Tankred Schipanski (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Tankred Schipanski
Geburtstag
30.12.1976
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Ilmenau
Wahlkreis
Gotha/ Ilm-Kreis
Ergebnis
29,1%
Landeslistenplatz
7, Thüringen
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(...) In der juristischen Literatur wird zwar bisweilen gefordert, dass der Antrag auf Parteimitgliedschaft nur mit guten Gründen abgelehnt werden darf. Eindeutig ist demgegenüber aber der Wortlaut des § 10 Abs. 1 S. 2 Parteiengesetz, nach dem die Ablehnung eines Aufnahmeantrages nicht begründet zu werden braucht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

erst kurz vor dem Paptsbesuch erfuhr ich (aus der Ostthüringer Z. vom 17.09.2011, S. 3), daß man den Akten der Auslandsspionage bei der Stasi- Unterlagenbehörde etwas über offizielle und inoffizielle Mitarbeiter hat entnehmen können, die seinerzeit u.a. den jetzigen Papst beobachteten (Artikel: "Er verfügt über einen gewinnenden Charme").

Als Dr. Ratzinger sei dieser zwischen 1974 und 1987 mindestens vier mal in der DDR gewesen (1).

Ein Stasi- IM Löwe z.B. soll demnach CSU- Bundestagsabgeordneter (gewesen?) sein, ein IM Gemse Journalist in München.

Wissen Sie etwas Genaueres, also zumindest die Klarnamen von "Löwe" und "Gemse"?

Wissen Sie darüber hinaus etwas über solche IMs bzw. OMs, die sich spätestens im Zuge der Wende und im Zusammenhang mit ihrer Enttarnung (nach dem Ausreichen der Rosenholz - Datei (2) nur an die US- Amerikaner) womöglich via Erpressung oder auch via "Bekehrung" vulgo "Wendehalsigkeit" bereit erklärten, für die CIA Schnüffel- Dienst zu tun?

Wissen Sie, welche heutigen Spitzenpolitiker und Verwaltungsleute z.B. in Finnland (vgl. letzten Satz im Artikel unter 2.), in anderen Ländern und z.B. in EU- Organen früher (auch) für die Stasi/ HVA spionierten?

Müßte das alles nicht endlich einmal sozusagen "hochnotpeinlich" erfragt werden?

Darf die CIA derzeit in Deutschland noch irgendwo frei agieren trotz z.B. des Regelungsgehaltes des § 99 StGB, der geheimdienstliche Agententätigkeit für den Dienst einer fremden Macht ja bekanntlich weiterhin unter Strafe stellt?

Mit freundlichem Gruß

Dipl. Med. W.
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr


1) www.mdr.de
2) en.wikipedia.org
Antwort von Tankred Schipanski
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06.10.2011
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 3. Oktober 2011, in dem Sie mich um Informationen zu ehemaligen IM der Stasi sowie zu den Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland bitten.

Leider liegen auch mir zur Bespitzelung von Kardinal Ratzinger durch die Stasi keine Informationen vor, die über die im Zeitungsartikel gemachten Angaben hinausgehen. Auch ich als Bundestagsabgeordneter kann die Identität ehemaliger IM nicht feststellen.

Von Seiten des Deutschen Bundestages ist das Parlamentarische Kontrollgremium für die Kontrolle der drei deutschen Nachrichtendienste zuständig. Da dieses Gremium jedoch aus guten Gründen vertraulich tagt, kann ich Ihnen auch auf Ihre letzten Frage keine Antwort geben. Ich weiß nicht, ob die CIA derzeit in Deutschland aktiv ist und – falls dem so wäre – in welchem Ausmaß dies geschieht.

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
19.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schipanski,

Wie ist Ihre Meinung dazu, aber bitte nicht auf eine Bürgersprechstunde verweisen, denn das interessiert viele Wähler!Seit Januar 2000 sind die »Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen« der Bundesregierung gültig, die auf einem Verhaltenskodex der Europäischen Union für den Export von Militärtechnologie und Rüstungsgütern basieren. Dieser Verhaltenskodex, der 2008 mit einem vom Europarat verabschiedeten »Gemeinsamen Standpunkt« für alle EU-Länder verbindlich wurde, verpflichtet diese, eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, wenn »eindeutig das Risiko besteht, daß die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden können«. In dem Papier wird interne Repression unter anderem als »Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, willkürliche oder Schnellhinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten« definiert.

Trotzdem sind in Mexiko, einem Land mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die Kriegswaffeneinfuhren aus Deutschland sprunghaft angestiegen – um das 17fache, wenn man das Volumen von 2007 bis 2009 mit dem von 2003 bis 2005 vergleicht. Durchschnittlich wurden zuletzt Kriegswaffen im Wert von drei Millionen Euro pro Jahr exportiert. Hinzu kommt die vertraglich vereinbarte Lieferung von zwölf Kampfhubschraubern.
Antwort von Tankred Schipanski
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20.10.2011
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20. Oktober 2011, in der Sie mich um eine Positionierung zum Thema "Waffenlieferungen nach Mexiko" bitten.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich anerkanntermaßen über eines der strengsten Kriegswaffenkontrollgesetze. Für die Einhaltung dieses Gesetzes sind zunächst die exportierenden Rüstungsfirmen zuständig. Die Kontrolle obliegt der Exekutive, nicht dem Deutschen Bundestag.

Dennoch kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits vor geraumer Zeit aufgrund wiederholter Menschenrechtsverstöße in Mexiko ein Ausfuhrverbot für Kriegswaffen in vier mexikanische Bundesstaaten erlassen hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Einhaltung dieses Verbots von den zuständigen deutschen Behörden kontinuierlich überwacht wird.


Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
21.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schipanski,

folgende Gegebenheit mit sowohl bildungs- als auch rechtspolitischem Bezug möchte ich gerne über Abgeordnetenwatch.de an Sie herantragen und versuche mich dabei bewusst kurz zu fassen:

Im gesamten Bildungssystem der Bundesrepublik gibt es das Rechtsinstitut (ich nenne es einfach mal so) des "endgültigen Nicht-Bestehens". Demnach gibt es für die Kandidaten nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen (meist 2), um zu einem bestimmten Bildungsabschluss zu gelangen. Das gilt praktisch durchgehend von Schul- über Berufs- bis hin zu Studienabschlüssen. Wer "endgültig" nicht besteht, kann den betreffenden Abschluss in Deutschland lebenslang nicht mehr erwerben.

Worin liegt aber der "Grund", die (dogmatische) Berechtigung einer solchen Regelung? Ist es politisch richtig bzw. vertretbar, dass jemand wegen gescheiterten Prüfungen Berufswege (im Extremfall gar grundlegende Schulabschlüsse!) für immer versperrt werden, obwohl zu späterem Zeitpunkt die erforderlichen Voraussetzungen vielleicht vorhanden sein könnten?

Es erscheint zwar einleuchtend, von Seiten des Gesetzgebers verhindern zu wollen, dass jemand mehrfach unbedarft in Prüfungen hineingeht, bis irgendwann zufällig ein bestimmter Teil des Prüfungsstoffes abgefragt wird – aber wäre da nicht eine Sperrfrist die bessere Lösung (ich denke da an ca. 5 bis 10 Jahre)?

Dem Normalbürger in der Laiensphäre ist es jedenfalls nur schwer plausibel zu machen, dass selbst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Schwerverbrecher aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Bewährungschance nach regelmäßig 15 Jahren erhalten, ein negatives Prüfungsurteil aber tatsächlich lebenslänglich gilt.

Mich würde dazu einfach mal Ihre Meinung als Fachpolitiker interessieren!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Tankred Schipanski
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27.10.2011
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen eine Thematik an, die schon sehr häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war und von den obersten Bundesgerichten bereits umfassend behandelt und beschieden worden ist.

Lassen Sie mich aber zuerst festhalten, dass ich mich mit Ihrem Vergleich zur Resozialisierungschance für verurteilte Schwerverbrecher nicht einverstanden erklären kann. Unser Rechtssystem beruht darauf, auch wegen Kapitalverbrechen verurteilten Menschen die Chance auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Mit einer strafrechtlichen Verurteilung ist aber ein negatives Prüfungsurteil keineswegs zu vergleichen. Es nimmt zwar in vielen Fällen die Möglichkeit, einen bestimmten Beruf zu ergreifen, führt aber nicht dazu, dass einem die gesellschaftliche Teilhabe versagt würde.

In Artikel 12 des Grundgesetzes ist die Berufsfreiheit grundrechtlich geschützt. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf die freie Ausübung, sondern auch auf die freie Wahl des Berufes. Eingriffe in die Berufsfreiheit bedürfen einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung – je nach Schwere des Eingriffes. Wird durch einen staatlichen Akt die freie Wahl eines Berufes eingeschränkt, wie es bei einem negativen Prüfungsurteil der Fall ist, so handelt es sich um eine sogenannte "subjektive Berufszulassungsbeschränkung". Der Begriff "subjektiv" beruht darauf, dass die staatlichen Regelungen auf Voraussetzungen oder Eigenschaften abstellen, die in der Person des Berufsbewerbers begründet sind. Es geht hier also vor allem um die persönliche Befähigung.

Die Beschränkung einzelner Berufe auf eine bestimmte Befähigung dient dabei dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat. Die Notwendigkeit hierfür liegt für viele Berufe auf der Hand, lassen Sie mich nur beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte, aber auch die zahlreichen Handwerksberufe oder Busfahrer und Zugführer nennen.

Um dies zu garantieren, gibt es für zahlreiche Berufe entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen. Darüber hinaus ist aber bereits vor Jahrzehnten höchstrichterlich festgestellt worden, dass auch die Beschränkung auf zwei Prüfungsversuche verfassungsgemäß ist. Hintergrund einer solchen Beschränkung ist die Erwägung des Gesetzgebers, dass zweimaliges Prüfungsversagen die Ungeeignetheit eines Prüflings hinreichend darlegt. Ein daraus folgender dauerhafter Prüfungsausschluss ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts daher auch nicht rechtsstaatswidrig.

Gleichsam hat das Bundesverfassungsgericht aber auch festgelegt, dass berufsbezogene Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht stets überprüfbar sind. Durch diese gerichtliche Kontrollmöglichkeit wird dem Berufsbewerber nach nicht bestandener Prüfung ein möglichst weitgehender Rechtsschutz zugestanden.

Insgesamt stimme ich diesen über Jahrzehnte geprägten Grundsätzen zu. Es ist letztendlich nicht nur im gesamtgesellschaftlichen Interesse, sondern auch im Interesse des Einzelnen, dass jeder einen Beruf ergreift, zu dem er oder sie hinreichend befähigt ist. Die von Ihnen vorgeschlagene Sperrfrist für weitere Prüfungen halte ich hingegen nicht für einen gangbaren Weg. Dies würde im Endeffekt zu einer Verzögerung des Einstiegs in das Berufsleben führen und somit dem einzelnen zu weiteren Nachteilen in seinem beruflichen Werdegang – unabhängig vom letztendlich ergriffen Beruf – gereichen.

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
29.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schipanski,

ich weiß, dass Sie u.a. sich stets für die Belange von Schulen, auch für die in Gotha interessiert haben. Ich arbeite als Grundschullehrerin an der "Andreas Reyher" Grundschule in Gotha. Diese Schule leistet als Kneippschule einen wertvollen Beitrag zur gesunden Entwicklung der uns anvertrauten Kinder. Im nächsten Schuljahr werde ich wieder mit einer ersten Klasse beginnen, worauf ich mich auch schon freue. Es gäbe die Möglichkeit, diese Klasse an einem Projekt teilnehmen zu lassen, das "Schule 2000" genannt wird. Hier werden die Kinder durch vielfältige Methoden auf eine gesunde Lebensführung, gesundes soziales Verhalten u.a. vorbereitet. Das umfasst dann alle vier Jahre in der Grundschule. Evt. wissen Sie, dass gerade in unserer Schule viele Kinder aus einem sozial schwachen Umfeld kommen. Die meisten der Eltern empfangen Hartz- Vier. Die Teilnahme an diesem o.g. Projekt kostet pro Schuljahr 250€. Ich habe schon viele evt. Sponsoren angeschrieben, bekam aber immer wieder Absagen. Daher wende ich mich an Sie, um von Ihnen in Erfahrung zu bringen, ob Sie mich im Interesse der Kinder unterstützen könnten.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Merxleben, 29.10.2011
Antwort von Tankred Schipanski
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01.11.2011
Tankred Schipanski
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 29. Oktober 2011, in der Sie mich um Unterstützung für die Teilnahme Ihrer Schulklasse am Projekt "Schule 2000" bitten.

Vor der Sommerpause 2011 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Abgeordnetendiäten 2012 und 2013 um jeweils 292 Euro monatlich (brutto) zu erhöhen. Ich habe daraufhin beschlossen, diese Diätenerhöhung jeden Monat an ein lohnenswertes Projekt in meinem Wahlkreis zu spenden.

Ich bin gerne bereit, die Teilnahme Ihrer Schulklasse am Projekt "Schule 2000" in diesem Rahmen finanziell zu unterstützen.

Erstmals werden die Abgeordnetenbezüge zum 1. Januar 2012 erhöht. Für die Monate Januar und Februar habe ich bereits anderen Projekten eine Spende zugesagt, sodass ich Ihr Projekt frühestens im März 2012 unterstützen kann. Die Höhe der Zuwendung umfasst dann den Netto-Betrag der monatlichen Diätenerhöhung.

Bitte setzen Sie sich im Verlauf des Februars 2012 erneut mit mir in Verbindung, um weitere Details zu besprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB
Ergänzung vom 13.02.2012
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Selbstverständlich stehe ich zu meiner Zusage aus dem vergangenen Jahr, das Projekt "Klasse 2000" finanziell zu unterstützen. Für den Monat Februar habe ich bereits einer anderen Einrichtung meine Spende zugesagt, sodass ich Ihr Projekt erst im kommenden Monat (März 2012) unterstützen könnte. Der Nettobetrag meiner Diätenerhöhung beträgt 150 Euro (brutto: 292 Euro). Ich möchte Sie bitten, mir die Bankverbindung zukommen zu lassen, die ich für die Überweisung der Spende verwenden soll. Im Laufe des März‘ wird meine Spende in Höhe von 150 Euro bei Ihnen eingehen.

Gerne möchte ich Ihren Vorschlag aufgreifen, die Kneipp-Schule in Gotha einmal zu besuchen. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins mit meinem Wahlkreisbüro in Ilmenau (Tel. 03677 857 046) in Verbindung. Dieses ist für die Terminkoordination zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski
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Frage zum Thema Gesundheit
28.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schipanski,

das Thema Zeitumstellung beschäftigt jedes Jahr wieder die meisten Mitbürger. Inwieweit setzen Sie sich für die Abschaffung der Sommerzeit ein? Das eine EU-einheitliche Lösung gefunden werden muss, ist mir bewusst.

Mit freundlichen Grüßen

P.
Antwort von Tankred Schipanski
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27.04.2012
Tankred Schipanski
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 28. März. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Von den meisten Menschen wird die Zeitumstellung als Belastung empfunden. Insofern kann ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen.

Die Vereinheitlichung der Uhrzeit ist jedoch von Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt und wird darum auch durch eine EU-Richtlinie geregelt. Eine langfristige und stabile Zeitplanung ist nötig, damit beispielsweise der Verkehr und die Kommunikation im europäischen Raum möglichst reibungslos funktionieren.

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung einer einheitlichen Zeitregelung für Europa ist eine Abschaffung der Sommerzeitregelung derzeit kein Thema im Bundestag.


Mit freundlichen Grüßen
Tankred Schipanski
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