Stephan Mayer (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Stephan Mayer
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Salzberger, Reiter, Mandlsperger & Kollegen in Mühldorf
Wahlkreis
Altötting
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Ich unterstütze das Projekt "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage", da ich es für eine wichtige Initiative halte, die gegen Rassismus und Diskriminierung vorgeht und Integration und Chancengleichheit fördert. Ich gebe Ihnen jedoch Recht, dass linksextreme Organisationen nicht als Partnerorganisationen an diesem Projekt beteiligt werden dürfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Kanzlei Salzberger, Reiter, Mandlsperger & Kollegen, Mühldorf am Inn, Rechtsanwalt (bis 31.01.2009)

Nachmann Rechtsanwälte, Berlin, Rechtsanwalt, monatlich, 1.000 bis 3.500 Euro

Funktionen in Unternehmen

Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München, Mitglied des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Altötting, Altötting, Mitglied des Kreistages

Stadt Neuötting, Neuötting, Mitglied des Stadtrates

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin, Stellv. Mitglied des Kuratoriums

Stiftung "Flucht, Vertreibung und Versöhnung", Berlin, Stellv. Mitglied des Stiftungsrates

Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin, Ordentliches Mitglied des Kuratoriums

 

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Stephan Mayer
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich habe festgestellt, dass Sie bei der Abstimmung zum Thema Internet-Sperren der Einführung derartiger Sperren zugestimmt haben.
Gestatten Sie mir hierzu eine Frage:
Mehrere voneinander unabhängige Experten haben an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass eine Sperrung von Internet-Seiten keine Beseitigung der eigentlichen Problematik bewirkt. Im Hinblick auf die vielzitierte Sperrung von Kinderpornografie hat diese Vorgehensweise durchaus Ihre Berechtigung - dennoch ist sie meiner Auffassung nach nicht "zu Ende gedacht" da lediglich der Zugriff erschwert wird, letztendlich jedoch nicht verhindert werden kann. Es fehlt die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit auf welchen Wegen / unter welchen Kritierien die zu sperrenden Inhalte ermittelt / festgelegt werden und eine klare Definition über die zu sperrenden Inhalte.
Ich selbst bin Jahrgang 1976 und gehöre der Generation an, für die das Internet und dessen Nutzung ebenso alltäglich ist, wie die Nutzung von Telefon und Fernsehen für die Generationen der vorangegangenen Jahre.
Wie möchten Sie sicherstellen, dass die soeben beschlossenen Internet-Sperren nicht auf andere Bereiche ausgeweitet werden? Bereiche, wie z.B. Computerspiel-Seiten, Videoportale oder On-Demand-Dienste? Ich stelle diese Frage mit Blick auf die Äußerung des CDU Generalsekretärs Thomas Strobl in Bezug auf - ich zitiere: "Das Internet darf kein Rechtsfreier Raum sein, wenn sich Killerspiele wirklich negativ auf das Verhalten der Jugendlichen auswirken"

Diese Äußerung zeigt, dass bereits wenige Stunden nach der Abstimmung über die Sperren bereits Begehrlichkeiten entstehen, diese Sperren auf beliebige andere Bereiche auszudehnen.
Meiner Meinung nach befinden wir uns mittlerweile in einem Prozeß der im krassen Gegensatz zu Art. 5, Abs.1 GG: "...Eine Zensur findet nicht statt" steht.

In Erwartung Ihrer Antwort,
mit freundlichem Gruß,

Antwort von Stephan Mayer
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2009
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 19. Juni 2009 zu den gesetzlichen Änderungen zur Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Internetseiten, die ich Ihnen gerne beantworte.

Um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zu verstärken, haben sich die Fraktionen der Großen Koalition auf gesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Zugangssperren zu weltweit verfügbaren kinderpornographischen Seiten geeinigt. Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag die gesetzlichen Änderungen in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Nach Expertenschätzungen könnten in Deutschland dadurch täglich 300.000
bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden. Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen. Inzwischen hat sich Kinderpornographie zu einem lukrativen Markt entwickelt, der Milliardenumsätze generiert. Außerdem steigt die Zahl der Konsumenten kontinuierlich. Besonders erschreckend ist, dass Bilder und Filme immer gewalttätiger und die Opfer immer jünger werden.

Für das Aufspüren sowie die Listung der zu sperrenden Seiten ist das Bundeskriminalamt zuständig, das die Listen den Zugangsanbietern bereitstellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist. Die Zugangsanbieter werden keinen ungerechtfertigten Haftungsansprüchen unterworfen, sofern sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Den Nutzern wird aus präventiven Gründen dargelegt, warum der Zugang zu einer Internetseite verwehrt wird und gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg eröffnet.

Ich bin mir darüber bewusst, dass mit der Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Internetseiten diese abscheulichen Inhalte nicht aus dem Internet verschwinden werden. Gerade deshalb wurde in das beschlossene Gesetz ausdrücklich hineingeschrieben, dass die Entfernung derartiger Inhalte von den entsprechenden Servern Vorrang vor der Zugriffserschwerung hat. Demnach wird eine Verhinderung des Zugangs zu entsprechenden Seiten nur dann zulässig sein, wenn eine Verpflichtung der Verantwortlichen zur Löschung der betreffenden Inhalte nicht erfolgversprechend ist. In bestimmten Fällen, vor allem wenn sich die Server, auf denen sich kinderpornographische Inhalte befinden, außerhalb der Europäischen Union befinden, können deutsche Behörden allerdings die Löschung der Inhalte häufig nicht durchsetzen. In diesen Fällen halte ich es für sinnvoll und notwendig, den Zugriff aus Deutschland auf die entsprechenden Internetseiten zu erschweren. Jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist in diesen Fällen aus meiner Sicht ein Erfolg.

Ich halte es für nicht zielführend und in der Sache falsch, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen. Presse- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte mit hohem Stellenwert. Dennoch gelten auch sie nicht völlig uneingeschränkt. Aus gutem Grund wäre es beispielsweise in deutschen Print-Medien nicht zulässig, kinderpornographische Inhalte zu veröffentlichen. Dennoch wäre es deplatziert, in diesem Zusammenhang von Zensur zu sprechen - dies wird mit Blick auf die Print-Medien nach meiner Beobachtung auch von niemandem so gesehen. Der Schutz von Kindern und die Eindämmung der Kinderpornographie darf aber nicht auf einzelne Verbreitungswege wie die gedruckte Presse beschränkt werden. Vielmehr gilt es an dieser Stelle, sich auch um Lösungen für die Herausforderungen durch das Internet zu bemühen. Die Zugangssperren zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten rührt demzufolge nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit. Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern darum, Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird, zu blockieren.

Meiner Überzeugung nach geht es darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Die Einschränkung des Zugangs zu strafbewehrtem Material und die Verhinderung neuer Straftaten verletzen keine Freiheitsrechte. Das Internet ist ein Kommunikationsmedium wie alle anderen auch und es steht für mich völlig außer Frage, dass auch im Internet rechtliche Regeln gelten und auch wirksam durchgesetzt werden müssen, wenn es darum geht, so wichtige Rechtsgüter wie den Kinderschutz durchzusetzen. Gerade weil das Internet als Kommunikationsmittel enorme Möglichkeiten zur Verbreitung von Inhalten bietet, ist dieser Schutz aber nur durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wird mit diesem Gesetz ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderpornographie geschaffen. Ich werde mich – ebenso wie die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag – in meiner politischen Arbeit weiterhin dafür einsetzen, dass Kindesmissbrauch und Kinderpornographie bekämpft und eingedämmt werden.

Für etwaige Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Umwelt
09.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,
nachdem ich feststellen musste, dass meine Fragen monatelang unbeantwortet blieben und nun nicht mehr im System hier erscheinen, stelle ich sie einfach nochmal:
Bezugnehmend auf die Atomenergierfrage von Herrn Rapolder hätte ich gerne von Ihnen gewusst:

1. Wie Sie den billig erzeugten Atomstrom in einem privatwirtschatlichen Energiesektor auch garantiert billig an den Endkunden bringen möchten? (Was ist in diesem Zusammenhang für Sie "billig"?)
2. Ob Sie es für verantwortlich und seriös halten Prognosen abzugeben, die tausende Jahre in die Zukunft gehen, wenn es um die Sicherheit von Endlagern für den Atommüll geht, wenn Sie als mitverantwortlicher Politiker dann schon längst unter der Erde liegen und dafür sicherlich nicht mehr gerade stehen müssen oder belangt werden können? (Im Fall "Asse" hat sich ja jetzt sogar noch zu "Lebzeiten" gezeigt, dass die Wissenschaftler sich geirrt haben)
3. Woher die Energiefirmen, welche Atomkraftwerke betreiben, später das Geld für die Endlager und auftretenden Risiken nehmen, wie jetzt zum Beispiel in Asse, wenn nicht vom Endstromkunden? Oder habe die dann eine eigene Gelddruckmaschine? Oder ist es nicht ehrlicher Weise so, dass wiedermal die Allgemeinheit wird einspringen müssen wie jetzt bei den Banken, da es sich auch in diesem Fall, um das Wohlergehen des ganzen Staates handeln würde?
4. Ob Sie lieber in einer Wohnhaussiedlung mit Solarstromdächern leben wollen oder neben einem Atommüllendlager?
5. Ob meine Schlussfolgerung korrekt ist, dass die Energiefirmen erst dann zu 100% an den Lagerkosten des Atommülls beteiligt werden, wenn ein Endlager gefunden wurde? Wenn ja, warum sollten dann die Energiefirmen ein Interesse daran haben, dass eines gefunden wird?

Vielen Dank.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Mayer,

mit Interesse habe ich ihre Antwort auf die Frage zum Thema Internet-Sperren gelesen.
Doch leider werfen die Antworten neue Fragen auf.

1. Sie, und einige ihrer Politikerkollegen/innen, behaupten: Nach Expertenschätzungen könnten in Deutschland dadurch täglich 300.000
bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden.

Wer sind diese Experten, wenn sich wirklich prädestinierte Experten dazu ganz anders äußern?
Aufgrund welcher Erhebungen, stützen sich diese Zahlen?

2. Ihre, und die Aussage anderer Politiker ist: Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen.

Weltweit ist kein einziger Fall einer kommerziellen Kinderpornografie erzeugenden, Industrie zu beobachten. In 99% aller Länder, ist der Missbrauch von Kindern gesetzlich geächtet, und Geldtransfers, in genannten Höhen, würden von Interpol und Co. sehr schnell entdeckt und nach verfolgt. Woher kommen also diese Zahlen?

Halten sie es nicht für sehr viel wahrscheinlicher, das ein, verdächtig nach Zensurinstrument, riechendes Gesetz, Gefahr läuft, für andere Begehrlichkeiten der Industrie, Politik, und der Urheberrechts vertretenden Unternehmen missbraucht zu werden?

Diesbezügliche Ideen und Anfragen, scheinen ja schon zu laufen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Stephan Mayer
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24.09.2009
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf www.abgeordnetenwatch.de vom 10. August 2009, in der Sie zu meiner Antwort auf die Frage von Herrn Eßbauer zur Zugriffserschwerung auf kinderpornographischen Seiten im Internet Stellung nehmen.

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Internetzugang zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter zu erschweren.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die derartige oder ähnliche Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographische Internetseiten nutzen, sprechen dafür, dass sie in erheblichem Maße wirksam ist. Beispielsweise werden in Schweden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Daran wird deutlich, dass die Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet wirkt. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Erschwerung des Zugriffs nicht zu einem vollständigen Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Wie ich jedoch bereits in meiner Antwort an Herrn Eßbauer anmerkte, ist meiner Meinung nach bereits jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ein Erfolg.

In Ihrer Nachricht führen Sie an, dass das Gesetz als Zensurinstrument missbraucht werden und in Zukunft auf weitere Bereiche ausgedehnt werden könnte. Meiner Überzeugung nach ist das Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" eine wichtige Komponente für den Kinderschutz. Für mich ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internetseiten beschränkt bleiben müssen und nicht ausgeweitet werden.

Für etwaige Rückfragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
30.08.2009
Von:

Hr. Mayer
wann werden unsere Soldaten aus Afghanistan und anderen Krisengebieten abgezogen?
Wird die MwSt während der nächsten Legislaturperiode angehoben?
Antwort von Stephan Mayer
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Stephan Mayer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 30. August 2009 bezüglich einer Beendigung der Auslandseinsätze der Bundeswehr, insbesondere des deutschen Engagements in Afghanistan. Des Weiteren möchten Sie wissen, ob CDU und CSU in der nächsten Legislaturperiode eine Erhöhung der Mehrwertsteuer anstreben.

Der NATO-Luftangriff auf zwei mit Benzin beladene Tanklastwagen Anfang September 2009, die von Taliban-Kämpfern entführt wurden, hat den Afghanistaneinsatz wieder in den Fokus der Medienberichterstattung gerückt. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Allgemeinen sind seit Jahren ein Thema, dass die Öffentlichkeit sehr stark bewegt.

Bevor ich auf Ihre Frage nach einem möglichen Zeitpunkt für den Abzug der Bundeswehrsoldaten aus Afghanistan eingehe, möchte ich gerne drei wichtige Punkte voranstellen. Ich bin - ebenso wie unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel - der festen Überzeugung, dass es das unbedingte Ziel aller Auslandseinsätze der Bundeswehr sein muss, zivile Opfer zu vermeiden. Des Weiteren ist die lückenlose Aufklärung der gegenwärtigen Ereignisse, an der sich die Bundeswehr beteiligen wird, für mich ein Gebot der Selbstverständlichkeit. Jedoch möchte ich auch anmerken, dass nicht in Vergessenheit geraten darf, dass unsere Soldaten an ihren Einsatzorten unter enorm schwierigen Umständen eine außergewöhnlich anspruchsvolle und gute Arbeit leisten.

Die International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan ist eine durch den UN-Sicherheitsrat mandatierte Mission unter Führung der NATO, die auf der Ursprungsresolution 1386 basiert. Das Ziel der Mission ist die Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Schaffung eines sicheren Umfeldes und leistungsfähiger Sicherheitsorgane für den Wiederaufbau des Landes. Die Bundeswehr ist durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages seit dem 22. September 2001 am ISAF-Einsatz beteiligt. Außerdem engagiert sich die Bundesrepublik in der amerikanisch geführten Operation Enduring Freedom (OEF), die sich auf das Selbstverteidigungsrecht aus Artikel 51 der UN-Charta stützt. Bei der Hauptaufgabe der OEF handelt es sich um die internationale Terrorismusbekämpfung, der deutsche Beitrag dazu findet zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen des Marineeinsatzes vor dem Horn von Afrika statt. Der Hauptauftrag der Bundeswehrsoldaten ist hierbei die Seeraumüberwachung und der Schutz von Seeverbindungslinien. Auf diese Weise sollen vor allem die Transport- und Nachschubwege von Terroristen abgeschnitten werden. Des Weiteren wird ein Großteil der Ausbildung der afghanischen Armee im Rahmen des OEF-Mandates durchgeführt.

Bei allen Bemühungen der Bundeswehr in Afghanistan wird das Prinzip des "Afghan Ownership", bzw. die Verantwortlichkeit der afghanischen Institutionen, betont. Vor diesem Hintergrund hat die Ausbildung der afghanischen Militär- und Sicherheitskräfte eine hohe Priorität. Als Folge aus unseren Bemühungen tragen die afghanischen Sicherheitskräfte mittlerweile zu großen Teilen selbst zur Herstellung der Sicherheit in ihrem Land bei und beteiligen sich an gemeinsamen Operationen mit der ISAF und der OEF. Ferner setzt sich die Bundesregierung als Mitinitiator der Europäischen Polizeimission EUPOL für den Aufbau der nationalen Polizei in Afghanistan ein.

In Ihrer Nachricht stellen Sie die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Bundeswehreinsatz in Afghanistan beendet werden wird. Meiner Ansicht nach kann der ISAF-Einsatz erst beendet werden, wenn die afghanische Regierung die Sicherheit und Stabilität im eigenen Land garantieren kann. Je schneller dieses Ziel erreicht wird, desto eher kann der militärische Einsatz der Bundeswehr beendet werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat zu Beginn ihres Engagements in Afghanistan auch eine Verantwortung für das afghanische Volk übernommen und ihnen zugesagt, sie beim Wiederaufbau ihres Landes zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde die Ausbildung von afghanischen Soldaten verdreifacht, der Aufbau der Polizei in Afghanistan intensiviert und die internationale Wiederaufbauhilfe noch besser koordiniert.

Ein Rückzug der Bundeswehr zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Gefahr für unsere Sicherheit bedeuten und alle Fortschritte, die bisher gemacht worden sind, in Frage stellen. Auch die Sicherheit in Deutschland ist direkt vom Erfolg der Afghanistan-Mission abhängig. Im Falle eines Endes des Engagements der internationalen Streitkräfte, würde das Land innerhalb kürzester Zeit wieder zu einer Ausbildungsstätte für Terroristen werden, von denen auch für die deutsche Bevölkerung eine direkte Bedrohung ausgehen würde.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich den u. a. von Frau Bundekanzlerin Dr. Angela Merkel unterbreiteten Vorschlag, auf einer internationalen Afghanistan-Konferenz konkrete Ziele für eine Übergabe-Strategie zu vereinbaren. Solange diese Vereinbarungen nicht getroffen wurden und die Erreichung der genannten Ziele nicht in Aussicht steht, kann seriöserweise kein Abzugsdatum genannt werden.

Abschließend möchte ich zu Ihrer Frage noch hinzufügen, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Entsendung von Bundeswehrsoldaten ins Ausland ihrer internationalen Verantwortung nachkommt. Die Entscheidung für jeden einzelnen Auslandseinsatz wird prinzipiell auf der Grundlage deutscher Interessen, der Grundwerte der deutschen Politik und von Bündnisverpflichtungen getroffen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt des Endes eines Engagements der Bundeswehr im Ausland muss für jedes Einsatzland individuell nach der Ausarbeitung einer detaillierten Ausstiegsstrategie und in Absprache mit den Bündnispartnern erfolgen.

In Ihrer Nachricht fragen Sie des Weiteren nach meiner Position hinsichtlich einer zukünftigen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Persönlich bin ich der festen Überzeugung, dass es in der nächsten Legislaturperiode zu keiner weiteren Mehrwertsteuererhöhung kommen darf. Derartige Vorhaben wären Gift für die sich gerade erholende Konjunktur und sicher kontraproduktiv bei der Bewältigung der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Es muss in den kommenden Jahren Wachstum generiert werden und daher kommt aus meiner Perspektive eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht in Frage.

Die CSU hat am vergangenen Montag, den 21. September 2009 ein Sofortprogramm für Wachstum und Arbeitsplätze beschlossen, in dem die CSU noch einmal verdeutlicht, dass sie sofort nach der Bildung einer unionsgeführten bürgerlichen Bundesregierung die Weichen für Wachstum und Arbeit stellen will. Zu den im Sofortprogramm angeführten Maßnahmen gehört u. a. die Senkung der Mehrwertsteuer für personalintensive Dienstleistungen - dazu zählen beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Handwerksbetriebe.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter
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