwGO.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort dienen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr Tankred Schipanski
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2013
Von:
Dr.

Sehr geehrte Herr Schipanski,

bis vor kurzem habe ich in Gotha gelebt und dort 2009 Sie und die CDU in den Bundestag gewählt.

Diese Entscheidung habe ich getroffen, weil die damalige Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel im Juni 2009 den Millionen Ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern im Vorfeld des zu wählenden neuen Bundestages versprochen hatte, die Angleichung der Ostrenten in ein - bis zwei Jahren abgeschlossen zu haben. Dieses Versprechen wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Leider ist es zu der versprochenen Angleichung bis heute nicht gekommen.

Wie stehen Sie zu diesem dringend zu lösenden sozialen Problem?

Was gedenkt die CDU in Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2013 auf diesem Gebiet zu tun?


Mit freundlichen Grüßen

G,
Antwort von Tankred Schipanski
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15.02.2013
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rentenangleichung. Gerne erläutere ich Ihnen meine Position.

Das Thema Rente wird sehr emotional diskutiert. Viele Menschen im Osten Deutschlands fühlen sich durch die geltenden Bestimmungen benachteiligt. Nach meiner Auffassung ist es legitim, nach mehr als 20 Jahren ein einheitliches Rentensystem für Ost und West einzufordern. Das Thema ist komplex. Es gilt nicht nur eine einheitliche Regelung für Ost und West zu treffen, sondern auch, eine Lösung zu finden die sowohl heutigen als auch künftigen Rentnern gerecht wird. Darum ist es wichtig diese Debatte sachlich zu führen. So lagen 2008 die gesetzlichen Rentenansprüche im Osten 10 Prozent über Westniveau. Ursächlich dafür ist neben der höheren Frauenerwerbsquote und längeren Erwerbsbiographien im Osten auch das geltende Rentenrecht. Eine bloße Rechtsangleichung würde in Ostdeutschland viele Menschen enttäuschen.

Die Höhe der Altersrente wird aus zwei Faktoren errechnet, den im Laufe des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert.

Die Entgeltpunkte ergeben sich, indem jedes Jahr das individuelle Einkommen mit dem westdeutschen Durchschnittseinkommen verglichen wird. Das Einkommen von Versicherten im Osten wird mit 17,5 Prozent hochgewertet, um das im Vergleich zu Westdeutschland niedrigere Lohnniveau auszugleichen. Verfügt ein Versicherter genau über das Durchschnittseinkommen, erhält er einen Entgeltpunkt.

Der aktuelle Rentenwert orientiert sich an der Entwicklung der Einkommensentwicklung und wird jedes Jahr angepasst. Im Osten beträgt der Wert derzeit 24,92 Euro, im Westen 28,07 Euro.

Das geltende Rentenrecht bietet zwei Vorteile für Versicherte aus den neuen Bundesländern:

Erstens hat die auf den ersten Blick ungerecht erscheinende Differenzierung der Rentenwerte dazu geführt, dass der Rentenwert im Osten, und damit die Rentenhöhe, aufgrund der prozentual besseren Lohnentwicklung im Zuge der Einkommensanpassung seit 1990 stärker gestiegen ist, als ein bundeseinheitlicher Rentenwert gestiegen wäre.

Zweitens ist aufgrund der Hochwertung der Einkommen im Osten jeder Euro Rentenbeitrag mehr wert. Das führt dazu, dass bei gleichen Jahreseinkommen der Rentenanspruch im Osten höher ausfällt als im Westen. Und das trotz des niedrigeren Rentenwertes.

In der politischen Debatte existiert gegenwärtig kein Reformvorschlag, der sowohl für die heutige als auch die künftige Rentnergeneration von Vorteil wäre.

Eine bloße Angleichung der Rentenregelungen, d.h. Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West und eine einheitliche Bewertung der Einkommen, hätte nachteilige Auswirkungen für den Osten. Der Vorteil eines höheren Rentenwertes würde durch die reduzierten Entgeltpunkte aufgehoben. Zudem würden die Ostrenten durch den einheitlichen Rentenwert nicht mehr stärker steigen als im Westen.

Eine Angleichung des Rentenwertes Ost an Westniveau bei Beibehaltung der Hochwertung ostdeutscher Einkommen hätte zwar große Vorteile für die heutige Rentnergeneration in Ostdeutschland, wäre jedoch Ungerecht gegenüber Rentnern im Westen, die dann bei gleichem Einkommen eine niedrigere Altersrente beziehen würden. Zudem würde dieses Modell Mehrausgaben in Milliardenhöhe zur Folge haben, die Steuer- und Beitragszahlern nicht zugemutet werden können.

Über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung müssen wir die Debatte über ein einheitliches Rentensystem in Deutschland intensiv führen. Die Neuregelung darf jedoch keine Verlierer produzieren, weder bei der jetzigen noch bei der künftigen Rentnergeneration. Solange kein Vorschlag vorliegt, der alle Interessen angemessen berücksichtigt, bin ich dafür, bei der bestehenden Regelung zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Tankred Schipanski
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Frage zum Thema Wirtschaft
26.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Schipanski,

für diesen Freitag, den 1.3.2013 steht im Bundestag die Abstimmung über das Lesitungsschutzrecht an, das die Regierungskoalition verabschieden möchte. Während große Verlage diese Änderung des Urheberrechtes unterstützen und – und in einigen Fällen auch mit nachweislichen Falschbehauptungen (vgl. [1]) – voranzutreiben suchen, sprechen sich neben Google auch der BDI (vgl. [2]) und wissenschaftliche Gutachten (z.B. [3]) gegen ein Leistungsschutzrecht aus.

Wie und aus welchen Gründen werden sie am Freitag abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen



[1] www.stefan-niggemeier.de
[2] bdi.eu
[3] www.ip.mpg.de
Antwort von Tankred Schipanski
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06.03.2013
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Leistungsschutzrecht. Bei der Abstimmung im Bundestag am vergangenen Freitag (01.03.2013) habe ich mich aus folgenden Gründen für die Einführung eines Leistungsschutzrechtes ausgesprochen:

Ziel ist des neuen Gesetzes ist der Schutz der verlegerischen Leistung der Presseverlage im Online-Bereich. Diese sollen das ausschließliche Recht erhalten, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Ähnlich wie beim Urheberrecht soll künftig das Prinzip gelten, dass grundsätzlich eine Vergütung gezahlt werden muss, wenn mit der Leistung anderer Geld verdient wird.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Presseverlage künftig nicht schlechter gestellt sind als andere Werkmittler. Ohne ein Leistungsschutzrecht wären die Verleger beispielsweise im Vergleich zu den Branchen Musik, Film und Fernsehen benachteiligt. Hier ist es bereits heute üblich, dass die Werkmittler der jeweiligen Produkte eigene Leistungsschutzrechte haben. Für die Presseverleger im Online-Bereich besteht daher eine Regelungslücke, die durch die Änderung des Urheberrechts nun geschlossen wird. Insgesamt verbessert die aus dem Leistungsschutzrecht resultierende Gleichstellung mit anderen Werkmittlern also die Fairness im weltweiten Netz.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Leistungsschutzrecht private Nutzer nicht betrifft. Ebenso bleiben ehrenamtlich organisierte Vereine, Verbände und Unternehmen von der Regelung unberührt. Auch Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht sind ausgeschlossen. Sie alle können im Internet verfügbare Presseerzeugnisse weiterhin so nutzen wie bisher.

Ihnen sei versichert, dass wir in den vergangenen Jahren - auch im Unterausschuss Neue Medien – intensiv über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage diskutiert und Argumente beider Seiten angehört haben. Nach verschiedenen Beratungen im Bundestag ist der Gesetzestext mehrfach angepasst worden. Wenn Sie weiteren Gesprächsbedarf zum Thema Leistungsschutzrecht haben, stehe ich hierzu gerne zur Verfügung und lade ich Sie herzlich zur Bürgersprechstunde in mein Ilmenauer Büro ein.


Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski
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Frage zum Thema Finanzen
09.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Schipanski,
Mit der Globalisierung sind auch die Fianzströme der großen Konzerne unübersichtlich geworden.
Also diese großen Konzerne zahlen nicht die Steuern welche ihrem Gewinn entsprechen, welcher in Deutschland geschaffen wirtd. Es werden viele Briefkastenfirmen gegründet um Steuern zu sparen. Warum ist das so? Hat die Politik erst solche Möglichkeiten geschaffen? Wie kann dann wieder Steuergerechtigkeit geübt werden?
Es betrügt VW, es betrügt auch EON, Warum ist das so?Natürlich gibt es noch viele andere Konzerne
Eine Antwort werde ich sicher nicht bekommen, da es noch nie Steuergerechtigkeit in Deutschland gegeben hat
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Tankred Schipanski
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26.03.2013
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Unternehmen in Deutschland. Es stimmt, dass auch in Deutschland einzelne Unternehmen Steuern umgehen wollen. Die Regelungen des deutschen Steuerrechts beugen Missbrauch jedoch so weit wie möglich vor und stellen so die Steuergerechtigkeit in unserem Land sicher.

Nach deutschem Steuerrecht müssen Unternehmen ihre Gewinne dort versteuern, wo die Wertschöpfung erbracht wurde. Um bei Ihrem Beispiel Volkswagen zu bleiben: Der Autobauer hat die meisten seiner Fabriken in Deutschland und muss darum für die hier produzierten Autos auch hier Steuern abführen.
Die im Vergleich geringere Steuerbelastung international operierender Unternehmen ist darauf zurückzuführen, dass die Wertschöpfung eben nicht ausschließlich bei uns in Deutschland, sondern auch im Ausland stattfindet. Im Fall von Volkswagen beispielsweise in asiatischen und südamerikanischen Ländern.

Eine reine Gewinnverlagerung in Steuerparadise, wie teilweise von großen amerikanischen Konzernen praktiziert, ist nach geltendem Recht für deutsche Unternehmen nicht möglich. Die Finanzverwaltung darf Gewinne von ominösen Briefkastenfirmen im Ausland dem deutschen Unternehmen zurechnen und besteuern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort dienen konnte und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Ihr Tankred Schipanski
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